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							TÜV AUSTRIA                      Deutschstraße 10            13-TAAP-3320
AUTOMOTIVE GMBH                  A-1230 Wien
Räder- und Reifenprüfung



                                                                                                        Seite: 1 von 4


                                        TEIL EGUTACHTEN
                                                TGA-Art: 13.1

                                         366-0288-13-WIRD-TG

Hersteller:                             S.C. DIZING S.R.L.
                                        morarit - panificatie
                                        617106 Brusturi - judetul Neamt
Art:                                    Sonderrad 8 J X 18 H2
Typ:                                    HS265

Nach § 19 (3) StVZO ist bei Vorliegen eines Teilegutachtens nach Anlage XIX StVZO die Abnahme des Ein-
oder Anbaus unverzüglich durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder durch einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder Angestellten einer amtlich
anerkannten Überwachungsorganisation durchzuführen und der ordnungsgemäße Ein- oder Anbau
bestätigen zu lassen.
Die in den Anlagen aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach erfolgter Umrüstung den heute
gültigen Vorschriften der StVZO. Das vorliegende Teilegutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich durch
Umrüstung berührte Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten,
die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
0.       Hinweise für den Fahrzeughalter
Unverzügliche Durchführung und Bestätigung der Änderungsabnahme:
Durch die vorgenommene Änderung erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges, wenn nicht unverzüglich die
gemäß StVZO § 19 Abs. 3 vorgeschriebene Änderungsabnahme durchgeführt und bestätigt wird oder
festgelegte Auflagen nicht eingehalten werden!
Nach der Durchführung der technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des vorliegenden
Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer einer Technischen
Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation zur Durchführung
und Bestätigung der vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen.
Einhaltung von Hinweisen und Auflagen:
Die unter III. und IV. aufgeführten Hinweise und Auflagen sind dabei zu beachten.
Mitführen von Dokumenten:
Nach der durchgeführten Abnahme ist der Nachweis mit der Bestätigung über die Änderungsabnahme mit den
Fahrzeugpapieren mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen vorzuzeigen; dies entfällt nach
erfolgter Berichtigung der Fahrzeugpapiere.
Berichtigung der Fahrzeugpapiere:
Die Berichtigung der Fahrzeugpapiere durch die zuständige Zulassungsbehörde ist durch den Fahrzeughalter
entsprechend der Festlegung in der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu beantragen.
Weitere Festlegungen sind der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu entnehmen.




          Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                       Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0288-13-WIRD-TG

Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 18 H2                                 Radtyp: HS265
Antragsteller: S.C. DIZING S.R.L. morarit - panificatie             Stand: 23.09.2013
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I.       Übersicht
Ausführung         Ausführungsbezeichnung                           Loch-          Mitten Ein-     zul.   zul.     gültig
                                                                    kreis          loch   preß-    Rad-   Abroll   ab
                   Kennzeichnung               Kennzeichnung        (mm) /         (mm) tiefe      last   umf.     Fertig.
                   Rad                         Zentrierring         -zahl                 (mm)     (kg)   (mm)     Datum
120572638          120572638                   ohne                    120/5          72,6    38    600   2114 05/13
I.1.     Beschreibung der Sonderräder
Hersteller                      : S.C. DIZING S.R.L.
                                  morarit - panificatie
                                  617106 Brusturi - judetul Neamt
Handelsmarke                    : S.C. DIZING S.R.L.
Korrosionsschutz                : Mehrschicht-Einbrennlackierung
Masse des Rades                 : ca. 9,8 kg
I.2.     Radanschluß
siehe Anlage
I.3.     Kennzeichnung der Sonderräder
An den Sonderrädern wird folgende Kennzeichnung an der Außen- bzw. Innenseite eingegossen bzw.
eingeprägt, siehe Beispiel der Radausführung 120572638:

                                    : Außenseite                               : Innenseite
Hersteller                          : --                                       : S.C.DIZING
Handelsmarke                        : --                                       : S.C. DIZING S.R.L.
Radtyp                              : --                                       : HS265
Radgröße                            : --                                       : 8 J X 18 H2
Einpreßtiefe                        : --                                       : ET38
Herstellungsdatum                   : --                                       : Fertigungsmonat und -jahr
                                                                                  z.B. 05.13
Herkunftsmerkmal                    : --                                       : MADE IN TAIWAN
Gießereikennzeichnung               : --                                       :
Japan. Prüfwertzeichen              : JWL                                      : --
Weitere Kennzeichnung               : VIA                                      : --
Zusätzlich können an der Radinnenseite bzw. -außenseite verschiedene Kontrollzeichen angebracht sein.
I.4.     Verwendungsbereich
Die Sonderräder sind für Personenkraftwagen vorgesehen.
II.      Sonderradprüfung
Sonderradprüfungen, s. Bericht-Nr. 366-0288-13-WIRD-TB der TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH vom
23.09.2013.
Es liegen folgende Technischen Berichte/Nachweise vor:
Berichtart               Berichtnummer                    Datum          Technischer Dienst




         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0288-13-WIRD-TG

Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 18 H2                                 Radtyp: HS265
Antragsteller: S.C. DIZING S.R.L. morarit - panificatie             Stand: 23.09.2013
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Technischer Bericht      366-0288-13-WIRD-TB              23.09.2013     TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE
III.     Anbau- und Verwendungsprüfung:
III.1.   Anbauuntersuchung am Fahrzeug:
Wenn die Auflagen und Hinweise in den Anlagen erfüllt sind, haben die Räder ausreichenden Abstand von
Brems- und Fahrwerksteilen, und die Freigängigkeit der Reifen ist bei den im Straßenverkehr üblichen
Bedingungen gewährleistet.
III.2.   Fahrversuche:
Freigaben der Fahrzeughersteller über Felgengröße, Einpreßtiefe und Größen der Bereifung liegen teilweise
nicht vor.
Für die Verwendung der Sonderräder wurden Anbau-, Freigängigkeits und Handlingprüfungen durchgeführt.
Der Untersuchungsumfang entspricht den Kriterien der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und
ihre Anhänger (BMV/StV 13/36.25.07-20.01 vom 25.11.1998, VkBl S. 1377), Punkt 4.6.8 Anbauprüfung, und
des VdTÜV-Merkblattes Nr. 751 (Begutachtung von baulichen Veränderungen an M- und N-Fahrzeugen unter
besonderer Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit, Ausgabe 08.2008 Anhang I). Bei den durchgeführten
Prüfungen ergaben sich im Vergleich zur serienmäßigen Ausrüstung der Fahrzeuge keine Beanstandungen.
Kriterien des Fahrkomforts lagen der Beurteilung nicht zugrunde. Der Kraftstoffverbrauch mit den von der Serie
abweichenden Rad/Reifen-Kombinationen wurde nicht gemessen.
Die Spurverbreiterung beträgt an den geprüften PKW weniger als 2 % der serienmäßigen Spurweite. Deshalb
ist eine Prüfung der Fahrwerksfestigkeit nicht erforderlich.
IV.      Zusammenfassung:
Es wird bescheinigt, dass die im Verwendungsbereich beschriebenen Fahrzeuge nach der Änderung und der
durchgeführten und bestätigten Änderungsabnahme unter Beachtung der in diesem Teilgutachten genannnten
Hinweise / Auflagen insoweit den Vorschriften der StVZO in der heute gültigen Fassung entsprechen.
Die Prüfungen wurden entsprechend den relevanten Anforderungen der EN ISO/IEC 17025:2005 durchgeführt.
Der Hersteller ( Inhaber des Teilegutachtens ) hat den Nachweis ( TÜV AUSTRIA CERT GMBH Reg. - Nr 20
102 112005843 ) erbracht, dass er ein Qualitätssicherungssystem gemäß Anlage XIX, Abschnitt 2 StVZO
unterhält.
Das Teilegutachten umfasst die Blätter 1 - 4 einschließlich der unter V. aufgeführten Anlagen und darf nur im
vollen Wortlaut vervielfältigt und weitergegeben werden.
Das Teilegutachten verliert seine Gültigkeit bei technischen Änderungen am Fahrzeugteil, oder wenn
vorgenommene Änderungen an dem beschriebenen Fahrzeugtyp die Verwendung des Teiles beeinflussen
sowie bei Änderung der gesetzlichen Grundlagen.
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
V.       Unterlagen und Anlagen:
V.1.     Verwendungsbereichsanlagen:
Folgender Verwendungsbereich wurde festgelegt:
Anl Hersteller                                     Ausführung                      ET      erstellt am       Allg.
age                                                                                                          Hinweise
  1 BMW, BMW AG                                    120572638                       38      23.09.2013        liegt bei




         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0288-13-WIRD-TG

Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 18 H2                                   Radtyp: HS265
Antragsteller: S.C. DIZING S.R.L. morarit - panificatie               Stand: 23.09.2013
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                                                                                                         Seite: 4 von 4
V.2.    Allgemeine Hinweise:
siehe Anlage: Allgemeine Hinweise
V.3.    Technische Unterlagen:
siehe Anlage: Technische Unterlagen




Cinibulk

Sachverständiger
Prüflabor DIN EN ISO/IEC 17025
Wien, 23.09.2013
VOM




           Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                        Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0288-13-WIRD-TG

ANLAGE: Technische Unterlagen                                    Radtyp: HS265
Hersteller: S.C. DIZING S.R.L. morarit - panificatie             Stand: 23.09.2013
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                                                                                                      Seite: 1 von 1


Der Begutachtung zugrunde liegende Unterlagen:


Bezeichnung                           Unterlagen                             Datum / Änderung / Datum
                                      mit Änderung
Radzeichung                           HS265-880-ET38-TUV                     20.09.2013 0
Technischer Bericht                   366-0288-13-WIRD-TB                    23.09.2013




      TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH  RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG  DEUTSCHSTRAßE 10  1230 WIEN
Teilegutachten 366-0288-13-WIRD-TG

ANLAGE: Allgemeine Hinweise                                      Radtyp: HS265
Hersteller: S.C. DIZING S.R.L. morarit - panificatie             Stand: 23.09.2013
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                                                                                                      Seite: 1 von 1

Wuchtgewichte
Sofern zum Auswuchten der Sonderräder an der Felgeninnenseite Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts bzw.
unterhalb der Felgenschulter bzw. Klammergewichte am inneren Felgenhorn angebracht werden, ist auf einen
Mindestabstand von 3 mm zu Brems-, Fahrwerks- bzw. Lenkungsteilen zu achten.
Allgemeine Reifenhinweise
Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol V dürfen bei 210 km/h bis zu 100% und bei 240 km/h bis zu 91% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.

Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol W dürfen bei 240 km/h bis zu 100% und bei 270 km/h bis zu 85% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.

Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol Y dürfen bei 270 km/h bis zu 100% und bei 300 km/h bis zu 85% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.
Für Geschwindigkeiten über 300 km/h sind die Tragfähigkeiten vom Reifenhersteller zu bestätigen.

Bei der Bestimmung der Tragfähigkeit ist zur bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges eine
Toleranz von 5% oder die vom Fahrzeughersteller vorgegebene Toleranz zu addieren und der Einfluß des
Sturzwinkels zu beachten.
Bei Reifen mit der Geschwindigkeitsbezeichnung ZR sind die Tragfähigkeiten von den Reifenherstellern
bestätigen zu lassen.
Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorgeschriebenen
Reifenfülldruck zu beachten ist.
Um ungünstige Einflüsse auf das Fahrverhalten zu vermeiden, sollten jeweils nur gleiche Reifen (Bauart,
Hersteller und Profiltyp) am Fahrzeug montiert werden. Spezielle Auflagen im Gutachten bleiben hiervon
unberührt.
Ersatzrad
Die Bezieher der Sonderräder müssen darauf hingewiesen werden, daß bei Verwendung des serienmäßigen
Ersatzrades die serienmäßigen Radbefestigungsteile zu verwenden sind.
Allgemeine Radhinweise
Eine nachträgliche mechanische Bearbeitung und/oder thermische Behandlung ist nicht zulässig.




      TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH  RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG  DEUTSCHSTRAßE 10  1230 WIEN
Teilegutachten 366-0288-13-WIRD-TG

ANHANG: Nacharbeitsprofile - Skizze Radhaus                    Radtyp: HS265
Hersteller: S.C. DIZING S.R.L.                                 Stand: 23.09.2013
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Hinweisblatt zu den im Gutachten genannten Nacharbeitsauflagen Nr.
26B, 26P, 27B, 27I, 26N, 26J, 27F, 27H




     TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH  RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG  DEUTSCHSTRAßE 10  A-1230 WIEN
Teilegutachten 366-0288-13-WIRD-TG

ANLAGE: 1                                                         Radtyp: HS265
Hersteller: S.C. DIZING S.R.L. morarit - panificatie              Stand: 23.09.2013
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Fahrzeughersteller                       : BMW, BMW AG
Raddaten:
Radgröße nach Norm           : 8 J X 18 H2                 Einpreßtiefe (mm)      : 38
Lochkreis (mm)/Lochzahl      : 120/5                       Zentrierart            : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                               Mitten Zentrierring-     zul.     zul.      gültig
                                                                    loch   werkstoff         Rad-     Abroll    ab
                    Kennzeichnung            Kennzeichnung          (mm)                     last     umf.      Fertig
                    Rad                      Zentrierring                                    (kg)     (mm)      datum
120572638           120572638                ohne                        72,6                   600    2114      05/13


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller         : BMW, BMW AG
Befestigungsteile                        : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                           für Typ : M85; M346
Befestigungsteile                        : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                           für Typ : 1K4; 187; 1K2; (1K2 / 1K4 nur bis Nachtrag 03)
Befestigungsteile                        : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                           für Typ : 346R; 3L; 560X; 3K-N1; 3/B; Z85; 392C; 346K; 346C; 3K;
                                           3/CG; 346X; 1C; 187; 3 B; 3C; 3/C; M85; M3B; R/C; 182; 390L; 3 C;
                                           346L; 390X
Befestigungsteile                        : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                           für Typ : 3L; (nur BMW 3er (F30) ab 2012)
Befestigungsteile                        : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                           für Typ : 3K; 3K-N1; (nur BMW 3er (F31) ab 2012)
Befestigungsteile                        : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                           für Typ : 1K4; 1K2; (1K2 / 1K4 ab Nachtrag 04)
Befestigungsteile                        : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                           für Typ : UKL-N1; UKL/X; UKL-C/X
Befestigungsteile                        : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad, für
                                           Typ : X83
Anzugsmoment der Befestigungsteile       : 100 Nm für Typ : 346C; 346K; 346L; 346R; 346X
                                           110 Nm für Typ : M3B; M346; R/C; 3 B; 3 C; 3/B; 3/C; 3/CG
                                           120 Nm für Typ : M85; Z85; 1C; 182; 187; 3C; 3K; 3K-N1; 3L; 390L;
                                           390X; 392C; 560X
                                           120 Nm ( Radschrauben M12x1,5 ) für Typ : 1K2; 1K4; 187
                                           140 Nm für Typ : UKL-C/X; UKL-N1; UKL/X; X83
                                           140 Nm ( Radschrauben M14x1,25 ) für Typ : 1K2; 1K4; 3K; 3K-N1;
                                           3L
Verkaufsbezeichnung:    BMW M3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                   Auflagen
M3B          G191             210 - 217 225/40R18 88W 362; 57E; 68B                        10B; 11G; 11H; 11K;
                                        235/40R18 91W 21B; 22B; 24J; 362                   12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                           725; 73C; 740
M346           e1*2001/116*0150*.., 252        225/45R18     51G; 574                      10B; 11G; 11H; 11K;
               e1*98/14*0150*..                235/40R18 91Y 24J; 689                      51A; 71K; 721; 725;
                                                                                           729; 73C; 740; 76A




         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0288-13-WIRD-TG

ANLAGE: 1                                                         Radtyp: HS265
Hersteller: S.C. DIZING S.R.L. morarit - panificatie              Stand: 23.09.2013
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Verkaufsbezeichnung:     BMW M3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW           Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
M346         e1*2001/116*0150*.., 252          225/40R18 92      52J                       10B; 11G; 11H; 11K;
               e1*98/14*0150*..                                                            51A; 71K; 721; 725;
                                                                                           729; 73C; 740; 76A;
                                                                                           76Z

Verkaufsbezeichnung:     BMW X3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                Auflagen
X83          e1*2001/116*0249*.. 100 - 210 235/50R18     24J; 24M; 51G                     10B; 11G; 11H; 11K;
                                           245/45R18 100                                   12A; 51A; 75I
                                           245/45R18 96W

Verkaufsbezeichnung:     BMW Z3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW              Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
R/C          e1*93/81*0029*.., 85 - 142        225/40R18-88      21B; 24J                  ab e1*93/81*0029*08;
             e1*98/14*0029*..  85 - 170        245/35R18 88      22B; 24M; 57F; 68T        Cabrio;
                               170             225/40R18 88      21B; 24J; 57E; 68B;       10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                 68T                       12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                           725; 73C; 740
R/C            e1*93/81*0029*..      85 - 103 225/40R18          21B; 24J; 24M; 631        nur bis
                                                                                           e1*93/81*0029*07;
                                                                                           Cabrio;
                                                                                           10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                           12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                           725; 73C; 740
R/C            e1*93/81*0029*..      110 - 142 225/40R18-88      21B; 24J                  nur bis
                                                                                           e1*93/81*0029*07;
                                                                                           Cabrio;
                                                                                           10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                           12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                           725; 73C; 740

Verkaufsbezeichnung:    BMW 3ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen        Auflagen
3B           F920             75 - 141 225/40R18                 BDC; 21B; 21L; 22B;       Pkw geschlossen;
                                                                 24J; 24M; 362; 631        Cabrio;
                                                                                           10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                           12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                           725; 73C; 740
3C             F547                  73 - 141 225/40R18          BDC; 21B; 21L; 22B;       Stufenheck; 4-türig;
                                                                 24J; 24M; 362; 631        10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                           12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                           725; 73C; 740
3C             F547                  75        225/40R18-88      BDC; 21B; 22B; 24J;       Schrägheck 2-türig;
                                                                 24M; 362                  Compact;
                                               255/35R18-90      BDC; 22B; 22F; 24D;       10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                 57F; 654; 68B; 68L        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                           725; 73C; 740
3/B            e1*93/81*0016*..      75 - 142 225/40R18 92       BDC; 21B; 21L; 22B;       Pkw geschlossen;
                                                                 24J; 24M; 631             Cabrio;
                                                                                           10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                           12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                           725; 73C; 740



         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0288-13-WIRD-TG

ANLAGE: 1                                                         Radtyp: HS265
Hersteller: S.C. DIZING S.R.L. morarit - panificatie              Stand: 23.09.2013
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Verkaufsbezeichnung:     BMW 3ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen        Auflagen
3/C          e1*93/81*0015*..  66 - 142 225/40R18                BDC; 21B; 22B; 24J;       Touring;
                                                                 24M; 362; 631             10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                           12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                           725; 73C; 740
3/C            e1*93/81*0015*..      66 - 142 225/40R18          BDC; 21B; 22B; 24J;       Limousine; Stufenheck;
                                                                 24M; 362; 631             10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                           12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                           725; 73C; 740
3/CG           e1*93/81*0017*..,     66 - 125 225/40R18-88       BDC; 21B; 22B; 24J;       Compact;
               e1*98/14*0017*..                                  24M; 362                  10B; 11G; 11H; 11K;
                                               255/35R18-90      BDC; 22B; 22F; 24D;       12A; 51A; 71K; 721;
                                                                 57F; 654; 68B; 68L        725; 73C; 740
3K             e1*2007/46*0315*..    85 - 147 215/45R18 93       12A; 51J                  BMW 3er (F31) ab
                                                                                           2012;
3K-N1          e24*2007/46*0022*..   85 - 240 225/45R18 91Y 12T; 5GG                       Ab
                                              225/45R18 95  12T                            e24*2007/46*0022*03;
                                              235/40R18 91Y 12A; 5GG                       Ab
                                                                                           e1*2007/46*0315*06;
                                               235/40R18 95      12A                       Allradantrieb;
                                               245/40R18 93      12A; 248                  Heckantrieb;
                                                                                           10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                           12A; 51A; 512; 6AA;
                                                                                           71K; 721; 725; 73C;
                                                                                           740; 75I; 76O
3L             e1*2007/46*0314*..    85 - 147 215/45R18 93       12A; 51J                  BMW 3er (F30) ab
                                                                                           2012;
                                     85 - 240 225/45R18 91       12T                       Ab
                                                                                           e1*2007/46*0314*05;
                                               235/40R18 91      12A                       Limousine; Stufenheck;
                                               245/40R18 93      12A                       Allradantrieb;
                                                                                           Heckantrieb;
                                                                                           10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                           51A; 573; 71K; 721;
                                                                                           725; 73C; 740; 75I;
                                                                                           76O
346C           e1*2001/116*0112*.., 77 - 135 225/40R18 88W   21B; 22B; 24J; 24M;           Kompakt; Cabrio;
               e1*98/14*0112*..                              5FE                           Coupe; Limousine;
346K           e1*2001/116*0167*..,          245/35R18 88W   22B; 22F; 24M; 5FE;           Stufenheck 4-türig;
               e1*98/14*0167*..                              57F; 68T                      10B; 11G; 11H; 11K;
346L           e1*97/27*0097*..,    77 - 142 225/40R18 88Y   21B; 22B; 24J; 24M;           12A; 51A; 71K; 721;
               e1*98/14*0097*..                              5FE                           725; 729; 73C; 740;
346R           e1*2001/116*0146*.., 77 - 170 225/40R18 88W   21B; 24J; 57E; 68B            744; 75I
               e1*98/14*0146*..              235/40R18 91    21B; 22B; 22L; 24J;
                                                             24M; 54A
                                               245/35R18 88Y 22B; 22F; 24M; 5FE;
                                                             57F; 68T
                                               255/35R18 90  22B; 22F; 24D; 5GA;
                                                             57F; 654; 68B




         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0288-13-WIRD-TG

ANLAGE: 1                                                         Radtyp: HS265
Hersteller: S.C. DIZING S.R.L. morarit - panificatie              Stand: 23.09.2013
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                                                                                                      Seite: 4 von 14
Verkaufsbezeichnung:     BMW 3ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
346L         e1*97/27*0097*..,    85 - 105 225/40R18 88W 21B; 21J; 22B; 22L;               Touring;
             e1*98/14*0097*..                             24J; 24M; 5FE                    10B; 11G; 11H; 11K;
                                  85 - 110 255/35R18 90   22B; 22F; 22L; 24D;              12A; 51A; 71K; 721;
                                                          5GA; 57F; 654; 68B               725; 729; 73C; 740;
                                  85 - 170 225/40R18 88W 21B; 21J; 24J; 57E;               744; 75I
                                                          68B
                                            225/40R18 92  21B; 21J; 22B; 22L;
                                                          24J; 24M
                                            235/40R18 91  21B; 21J; 22B; 22L;
                                                          24J; 24M; 54A
                                            255/35R18     10N; 22B; 22F; 22L;
                                                          24D; 51G; 57F; 654;
                                                          68B
346X         e1*2001/116*0144*.., 135 - 141 225/40R18 88W Limousine                        10B; 11G; 11H; 11K;
             e1*98/14*0144*..     135 - 170 225/40R18 88W 57E; 68B                         12A; 51A; 71K; 721;
                                            225/40R18 92                                   725; 729; 73C; 740;
                                            235/40R18 91  21P; 22I; 22M; 24J;              75I
                                                          24M; 54A
                                  170       225/40R18 88Y Limousine
3K           e1*2007/46*0315*..   85 - 160 225/40R18 92                                    Nur bis
3K-N1        e24*2007/46*0022*..            235/40R18 91                                   e1*2007/46*0315*05;
390L         e1*2001/116*0308*.. 85 - 225 225/40R18       51G; 57E; 68B                    Facelift ab September
                                            225/40R18 92W                                  2008; Nur bis
                                            235/40R18 91Y                                  e24*2007/46*0022*02;
                                                                                           Ab
                                                                                           e1*2001/116*0308*09;
                                                                                           Touring; Heckantrieb;
                                                                                           10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                           12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                           725; 729; 73C; 740;
                                                                                           75I; 76O
3L             e1*2007/46*0314*..    85 - 125 225/40R18 88W 5FE                            Nur bis
390L           e1*2001/116*0308*..   85 - 225 225/40R18     51G; 57E; 68B                  e1*2007/46*0314*04;
                                              225/40R18 92                                 Facelift ab September
                                              235/40R18 91                                 2008; Ab
                                                                                           e1*2001/116*0308*09;
                                                                                           Limousine;
                                                                                           Heckantrieb;
                                                                                           10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                           12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                           725; 729; 73C; 740;
                                                                                           75I; 76O
390L           e1*2001/116*0308*..   89 - 190 225/40R18 92Y Nicht 330D                     Nur bis
                                     89 - 225 225/40R18 88Y 57E; 68B; 68T                  e1*2001/116*0308*08;
                                                                                           Touring; Heckantrieb;
                                                                                           10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                           12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                           725; 729; 73C; 740;
                                                                                           75I




         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0288-13-WIRD-TG

ANLAGE: 1                                                         Radtyp: HS265
Hersteller: S.C. DIZING S.R.L. morarit - panificatie              Stand: 23.09.2013
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                                                                                                      Seite: 5 von 14
Verkaufsbezeichnung:     BMW 3ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen        Auflagen
3K           e1*2007/46*0315*..  120 - 240 225/40R18 88          5FE; 57E; 575             Nur bis
3K-N1        e24*2007/46*0022*..           225/40R18 92                                    e1*2007/46*0314*04;
3L           e1*2007/46*0314*..                                                            Nur bis
390X         e1*2001/116*0344*..                                                           e1*2007/46*0315*05;
                                                                                           Nur bis
                                                                                           e24*2007/46*0022*02;
                                                                                           Ab
                                                                                           e1*2001/116*0344*06;
                                                                                           Touring; Limousine;
                                                                                           Allradantrieb;
                                                                                           10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                           12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                           721; 725; 73C; 740;
                                                                                           75I; 76O
3C             e1*2007/46*0316*..    90 - 200 225/40R18 92                                 bis
392C           e1*2001/116*0346*..   90 - 225 225/40R18 88W 57E; 68B; 68T                  e1*2007/46*0316*07;
                                              225/40R18 88W 57E; 68B                       Coupe; Heckantrieb;
                                              225/40R18 92  52J                            10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                           12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                           725; 729; 73C; 740;
                                                                                           75I
3C             e1*2007/46*0316*..    105 - 200 225/40R18 92Y                               bis
392C           e1*2001/116*0346*..   105 - 225 225/40R18 88W 57E; 68B                      e1*2007/46*0316*07;
                                               225/40R18 92  52J                           Cabrio; Heckantrieb;
                                                                                           10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                           12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                           725; 729; 73C; 740;
                                                                                           75I

Verkaufsbezeichnung:     BMW 5ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                Auflagen
560X         e1*2001/116*0322*.. 145 - 200 235/40R18 91Y                                   nur Limousine
                                           245/40R18     51G                               Allradantrieb;
                                                                                           10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                           12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                           725; 729; 73C; 740;
                                                                                           75I

Verkaufsbezeichnung:     M ROADSTER,M COUPE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW   Reifen                     Auflagen zu Reifen        Auflagen
M85          e1*2001/116*0364*.. 252  225/40R18                  51G; 52J                  M Roadster (Cabrio);
                                                                                           10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                           12A; 51A; 533; 71K;
                                                                                           721; 725; 73C; 740;
                                                                                           76Z
M85            e1*2001/116*0364*..   252       225/45R18     51G; 57E; 575                 M Roadster (Cabrio);
                                               235/40R18 91W 57E; 689                      10B; 11G; 11H; 11K;
                                               245/40R18 93W 57E; 688                      12A; 51A; 533; 71K;
                                                                                           721; 725; 73C; 740;
                                                                                           76A; 97K




         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0288-13-WIRD-TG

ANLAGE: 1                                                         Radtyp: HS265
Hersteller: S.C. DIZING S.R.L. morarit - panificatie              Stand: 23.09.2013
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Verkaufsbezeichnung:     MINI
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis        kW       Reifen             Auflagen zu Reifen        Auflagen
UKL-N1       e24*2007/46*0023*..     66 - 160 225/40R18 88       24C; 244; 270             10B; 11G; 11H; 11K;
                                              225/45R18 91       21P; 24C; 244; 271        12A; 51A; 71K; 721;
                                              235/45R18 94       21B; 24C; 244; 247;       725; 73C; 740; 76O
                                                                 272
                                               245/40R18 93      21B; 24C; 244; 247;
                                                                 271

Verkaufsbezeichnung:     MINI (COUNTRYMAN)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen        Auflagen
UKL/X        e1*2007/46*0496*..  66 - 160 225/40R18 88           24C; 244; 270             10B; 11G; 11H; 11K;
                                          225/45R18 91           21P; 24C; 244; 271        12A; 51A; 71K; 721;
                                          235/45R18 94           21B; 24C; 244; 247;       725; 73C; 740; 76O
                                                                 272
                                               245/40R18 93      21B; 24C; 244; 247;
                                                                 271

Verkaufsbezeichnung:     MINI (PACEMAN)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen        Auflagen
UKL-C/X      e1*2007/46*0563*..  66 - 160 225/40R18 88           24C; 244; 270             ab
                                                                                           e1*2007/46*0563*01;
                                               225/45R18 91      21P; 24C; 244; 271        10B; 11G; 11H; 11K;
                                               235/45R18 94      21B; 24C; 244; 247;       12A; 51A; 71K; 721;
                                                                 272                       725; 73C; 740; 76O
                                               245/40R18 93      21B; 24C; 244; 247;
                                                                 271

Verkaufsbezeichnung:     Z4/Z REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen        Auflagen
Z85          e1*2001/116*0219*.. 110 - 195 225/40R18 88          68B; 68T                  Cabrio; Coupe;
                                           235/40R18 91          21L; 24J; 54A; 689        10B; 11G; 11H; 11K;
                                           245/35R18 88          24M; 57F; 68T             12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                           725; 73C; 740

Verkaufsbezeichnung:     1ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen        Auflagen
1K2          e1*2007/46*0273*.. 70 - 235 225/40R18 91            245; 248; 26P; 27H        BMW 1er (F20 2011);
1K4          e1*2007/46*0283*..          235/40R18 91            24J; 244; 247; 26B;       BMW 1er (F21 2012);
                                                                 26N; 27H                  Ab
                                                                                           e1*2007/46*0283*04;
                                               245/35R18 92      244; 247; 27F; 57F;       Ab
                                                                 570; 68T                  e1*2007/46*0273*04;
                                                                                           Kombilimousine;
                                                                                           Allradantrieb;
                                                                                           Heckantrieb;
                                                                                           10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                           12A; 51A; 6AA; 71K;
                                                                                           721; 725; 73C; 740;
                                                                                           76O; 82J




         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0288-13-WIRD-TG

ANLAGE: 1                                                         Radtyp: HS265
Hersteller: S.C. DIZING S.R.L. morarit - panificatie              Stand: 23.09.2013
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Verkaufsbezeichnung:     1ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW            Reifen        Auflagen zu Reifen            Auflagen
1C           e1*2007/46*0277*..  100 - 160     215/40R18 89W 21P; 24J; 24M                 bis
182          e1*2001/116*0352*..               225/40R18 92  21P; 22I; 24J; 24M            e1*2007/46*0277*07;
                                 100 - 240     215/40R18 85Y 21P; 24J; 57E; 575            Cabrio; Coupe;
                                               225/40R18 88  21P; 24J; 57E; 68B;           Heckantrieb;
                                                             68T                           10B; 11G; 11H; 11K;
                                               245/35R18 88Y 22B; 24D; 57F; 575;           12A; 51A; 71K; 721;
                                                             68T                           725; 729; 73C; 740;
                                                                                           744; 75I; 76R
1K2            e1*2007/46*0273*..    66 - 195 215/40R18 89       22I; 22M; 24J; 24M        Nur bis
1K4            e1*2007/46*0283*..             225/40R18 88       22I; 22M; 24C; 24M        e1*2007/46*0283*03;
187            e1*2001/116*0287*..            235/40R18 91       21P; 22I; 22M; 24C;       Nur bis
                                                                 24M                       e1*2007/46*0273*03;
                                               245/35R18 88      22B; 22L; 24M; 57F;       Ab
                                                                 575; 68T                  e1*2001/116*0287*10;
                                                                                           Schrägheck 2-türig;
                                                                                           Schrägheck 4-türig;
                                                                                           10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                           12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                           725; 729; 73C; 740;
                                                                                           744; 82J
187            e1*2001/116*0287*..   85 - 195 215/40R18 89       22I; 22M; 24J; 24M        Nur bis
                                              225/40R18 88       22I; 22M; 24J; 24M        e1*2001/116*0287*09;
                                              235/40R18 91       21P; 22I; 22M; 24C;       4-türig;
                                                                 24M                       10B; 11G; 11H; 11K;
                                               245/35R18 88      22B; 22L; 24D; 57F;       12A; 51A; 71K; 721;
                                                                 68T                       725; 729; 73C; 740;
                                                                                           744

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
10N) Gegebenenfalls aufgeführte Fabrikatsbindungen/-empfehlungen in den Fahrzeugpapieren bzw. der
     Betriebsanleitung sind zu beachten oder es dürfen nur die vom Fahrzeughersteller freigegebenen
     Reifenfabrikate verwendet werden.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
11K) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.



         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0288-13-WIRD-TG

ANLAGE: 1                                                         Radtyp: HS265
Hersteller: S.C. DIZING S.R.L. morarit - panificatie              Stand: 23.09.2013
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12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
     Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
     Fahrzeuges genannt wird, möglich.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21L) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich über der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
     der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
     herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
       Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
       der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
       herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
     Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.




         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0288-13-WIRD-TG

ANLAGE: 1                                                         Radtyp: HS265
Hersteller: S.C. DIZING S.R.L. morarit - panificatie              Stand: 23.09.2013
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248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
271) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
272) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 18,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.


         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
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Hersteller: S.C. DIZING S.R.L. morarit - panificatie              Stand: 23.09.2013
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27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
362) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages an der Vorderachse ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
512) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit
     16-Zoll-Reifen ausgerüstet sind.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
     Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
     dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig.
533) Die Verwendung der Reifengrößen ist an PKW mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit größer
     250 km/h nicht zulässig.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
     wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
     berücksichtigen.
570) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                        Reifengröße:
                    Vorderachse:                        215/40R18
                    Hinterachse:                        245/35R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
574) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
     sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
     An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
     (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist


         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
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ANLAGE: 1                                                         Radtyp: HS265
Hersteller: S.C. DIZING S.R.L. morarit - panificatie              Stand: 23.09.2013
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                                                                                                     Seite: 11 von 14
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
     sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1120kg.
5GA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1200kg.
5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1230kg.
631) Die Eignung von "ZR"-Reifen ist durch eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende
     Tragfähigkeit der Reifengröße sicherzustellen. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
     Fahrzeugpapieren mitzuführen.
654) Sofern Reifen der Größe 255/35 R 18 auf der Felge 8 J x 18 verwendet werden, ist eine Freigabe des
     Reifenherstellers erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren
     mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
688) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          245/40R18
                    Hinterachse:                          275/35R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
689) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          235/40R18
                    Hinterachse:                          265/35R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68B) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                           Reifengröße:
                   Vorderachse:                            225/40R18



         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0288-13-WIRD-TG

ANLAGE: 1                                                         Radtyp: HS265
Hersteller: S.C. DIZING S.R.L. morarit - panificatie              Stand: 23.09.2013
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                     Seite: 12 von 14
                    Hinterachse:                          255/35R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68L) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          245/35R18
                    Hinterachse:                          255/35R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          225/40R18
                    Hinterachse:                          245/35R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6AA) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind, oder diese der Serienkombination
     entsprechen.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.



         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0288-13-WIRD-TG

ANLAGE: 1                                                         Radtyp: HS265
Hersteller: S.C. DIZING S.R.L. morarit - panificatie              Stand: 23.09.2013
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73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
     wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
     1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
     2. Ziehen Sie die Radschrauben über Kreuz an.
     3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
     Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
     4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
     zu überprüfen.
     5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
     nochmals zu überprüfen.
744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu
     entnehmen.
75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
       Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
       ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
76A) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Vorderachse zulässig und nur in Verbindung mit den
     unter Gliederungspunkt "0. Hinweise" genannten Sonderrädern für die Hinterachse.
76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 19-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76R) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite des Serienrades nicht
     unterschritten wird.
76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig.
82J) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 340mm an der
     Vorderachse nicht zulässig.
97K) Bei Verwendung von verschiedenen Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse muss die Maulweite des
     Sonderrades an der Hinterachse mindestens 1/2 Zoll größer sein als die des Sonderrades der
     Vorderachse.
BDC) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur in Verbindung mit M-TECHNIK-FAHRWERK oder mit einem
     für diese Reifengröße geprüften Sportfahrwerk zulässig, bei Fahrzeugen ab Modelljahr 1993 ist dies nicht
     mehr erforderlich.




         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0288-13-WIRD-TG

ANLAGE: 1                                                         Radtyp: HS265
Hersteller: S.C. DIZING S.R.L. morarit - panificatie              Stand: 23.09.2013
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                                                                                                     Seite: 14 von 14


Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      BMW AG
       Fahrzeugtyp:     1K4
       Genehm.Nr.:      e1*2007/46*0283*..
       Handelsbez.:     1ER REIHE

       Variante(n):     Heckantrieb, Limousine

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                  Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                      von [mm]             bis [mm]
              26B                      x = 190             y = 220                   VA
              26P                      x = 140             y = 170                   VA
              27B                      x = 220             y = 270                   HA
              27I                      x = 170             y = 240                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                   von [mm]      bis [mm]         um [mm]
              26N                   x = 190       y = 220             8                 VA
              27F                   x = 220       y = 270            30                 HA
              27H                   x = 220       y = 270             8                 HA
              26J                   x = 190       y = 220            25                 VA




         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0288-13-WIRD-TG

ANLAGE: Radabdeckung                                           Radtyp: HS265
Hersteller: S.C. DIZING S.R.L.                                 Stand: 23.09.2013
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Hinweisblatt zu den im Gutachten genannten Radabdeckungsauflagen Nr. 241 – 248, 24C, 24D, 24J und 24M.
Die nachfolgenden Bilder stellen die Hilfsmittel zur Erfüllung der Radabdeckung dar, die in den
Radabdeckungsauflagen beschrieben sind.


Vorderachse
Bereich 30 Grad vor der Radmitte      Bereich 50 Grad hinter der Radmitte    Bereich 30 Grad vor und 50 Grad
Zu Auflage 241 bzw. 245               Zu Auflage 242 bzw. 246                hinter der Radmitte
                                                                             Zu Auflage 241,242,245, 246,24C,24J




Hinterachse
Bereich 30 Grad vor der Radmitte      Bereich 50 Grad hinter der Radmitte    Bereich 30 Grad vor und 50 Grad
Zu Auflage 243 bzw. 247               Zu Auflage 244 bzw. 248                hinter der Radmitte
                                                                             Zu Aufl age 243,244,247,248,24D,24M




     TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH  RÄDER UND REIFENPRÜFUNG  DEUTSCHSTRASSE 10  A-1230 WIEN
TÜV AUSTRIA
AUTOMOTIVE GMBH
RÄDER- UND
REIFENPRÜFUNG

      Anbauabnahme nach § 19 Abs. 3 StVZO
    Nachweis gemäß § 19 Abs. 4 Satz 1 StVZO
    Für: Leichtmetallrad          Typ: HS265
    des Herstellers / Importeurs: S.C. DIZING S.R.L. morarit - panificatie 617106 Brusturi - judetul Neamt
                                  Datum: 23.09.2013
    Bestätigung des ordnungsgemäßen Anbaus gem. § 19 Abs. 3 StVZO
    Hiermit wird bestätigt, daß der Anbau des im Nachweis genannten Bauteils am
    Fahrzeughersteller:          ,                         Fahrzeugtyp:         ,
    Fahrzeug-Ident-Nr.:
    ordnungsgemäß erfolgte und das Fahrzeug insoweit den geltenden Vorschriften entspricht.
    Vorangegangene zulässige Änderungen gemäß Fahrzeugschein / Anbaubestätigung / Teile-ABE *)
    wurden berücksichtigt.
    Bemerkungen / Hinweise / Auflagen:

    Änderungen zu Angaben in den Fahrzeugpapieren sind der zuständigen Zulassungsbehörde
    bei deren nächster Befassung mit den Papieren zu melden.
    Untersuchungsbericht / Gutachten-Nr.:                        Unterschrift u. Name
    Ort u. Datum der Abnahme:                                    a.a.S.o.P. / Prüf-Ing.



                                              Fahrzeugbeschreibung
                                                                                     P.2
B      -            2.1             2.2                L     -        9    -                  /-                     T     -
                                                                                     P.4
J                              4                       18    -                         19      -
E                                         3            20    -                            G    -
D.1    -                                               12    -            13     -                      Q       -
                                                      V.7    -            F.1    -                   F.2        -
       -                                              7.1    -            7.2    -                   7.3        -
D.2
       -                                              8.1    -            8.2    -                   8.3        -
       -                                              U.1    -            U.2    -                   U.3        -
D.3    -                                              O.1    -            O.2    -                 S.1      -        S.2       -
2      -                                              15.1   -
                                                      15.2   -
5
                                                      15.3   -
V.9    -                                               R     -                                                      11     -
14                                                     K     -
P.3    -                                               6     -                  17    -            16       -
10     -         14.1              P.1    -            21    -
       -
       -
22     -
       -
       -
						
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