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							Teilegutachten 366-0041-11-MURD-TG/N2

ANLAGE: 8                                                        Radtyp: SAT 20 8,5x19
Hersteller: SAT Autosport Ug & Co. KG                            Stand: 21.02.2013
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Fahrzeughersteller                      : BMW, BMW AG
Raddaten:
Radgröße nach Norm          : 8 1/2 J X 19 H2             Einpreßtiefe (mm)      : 30
Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 120/5                       Zentrierart            : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                              Mitten Zentrierring-    zul.     zul.       gültig
                                                                   loch   werkstoff        Rad-     Abroll     ab
                    Kennzeichnung           Kennzeichnung          (mm)                    last     umf.       Fertig
                    Rad                     Zentrierring                                   (kg)     (mm)       datum
120572630            PCD 120                Ø74,1 - Ø72,6               72,6    Kunststoff    730    2260       01/11


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : BMW, BMW AG
Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                          für Typ : M85
Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                          für Typ : X1; X-N1; (Nur BMW X1)
Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                          für Typ : 1K4; 187; 1K2; (1K2 / 1K4 nur bis Nachtrag 03)
Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                          für Typ : 1C; Z89; 346L; 346C; 3L; 187; 392C; 390X; 346R; 346K;
                                          390L; 560X; 182; 3K; 3K-N1; ZR; 3C
Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                          für Typ : K-N1; UKL-N1; 5K; 5L; UKL/X
Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                          für Typ : X3; (Nur BMW X3)
Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad, für
                                          Typ : X83
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 100 Nm für Typ : 346C; 346K; 346L; 346R
                                          120 Nm für Typ : M85; ZR; Z89; 1C; 182; 187; 3C; 3K; 3K-N1; 3L;
                                          390L; 390X; 392C; 560X
                                          120 Nm ( Nur BMW X1 ) für Typ : X-N1; X1
                                          120 Nm ( Radschrauben M12x1,5 ) für Typ : 1K2; 1K4; 187
                                          140 Nm für Typ : K-N1; UKL-N1; UKL/X; X83; 5K; 5L
                                          140 Nm ( Nur BMW X3 ) für Typ : X3
Verkaufsbezeichnung:     BMW X3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
X83          e1*2001/116*0249*.. 100 - 210 235/45R19            24J; 51G; 57E; 575        10B; 11G; 11H; 11K;
                                           245/40R19 94W        24J; 57E; 993             12A; 51A; 71K; 723;
                                           255/40R19 96         24C; 24D                  73C; 74A; 74P




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00001-95 anerkannt.
Teilegutachten 366-0041-11-MURD-TG/N2

ANLAGE: 8                                                        Radtyp: SAT 20 8,5x19
Hersteller: SAT Autosport Ug & Co. KG                            Stand: 21.02.2013
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Verkaufsbezeichnung:     BMW 3ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
346C         e1*2001/116*0112*.., 77 - 142 235/35R19 91         21B; 21J; 22B; 22L;       Kompakt; Cabrio;
               e1*98/14*0112*..                                 24C; 24M; 54A             Coupe; Limousine;
346K           e1*2001/116*0167*.., 77 - 170   225/35R19 88W    21B; 21J; 24C; 57E;       Stufenheck 4-türig;
               e1*98/14*0167*..                                 585                       10B; 11G; 11H; 11K;
346L           e1*97/27*0097*..,               235/35R19 87W    21B; 21J; 24C; 54A;       12A; 51A; 71K; 723;
               e1*98/14*0097*..                                 57E; 671; 68X             729; 73C; 74A; 74P;
346R           e1*2001/116*0146*..,            255/30R19 91     22B; 22F; 22L; 24D;       744
               e1*98/14*0146*..                                 57F; 585; 671
346L           e1*97/27*0097*..,    85 - 142   235/35R19 91     21B; 21J; 22B; 22L;       Touring;
               e1*98/14*0097*..                                 24C; 24M; 54A             10B; 11G; 11H; 11K;
                                     85 - 170 235/35R19 87W     21B; 21J; 24C; 54A;       12A; 51A; 71K; 723;
                                                                57E; 671; 68X             729; 73C; 74A; 74P;
                                               255/30R19 91     22B; 22F; 22L; 24D;       744
                                                                57F; 671
3L             e1*2007/46*0314*..    85 - 225 225/35R19 88Y     57E; 670; 673             Nur bis
390L           e1*2001/116*0308*..            235/35R19 87Y     21P; 57E; 676; 68X        e1*2007/46*0314*04;
                                              235/35R19 91      21P                       Facelift ab September
                                                                                          2008; Ab
                                                                                          e1*2001/116*0308*09;
                                                                                          Limousine;
                                                                                          Heckantrieb;
                                                                                          10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                          729; 73C; 74A; 74P
3K             e1*2007/46*0315*..    85 - 160 235/35R19 91      21P                       Nur bis
3K-N1          e24*2007/46*0022*..   85 - 225 225/35R19 88Y     57E; 670; 673             e1*2007/46*0315*05;
390L           e1*2001/116*0308*..            235/35R19 87Y     21P; 57E; 676; 68X        Facelift ab September
                                              235/35R19 91Y     21P                       2008; Nur bis
                                                                                          e24*2007/46*0022*02;
                                                                                          Ab
                                                                                          e1*2001/116*0308*09;
                                                                                          Touring; Heckantrieb;
                                                                                          10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                          729; 73C; 74A; 74P
390L           e1*2001/116*0308*..   89 - 225 225/35R19 88Y 24J; 57E; 670; 673            Nur bis
                                              235/35R19 87Y 24J; 57E; 676; 68X            e1*2001/116*0308*08;
                                              235/35R19 91Y 24J                           Touring; Heckantrieb;
                                                                                          10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                          729; 73C; 74A; 74P
390L           e1*2001/116*0308*..   85 - 225 225/35R19 88Y 24J; 57E; 670; 673            Nur bis
                                              235/35R19 87Y 24J; 57E; 676; 68X            e1*2001/116*0308*08;
                                              235/35R19 91  24J                           Limousine;
                                                                                          Heckantrieb;
                                                                                          10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                          729; 73C; 74A; 74P
3C             e1*2007/46*0316*..    120 - 200 235/35R19 91     24J                       Coupe; Allradantrieb;
390X           e1*2001/116*0344*..   120 - 225 225/35R19 88     AFQ; 24J; 57E             10B; 11G; 11H; 11K;
                                               235/35R19 91     24J; 57E; 990             12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                          729; 73C; 74A; 74P



        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00001-95 anerkannt.
Teilegutachten 366-0041-11-MURD-TG/N2

ANLAGE: 8                                                        Radtyp: SAT 20 8,5x19
Hersteller: SAT Autosport Ug & Co. KG                            Stand: 21.02.2013
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Verkaufsbezeichnung:     BMW 3ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen     Auflagen
390X         e1*2001/116*0344*.. 155 - 190 225/35R19 88         24J; 57E; 575          Nur bis
                                           235/35R19 91         24J                    e1*2001/116*0344*05;
                                 155 - 225 225/35R19 88Y        24J; 57E; 575          Touring; Limousine;
                                           235/35R19 87Y        24J; 5ET; 57E; 990     Allradantrieb;
                                                                                       10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                       12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                       729; 73C; 74A; 74P
3C             e1*2007/46*0316*..    105 - 200   235/35R19 91  24J                     Cabrio; Heckantrieb;
392C           e1*2001/116*0346*..   105 - 225   225/35R19 88  24J; 57E; 575; 670; 673 10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                       12A; 51A; 71K; 723;
                                                 235/35R19 87  24J; 57E; 671; 676;     729; 73C; 74A; 74P
                                                               68X
3C             e1*2007/46*0316*..    90 - 200    235/35R19 91  24J                     Coupe; Heckantrieb;
392C           e1*2001/116*0346*..   90 - 225    225/35R19 88W 24J; 57E; 575; 670; 673 10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                       12A; 51A; 71K; 723;
                                                 235/35R19 87Y 24J; 57E; 671; 676;     729; 73C; 74A; 74P
                                                               68X

Verkaufsbezeichnung:     BMW 5ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
560X         e1*2001/116*0322*.. 145 - 200 235/35R19 91Y 22I; 24J; 24M                    nur Limousine
                                           245/35R19 93Y 22I; 24C; 24M                    Allradantrieb;
                                                                                          10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                          729; 73C; 74A; 74P
560X           e1*2001/116*0322*..   145 - 200 245/35R19 93Y 24J; 24M                     nur Kombi
                                               255/35R19 96  22I; 24C; 24M                Allradantrieb;
                                                                                          10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                          729; 73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     M ROADSTER,M COUPE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW   Reifen                    Auflagen zu Reifen        Auflagen
M85          e1*2001/116*0364*.. 252  225/40R19 89W             21Q; 24J; 57E; 672        M Roadster (Cabrio);
                                      235/35R19 87W             24J; 57E; 68X             10B; 11G; 11H; 11K;
                                      245/35R19 89W             24C; 57E; 68R             12A; 51A; 533; 71K;
                                                                                          723; 73C; 74A; 74P;
                                                                                          76A; 97K

Verkaufsbezeichnung:     MINI (COUNTRYMAN)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen        Auflagen
UKL-N1       e24*2007/46*0023*.. 66 - 160 225/35R19 88          21B; 24C; 244; 247;       10B; 11G; 11H; 11K;
UKL/X        e1*2007/46*0496*..                                 272                       12A; 51A; 71K; 723;
                                          225/40R19 89          21B; 24C; 244; 247;       73C; 74D; 74P
                                                                273




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00001-95 anerkannt.
Teilegutachten 366-0041-11-MURD-TG/N2

ANLAGE: 8                                                        Radtyp: SAT 20 8,5x19
Hersteller: SAT Autosport Ug & Co. KG                            Stand: 21.02.2013
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Verkaufsbezeichnung:     X-REIHE (X1)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen        Auflagen zu Reifen      Auflagen
X1           e1*2007/46*0275*.. 85 - 190 225/40R19 89W 245; 57E; 575           Nur BMW X1;
                                         235/35R19 91W 21P; 22I; 245; 248; 51J Allradantrieb;
                                                                               Heckantrieb;
                                         245/35R19 93  21P; 22I; 244; 245      10B; 11G; 11H; 11K;
                                         255/35R19 92W 22I; 244; 57F; 575      12A; 51A; 573; 71K;
                                                                               723; 729; 73C; 74A;
                                                                               74P; 744

Verkaufsbezeichnung:     X-REIHE (X1, X3, X5, X6)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen        Auflagen zu Reifen      Auflagen
X-N1         e1*2007/46*0454*.. 85 - 190 225/40R19 89W 245; 57E; 575           Nur BMW X1;
                                         235/35R19 91W 21P; 22I; 245; 248; 51J Allradantrieb;
                                                                               Heckantrieb;
                                         245/35R19 93  21P; 22I; 244; 245      10B; 11G; 11H; 11K;
                                         255/35R19 92W 22I; 244; 57F; 575      12A; 51A; 573; 71K;
                                                                               723; 729; 73C; 74A;
                                                                               74P; 744

Verkaufsbezeichnung:     X-REIHE (X3)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                Auflagen zu Reifen        Auflagen
X3           e1*2007/46*0512*.. 100 - 230 245/45R19 98          245; 248                  Nur BMW X3;
                                          255/40R19 96          24J; 244                  Allradantrieb;
                                          255/45R19 100         22I; 24J; 248             Heckantrieb;
                                                                                          10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                          73C; 74A; 74P; 75I

Verkaufsbezeichnung:     Z4/Z REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
ZR           e1*2007/46*0373*..  120 - 225 235/35R19 91         21N; 22I; 245; 248        Cabrio; Heckantrieb;
Z89          e1*2001/116*0499*.. 120 - 250 235/35R19 91         21N; 245; 57E; 676;       10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                68X                       12A; 51A; 71K; 723;
                                              255/30R19 91      22B; 22H; 248; 57F;       729; 73C; 74A; 74P;
                                                                673                       97K
                                    150 - 250 225/35R19 88      57E; 670; 673
                                              235/35R19 87      21N; 245; 57E; 676;
                                                                68X




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00001-95 anerkannt.
Teilegutachten 366-0041-11-MURD-TG/N2

ANLAGE: 8                                                        Radtyp: SAT 20 8,5x19
Hersteller: SAT Autosport Ug & Co. KG                            Stand: 21.02.2013
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Verkaufsbezeichnung:     1ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen            Auflagen zu Reifen           Auflagen
1C           e1*2007/46*0277*..  100 - 130 225/35R19 88W     21B; 21J; 22B; 24C;          Cabrio; Coupe;
182          e1*2001/116*0352*..                             24D                          Heckantrieb;
                                 100 - 160 225/35R19 88Y     21B; 21J; 22B; 24C;          10B; 11G; 11H; 11K;
                                                             24D                          12A; 51A; 71K; 723;
                                               235/35R19 91  21B; 21J; 22B; 24C;          729; 73C; 74A; 74P;
                                                             24D                          744; 76R
                                     100 - 225 225/35R19 88W 21B; 21J; 24C; 57E;
                                                             670; 673; 677
                                               235/35R19 87W 21B; 21J; 24C; 57E;
                                                             671; 68X
                                               245/30R19 89Y 22B; 22H; 24D; 57F;
                                                             677; 678
                                               255/30R19 91  22B; 22H; 24D; 57F;
                                                             671; 673
1K2            e1*2007/46*0273*..    66 - 195 225/35R19 88   21B; 22B; 22L; 24C;          Nur bis
1K4            e1*2007/46*0283*..                            24M                          e1*2007/46*0283*03;
187            e1*2001/116*0287*..             235/35R19 91  21B; 22B; 22L; 24C;          Nur bis
                                                             24D; 270                     e1*2007/46*0273*03;
                                               255/30R19 91  22B; 22L; 24D; 271;          Ab
                                                             57F; 671; 673                e1*2001/116*0287*10;
                                                                                          Schrägheck 2-türig;
                                                                                          Schrägheck 4-türig;
                                                                                          10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                          729; 73C; 74A; 74P;
                                                                                          744
187            e1*2001/116*0287*..   85 - 195 225/35R19 88      21B; 22B; 22L; 24C;       Nur bis
                                                                24D                       e1*2001/116*0287*09;
                                              235/35R19 91      21B; 22B; 22H; 22L;       4-türig;
                                                                24C; 24D                  10B; 11G; 11H; 11K;
                                              255/30R19 91      22B; 22F; 22L; 24D;       12A; 51A; 71K; 723;
                                                                57F; 671; 673             729; 73C; 74A; 74P;
                                                                                          744

Verkaufsbezeichnung:     5ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                Auflagen zu Reifen        Auflagen
5K           e1*2007/46*0455*.. 120 - 300 245/35R19 93          51J; 57E; 572; 67C        Nur BMW 5er Touring;
                                          245/40R19 98          51J                       Heckantrieb;
                                                                                          10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                          729; 73C; 74D; 74P;
                                                                                          75I; 765
5L             e1*2007/46*0363*..    120 - 300 245/35R19 93Y 51J                          Stufenheck;
                                               245/40R19 94Y 51J                          Heckantrieb;
                                                                                          10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                          729; 73C; 74D; 74P;
                                                                                          765




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00001-95 anerkannt.
Teilegutachten 366-0041-11-MURD-TG/N2

ANLAGE: 8                                                        Radtyp: SAT 20 8,5x19
Hersteller: SAT Autosport Ug & Co. KG                            Stand: 21.02.2013
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Verkaufsbezeichnung:     5ER REIHE ,GRAN TURISMO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                Auflagen zu Reifen        Auflagen
K-N1         e1*2007/46*0508*.. 120 - 300 245/35R19 93          51J; 57E; 572; 67C        Nur BMW 5er Touring;
                                          245/40R19 98          51J                       Heckantrieb;
                                                                                          10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                          729; 73C; 74D; 74P;
                                                                                          75I; 765

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
11K) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
     der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
     herzustellen.
21Q) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich über der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen
     Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.



        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00001-95 anerkannt.
Teilegutachten 366-0041-11-MURD-TG/N2

ANLAGE: 8                                                         Radtyp: SAT 20 8,5x19
Hersteller: SAT Autosport Ug & Co. KG                             Stand: 21.02.2013
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22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
22I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
       Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
       der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
       herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
     Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen




         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00001-95 anerkannt.
Teilegutachten 366-0041-11-MURD-TG/N2

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Hersteller: SAT Autosport Ug & Co. KG                            Stand: 21.02.2013
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                                                                                                     Seite: 8 von 12
      Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
      abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
271) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
272) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 18,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
273) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 23,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
     Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
     dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
533) Die Verwendung der Reifengrößen ist an PKW mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit größer
     250 km/h nicht zulässig.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
     wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
     berücksichtigen.
572) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                        Reifengröße:
                    Vorderachse:                        245/35R19
                    Hinterachse:                        285/30R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.


        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00001-95 anerkannt.
Teilegutachten 366-0041-11-MURD-TG/N2

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                                                                                                     Seite: 9 von 12
      Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
     sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
585) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          225/35R19
                    Hinterachse:                          255/30R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; der Nachweis
      der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.
5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1090kg.
670) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          225/35R19
                    Hinterachse:                          265/30R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
671) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          235/35R19
                    Hinterachse:                          255/30R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
672) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                   Vorderachse:                           225/40R19
                   Hinterachse:                           255/35R19



        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00001-95 anerkannt.
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      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
673) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          225/35R19
                    Hinterachse:                          255/30R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
676) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          235/35R19
                    Hinterachse:                          275/30R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
677) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          225/35R19
                    Hinterachse:                          245/30R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
678) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                        Reifengröße:
                    Vorderachse:                        215/35R19
                    Hinterachse:                        245/30R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist.




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00001-95 anerkannt.
Teilegutachten 366-0041-11-MURD-TG/N2

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Hersteller: SAT Autosport Ug & Co. KG                            Stand: 21.02.2013
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      Empfehlung: Am Fahrzeug sollen nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer
      Geschwindigkeitskategorie verwendet werden..
67C) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                        Reifengröße:
                    Vorderachse:                        245/35R19
                    Hinterachse:                        295/30R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.
68R) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          245/35R19
                    Hinterachse:                          275/30R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68X) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          235/35R19
                    Hinterachse:                          265/30R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
     Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
     von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu
     entnehmen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.


        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00001-95 anerkannt.
Teilegutachten 366-0041-11-MURD-TG/N2

ANLAGE: 8                                                         Radtyp: SAT 20 8,5x19
Hersteller: SAT Autosport Ug & Co. KG                             Stand: 21.02.2013
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74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
       Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
       ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
765) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 20-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76A) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Vorderachse zulässig und nur in Verbindung mit den
     unter Gliederungspunkt "0. Hinweise" genannten Sonderrädern für die Hinterachse.
76R) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite des Serienrades nicht
     unterschritten wird.
97K) Bei Verwendung von verschiedenen Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse muss die Maulweite des
     Sonderrades an der Hinterachse mindestens 1/2 Zoll größer sein als die des Sonderrades der
     Vorderachse.
990) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                           Reifengröße:
                     Vorderachse:                          235/35R19
                     Hinterachse:                          265/30R19
       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
       An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw.
       Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind.
       Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
       empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
993) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                           Reifengröße:
                     Vorderachse:                          245/40R19
                     Hinterachse:                          275/35R19
       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
       An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw.
       Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind.
       Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
       empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
AFQ) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                           Reifengröße:
                     Vorderachse:                          225/35R19
                     Hinterachse:                          255/30R19
       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
       An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw.
       Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind.
       Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; der
       Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
       Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.



         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00001-95 anerkannt.
						
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