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							TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                            10-1038-A02-V01
TGA-Art                           13.1
Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 10 J x 20 H2 Typ TN9-10020
Fertiger/Zulieferer               Kautschuk-Verwertungs GmbH

                                                                                       Seite 1 von 6

Hersteller                        Kautschuk-Verwertungs GmbH
                                  An der Walkmühle 2
                                  46356 Essen
                                  QM-Nr. 49 02 0280806

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
Modell                            TN9
Typ                               TN9-10020
Radgröße                          10 J x 20 H2
Zentrierart                       Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
führung                                            Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                   Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                   (mm)
5H           TN9-10020 /5H / Ø76,9-Ø72,6           5/120/72,6         20       800     2100

Kennzeichnungen
Herstellerzeichen                 TOMASON Germany
Radtyp und Ausführung             TN9-10020 (s.o.)
Radgröße                          10 J x 20 H2
Einpresstiefe                     ET...(s.o.)
Giessereikennzeichen              TAM
Herstelldatum                     Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)
S01       Schraube M14x1,25            Kegel 60°      130               33

Prüfungen

Das Gutachten über die Sonderradprüfungen wurde von der TÜV Rheinland Group unter der
Gutachten Nr. 101038-A00-V01 ausgestellt.

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 wurden an den im Verwendungsbereich
aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                        BMW

Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                           10-1038-A02-V01
TGA-Art                          13.1
Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 10 J x 20 H2 Typ TN9-10020
Fertiger/Zulieferer              Kautschuk-Verwertungs GmbH

                                                                                        Seite 2 von 6

Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen       Reifenbezogene Auflagen und           Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                              Hinweise
ABE/EWG-Nr.
BMW 5er-Reihe          120-300        255/35R20    K1c K3k K5l K7i R02 T93 T97           A02 A04 A05
5L                     120-300        285/30R20    K2c K4i K6i K8s R03 T95 T99           A06 A08 A09
e1*2007/46*0363*..     120-300        295/30R20    K2c K4i K6i K8s R03 T01 T97           A12 A14 A16
- ohne Allradlenkung                                                                     A18 L05 Lim
                                                                                         M01 V20 S01
BMW 5er-Reihe          120-300        255/35R20    K1c K3k K5i K7i R02 T93 T97           A02 A04 A05
5L                     120-300        285/30R20    K2c K4i K6i K8s R03 T95 T99           A06 A08 A09
e1*2007/46*0363*..     120-300        295/30R20    K2c K4i K6i K8s R03 T01 T97           A12 A14 A16
- mit Allradlenkung                                                                      A18 L04 Lim
                                                                                         M01 V20 S01
BMW 5er-Touring        120-225        255/35R20    K1c K3k K5i K7i R02 T93 T97           A02 A04 A05
5K, K-N1               120-225        285/30R20    K2c K4i K6i K8s R03 T95 T99           A06 A08 A09
e1*2007/46*0455*..,    120-225        295/30R20    K2c K4i K6i K8s R03 T01 T97           A12 A14 A16
e1*2007/46*0508*..                                                                       A18 A58 Car
- mit Allradlenkung                                                                      F40 L04 M01
                                                                                         V20 S01
BMW 5er-Touring        120-225        255/35R20    K1c K3k K5i K7i R02 T93 T97           A02 A04 A05
5K, K-N1               120-225        285/30R20    K2c K4i K6i K8s R03 T95 T99           A06 A08 A09
e1*2007/46*0455*..,    120-225        295/30R20    K2c K4i K6i K8s R03 T01 T97           A12 A14 A16
e1*2007/46*0508*..                                                                       A18 A58 Car
- ohne Allradlenkung                                                                     F40 L05 M01
                                                                                         V20 S01

Auflagen und Hinweise

A02     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster
bescheinigen zu lassen.

A04      Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief
und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines
Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher
Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen-
oder Fahrzeughersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

A05     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

A06     Die Mindesteinschraubtiefen der Radschrauben bzw. Muttern betragen (sofern serienmäßig
nicht unterschritten) 6,5 Umdrehungen für M12x1,5; 7,5 Umdrehungen für M12x1,25 und M14x1,5; 8
Umdrehungen für Gewinde 1/2" UNF bzw. 9 Umdrehungen für M14x1,25.

A08     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.



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Nummer                         10-1038-A02-V01
TGA-Art                        13.1
Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 10 J x 20 H2 Typ TN9-10020
Fertiger/Zulieferer            Kautschuk-Verwertungs GmbH

                                                                                       Seite 3 von 6

A09    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14     Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der
Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A16      Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte
ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A18     Es sind nur schlauchlose Reifen und Metallschraubventile mit Befestigung von außen
zulässig, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Die Ventile dürfen nicht
über den Felgenrand hinausragen.

A58     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

F40     Rad/Reifenkombination nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung an Achse 2.

K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K3k     An Achse 1 ist die Radhausinnenverkleidung am Übergang von der Radhausausschnittkante
zur Frontschürze auszuschneiden bzw. zu kürzen.

K4i     An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden
bzw. zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

K5i   An Achse 1 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Frontschürze auf einer Länge von
100 mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen.

K5l   An Achse 1 ist die Befestigungslasche der Frontchürze am Übergang zur
Radhausausschnittkante um 5mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.

K6i   An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Heckschürze auf einer Länge von
100 mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen.

K7i    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200mm vor bis 200mm hinter
Radmitte um 10mm aufzuweiten.




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Nummer                          10-1038-A02-V01
TGA-Art                         13.1
Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 10 J x 20 H2 Typ TN9-10020
Fertiger/Zulieferer             Kautschuk-Verwertungs GmbH

                                                                                         Seite 4 von 6

K8s    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300mm vor bis 200mm hinter
Radmitte um 15mm aufzuweiten.

L04     Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nur zulässig an Fahrzeugen mit
Allradlenkung (4WS).

L05      Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nicht zulässig an Fahrzeugen
mit Allradlenkung (4WS).

Lim     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

M01     Die Montage der Reifen ist nur von der Felgeninnenseite zulässig.

R02     Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.

R03     Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

S01     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01
(siehe Seite 1) verwendet werden.

T01    Reifen (LI 101) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1650 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T95    Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T97    Reifen (LI 97) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1460 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T99    Reifen (LI 99) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1550 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).




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Nummer                          10-1038-A02-V01
TGA-Art                         13.1
Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 10 J x 20 H2 Typ TN9-10020
Fertiger/Zulieferer             Kautschuk-Verwertungs GmbH

                                                                                          Seite 5 von 6

V20    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

         Vorderachse    Hinterachse

Nr. 1    235/30R20      265/25R20, 275/25R20, 285/25R20
Nr. 2    235/45R20      255/40R20
Nr. 3    245/30R20      285/25R20, 295/25R20
Nr. 4    245/35R20      275/30R20, 285/30R20, 295/30R20
Nr. 5    245/40R20      275/35R20, 285/35R20
Nr. 6    245/45R20      275/40R20
Nr. 7    255/30R20      295/25R20, 305/25R20
Nr. 8    255/35R20      255/35R20, 285/30R20, 295/30R20
Nr. 9    255/40R20      285/35R20, 295/35R20
Nr. 10   255/45R20      285/40R20
Nr. 11   265/30R20      305/25R20, 325/25R20
Nr. 12   265/35R20      295/30R20
Nr. 13   265/45R20      295/40R20
Nr. 14   275/35R20      305/30R20
Nr. 15   275/40R20      315/35R20

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise
gelten achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

Prüfort und Prüfdatum

Die Festigkeitsprüfung des Sonderradtyps wurde in TÜV Rheinland Malaysia, Subang Jaya ab
Dezember 2010 durchgeführt. Die Verwendungsprüfung fand am 11. Januuar 2011 in Lambsheim
statt.

Hinweise zum Sonderrad




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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                        10-1038-A02-V01
TGA-Art                       13.1
Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 10 J x 20 H2 Typ TN9-10020
Fertiger/Zulieferer           Kautschuk-Verwertungs GmbH

                                                                                     Seite 6 von 6


Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum November 2010.

Prüflaboratorium Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH akkreditiert
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes. Bundesrepublik Deutschland unter der
DAR-Registrier-Nr.: KBA-P 00008-95

Lambsheim, 11. Januar 2011




Tufan                                                               00160238.DOC




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