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							TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                        12-0191-A00-V02

TGA-Art                       13.1
Prüfgegenstand                PKW-Sonderräder
                              8 J x 18 EH2+ Typ BI8080
                              und 9 J x 18 EH2+ Typ BI9080
Fertiger/Zulieferer           MAK s.p.a.

                                                                                     Seite 1 von 7

Hersteller                    MAK s.p.a.
                              Via C. Colombo
                              I-25013 Carpenedolo (BS)
                              QM-Nr.: 01 06 007

Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad

                              Achse 1                        Achse 2
Modell                        BIMMER                         BIMMER
Typ                           BI8080                         BI9080
Radgröße                      8 J x 18 EH2+                  9 J x 18 EH2+
Zentrierart                   Mittenzentrierung              Mittenzentrierung

 Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/             Einpress- Rad-     Abrollumfang
                                            Lochkreis- (mm)/      tiefe     last     (mm)
                                            Mittenloch-ø          (mm)      (kg)
                                            (mm)
I2B         BI8080 I2B / ohne Ring          5/120/72,6            30           710   2150
I3B         BI9080 I3B / ohne Ring          5/120/72,6            44           710   2150

Kennzeichnungen               Achse 1                        Achse 2
Herstellerzeichen             MAK                            MAK
Radtyp und Ausführung         BI8080...(s.o.)                BI9080...(s.o.)
Radgröße                      8 J x 18 EH2+                  9 J x 18 EH2+
Einpresstiefe                 ET...(s.o.)                    ET...(s.o.)
Giessereikennzeichen          -                              -
Herkunftsmerkmal              Made in Italy                  Made in Italy
Herstelldatum                 Monat und Jahr                 Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.     Art der Befestigungsmittel Bund           Anzugsmoment (Nm)    Schaftlänge (mm)
S01     Serienschraube M14x1,25 S Kegel 60°       130                  27,5

Prüfungen

Die Gutachten Nr.12-8014-A00-V01 und 12-8015-A00-V01 über die Sonderradprüfungen liegen vor.

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                    BMW

Spurverbreiterung             innerhalb 2%




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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                            12-0191-A00-V02

TGA-Art                           13.1
Prüfgegenstand                    PKW-Sonderräder
                                  8 J x 18 EH2+ Typ BI8080
                                  und 9 J x 18 EH2+ Typ BI9080
Fertiger/Zulieferer               MAK s.p.a.

                                                                                     Seite 2 von 7

Handelsbezeichnung     kW-Bereich      Reifen          Reifenbezogene Auflagen und   Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                           Hinweise                      Hinweise
ABE/EWG-Nr.
BMW 3er-Reihe          85-147          215/45R18       R02                           0A1 A02 A04
3L                     85-250          225/40R18       R02                           A05 A06 A08
e1*2007/46*0314*05     85-250          225/40R18       R03 T92                       A09 A12 A14
-..                    85-250          225/45R18       R02                           A21 A57 Lim
- ab Modell 2012       85-250          225/45R18       R03 R70 T91                   V18 S01
                       85-250          235/40R18       K1b R02
                       85-250          235/40R18       R03 T91
                       85-250          245/40R18       K1c R02
                       85-250          245/40R18       R03
                       85-250          255/35R18       K2b R03 T90
                       85-250          255/40R18       K2b R03
                       85-250          265/35R18       K2b R03
                       85-250          275/35R18       K2c K6g K8h R03
BMW 3er-Touring        85-147          215/45R18       R02                           0A1 A02 A04
3K, 3K-N1              85-250          225/40R18       R02                           A05 A06 A08
e1*2007/46*0315*06     85-250          225/40R18       R03 T92                       A09 A12 A14
-..                    85-250          225/45R18       R02                           A21 A57 Car
e24*2007/46*0022*0     85-250          225/45R18       R03 R70 T91                   V18 S01
3-                     85-250          235/40R18       K1b R02
- ab Modell 2013       85-250          235/40R18       R03 T91
                       85-250          245/40R18       K1c R02
                       85-250          245/40R18       R03
                       85-250          255/35R18       K2b R03 T90 T94
                       85-250          255/40R18       K2b R03
                       85-250          265/35R18       K2b R03
                       85-250          275/35R18       K2c K6g K8h R03


BMW 5er                225, 235        235/45R18       R02                           0A1 A02 A04
ActiveHybrid           225, 235        245/45R18       R02                           A05 A06 A08
HY                     225, 235        265/40R18       R03                           A09 A12 A14
e1*2007/46*0323*..     225, 235        275/40R18       R03                           A21 A58 L05
- ohne Allradlenkung                                                                 Lim V18 S01
BMW 5er-Reihe          100-240         235/45R18       R02 R37                       0A1 A02 A04
5L                     100-330         245/45R18       R02                           A05 A06 A08
e1*2007/46*0363*..     100-330         265/40R18       R03 T01 T97 142               A09 A12 A14
- mit Allradlenkung    100-330         275/40R18       R03 142                       A21 A58
                                                                                     BW1 L04 Lim
                                                                                     V18 S01
BMW 5er-Reihe          100-240         235/45R18       R02 R37                       0A1 A02 A04
5L                     100-330         245/45R18       R02                           A05 A06 A08
e1*2007/46*0363*..     100-330         265/40R18       R03 T01 T97 142               A09 A12 A14
- ohne Allradlenkung   100-330         275/40R18       R03 142                       A21 A57
                                                                                     BW1 L05 Lim
                                                                                     V18 S01




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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                            12-0191-A00-V02

TGA-Art                           13.1
Prüfgegenstand                    PKW-Sonderräder
                                  8 J x 18 EH2+ Typ BI8080
                                  und 9 J x 18 EH2+ Typ BI9080
Fertiger/Zulieferer               MAK s.p.a.

                                                                                         Seite 3 von 7
Handelsbezeichnung     kW-Bereich      Reifen          Reifenbezogene Auflagen und        Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                           Hinweise                           Hinweise
ABE/EWG-Nr.
BMW 6er-Reihe          230, 235        235/45R18       R02                                0A1 A02 A04
6C                     230-330         245/45R18       R02                                A05 A06 A08
e1*2007/46*0562*..     230-330         265/40R18       R03                                A09 A12 A14
                       230-330         275/40R18       R03                                A21 BW1
                                                                                          Cbo Cpe L06
                                                                                          V18 S01

Auflagen und Hinweise

0A1    Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

142      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1420 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

A02     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster
bescheinigen zu lassen.

A04      Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief
und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines
Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher
Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen-
oder Fahrzeughersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

A05     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

A06     Die Mindesteinschraubtiefen der Radschrauben bzw. Muttern betragen (sofern serienmäßig
nicht unterschritten) 6,5 Umdrehungen für M12x1,5; 7,5 Umdrehungen für M12x1,25 und M14x1,5; 8
Umdrehungen für Gewinde 1/2" UNF bzw. 9 Umdrehungen für M14x1,25.

A08     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.

A09    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         12-0191-A00-V02

TGA-Art                        13.1
Prüfgegenstand                 PKW-Sonderräder
                               8 J x 18 EH2+ Typ BI8080
                               und 9 J x 18 EH2+ Typ BI9080
Fertiger/Zulieferer            MAK s.p.a.

                                                                                        Seite 4 von 7

A14     Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der
Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A21     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Für Fahrzeugausführungen mit einer
bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 210 km/h (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw.
Zulassungsbescheinigung Feld T) sind nur Metallschraubventile, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder
Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, so sind die
Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den
vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile
dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD ,Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u.ä.)

A58     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

BW1 Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Sonderräder nicht zulässig an
Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 374 mm an Achse1.

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
Roadster.

Cpe     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          12-0191-A00-V02

TGA-Art                         13.1
Prüfgegenstand                  PKW-Sonderräder
                                8 J x 18 EH2+ Typ BI8080
                                und 9 J x 18 EH2+ Typ BI9080
Fertiger/Zulieferer             MAK s.p.a.

                                                                                         Seite 5 von 7

K6g   An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
Radhausausschnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.

K8h    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

L04     Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nur zulässig an Fahrzeugen mit
Allradlenkung (4WS).

L05      Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nicht zulässig an Fahrzeugen
mit Allradlenkung (4WS).

L06     Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit und ohne
Allradlenkung (4WS).

Lim     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

R02     Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.

R03     Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

R70    Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den
Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

S01    Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die Serienbefestigungsmittel Nr. S01 verwendet
werden.

T01    Reifen (LI 101) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1650 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T90    Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T92    Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T94    Reifen (LI 94) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1340 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T97    Reifen (LI 97) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1460 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).




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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          12-0191-A00-V02

TGA-Art                         13.1
Prüfgegenstand                  PKW-Sonderräder
                                8 J x 18 EH2+ Typ BI8080
                                und 9 J x 18 EH2+ Typ BI9080
Fertiger/Zulieferer             MAK s.p.a.

                                                                                          Seite 6 von 7

V18    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

         Vorderachse            Hinterachse

Nr. 1    205/40R18              225/35R18
Nr. 2    205/45R18              225/40R18
Nr. 3    215/35R18              255/30R18
Nr. 4    215/40R18              245/35R18, 255/35R18
Nr. 5    215/45R18              235/40R18, 245/40R18
Nr. 6    225/35R18              245/30R18, 255/30R18, 265/30R18
Nr. 7    225/40R18              245/35R18, 255/35R18, 265/35R18, 285/30R18, 295/30R18
Nr. 8    225/45R18              245/40R18, 255/40R18, 275/35R18, 285/35R18
Nr. 9    225/50R18              245/45R18, 255/45R18
Nr. 10   235/40R18              245/40R18, 255/35R18, 265/35R18, 275/35R18, 315/30R18
Nr. 11   235/45R18              255/40R18, 265/40R18, 275/40R18, 295/35R18
Nr. 12   235/50R18              255/45R18, 285/40R18
Nr. 13   245/35R18              255/35R18
Nr. 14   245/40R18              255/40R18, 265/35R18, 275/35R18, 285/35R18
Nr. 15   245/45R18              265/40R18, 275/40R18, 285/40R18
Nr. 16   245/50R18              275/45R18
Nr. 17   255/40R18              275/35R18, 285/35R18, 295/35R18
Nr. 18   255/45R18              275/40R18, 285/40R18
Nr. 19   255/50R18              285/45R18
Nr. 20   255/55R18              285/50R18
Nr. 21   265/35R18              295/30R18, 315/30R18

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise
gelten achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

Hinweise zu den Sonderrädern
entfällt

Prüfort und Prüfdatum

Die Festigkeitsprüfungen der Sonderradtypen an Achse 1 und an Achse 2 wurden in Ponte San Marco
beim TÜV Rheinland Italia S.r.l. im Februar 2012 durchgeführt. Die Verwendungsprüfung fand am 17.
Januar 2014 in Lambsheim statt.




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Nummer                        12-0191-A00-V02

TGA-Art                       13.1
Prüfgegenstand                PKW-Sonderräder
                              8 J x 18 EH2+ Typ BI8080
                              und 9 J x 18 EH2+ Typ BI9080
Fertiger/Zulieferer           MAK s.p.a.

                                                                                      Seite 7 von 7

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO.

Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern
oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum November 2011.

Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 StVZO liegt vor.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 17. Januar 2014




Schmidt                                                                             00204739.DOC




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