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							TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          11-0085-A00-V01

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderräder
                                8,5 J x 20 H2 Typ TN9-8520 und
                                10 J x 20 H2 Typ TN9-10020
Fertiger/Zulieferer             Kautschuk-Verwertungs GmbH

                                                                                     Seite 1 von 8

Hersteller                      Kautschuk-Verwertungs GmbH
                                An der Walkmühle 2
                                46356 Essen
                                QM-Nr. 49 02 0280806

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad

                                Achse 1                       Achse 2
Modell                          TN9                           TN9
Typ                             TN9-8520                      TN9-10020
Radgröße                        8,5 J x 20 H2                 10 J x 20 H2
Zentrierart                     Mittenzentrierung             Mittenzentrierung

 Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/              Einpress- Rad-   Abrollumfang
                                            Lochkreis- (mm)/       tiefe     last   (mm)
                                            Mittenloch-ø           (mm)      (kg)
                                            (mm)
5G          TN9-8520 /5G / ohne Ring        5/120/72,6             35         800   2100
5G          TN9-10020 /5G / ohne Ring       5/120/72,6             34         800   2100

Kennzeichnungen                 Achse 1                       Achse 2
Herstellerzeichen               TOMASON Germany               TOMASON Germany
Radtyp und Ausführung           TN9-8520 (s.o.)               TN9-10020 (s.o.)
Radgröße                        8,5 J x 20 H2                 10 J x 20 H2
Einpresstiefe                   ET...(s.o.)                   ET...(s.o.)
Giessereikennzeichen            TAM                           TAM
Herkunftsmerkmal                -                             -
Herstelldatum                   Monat und Jahr                Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.     Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)   Schaftlänge (mm)
S01     Schraube M14x1,25            Kegel 60°      130                 33
S02     Schraube M12x1,5             Kegel 60°      110                 28
S03     Serienschraube M14x1,5       Kegel 60°      140                 32,5
S04     Schraube M12x1,5             Kegel 60°      120                 28

Prüfungen

Die Gutachten Nr.101039 und Nr.101038 über die Sonderradprüfungen liegen vor.

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereichaufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                      BMW

Spurverbreiterung               innerhalb 2%




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                            11-0085-A00-V01

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderräder
                                  8,5 J x 20 H2 Typ TN9-8520 und
                                  10 J x 20 H2 Typ TN9-10020
Fertiger/Zulieferer               Kautschuk-Verwertungs GmbH

                                                                                     Seite 2 von 8

Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen          Reifenbezogene Auflagen und   Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                           Hinweise                      Hinweise
ABE/EWG-Nr.
BMW 3er-Reihe           85-160         235/30R20       R02 R70 T88                   A02 A04 A05
390L, -/X; 3L, 3K, 3-   85-160         275/25R20       K2c K6b K8i R03 R70 T91       A06 A08 A09
V, 3K-N1                                                                             A12 A14 A16
e1*2001/116*                                                                         A18 Car G01
0308*09-..,0344*06-                                                                  Lim M01 V20
..                                                                                   S02
e1*2007/46*0314*..;
e1*2007/46*0315*..;
e1*2007/46*0559*..;
e24*2007/46*0022*..
- ab Facelift 2008
BMW 3er-Reihe           90-240         235/30R20       R02 R70 T88                   A02 A04 A05
392C, -/X; 3C           90-240         275/25R20       K2c K6b K8i R03 R70 T91       A06 A08 A09
e1*2001/116*0346*..                                                                  A12 A14 A16
,                                                                                    A18 Cbo Cpe
e1*2001/116*0344*..                                                                  G01 M01
;                                                                                    V20 S02
e1*2007/46*0316*..
- Coupé/Cabrio
BMW 5er-Reihe           120-300        245/30R20       A58 R02 T90                   A02 A04 A05
5L                      120-300        245/35R20       R02                           A06 A08 A09
e1*2007/46*0363*..      120-300        275/30R20       K2b R03 T93 T97               A12 A14 A16
- ohne Allradlenkung    120-300        285/30R20       K2c K4i K6i K8m R03 T95 T99   A18 L05 Lim
                        120-300        295/25R20       K2c K4i K6i K8m R03 T95       M01 V20 S01
                        120-300        295/30R20       K2c K4i K6i K8m R03
BMW 5er-Reihe           120-300        245/35R20       R02                           A02 A04 A05
5L                      120-300        275/30R20       K2b K4i K6i K8e R03 T93 T97   A06 A08 A09
e1*2007/46*0363*..      120-300        285/30R20       K2c K4i K6i K8s R03 T95 T99   A12 A14 A16
- mit Allradlenkung                                                                  A18 L04 Lim
                                                                                     M01 V20 S01
BMW 5er-Reihe 4x4 145-200              245/30R20       K1a K1b R02                   A02 A04 A05
560X                145-200            255/30R20       K1c K41 R02                   A06 A08 A09
e1*2001/116*0322*.. 145-200            285/25R20       K2c K42 K44 K56 R03 R70 T93   A12 A14 A16
                    145-200            295/25R20       K2c K42 K44 K56 R03 T95       A18 A56 Lim
                                                                                     M01 V20 S04
BMW 5er-Touring         120-225        245/35R20       R02                           A02 A04 A05
5K, K-N1                120-225        275/30R20       K2b K4i K6i K8e R03 T97       A06 A08 A09
e1*2007/46*0455*..,     120-225        285/30R20       K2c K4i K6i K8s R03 T95 T99   A12 A14 A16
e1*2007/46*0508*..                                                                   A18 A58 Car
- mit Allradlenkung                                                                  F40 L04 M01
                                                                                     V20 S01
BMW 5er-Touring         120-225        245/35R20       R02                           A02 A04 A05
5K, K-N1                120-225        275/30R20       K2b R03 T97                   A06 A08 A09
e1*2007/46*0455*..,     120-225        285/30R20       K2c K4i K6i K8m R03 T95 T99   A12 A14 A16
e1*2007/46*0508*..                                                                   A18 A58 Car
- ohne Allradlenkung                                                                 F40 L05 M01
                                                                                     V20 S01




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         11-0085-A00-V01

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderräder
                               8,5 J x 20 H2 Typ TN9-8520 und
                               10 J x 20 H2 Typ TN9-10020
Fertiger/Zulieferer            Kautschuk-Verwertungs GmbH

                                                                                        Seite 3 von 8
Handelsbezeichnung    kW-Bereich     Reifen           Reifenbezogene Auflagen und        Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                          Hinweise                           Hinweise
ABE/EWG-Nr.
BMW X3              120-225          245/40R20        R02 T95 T99                        A02 A04 A05
X3                  120-225          255/35R20        K1b K2b R02 T93 T97                A06 A08 A09
e1*2007/46*0512*..  120-225          275/35R20        K2a K2b K4i K4w K6x K8a R03        A12 A14 A16
                    120-225          285/30R20        K4i K4w K6x K8i R03 T95 T99        A18 M01 S01
                    120-225          285/35R20        K2c K4i K4w K6x K8i R03
BMW X3              100-210          245/35R20        K1b R02 T91 T95                    A02 A04 A05
X83                 100-210          255/35R20        K2b R03 T93 T97                    A06 A08 A09
e1*2001/116*0249*.. 100-210          255/35R20        K1b R02 T93 T97                    A12 A14 A16
                    100-210          275/30R20        K2b R03 T93 T97                    A18 M01 V20
                    100-210          285/30R20        K2a K2b R03 T95 T99                S03

Auflagen und Hinweise

A02     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster
bescheinigen zu lassen.

A04      Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief
und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines
Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher
Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen-
oder Fahrzeughersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

A05     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

A06     Die Mindesteinschraubtiefen der Radschrauben bzw. Muttern betragen (sofern serienmäßig
nicht unterschritten) 6,5 Umdrehungen für M12x1,5; 7,5 Umdrehungen für M12x1,25 und M14x1,5; 8
Umdrehungen für Gewinde 1/2" UNF bzw. 9 Umdrehungen für M14x1,25.

A08     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.

A09    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14     Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der
Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A16      Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte
ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          11-0085-A00-V01

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderräder
                                8,5 J x 20 H2 Typ TN9-8520 und
                                10 J x 20 H2 Typ TN9-10020
Fertiger/Zulieferer             Kautschuk-Verwertungs GmbH

                                                                                         Seite 4 von 8


A18     Es sind nur schlauchlose Reifen und Metallschraubventile mit Befestigung von außen
zulässig, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Die Ventile dürfen nicht
über den Felgenrand hinausragen.

A56   Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u.ä.)

A58     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
Roadster.

Cpe     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.

F40     Rad/Reifenkombination nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung an Achse 2.

G01    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die
Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2a     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         11-0085-A00-V01

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderräder
                               8,5 J x 20 H2 Typ TN9-8520 und
                               10 J x 20 H2 Typ TN9-10020
Fertiger/Zulieferer            Kautschuk-Verwertungs GmbH

                                                                                       Seite 5 von 8

K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K41    An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K44    An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K4i     An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden
bzw. zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

K4w An Achse 2 sind die Befestigungen der Kunststoffverbreiterungen bzw.
Kotflügelverbreiterungen in den Radhausausschnittkanten zu entfernen. Die Kunststoffverbreiterungen
bzw. Kotflügelverbreiterungen sind anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K6b    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 150mm vor bis 150mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K6i   An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Heckschürze auf einer Länge von
100 mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen.

K6x    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200mm vor bis 200mm hinter
Radmitte um 10 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

K8a    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100mm vor bis 100mm hinter
Radmitte um 5mm aufzuweiten.

K8e    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200mm vor bis 200mm hinter
Radmitte um 5mm aufzuweiten.

K8i    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200mm vor bis 200mm hinter
Radmitte um 10mm aufzuweiten.

K8m An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300mm vor bis 200mm hinter
Radmitte um 10mm aufzuweiten.

K8s    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300mm vor bis 200mm hinter
Radmitte um 15mm aufzuweiten.

L04     Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nur zulässig an Fahrzeugen mit
Allradlenkung (4WS).

L05      Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nicht zulässig an Fahrzeugen
mit Allradlenkung (4WS).

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Nummer                          11-0085-A00-V01

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderräder
                                8,5 J x 20 H2 Typ TN9-8520 und
                                10 J x 20 H2 Typ TN9-10020
Fertiger/Zulieferer             Kautschuk-Verwertungs GmbH

                                                                                         Seite 6 von 8

Lim     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

M01     Die Montage der Reifen ist nur von der Felgeninnenseite zulässig.

R02     Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.

R03     Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

R70    Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den
Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

S01    Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01
verwendet werden.

S02    Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02
verwendet werden.

S03    Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03
verwendet werden.

S04    Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04
verwendet werden.

T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T90    Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T95    Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T97    Reifen (LI 97) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1460 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T99    Reifen (LI 99) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1550 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).




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Nummer                          11-0085-A00-V01

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderräder
                                8,5 J x 20 H2 Typ TN9-8520 und
                                10 J x 20 H2 Typ TN9-10020
Fertiger/Zulieferer             Kautschuk-Verwertungs GmbH

                                                                                          Seite 7 von 8

V20    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

         Vorderachse            Hinterachse

Nr. 1    235/30R20              265/25R20, 275/25R20, 285/25R20
Nr. 2    235/45R20              255/40R20
Nr. 3    245/30R20              285/25R20, 295/25R20
Nr. 4    245/35R20              275/30R20, 285/30R20, 295/30R20
Nr. 5    245/40R20              275/35R20, 285/35R20
Nr. 6    245/45R20              275/40R20
Nr. 7    255/30R20              295/25R20, 305/25R20
Nr. 8    255/35R20              255/35R20, 285/30R20, 295/30R20
Nr. 9    255/40R20              285/35R20, 295/35R20
Nr. 10   255/45R20              285/40R20
Nr. 11   265/30R20              305/25R20, 325/25R20
Nr. 12   265/35R20              295/30R20
Nr. 13   265/45R20              295/40R20
Nr. 14   275/35R20              305/30R20
Nr. 15   275/40R20              315/35R20

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise
gelten achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

Hinweise zu den Sonderrädern
entfällt

Prüfort und Prüfdatum

Die Festigkeitsprüfung des Sonderradtyps wurde beim TÜV Rheinland Malaysia, Subang Jaya ab
Dezember 2010 durchgeführt. Die Verwendungsprüfung fand am 11.01.2011 in Lambsheim statt.




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Prüfgegenstand                PKW-Sonderräder
                              8,5 J x 20 H2 Typ TN9-8520 und
                              10 J x 20 H2 Typ TN9-10020
Fertiger/Zulieferer           Kautschuk-Verwertungs GmbH

                                                                                        Seite 8 von 8

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO.

Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern
oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum November 2010.

Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 StVZO liegt vor.

Prüflaboratorium Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH akkreditiert
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes. Bundesrepublik Deutschland unter der
DAR-Registrier-Nr.: KBA-P 00008-95


Lambsheim, 11. Januar 2011




Tufan                                                                        00159967.DOC




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