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							TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                            12-0001-A10-V01
TGA-Art                           13.1
Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8,5 J x 19 H2 Typ TN9-8519
Fertiger/Zulieferer               Kautschuk-Verwertungs GmbH

                                                                                       Seite 1 von 9

Hersteller                        Kautschuk-Verwertungs GmbH
                                  An der Walkmühle 2
                                  46356 Essen
                                  QM-Nr. 49 02 0280806

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
Modell                            TN9
Typ                               TN9-8519
Radgröße                          8,5 J x 19 H2
Zentrierart                       Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
führung                                            Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                   Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                   (mm)
5H           TN9-8519 /5H / Ø76,9-Ø72,6            5/120/72,6         15        720    2150

Kennzeichnungen
Herstellerzeichen                 TOMASON KLEIN WIELE GERMANY
Radtyp und Ausführung             TN9-8519 (s.o.)
Radgröße                          8,5 J x 19 H2
Einpresstiefe                     ET...(s.o.)
Giessereikennzeichen              TAM
Herstelldatum                     Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)    Schaftlänge (mm)
S01       Schraube M12x1,5             Kegel 60°      110                  30
S02       Schraube M14x1,5             Kegel 60°      140                  33
S03       Schraube M12x1,5             Kegel 60°      120                  30
S04       Schraube M14x1,25            Kegel 60°      130                  33

Prüfungen

Das Gutachten über die Sonderradprüfungen wurde von der TÜV Rheinland Group unter der
Gutachten Nr. 120001-A00-V01 ausgestellt.

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                        BMW

Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                           12-0001-A10-V01
TGA-Art                          13.1
Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 8,5 J x 19 H2 Typ TN9-8519
Fertiger/Zulieferer              Kautschuk-Verwertungs GmbH

                                                                                    Seite 2 von 9

Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und        Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                      Hinweise                           Hinweise
ABE/EWG-Nr.
BMW 5er-Reihe          83-210         225/35R19   K1a K2b K42 R37 T84 T88 T89        A02 A04 A05
5/H                    83-210         235/35R19   K1a K2b K41 K42 T87 T88 T91        A06 A08 A09
E700, /1               83-210         255/30R19   K2b K42 K44 K46 R03 R70 T91        A12 A15 A18
                                                                                     Car L02 Lim
                                                                                     M01 R21 V19
                                                                                     S01
BMW 5er-Reihe          110-270        245/35R19   K41 T89 T93                        A02 A04 A05
560L                   110-270        255/35R19   K1a K41 K42 K43 T92 T96            A06 A08 A09
e1*2001/116*0230*..                                                                  A12 A15 A18
                                                                                     A58 Lim M01
                                                                                     S03
BMW 5er-Reihe          232-250        235/35R19   K1a K2b K41 K42 T91                A02 A04 A05
M5/H                   232-250        245/35R19   K1a K2b K41 K42 K46 T89 T93        A06 A08 A09
F022                                                                                 A12 A15 A18
                                                                                     Car L02 Lim
                                                                                     M01 R21 S01
BMW 5er-Touring        110-270        245/35R19   K41 T93                            A02 A04 A05
560L                   110-270        255/35R19   K1a K41 K43 T96                    A06 A08 A09
e1*2001/116*0230*..                                                                  A12 A15 A18
                                                                                     A58 Car M01
                                                                                     S03
BMW 6er-Reihe          190-270        245/40R19   A10 R37                            A02 A04 A05
663C                                                                                 A06 A08 A09
e1*2001/116*0253*..                                                                  A15 A18 Cbo
                                                                                     Cpe M01 S03
BMW 6er-Reihe          230, 235       225/45R19   K1a K1b K2b T96                    A02 A04 A05
6C                     230, 235       235/40R19   K1c K2b T96                        A06 A08 A09
e1*2007/46*0562*..     230, 235       245/40R19   K1c K2c K3k K4i K6i K7d K8e T94    A12 A15 A18
                                                                                     BW1 Cbo
                                                                                     Cpe L06 M01
                                                                                     V19 S04
BMW 7er-Reihe          138-220        235/35R19   K1a K42 T88 T91                    A02 A04 A05
7/1                    138-220        245/35R19   K1a K41 K42 K45 T89 T93            A06 A08 A09
E296, /1                                                                             A12 A15 A18
                                                                                     M01 R21 S01
BMW 7er-Reihe          105-240        245/40R19   K1a K41 K42 K56 T94 T98 144        A02 A04 A05
7/G                    105-240        255/40R19   K1c K41 K42 K56 T96 144            A06 A08 A09
e1*93/81*0007*..,                                                                    A12 A15 A18
e1*98/14*0007*..                                                                     K2b K45 M01
                                                                                     R21 S01
BMW 7er-Reihe          155-180        245/40R19   K1a K2b T98 144                    A02 A04 A05
701, 7L                155-180        245/45R19   K1a K2b T02 T98 144                A06 A08 A09
e1*2001/116*0490*..;   155-180        255/40R19   K1c K2b K6g K6i K8g T00 T96 144    A12 A15 A18
e1*2007/46*0276*..                                                                   BW1 L04
- mit Allradlenkung                                                                  M01 NBF S04
BMW 7er-Reihe          155-180        245/40R19   K1a K2b T98 144                    A02 A04 A05
701, 7L                155-180        245/45R19   K1a K2b T02 T98 144                A06 A08 A09
e1*2001/116*0490*..;   155-180        255/40R19   K1c K2b T00 T96 144                A12 A15 A18
e1*2007/46*0276*..                                                                   BW1 L05
- ohne Allradlenkung                                                                 M01 NBF S04



Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                           12-0001-A10-V01
TGA-Art                          13.1
Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 8,5 J x 19 H2 Typ TN9-8519
Fertiger/Zulieferer              Kautschuk-Verwertungs GmbH

                                                                                         Seite 3 von 9
Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen        Reifenbezogene Auflagen und           Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                        Hinweise                              Hinweise
ABE/EWG-Nr.
BMW 7er-Reihe          150-327        245/45R19     T98 144                                A02 A04 A05
765                    150-327        255/40R19     T00 T96 144                            A06 A08 A09
e1*98/14,2001/116*                                                                         A10 A15 A18
0172*00-06                                                                                 M01 S02
BMW 7er-Reihe          155-327        245/45R19     T02 T98 144                            A02 A04 A05
765                    155-327        255/40R19     T00 T96 144                            A06 A08 A09
e1*2001/116*                                                                               A12 A15 A18
0172*07-..                                                                                 M01 S02
BMW 8er-Reihe          160-240        235/35R19     K45 T88 T91                            A02 A04 A05
8/E                    160-240        245/35R19     K42 K45 T89 T93                        A06 A08 A09
F383,                                                                                      A12 A15 A18
e1*92/53*0008*..,                                                                          M01 R21 S01
e1*93/81*0008*..
BMW Z4                 150,190        225/35R19     K2b K4i K6f K6i R03                    A02 A04 A05
Z89, ZR                150-250        225/35R19     K1c K5i K7d R02                        A06 A08 A09
e1*2001/116*0499*..,   150-250        255/30R19     K2c K4i K6f K6i R03                    A12 A15 A18
e1*2007/46*0373*..                                                                         Cbo M01 V19
                                                                                           S01

Auflagen und Hinweise

144      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1440 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

A02     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster
bescheinigen zu lassen.

A04      Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief
und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines
Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher
Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen-
oder Fahrzeughersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

A05     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

A06     Die Mindesteinschraubtiefen der Radschrauben bzw. Muttern betragen (sofern serienmäßig
nicht unterschritten) 6,5 Umdrehungen für M12x1,5; 7,5 Umdrehungen für M12x1,25 und M14x1,5; 8
Umdrehungen für Gewinde 1/2" UNF bzw. 9 Umdrehungen für M14x1,25.

A08     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.




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Nummer                          12-0001-A10-V01
TGA-Art                         13.1
Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,5 J x 19 H2 Typ TN9-8519
Fertiger/Zulieferer             Kautschuk-Verwertungs GmbH

                                                                                         Seite 4 von 9

A09    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A10     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an der Hinterachse verwendet werden.

A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A15    Zum Auswuchten der Sonderräder können wahlweise Klammer- oder Klebegewichte
verwendet werden. Werden an der Felgeninnenseite Klebegewichte verwendet, so ist bei der Auswahl
und Anbringung der Klebegewichte auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A18     Es sind nur schlauchlose Reifen und Metallschraubventile mit Befestigung von außen
zulässig, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Die Ventile dürfen nicht
über den Felgenrand hinausragen.

A58     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

BW1 Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Sonderräder nicht zulässig an
Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 374 mm an Achse1.

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
Roadster.

Cpe     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.

K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.




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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         12-0001-A10-V01
TGA-Art                        13.1
Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5 J x 19 H2 Typ TN9-8519
Fertiger/Zulieferer            Kautschuk-Verwertungs GmbH

                                                                                       Seite 5 von 9

K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K3k     An Achse 1 ist die Radhausinnenverkleidung am Übergang von der Radhausausschnittkante
zur Frontschürze auszuschneiden bzw. um 5 mm zu kürzen.

K41    An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K43    An Achse 1 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination herzustellen.

K44    An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K45     An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.

K46     An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K4i    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden
bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K5i   An Achse 1 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Frontschürze auf einer Länge von
100 mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen.

K6f    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 150 mm nach
Radmitte vollständig umzulegen.

K6g   An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
Radhausausschnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.

K6i   An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Heckschürze auf einer Länge von
100 mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen.

K7d    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

K8e    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

K8g    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 400 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.



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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          12-0001-A10-V01
TGA-Art                         13.1
Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,5 J x 19 H2 Typ TN9-8519
Fertiger/Zulieferer             Kautschuk-Verwertungs GmbH

                                                                                         Seite 6 von 9

L02    Durch Begrenzung des Lenkeinschlages ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad- /
Reifenkombination herzustellen.

L04     Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nur zulässig an Fahrzeugen mit
Allradlenkung (4WS).

L05      Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nicht zulässig an Fahrzeugen
mit Allradlenkung (4WS).

L06     Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit und ohne
Allradlenkung (4WS).

Lim     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

M01     Die Montage der Reifen ist nur von der Felgeninnenseite zulässig.

NBF Das Sonderrad ist nicht zulässig für gepanzerte bzw. beschussgeschützte
Fahrzeugausführungen.

R02     Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.

R03     Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

R21     Es können Reifen gleicher Größe verwendet werden, die gemäß Bestätigung des
Reifenherstellers auf der im Gutachten genannten Radgröße montierbar sind und ausreichende
Tragfähigkeit bei max. Sturzwinkel und Höchstgeschwindigkeit aufweisen. Diese Bestätigung ist vom
Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

R70    Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den
Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

S01     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S02     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S04     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04
(siehe Seite 1) verwendet werden.

T00    Reifen (LI 100) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1600 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T02    Reifen (LI 102) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1700 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T84    Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).


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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          12-0001-A10-V01
TGA-Art                         13.1
Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,5 J x 19 H2 Typ TN9-8519
Fertiger/Zulieferer             Kautschuk-Verwertungs GmbH

                                                                                         Seite 7 von 9

T87    Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T89    Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T92    Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T94    Reifen (LI 94) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1340 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T96    Reifen (LI 96) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1420 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T98    Reifen (LI 98) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1500 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).




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Nummer                          12-0001-A10-V01
TGA-Art                         13.1
Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,5 J x 19 H2 Typ TN9-8519
Fertiger/Zulieferer             Kautschuk-Verwertungs GmbH

                                                                                          Seite 8 von 9

V19    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

         Vorderachse    Hinterachse

Nr. 1    225/35R19      245/30R19, 255/30R19, 265/30R19, 305/25R19
Nr. 2    225/40R19      255/35R19
Nr. 3    225/45R19      245/40R19
Nr. 4    235/35R19      255/30R19, 265/30R19, 275/30R19, 315/25R19
Nr. 5    235/40R19      265/35R19, 275/35R19
Nr. 6    235/45R19      255/40R19
Nr. 7    235/50R19      255/45R19
Nr. 8    245/30R19      305/25R19
Nr. 9    245/35R19      265/30R19, 275/30R19, 285/30R19
Nr. 10   245/40R19      275/35R19, 285/35R19
Nr. 11   245/45R19      275/40R19
Nr. 12   255/30R19      305/25R19
Nr. 13   255/35R19      285/30R19, 295/30R19, 305/30R19
Nr. 14   255/40R19      285/35R19, 295/35R19
Nr. 15   255/45R19      285/40R19
Nr. 16   255/50R19      285/45R19, 295/45R19
Nr. 17   265/30R19      305/25R19, 315/25R19
Nr. 18   265/35R19      295/30R19, 305/30R19
Nr. 19   265/40R19      295/35R19
Nr. 20   265/50R19      295/45R19
Nr. 21   275/30R19      315/25R19

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise
gelten achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

Prüfort und Prüfdatum

Die Festigkeitsprüfung des Sonderradtyps wurde in TUV Rheinland Malaysia, Subang Jaya ab
Dezember 2011 durchgeführt. Die Verwendungsprüfung fand am 13. Januar 2012 in Lambsheim statt.




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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                        12-0001-A10-V01
TGA-Art                       13.1
Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 8,5 J x 19 H2 Typ TN9-8519
Fertiger/Zulieferer           Kautschuk-Verwertungs GmbH

                                                                                     Seite 9 von 9

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 9 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum November 2011.

Das Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH ist als Technischer
Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter
der Registrier-Nr. KBA-P 00010-96 anerkannt.

Lambsheim, 13. Januar 2012




Tufan                                                               00174923.DOC




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