TÜV AUSTRIA Deutschstraße 10 14-TARR-0421
AUTOMOTIVE GMBH A-1230 Wien
Räder- und Reifenprüfung
Seite: 1 von 4
TEIL EGUTACHTEN
TGA-Art: 13.1
366-0283-13-WIRD-TG/N2
Hersteller: S.C. DIZING S.R.L.
617106 Brusturi - Judetul Neamt
Art: Sonderrad 8 J X 18 H2
Typ: HS270 8x18
Nach § 19 (3) StVZO ist bei Vorliegen eines Teilegutachtens nach Anlage XIX StVZO die Abnahme des Ein-
oder Anbaus unverzüglich durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder durch einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder Angestellten einer amtlich
anerkannten Überwachungsorganisation durchzuführen und der ordnungsgemäße Ein- oder Anbau
bestätigen zu lassen.
Die in den Anlagen aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach erfolgter Umrüstung den heute
gültigen Vorschriften der StVZO. Das vorliegende Teilegutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich durch
Umrüstung berührte Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten,
die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
0. Hinweise für den Fahrzeughalter
Unverzügliche Durchführung und Bestätigung der Änderungsabnahme:
Durch die vorgenommene Änderung erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges, wenn nicht unverzüglich die
gemäß StVZO § 19 Abs. 3 vorgeschriebene Änderungsabnahme durchgeführt und bestätigt wird oder
festgelegte Auflagen nicht eingehalten werden!
Nach der Durchführung der technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des vorliegenden
Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer einer Technischen
Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation zur Durchführung
und Bestätigung der vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen.
Einhaltung von Hinweisen und Auflagen:
Die unter III. und IV. aufgeführten Hinweise und Auflagen sind dabei zu beachten.
Mitführen von Dokumenten:
Nach der durchgeführten Abnahme ist der Nachweis mit der Bestätigung über die Änderungsabnahme mit den
Fahrzeugpapieren mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen vorzuzeigen; dies entfällt nach
erfolgter Berichtigung der Fahrzeugpapiere.
Berichtigung der Fahrzeugpapiere:
Die Berichtigung der Fahrzeugpapiere durch die zuständige Zulassungsbehörde ist durch den Fahrzeughalter
entsprechend der Festlegung in der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu beantragen.
Weitere Festlegungen sind der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu entnehmen.
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0283-13-WIRD-TG/N2
Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 18 H2 Radtyp: HS270 8x18
Antragsteller: S.C. DIZING S.R.L. Stand: 25.07.2014
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 2 von 4
I. Übersicht
Ausführung Ausführungsbezeichnung Loch- Mittenl Ein- zul. zul. gültig
kreis och preß- Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) / (mm) tiefe last umf. Fertig.
Rad Zentrierring -zahl (mm) (kg) (mm) Datum
120535726 120535726 ohne 120/5 72,6 35 690 2200 09/13
I.1. Beschreibung der Sonderräder
Hersteller : S.C. DIZING S.R.L.
:
: 617106 Brusturi - Judetul Neamt
Handelsmarke : Z-Performance ZP7
Korrosionsschutz : Mehrschicht-Einbrennlackierung
Masse des Rades : ca. 10,4 kg
I.2. Radanschluß
siehe Anlage
I.3. Kennzeichnung der Sonderräder
An den Sonderrädern wird folgende Kennzeichnung an der Außen- bzw. Innenseite eingegossen bzw.
eingeprägt, siehe Beispiel der Radausführung 120535726:
: Außenseite : Innenseite
Hersteller : -- : S.C.DIZING
Handelsmarke : -- : Z-Performance ZP7
Radtyp : -- : HS270 8x18
Radgröße : -- : 8 J X 18 H2
Einpreßtiefe : -- : ET35
Herstellungsdatum : -- : Fertigungsmonat und -jahr
: z.B. 09.13
Herkunftsmerkmal : -- : MADE IN TAIWAN
Gießereikennzeichnung : -- :
Japan. Prüfwertzeichen : JWL : --
Weitere Kennzeichnung : VIA : --
Zusätzlich können an der Radinnenseite bzw. -außenseite verschiedene Kontrollzeichen angebracht sein.
I.4. Verwendungsbereich
Die Sonderräder sind für Personenkraftwagen vorgesehen.
II. Sonderradprüfung
Sonderradprüfungen, s. Bericht-Nr. 366-0283-13-WIRD-TB der TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH vom
26.09.2013.
Es liegen folgende Technischen Berichte/Nachweise vor:
Berichtart Berichtnummer Datum Technischer Dienst
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0283-13-WIRD-TG/N2
Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 18 H2 Radtyp: HS270 8x18
Antragsteller: S.C. DIZING S.R.L. Stand: 25.07.2014
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 3 von 4
Technischer Bericht 366-0283-13-WIRD-TB 26.09.2013 TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE
III. Anbau- und Verwendungsprüfung:
III.1. Anbauuntersuchung am Fahrzeug:
Wenn die Auflagen und Hinweise in den Anlagen erfüllt sind, haben die Räder ausreichenden Abstand von
Brems- und Fahrwerksteilen, und die Freigängigkeit der Reifen ist bei den im Straßenverkehr üblichen
Bedingungen gewährleistet.
III.2. Fahrversuche:
Freigaben der Fahrzeughersteller über Felgengröße, Einpreßtiefe und Größen der Bereifung liegen teilweise
nicht vor.
Für die Verwendung der Sonderräder wurden Anbau-, Freigängigkeits und Handlingprüfungen durchgeführt.
Der Untersuchungsumfang entspricht den Kriterien der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und
ihre Anhänger (BMV/StV 13/36.25.07-20.01 vom 25.11.1998, VkBl S. 1377), Punkt 4.6.8 Anbauprüfung, und
des VdTÜV-Merkblattes Nr. 751 (Begutachtung von baulichen Veränderungen an M- und N-Fahrzeugen unter
besonderer Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit, Ausgabe 08.2008 Anhang I). Bei den durchgeführten
Prüfungen ergaben sich im Vergleich zur serienmäßigen Ausrüstung der Fahrzeuge keine Beanstandungen.
Kriterien des Fahrkomforts lagen der Beurteilung nicht zugrunde. Der Kraftstoffverbrauch mit den von der Serie
abweichenden Rad/Reifen-Kombinationen wurde nicht gemessen.
Die Spurverbreiterung beträgt an den geprüften PKW weniger als 2 % der serienmäßigen Spurweite. Deshalb
ist eine Prüfung der Fahrwerksfestigkeit nicht erforderlich.
IV. Zusammenfassung:
Es wird bescheinigt, dass die im Verwendungsbereich beschriebenen Fahrzeuge nach der Änderung und der
durchgeführten und bestätigten Änderungsabnahme unter Beachtung der in diesem Teilgutachten genannnten
Hinweise / Auflagen insoweit den Vorschriften der StVZO in der heute gültigen Fassung entsprechen.
Die Prüfungen wurden entsprechend den relevanten Anforderungen der EN ISO/IEC 17025:2005 durchgeführt.
Der Hersteller ( Inhaber des Teilegutachtens ) hat den Nachweis ( TÜV AUSTRIA CERT GMBH Reg. - Nr 20
102 112005843 ) erbracht, dass er ein Qualitätssicherungssystem gemäß Anlage XIX, Abschnitt 2 StVZO
unterhält.
Das Teilegutachten umfasst die Blätter 1 - 4 einschließlich der unter V. aufgeführten Anlagen und darf nur im
vollen Wortlaut vervielfältigt und weitergegeben werden.
Das Teilegutachten verliert seine Gültigkeit bei technischen Änderungen am Fahrzeugteil, oder wenn
vorgenommene Änderungen an dem beschriebenen Fahrzeugtyp die Verwendung des Teiles beeinflussen
sowie bei Änderung der gesetzlichen Grundlagen.
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
V. Unterlagen und Anlagen:
V.1. Verwendungsbereichsanlagen:
Folgender Verwendungsbereich wurde festgelegt:
Anl Hersteller Ausführung ET erstellt am Allg.
age Hinweise
1 BMW, BMW AG 120535726 35 25.07.2014 liegt bei
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0283-13-WIRD-TG/N2
Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 18 H2 Radtyp: HS270 8x18
Antragsteller: S.C. DIZING S.R.L. Stand: 25.07.2014
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 4 von 4
V.2. Allgemeine Hinweise:
siehe Anlage: Allgemeine Hinweise
V.3. Technische Unterlagen:
siehe Anlage: Technische Unterlagen
Cinibulk
Sachverständiger
Prüflabor DIN EN ISO/IEC 17025
Wien, 25.07.2014
FEH
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0283-13-WIRD-TG/N2
ANLAGE: Technische Unterlagen Radtyp: HS270 8x18
Hersteller: S.C. DIZING S.R.L. Stand: 25.07.2014
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 1 von 1
Der Begutachtung zugrunde liegende Unterlagen:
Bezeichnung Unterlagen Datum / Änderung / Datum
mit Änderung
Radzeichung HS270-880-ET38-TUV 20.06.2013
Technischer Bericht 366-0283-13-WIRD-TB 26.09.2013
TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG DEUTSCHSTRAßE 10 1230 WIEN
Teilegutachten 366-0283-13-WIRD-TG/N2
ANLAGE: Allgemeine Hinweise Radtyp: HS270 8x18
Hersteller: S.C. DIZING S.R.L. Stand: 25.07.2014
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 1 von 1
Wuchtgewichte
Sofern zum Auswuchten der Sonderräder an der Felgeninnenseite Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts bzw.
unterhalb der Felgenschulter bzw. Klammergewichte am inneren Felgenhorn angebracht werden, ist auf einen
Mindestabstand von 3 mm zu Brems-, Fahrwerks- bzw. Lenkungsteilen zu achten.
Allgemeine Reifenhinweise
Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol V dürfen bei 210 km/h bis zu 100% und bei 240 km/h bis zu 91% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.
Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol W dürfen bei 240 km/h bis zu 100% und bei 270 km/h bis zu 85% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.
Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol Y dürfen bei 270 km/h bis zu 100% und bei 300 km/h bis zu 85% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.
Für Geschwindigkeiten über 300 km/h sind die Tragfähigkeiten vom Reifenhersteller zu bestätigen.
Bei der Bestimmung der Tragfähigkeit ist zur bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges eine
Toleranz von 5% oder die vom Fahrzeughersteller vorgegebene Toleranz zu addieren und der Einfluß des
Sturzwinkels zu beachten.
Bei Reifen mit der Geschwindigkeitsbezeichnung ZR sind die Tragfähigkeiten von den Reifenherstellern
bestätigen zu lassen.
Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorgeschriebenen
Reifenfülldruck zu beachten ist.
Um ungünstige Einflüsse auf das Fahrverhalten zu vermeiden, sollten jeweils nur gleiche Reifen (Bauart,
Hersteller und Profiltyp) am Fahrzeug montiert werden. Spezielle Auflagen im Gutachten bleiben hiervon
unberührt.
Ersatzrad
Die Bezieher der Sonderräder müssen darauf hingewiesen werden, daß bei Verwendung des serienmäßigen
Ersatzrades die serienmäßigen Radbefestigungsteile zu verwenden sind.
Allgemeine Radhinweise
Eine nachträgliche mechanische Bearbeitung und/oder thermische Behandlung ist nicht zulässig.
TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG DEUTSCHSTRAßE 10 1230 WIEN
Teilegutachten 366-0283-13-WIRD-TG/N2
ANHANG: Nacharbeitsprofile - Skizze Radhaus Radtyp: HS270 8x18
Hersteller: S.C. DIZING S.R.L. Stand: 25.07.2014
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 1 von 1
Hinweisblatt zu den im Gutachten genannten Nacharbeitsauflagen Nr.
26B, 26P, 27B, 27I, 26N, 26J, 27F, 27H
TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG DEUTSCHSTRAßE 10 A-1230 WIEN
Teilegutachten 366-0283-13-WIRD-TG/N2
ANLAGE: 1 Radtyp: HS270 8x18
Hersteller: S.C. DIZING S.R.L. Stand: 25.07.2014
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 1 von 27
Fahrzeughersteller : BMW, BMW AG
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 8 J X 18 H2 Einpreßtiefe (mm) : 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 120/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
120535726 120535726 ohne 72,6 690 2200 09/13
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : BMW, BMW AG
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 3C; 392C; M85; M346; 390L
Zubehör : Nabenkappe #087
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : X1; X1-N1; X-N1; (Nur BMW X1)
Zubehör : Nabenkappe #087
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 187; 1K4; 1K2; (1K2 / 1K4 nur bis Nachtrag 03)
Zubehör : Nabenkappe #087
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 3 B; R/C; 390L; 3K-N1; 187; Z85; ZR; 390X; Z89; 3K; 3 C;
346C; M85; M3B; 392C; 346L; 182; 1C; 346X; 346K; 3/CG; 346R; 3C;
560X; 3L; 3/C
Zubehör : Nabenkappe #087
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 3L; (nur BMW 3er (F30) ab 2012)
Zubehör : Nabenkappe #087
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 3K-N1; 3K; (nur BMW 3er (F31) ab 2012)
Zubehör : Nabenkappe #087
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 1K2; 1K4; (1K2 / 1K4 ab Nachtrag 04)
Zubehör : Nabenkappe #087
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : UKL-N1; X-N1; X3; UKL/X; 3C; 3-V; UKL-C/X
Zubehör : Nabenkappe #087
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 3C; 1C
Zubehör : Nabenkappe #087
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0283-13-WIRD-TG/N2
ANLAGE: 1 Radtyp: HS270 8x18
Hersteller: S.C. DIZING S.R.L. Stand: 25.07.2014
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 2 von 27
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad, für
Typ : X83
Zubehör : Nabenkappe #087
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 100 Nm für Typ : 346C; 346K; 346L; 346R; 346X
110 Nm für Typ : M3B; M346; R/C; 3 B; 3 C; 3/C; 3/CG
120 Nm für Typ : M85; ZR; Z85; Z89; 1C; 182; 187; 3C; 3K; 3K-N1;
3L; 390L; 390X; 392C; 560X
120 Nm ( Nur BMW X1 ) für Typ : X-N1; X1; X1-N1
120 Nm ( Radschrauben M12x1,5 ) für Typ : 1K2; 1K4; 187
140 Nm für Typ : UKL-C/X; UKL-N1; UKL/X; X-N1; X3; X83; 1C; 3C;
3-V
140 Nm ( Radschrauben M14x1,25 ) für Typ : 1K2; 1K4; 3K; 3K-N1;
3L
Verkaufsbezeichnung: BMW M3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
M3B G191 210 - 217 225/40R18 88W 21B; 24J; 57E; 68B 10B; 11G; 11H; 11K;
235/40R18 91W 21B; 22B; 24J; 24M; 12A; 51A; 71K; 721;
362 725; 73C; 740; 75I
255/35R18 90W 22B; 22F; 24D; 57F;
654; 68B
M346 e1*2001/116*0150*.., 252 225/40R18 92 52J 10B; 11G; 11H; 11K;
e1*98/14*0150*.. 51A; 71K; 721; 725;
729; 73C; 740; 75I;
76A; 76Z
M346 e1*2001/116*0150*.., 252 225/45R18 51G; 574 10B; 11G; 11H; 11K;
e1*98/14*0150*.. 235/40R18 91Y 24J; 689 51A; 71K; 721; 725;
245/40R18 93Y 24C; 688 729; 73C; 740; 75I;
76A
Verkaufsbezeichnung: BMW X3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
X83 e1*2001/116*0249*.. 100 - 210 235/50R18 24J; 24M; 51G 10B; 11G; 11H; 11K;
245/45R18 100 24J; 24M 12A; 51A; 71K; 721;
245/45R18 96W 24J; 24M 725; 73C; 740; 75I
Verkaufsbezeichnung: BMW Z3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
R/C e1*93/81*0029*.., 85 - 142 225/40R18-88 21B; 22B; 24C; 24M ab e1*93/81*0029*08;
e1*98/14*0029*.. 85 - 170 245/35R18 88 22B; 22F; 24M; 57F; Cabrio;
68T 10B; 11G; 11H; 11K;
255/35R18-90 22B; 22F; 24M; 57F; 12A; 51A; 71K; 721;
654; 68B 725; 73C; 740; 75I
170 225/40R18-88 21B; 24C; 57E; 68B;
68T
R/C e1*93/81*0029*.. 85 - 103 225/40R18 21B; 22B; 24J; 24M; nur bis
631 e1*93/81*0029*07;
255/35R18 22B; 22F; 24D; 57F; Cabrio;
631; 654; 68B 10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 740; 75I
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0283-13-WIRD-TG/N2
ANLAGE: 1 Radtyp: HS270 8x18
Hersteller: S.C. DIZING S.R.L. Stand: 25.07.2014
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 3 von 27
Verkaufsbezeichnung: BMW Z3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
R/C e1*93/81*0029*.. 110 - 142 225/40R18-88 21B; 22B; 24C; 24M nur bis
255/35R18-90 22B; 22F; 24M; 57F; e1*93/81*0029*07;
654; 68B Cabrio;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 740; 75I
Verkaufsbezeichnung: BMW 3ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
3B F920 75 - 141 225/40R18 BDC; 21B; 21L; 22B; Pkw geschlossen;
22F; 24J; 24M; 362; Cabrio;
631
255/35R18 BDC; 22B; 22F; 24D; 10B; 11G; 11H; 11K;
57F; 631; 654; 68B 12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 740; 75I
3C F547 75 225/40R18-88 BDC; 21B; 22B; 24J; Schrägheck 2-türig;
24M; 362 Compact;
255/35R18-90 BDC; 22B; 22F; 24D; 10B; 11G; 11H; 11K;
57F; 654; 68B; 68L 12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 740; 75I
3C F547 73 - 141 225/40R18 BDC; 21B; 21L; 22B; Stufenheck; 4-türig;
22F; 24J; 24M; 362; 10B; 11G; 11H; 11K;
631
255/35R18 BDC; 22B; 22F; 24D; 12A; 51A; 71K; 721;
57F; 631; 654; 68B 725; 73C; 740; 75I
3/C e1*93/81*0015*.. 66 - 142 225/40R18 BDC; 21B; 22B; 22F; Touring;
24J; 24M; 362; 631 10B; 11G; 11H; 11K;
255/35R18 BDC; 22B; 22F; 24D; 12A; 51A; 71K; 721;
57F; 631; 654; 68B; 725; 73C; 740; 75I
68L
3/C e1*93/81*0015*.. 66 - 142 225/40R18 BDC; 21B; 22B; 22F; Limousine; Stufenheck;
24J; 24M; 362; 631 10B; 11G; 11H; 11K;
255/35R18 BDC; 22B; 22F; 24D; 12A; 51A; 71K; 721;
57F; 631; 654; 68B; 725; 73C; 740; 75I
68L
3/CG e1*93/81*0017*.., 66 - 125 225/40R18-88 BDC; 21B; 22B; 24J; Compact;
e1*98/14*0017*.. 24M; 362 10B; 11G; 11H; 11K;
255/35R18-90 BDC; 22B; 22F; 24D; 12A; 51A; 71K; 721;
57F; 654; 68B; 68L 725; 73C; 740; 75I
3K e1*2007/46*0315*.. 85 - 147 215/45R18 93 12A; 51J BMW 3er (F31) ab
2012;
3K-N1 e24*2007/46*0022*.. 85 - 250 225/45R18 91Y 12T; 5GG Ab
225/45R18 95 12T e24*2007/46*0022*03;
235/40R18 91Y 12A; 248; 5GG Ab
e1*2007/46*0315*06;
235/40R18 95 12A; 248 Allradantrieb;
245/40R18 93 12A; 248; 27I Heckantrieb;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 512; 6AA;
71K; 721; 725; 73C;
740; 75I; 76O
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0283-13-WIRD-TG/N2
ANLAGE: 1 Radtyp: HS270 8x18
Hersteller: S.C. DIZING S.R.L. Stand: 25.07.2014
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 4 von 27
Verkaufsbezeichnung: BMW 3ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
3L e1*2007/46*0314*.. 85 - 147 215/45R18 93 12A; 51J BMW 3er (F30) ab
2012;
85 - 250 225/45R18 91 12T Ab
e1*2007/46*0314*05;
235/40R18 91 12A Limousine; Stufenheck;
245/40R18 93 12A; 246; 248; 27I Allradantrieb;
Heckantrieb;
10B; 11G; 11H; 11K;
51A; 573; 71K; 721;
725; 73C; 740; 75I;
76O
3-V e1*2007/46*0559*.. 100 - 250 225/50R18 95W XFE; 12N; 575 ab
e1*2007/46*0559*01;
235/50R18 97 XFG; 12A; 26P Allradantrieb;
Heckantrieb;
10B; 11G; 11H; 11K;
51A; 573; 71K; 721;
725; 73C; 740; 75I;
76O
346C e1*2001/116*0112*.., 77 - 135 225/40R18 88W 21B; 22B; 22F; 24J; Kompakt; Cabrio;
e1*98/14*0112*.. 24M; 5FE Coupe; Limousine;
346K e1*2001/116*0167*.., 245/35R18 88W 22B; 22F; 24D; 5FE; Stufenheck 4-türig;
e1*98/14*0167*.. 57F; 68T 10B; 11G; 11H; 11K;
346L e1*97/27*0097*.., 77 - 142 225/40R18 88Y 21B; 22B; 22F; 24J; 12A; 51A; 71K; 721;
e1*98/14*0097*.. 24M; 5FE 725; 729; 73C; 740;
346R e1*2001/116*0146*.., 77 - 170 225/40R18 88W 21B; 24J; 57E; 68B 744; 75I
e1*98/14*0146*.. 225/40R18 92 21B; 22B; 22F; 24J;
24M
245/35R18 88Y 22B; 22F; 24D; 5FE;
57F; 68T
255/35R18 90 22B; 22F; 24M; 5GA;
57F; 654; 68B
346L e1*97/27*0097*.., 85 - 105 225/40R18 88W 21B; 21J; 22B; 22L; Touring;
e1*98/14*0097*.. 24J; 24M; 5FE 10B; 11G; 11H; 11K;
85 - 110 255/35R18 90 22B; 22F; 22L; 24D; 12A; 51A; 71K; 721;
5GA; 57F; 654; 68B 725; 729; 73C; 740;
85 - 170 225/40R18 88W 21B; 21J; 24J; 57E; 744; 75I
68B
225/40R18 92 21B; 21J; 22B; 22L;
24J; 24M
235/40R18 91 21B; 21J; 22B; 22L;
24J; 24M; 54A
255/35R18 10N; 22B; 22F; 22L;
24D; 51G; 57F; 654;
68B
346X e1*2001/116*0144*.., 135 - 141 225/40R18 88W Limousine; 22L; 24J; 10B; 11G; 11H; 11K;
e1*98/14*0144*.. 24M 12A; 51A; 71K; 721;
135 - 170 225/40R18 88W Kombi; 24J; 57E; 68B 725; 729; 73C; 740;
225/40R18 92 22L; 24J; 24M 75I
235/40R18 91 21P; 22B; 22L; 24J;
24M; 54A
170 225/40R18 88Y Limousine; 22L; 24J;
24M
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0283-13-WIRD-TG/N2
ANLAGE: 1 Radtyp: HS270 8x18
Hersteller: S.C. DIZING S.R.L. Stand: 25.07.2014
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 5 von 27
Verkaufsbezeichnung: BMW 3ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
390L e1*2001/116*0308*.. 89 - 225 225/40R18 51G; 57E; 68B; 68T Nur bis
e1*2001/116*0308*08;
Touring; Heckantrieb;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 729; 73C; 740;
75I; 76A
390L e1*2001/116*0308*.. 85 - 127 225/40R18 88 Limousine; 12M; 5FE Reifen mit
M+S
85 - 225 225/40R18 92 12M Schneeketten; Nur bis
M+S
e1*2001/116*0308*08;
Touring; Limousine;
Heckantrieb;
10B; 11G; 11H; 11K;
51A; 71K; 721; 725;
729; 73C; 740; 75I;
76Z
390L e1*2001/116*0308*.. 89 - 190 225/40R18 92Y Nicht 330D Nur bis
89 - 225 225/40R18 88Y 57E; 68B; 68T e1*2001/116*0308*08;
235/40R18 91Y Touring; Heckantrieb;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 729; 73C; 740;
75I
390L e1*2001/116*0308*.. 85 - 225 225/40R18 51G; 57E; 68B; 68T Nur bis
e1*2001/116*0308*08;
Limousine;
Heckantrieb;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 729; 73C; 740;
75I; 76A
3K e1*2007/46*0315*.. 85 - 160 225/40R18 92 Nur bis
3K-N1 e24*2007/46*0022*.. 235/40R18 91 e1*2007/46*0315*05;
390L e1*2001/116*0308*.. 85 - 225 225/40R18 51G; 57E; 68B Facelift ab September
225/40R18 92Y 2008; Nur bis
235/40R18 91Y e24*2007/46*0022*02;
Ab
e1*2001/116*0308*09;
Touring; Heckantrieb;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 729; 73C; 740;
75I; 76O
390L e1*2001/116*0308*.. 85 - 127 225/40R18 88W 5FE Nur bis
85 - 190 225/40R18 92 Nicht 330D e1*2001/116*0308*08;
85 - 225 225/40R18 51G; 57E; 68B; 68T Limousine;
235/40R18 91 Heckantrieb;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 729; 73C; 740;
75I
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0283-13-WIRD-TG/N2
ANLAGE: 1 Radtyp: HS270 8x18
Hersteller: S.C. DIZING S.R.L. Stand: 25.07.2014
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 6 von 27
Verkaufsbezeichnung: BMW 3ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
3L e1*2007/46*0314*.. 85 - 125 225/40R18 88W 5FE Nur bis
390L e1*2001/116*0308*.. 85 - 225 225/40R18 51G; 57E; 68B e1*2007/46*0314*04;
225/40R18 92 Facelift ab September
235/40R18 91 2008; Ab
e1*2001/116*0308*09;
Limousine;
Heckantrieb;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 729; 73C; 740;
75I; 76O
390X e1*2001/116*0344*.. 120 - 225 225/40R18 88 57E; 575 Ab
225/40R18 92 e1*2001/116*0344*06;
Touring; Limousine;
Allradantrieb;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 729; 73C; 740;
75I
3C e1*2007/46*0316*.. 120 - 200 225/40R18 92 bis
390X e1*2001/116*0344*.. 120 - 225 225/40R18 88 57E; 575 e1*2007/46*0316*07;
225/40R18 92 52J Coupe; Allradantrieb;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 729; 73C; 740;
75I
390X e1*2001/116*0344*.. 155 - 225 225/40R18 88 57E; 575 Nur bis
225/40R18 92 52J e1*2001/116*0344*05;
Touring; Limousine;
Allradantrieb;
10B; 11G; 11H; 11K;
51A; 71K; 721; 725;
729; 73C; 740; 75I;
AFH
3C e1*2007/46*0316*.. 120 - 225 225/40R18 88 57E; 575 bis
390X e1*2001/116*0344*.. 225/40R18 92 52J e1*2007/46*0316*07;
Coupe; Allradantrieb;
10B; 11G; 11H; 11K;
51A; 71K; 721; 725;
729; 73C; 740; 75I;
AFH
390X e1*2001/116*0344*.. 120 - 225 225/40R18 88 57E; 575 Facelift ab September
225/40R18 92 52J 2008; Ab
e1*2001/116*0344*06;
Touring; Limousine;
Allradantrieb;
10B; 11G; 11H; 11K;
51A; 71K; 721; 725;
729; 73C; 740; 75I;
AFH
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0283-13-WIRD-TG/N2
ANLAGE: 1 Radtyp: HS270 8x18
Hersteller: S.C. DIZING S.R.L. Stand: 25.07.2014
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 7 von 27
Verkaufsbezeichnung: BMW 3ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
3C e1*2007/46*0316*.. 120 - 225 225/40R18 92 12M; 52J Reifen mit
M+S
390X e1*2001/116*0344*.. Schneeketten; bis
e1*2007/46*0316*07;
Coupe; Allradantrieb;
10B; 11G; 11H; 11K;
51A; 71K; 721; 725;
729; 73C; 740; 75I;
76Z
3K e1*2007/46*0315*.. 120 - 240 225/40R18 88 5FE; 57E; 575 Nur bis
3K-N1 e24*2007/46*0022*.. 225/40R18 92 e1*2007/46*0314*04;
3L e1*2007/46*0314*.. Nur bis
390X e1*2001/116*0344*.. e1*2007/46*0315*05;
Nur bis
e24*2007/46*0022*02;
Ab
e1*2001/116*0344*06;
Touring; Limousine;
Allradantrieb;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 573; 71K;
721; 725; 73C; 740;
75I; 76O
390X e1*2001/116*0344*.. 155 - 200 225/40R18 92 Nur bis
155 - 225 225/40R18 88 57E; 575 e1*2001/116*0344*05;
Touring; Limousine;
Allradantrieb;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 729; 73C; 740;
75I
390X e1*2001/116*0344*.. 155 - 225 225/40R18 92 12M; 52J Reifen mit
M+S
Schneeketten; Nur bis
e1*2001/116*0344*05;
Touring; Limousine;
Allradantrieb;
10B; 11G; 11H; 11K;
51A; 71K; 721; 725;
729; 73C; 740; 75I;
76Z
3C e1*2007/46*0316*.. 90 - 200 225/40R18 92 bis
392C e1*2001/116*0346*.. 235/40R18 91 e1*2007/46*0316*07;
90 - 225 225/40R18 88W 57E; 68B Coupe; Heckantrieb;
225/40R18 88W 57E; 68B; 68T 10B; 11G; 11H; 11K;
225/40R18 92 52J 12A; 51A; 71K; 721;
235/40R18 91 57E; 689 725; 729; 73C; 740;
75I
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0283-13-WIRD-TG/N2
ANLAGE: 1 Radtyp: HS270 8x18
Hersteller: S.C. DIZING S.R.L. Stand: 25.07.2014
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 8 von 27
Verkaufsbezeichnung: BMW 3ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
3C e1*2007/46*0316*.. 90 - 200 225/40R18 92 bis
392C e1*2001/116*0346*.. 235/40R18 91 e1*2007/46*0316*07;
90 - 225 225/40R18 92 52J Coupe; Heckantrieb;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 729; 73C; 740;
75I
3C e1*2007/46*0316*.. 105 - 200 225/40R18 92Y bis
392C e1*2001/116*0346*.. 235/40R18 91Y e1*2007/46*0316*07;
105 - 225 225/40R18 92 52J Cabrio; Heckantrieb;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 729; 73C; 740;
75I
3C e1*2007/46*0316*.. 90 - 225 225/40R18 51G; 57E; 575 bis
392C e1*2001/116*0346*.. e1*2007/46*0316*07;
Coupe; Heckantrieb;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 729; 73C; 740;
75I; 76A
3C e1*2007/46*0316*.. 105 - 200 225/40R18 92Y bis
392C e1*2001/116*0346*.. 235/40R18 91Y e1*2007/46*0316*07;
105 - 225 225/40R18 88W 57E; 68B Cabrio; Heckantrieb;
225/40R18 92 52J 10B; 11G; 11H; 11K;
235/40R18 91 57E; 689 12A; 51A; 71K; 721;
725; 729; 73C; 740;
75I
3C e1*2007/46*0316*.. 105 - 225 225/40R18 51G; 57E; 575 bis
392C e1*2001/116*0346*.. e1*2007/46*0316*07;
Cabrio; Heckantrieb;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 729; 73C; 740;
75I; 76A
Verkaufsbezeichnung: BMW 4ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
3C e1*2007/46*0316*.. 120 - 250 225/45R18 91 12T; 575 BMW 4er (F32, F33) ab
235/40R18 91 12A 2013; ab
245/40R18 93 12A; 245; 248; 27I e1*2007/46*0316*08;
Coupe; Allradantrieb;
Heckantrieb;
10B; 11G; 11H; 11K;
51A; 573; 71C; 71K;
723; 73C; 76O; 83A;
83E
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0283-13-WIRD-TG/N2
ANLAGE: 1 Radtyp: HS270 8x18
Hersteller: S.C. DIZING S.R.L. Stand: 25.07.2014
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 9 von 27
Verkaufsbezeichnung: BMW 4ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
3C e1*2007/46*0316*.. 120 - 250 225/45R18 95 12T; 575 BMW 4er (F32, F33) ab
235/40R18 95 12A 2013; ab
245/40R18 93W 12A; 245; 248; 27I e1*2007/46*0316*09;
Cabrio; Allradantrieb;
Heckantrieb;
10B; 11G; 11H; 11K;
51A; 6AA; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
76O; 83A; 83E
Verkaufsbezeichnung: BMW 5ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
560X e1*2001/116*0322*.. 145 - 200 235/40R18 95 nur Kombi
245/40R18 93Y 24J Allradantrieb;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 729; 73C; 740;
75I
560X e1*2001/116*0322*.. 145 - 200 235/40R18 91Y nur Limousine
245/40R18 93Y 24J; 24M Allradantrieb;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 729; 73C; 740;
75I
Verkaufsbezeichnung: M ROADSTER,M COUPE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
M85 e1*2001/116*0364*.. 252 225/40R18 51G; 52J M Roadster (Cabrio);
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 533; 71K;
721; 725; 73C; 740;
75I; 76Z
M85 e1*2001/116*0364*.. 252 225/45R18 51G; 57E; 575 M Roadster (Cabrio);
235/40R18 91W 57E; 689 10B; 11G; 11H; 11K;
245/40R18 93W 24J; 57E; 688 12A; 51A; 533; 71K;
721; 725; 73C; 740;
75I; 76A; 97K
Verkaufsbezeichnung: MINI
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
UKL-N1 e24*2007/46*0023*.. 66 - 160 225/40R18 88 21P; 24C; 244; 247; 10B; 11G; 11H; 11K;
270 12A; 51A; 71K; 721;
225/45R18 91 21P; 24C; 244; 247; 725; 73C; 740; 75I;
272 76O; 82L
235/45R18 94 21B; 24C; 244; 247;
273
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0283-13-WIRD-TG/N2
ANLAGE: 1 Radtyp: HS270 8x18
Hersteller: S.C. DIZING S.R.L. Stand: 25.07.2014
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 10 von 27
Verkaufsbezeichnung: MINI (COUNTRYMAN)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
UKL/X e1*2007/46*0496*.. 66 - 160 225/40R18 88 21P; 24C; 244; 247; 10B; 11G; 11H; 11K;
270 12A; 51A; 71K; 721;
225/45R18 91 21P; 24C; 244; 247; 725; 73C; 740; 75I;
272 76O; 82L
235/45R18 94 21B; 24C; 244; 247;
273
Verkaufsbezeichnung: MINI (PACEMAN)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
UKL-C/X e1*2007/46*0563*.. 66 - 160 225/40R18 88 21P; 24C; 244; 247; ab
270 e1*2007/46*0563*01;
10B; 11G; 11H; 11K;
225/45R18 91 21P; 24C; 244; 247; 12A; 51A; 71K; 721;
272 725; 73C; 740; 75I;
235/45R18 94 21B; 24C; 244; 247; 76O; 82L
273
Verkaufsbezeichnung: X-REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
X1-N1 e24*2007/46*0024*.. 85 - 190 235/40R18 91W 248 Nur BMW X1;
Allradantrieb;
Heckantrieb;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 573; 71K;
721; 725; 729; 73C;
740; 744; 75I; 76O;
82M; 820; MBP
Verkaufsbezeichnung: X-REIHE (X1)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
X1 e1*2007/46*0275*.. 85 - 190 235/40R18 91W 248 Nur BMW X1;
Allradantrieb;
Heckantrieb;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 573; 71K;
721; 725; 729; 73C;
740; 744; 75I; 76O;
82M; 820; MBP
Verkaufsbezeichnung: X-REIHE (X1, X3, X4, X5, X6)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
X-N1 e1*2007/46*0454*.. 85 - 190 235/40R18 91W 248 Nur BMW X1;
Allradantrieb;
Heckantrieb;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 573; 71K;
721; 725; 729; 73C;
740; 744; 75I; 76O;
82M; 820; MBP
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0283-13-WIRD-TG/N2
ANLAGE: 1 Radtyp: HS270 8x18
Hersteller: S.C. DIZING S.R.L. Stand: 25.07.2014
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 11 von 27
Verkaufsbezeichnung: X-REIHE (X1, X3, X4, X5, X6)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
X-N1 e1*2007/46*0454*.. 100 - 230 225/50R18 95W 12R; 245; 248; 51J BMW X3; BMW X4;
225/55R18 98 12R; 245; 248; 51J Allradantrieb;
235/50R18 97 12A; 245; 248; 51J Heckantrieb;
245/50R18 100 12A; 245; 248 10B; 11G; 11H; 11K;
255/45R18 99 12A; 245; 248 51A; 71K; 721; 725;
73C; 740; 75I; 76O
Verkaufsbezeichnung: X-REIHE (X3, X4)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
X3 e1*2007/46*0512*.. 100 - 230 225/50R18 95W 12R; 245; 248; 51J BMW X3; BMW X4;
225/55R18 98 12R; 245; 248; 51J Allradantrieb;
235/50R18 97 12A; 245; 248; 51J Heckantrieb;
245/50R18 100 12A; 245; 248 10B; 11G; 11H; 11K;
255/45R18 99 12A; 245; 248 51A; 71K; 721; 725;
73C; 740; 75I; 76O
Verkaufsbezeichnung: Z4/Z REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
Z85 e1*2001/116*0219*.. 110 - 195 225/40R18 88 68B; 68T Cabrio; Coupe;
235/40R18 91 21L; 24J; 54A; 689 10B; 11G; 11H; 11K;
245/35R18 88 24M; 57F; 68T 12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 740; 75I
ZR e1*2007/46*0373*.. 115 - 225 235/40R18 91 Cabrio; Heckantrieb;
Z89 e1*2001/116*0499*.. 115 - 250 235/40R18 91 57E; 689 10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 729; 73C; 740;
75I; 76O; 97K
Verkaufsbezeichnung: 1ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1K2 e1*2007/46*0273*.. 70 - 235 225/40R18 91 24J; 24M; 26B; 26N; BMW 1er (F20 2011);
1K4 e1*2007/46*0283*.. 27H BMW 1er (F21 2012);
235/40R18 91 241; 244; 246; 247; Ab
26B; 26N; 27H e1*2007/46*0283*04;
Ab
e1*2007/46*0273*04;
245/35R18 92 22M; 244; 247; 27F; Kombilimousine;
57F; 570; 68T Allradantrieb;
Heckantrieb;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 6AA; 71K;
721; 725; 73C; 740;
75I; 76O
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0283-13-WIRD-TG/N2
ANLAGE: 1 Radtyp: HS270 8x18
Hersteller: S.C. DIZING S.R.L. Stand: 25.07.2014
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 12 von 27
Verkaufsbezeichnung: 1ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1C e1*2007/46*0277*.. 100 - 160 215/40R18 89W 21P; 22I; 24J; 24M 1ER REIHE; bis
182 e1*2001/116*0352*.. 225/40R18 92 21B; 22I; 24C; 24M e1*2007/46*0277*07;
235/40R18 91 21B; 21N; 22B; 24C; Cabrio; Coupe;
24D Heckantrieb;
100 - 240 215/40R18 85Y 21P; 24J; 57E; 575 10B; 11G; 11H; 11K;
225/40R18 88 21B; 24C; 57E; 68B; 12A; 51A; 71K; 721;
68T 725; 729; 73C; 740;
235/40R18 91 21B; 21N; 24C; 57E; 744; 75I; 76R
689
245/35R18 88Y 22B; 24D; 57F; 575;
68T
1K2 e1*2007/46*0273*.. 66 - 195 215/40R18 89 22I; 22M; 24J; 24M Nur bis
1K4 e1*2007/46*0283*.. 225/40R18 88 21P; 22I; 22M; 24C; e1*2007/46*0283*03;
187 e1*2001/116*0287*.. 24M Nur bis
235/40R18 91 21P; 22B; 22L; 24C; e1*2007/46*0273*03;
24M Ab
245/35R18 88 22B; 22L; 24M; 57F; e1*2001/116*0287*10;
575; 68T Schrägheck 2-türig;
Schrägheck 4-türig;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 729; 73C; 740;
744; 75I
187 e1*2001/116*0287*.. 85 - 195 215/40R18 89 21P; 22I; 22M; 24J; Nur bis
24M e1*2001/116*0287*09;
225/40R18 88 21P; 22I; 22M; 24C; 4-türig;
24M 10B; 11G; 11H; 11K;
235/40R18 91 21P; 22B; 22L; 24C; 12A; 51A; 71K; 721;
24D 725; 729; 73C; 740;
245/35R18 88 22B; 22L; 24D; 57F; 744; 75I
68T
Verkaufsbezeichnung: 2ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1C e1*2007/46*0277*.. 100 - 160 215/40R18 89 245; 248; 26P 2ER REIHE; ab
215/45R18 89 245; 248; 26B; 26N; e1*2007/46*0277*08;
27H Coupe; Heckantrieb;
225/40R18 92 241; 244; 26P; 575 10B; 11G; 11H; 11K;
225/45R18 91 241; 244; 26B; 26N; 12A; 51A; 6AA; 71C;
27H; 6A9 71K; 721; 725; 73C;
235/35R18 90 241; 244; 246; 247; 74A; 76O
26B; 26N
235/40R18 91 241; 244; 246; 247;
26B; 26N; 27H; 6AB
245/35R18 92 244; 247; 27H; 57F;
575
245/40R18 93 244; 247; 27F; 57F;
6A9
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0283-13-WIRD-TG/N2
ANLAGE: 1 Radtyp: HS270 8x18
Hersteller: S.C. DIZING S.R.L. Stand: 25.07.2014
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 13 von 27
Verkaufsbezeichnung: 2ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1C e1*2007/46*0277*.. 240 215/40R18 89 245; 248; 26P; 52J 2ER REIHE; ab
215/45R18 89 245; 248; 26B; 26N; e1*2007/46*0277*08;
27H; 52J Coupe; Heckantrieb;
225/40R18 92 245; 26P; 57E; 575 10B; 11G; 11H; 11K;
225/45R18 91 245; 26B; 26N; 57E; 12A; 51A; 6AA; 71C;
6A9 71K; 721; 725; 73C;
235/35R18 90 244; 245; 247; 26B; 74A; 76O
26N; 52J
235/40R18 91 245; 26B; 26N; 57E;
6AB
245/35R18 92 244; 247; 27H; 57F;
575
245/40R18 93 244; 247; 27F; 57F;
6A9
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
10N) Gegebenenfalls aufgeführte Fabrikatsbindungen/-empfehlungen in den Fahrzeugpapieren bzw. der
Betriebsanleitung sind zu beachten oder es dürfen nur die vom Fahrzeughersteller freigegebenen
Reifenfabrikate verwendet werden.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
11K) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12M) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 14 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
12N) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 11 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0283-13-WIRD-TG/N2
ANLAGE: 1 Radtyp: HS270 8x18
Hersteller: S.C. DIZING S.R.L. Stand: 25.07.2014
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 14 von 27
12R) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
Fahrzeuges genannt wird, möglich.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21L) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich über der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0283-13-WIRD-TG/N2
ANLAGE: 1 Radtyp: HS270 8x18
Hersteller: S.C. DIZING S.R.L. Stand: 25.07.2014
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 15 von 27
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0283-13-WIRD-TG/N2
ANLAGE: 1 Radtyp: HS270 8x18
Hersteller: S.C. DIZING S.R.L. Stand: 25.07.2014
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 16 von 27
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
272) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 18,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
273) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 23,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
362) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages an der Vorderachse ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
512) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit
16-Zoll-Reifen ausgerüstet sind.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig.
533) Die Verwendung der Reifengrößen ist an PKW mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit größer
250 km/h nicht zulässig.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
berücksichtigen.
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0283-13-WIRD-TG/N2
ANLAGE: 1 Radtyp: HS270 8x18
Hersteller: S.C. DIZING S.R.L. Stand: 25.07.2014
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 17 von 27
570) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 215/40R18
Hinterachse: 245/35R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
574) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1120kg.
5GA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1200kg.
5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1230kg.
631) Die Eignung von "ZR"-Reifen ist durch eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende
Tragfähigkeit der Reifengröße sicherzustellen. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
Fahrzeugpapieren mitzuführen.
654) Sofern Reifen der Größe 255/35 R 18 auf der Felge 8 J x 18 verwendet werden, ist eine Freigabe des
Reifenherstellers erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren
mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
688) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 245/40R18
Hinterachse: 275/35R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0283-13-WIRD-TG/N2
ANLAGE: 1 Radtyp: HS270 8x18
Hersteller: S.C. DIZING S.R.L. Stand: 25.07.2014
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 18 von 27
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
689) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/40R18
Hinterachse: 265/35R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68B) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/40R18
Hinterachse: 255/35R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68L) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 245/35R18
Hinterachse: 255/35R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/40R18
Hinterachse: 245/35R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0283-13-WIRD-TG/N2
ANLAGE: 1 Radtyp: HS270 8x18
Hersteller: S.C. DIZING S.R.L. Stand: 25.07.2014
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 19 von 27
6A9) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/45R18
Hinterachse: 245/40R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6AA) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist nur zulässig, wenn
deren Abrollumfänge gleich sind, oder diese der Serienkombination entsprechen.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6AB) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/40R18
Hinterachse: 255/35R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
zu überprüfen.
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0283-13-WIRD-TG/N2
ANLAGE: 1 Radtyp: HS270 8x18
Hersteller: S.C. DIZING S.R.L. Stand: 25.07.2014
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 20 von 27
5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
nochmals zu überprüfen.
744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu
entnehmen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
75I) Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
76A) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Vorderachse zulässig und nur in Verbindung mit den
unter Gliederungspunkt "0. Hinweise" genannten Sonderrädern für die Hinterachse.
76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 19-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76R) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite des Serienrades nicht
unterschritten wird.
76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig.
820) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 330mm
(Dicke 24mm) an der Vorderachse nicht zulässig.
82L) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit unbelüfteter Bremsscheibe mit dem
Durchmesser 264 mm (Dicke 10mm) an der Hinterachse nicht zulässig.
82M) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 330mm (Dicke
32mm) an der Vorderachse nicht zulässig.
83A) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 370mm
an der Vorderachse nicht zulässig.
83E) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser
345x24mm an der Hinterachse nicht zulässig
97K) Bei Verwendung von verschiedenen Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse muss die Maulweite des
Sonderrades an der Hinterachse mindestens 1/2 Zoll größer sein als die des Sonderrades der
Vorderachse.
AFH) Die Verwendung von Schneeketten, Hesteller RUD-Kettenfabrik Typ RUD-matic Disc Best.Nr. 47024 für
BMW Typ 346. und 390. mit 225/40R18, bzw. 4715454 für BMW Typ 663C mit 255/40R19, ist nur an
der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
BDC) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur in Verbindung mit M-TECHNIK-FAHRWERK oder mit einem
für diese Reifengröße geprüften Sportfahrwerk zulässig, bei Fahrzeugen ab Modelljahr 1993 ist dies nicht
mehr erforderlich.
MBP) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit 4-/ 6-Kolben-Bremssätteln in
Verbindung mit Bremsscheibendurchmesser 330 mm an der Vorderachse nicht zulässig.
XFE) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/50R18
Hinterachse: 245/45R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0283-13-WIRD-TG/N2
ANLAGE: 1 Radtyp: HS270 8x18
Hersteller: S.C. DIZING S.R.L. Stand: 25.07.2014
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 21 von 27
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
XFG) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/50R18
Hinterachse: 265/45R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0283-13-WIRD-TG/N2
ANLAGE: 1 Radtyp: HS270 8x18
Hersteller: S.C. DIZING S.R.L. Stand: 25.07.2014
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 22 von 27
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: BMW
Fahrzeugtyp: 3-V
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0559*..
Handelsbez.: BMW 3ER REIHE
Variante(n): ab e1*2007/46*0559*01
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 175 y = 270 VA
26B x = 225 y = 320 VA
27I x = 170 y = 260 HA
27B x = 220 y = 310 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 225 y = 320 23 VA
26N x = 225 y = 320 8 VA
27H x = 220 y = 310 8 HA
27F x = 220 y = 310 25 HA
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0283-13-WIRD-TG/N2
ANLAGE: 1 Radtyp: HS270 8x18
Hersteller: S.C. DIZING S.R.L. Stand: 25.07.2014
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 23 von 27
Fahrzeug:
Hersteller: BMW AG
Fahrzeugtyp: 3C
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0316*..
Handelsbez.: BMW 4ER REIHE
Variante(n): Ab e1*2007/46*0316*08, Allradantrieb, Coupe, Heckantrieb
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 225 y = 320 VA
26P x = 175 y = 270 VA
27B x = 220 y = 310 HA
27I x = 170 y = 260 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 225 y = 320 12 VA
26N x = 225 y = 320 8 VA
27F x = 220 y = 310 33 HA
27H x = 220 y = 310 8 HA
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0283-13-WIRD-TG/N2
ANLAGE: 1 Radtyp: HS270 8x18
Hersteller: S.C. DIZING S.R.L. Stand: 25.07.2014
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 24 von 27
Fahrzeug:
Hersteller: BMW AG
Fahrzeugtyp: 1C
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0277*..
Handelsbez.: 2ER REIHE
Variante(n): Coupe, Heckantrieb
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 250 y = 250 VA
26P x = 200 y = 200 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 250 y = 250 30 VA
26N x = 250 y = 250 8 VA
27F x = 280 y = 370 30 HA
27H x = 280 y = 370 8 HA
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0283-13-WIRD-TG/N2
ANLAGE: 1 Radtyp: HS270 8x18
Hersteller: S.C. DIZING S.R.L. Stand: 25.07.2014
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 25 von 27
Fahrzeug:
Hersteller: BMW AG
Fahrzeugtyp: 3L
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0314*..
Handelsbez.: BMW 3ER REIHE
Variante(n): Ab e1*2007/46*0314*05, Heckantrieb, Limousine, Nur BMW 3er (F30) ab 2012,
Stufenheck
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 175 y = 270 VA
26B x = 225 y = 320 VA
27I x = 170 y = 260 HA
27B x = 220 y = 310 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 225 y = 320 23 VA
26N x = 225 y = 320 8 VA
27H x = 220 y = 310 8 HA
27F x = 220 y = 310 25 HA
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0283-13-WIRD-TG/N2
ANLAGE: 1 Radtyp: HS270 8x18
Hersteller: S.C. DIZING S.R.L. Stand: 25.07.2014
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 26 von 27
Fahrzeug:
Hersteller: BMW AG
Fahrzeugtyp: 3K
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0315*..
Handelsbez.: BMW 3ER REIHE
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 175 y = 270 VA
26B x = 225 y = 320 VA
27I x = 170 y = 260 HA
27B x = 220 y = 310 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 225 y = 320 8 VA
26J x = 225 y = 320 25 VA
27H x = 220 y = 310 8 HA
27F x = 220 y = 310 25 HA
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0283-13-WIRD-TG/N2
ANLAGE: 1 Radtyp: HS270 8x18
Hersteller: S.C. DIZING S.R.L. Stand: 25.07.2014
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 27 von 27
Fahrzeug:
Hersteller: BMW AG
Fahrzeugtyp: 1K4
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0283*..
Handelsbez.: 1ER REIHE
Variante(n): Heckantrieb, Limousine
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27B x = 220 y = 270 HA
27I x = 170 y = 240 HA
26B x = 190 y = 220 VA
26P x = 140 y = 170 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27H x = 220 y = 270 8 HA
26J x = 190 y = 220 25 VA
26N x = 190 y = 220 8 VA
27F x = 220 y = 270 30 HA
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0283-13-WIRD-TG/N2
ANLAGE: Radabdeckung Radtyp: HS270 8x18
Hersteller: S.C. DIZING S.R.L. Stand: 25.07.2014
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 1 von 1
Hinweisblatt zu den im Gutachten genannten Radabdeckungsauflagen Nr. 241 – 248, 24C, 24D, 24J und 24M.
Die nachfolgenden Bilder stellen die Hilfsmittel zur Erfüllung der Radabdeckung dar, die in den
Radabdeckungsauflagen beschrieben sind.
Vorderachse
Bereich 30 Grad vor der Radmitte Bereich 50 Grad hinter der Radmitte Bereich 30 Grad vor und 50 Grad
Zu Auflage 241 bzw. 245 Zu Auflage 242 bzw. 246 hinter der Radmitte
Zu Auflage 241,242,245, 246,24C,24J
Hinterachse
Bereich 30 Grad vor der Radmitte Bereich 50 Grad hinter der Radmitte Bereich 30 Grad vor und 50 Grad
Zu Auflage 243 bzw. 247 Zu Auflage 244 bzw. 248 hinter der Radmitte
Zu Aufl age 243,244,247,248,24D,24M
TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH RÄDER UND REIFENPRÜFUNG DEUTSCHSTRASSE 10 A-1230 WIEN
TÜV AUSTRIA
AUTOMOTIVE GMBH
RÄDER- UND
REIFENPRÜFUNG
Anbauabnahme nach § 19 Abs. 3 StVZO
Nachweis gemäß § 19 Abs. 4 Satz 1 StVZO
Für: Leichtmetallrad Typ: HS270 8x18
des Herstellers / Importeurs: S.C. DIZING S.R.L. 617106 Brusturi - Judetul Neamt Datum:
25.07.2014
Bestätigung des ordnungsgemäßen Anbaus gem. § 19 Abs. 3 StVZO
Hiermit wird bestätigt, daß der Anbau des im Nachweis genannten Bauteils am
Fahrzeughersteller: , Fahrzeugtyp: ,
Fahrzeug-Ident-Nr.:
ordnungsgemäß erfolgte und das Fahrzeug insoweit den geltenden Vorschriften entspricht.
Vorangegangene zulässige Änderungen gemäß Fahrzeugschein / Anbaubestätigung / Teile-ABE *)
wurden berücksichtigt.
Bemerkungen / Hinweise / Auflagen:
Änderungen zu Angaben in den Fahrzeugpapieren sind der zuständigen Zulassungsbehörde
bei deren nächster Befassung mit den Papieren zu melden.
Untersuchungsbericht / Gutachten-Nr.: Unterschrift u. Name
Ort u. Datum der Abnahme: a.a.S.o.P. / Prüf-Ing.
Fahrzeugbeschreibung
P.2
B - 2.1 2.2 L - 9 - /- T -
P.4
J 4 18 - 19 -
E 3 20 - G -
D.1 - 12 - 13 - Q -
V.7 - F.1 - F.2 -
- 7.1 - 7.2 - 7.3 -
D.2
- 8.1 - 8.2 - 8.3 -
- U.1 - U.2 - U.3 -
D.3 - O.1 - O.2 - S.1 - S.2 -
2 - 15.1 -
15.2 -
5
15.3 -
V.9 - R - 11 -
14 K -
P.3 - 6 - 17 - 16 -
10 - 14.1 P.1 - 21 -
-
-
22 -
-
-