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							TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          13-0062-A00-V03

TGA-Art                         13.1
Prüfgegenstand                  PKW-Sonderräder
                                8,5Jx19H2 Typ AX5-85019
                                und 10Jx19H2 Typ AX5-10019
Fertiger/Zulieferer             Wheelworld GmbH

                                                                                     Seite 1 von 7

Hersteller                      Wheelworld GmbH
                                Hüttenstraße 3
                                38871 Ilsenburg
                                QM-Nr.:49 02 0150804

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad

                                Achse 1                       Achse 2
Modell                          AX5                           AX5
Typ                             AX5-85019                     AX5-10019
Radgröße                        8,5Jx19H2                     10Jx19H2
Zentrierart                     Mittenzentrierung             Mittenzentrierung

Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/               Einpress- Rad-    Abrollumfang
                                           Lochkreis- (mm)/        tiefe     last    (mm)
                                           Mittenloch-ø            (mm)      (kg)
                                           (mm)
Y8         AX5-85019 Y8 / Ø77xØ72,6        5/120/72,6              20          725   2115
Y8         AX5-10019 Y8 / Ø77xØ72,6        5/120/72,6              20          725   2115

Kennzeichnungen                 Achse 1                       Achse 2
Herstellerzeichen               wheelworld                    wheelworld
Radtyp und Ausführung           AX5-85019                     AX5-10019
Radgröße                        8,5Jx19H2                     10Jx19H2
Einpresstiefe                   ET (s.o.)                     ET (s.o.)
Giessereikennzeichen            JF                            JF
Herkunftsmerkmal                -                             -
Herstelldatum                   Monat und Jahr                Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.     Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)   Schaftlänge (mm)
S01     Schraube M14x1,25            Kegel 60°      130                 50
S02     Schraube M12x1,5             Kegel 60°      110                 43
S03     Schraube M12x1,5             Kegel 60°      120                 43
S04     Schraube M14x1,5             Kegel 60°      140                 45

Prüfungen

Die Gutachten Nr.55-001413-A00-V02 und 13-0015-A00-V01 über die Sonderradprüfungen liegen
vor.

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                      BMW

Spurverbreiterung               innerhalb 2%



Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                        13-0062-A00-V03

TGA-Art                       13.1
Prüfgegenstand                PKW-Sonderräder
                              8,5Jx19H2 Typ AX5-85019
                              und 10Jx19H2 Typ AX5-10019
Fertiger/Zulieferer           Wheelworld GmbH

                                                                                    Seite 2 von 7

Handelsbezeichnung     kW-         Reifen           Reifenbezogene Auflagen und     Auflagen und
Fahrzeug-Typ           Bereich                      Hinweise                        Hinweise
ABE/EWG-Nr.
BMW 5er-Reihe          110-270     245/35R19        R02                             A06 A12 A14
560L                   110-270     275/30R19        K2b K42 R03 T92 T96             A21 A58 Lim
e1*2001/116*0230*..    110-270     285/30R19        K2b K42 K44 R03                 V19 S03
BMW 7er-Reihe          105-240     245/40R19        R02 T94 T98                     A06 A12 A14
7/G                    105-240     255/40R19        K2b R03 T96 145                 A21 K1c K41
e1*93/81*0007*..,      105-240     255/40R19        R02 T96                         K42 K45 K46
e1*98/14*0007*..       105-240     275/35R19        K2b R03 T96 145                 K56 R70 V19
                       105-240     285/35R19        K2c R03 145                     S02
BMW 7er-Reihe          155-400     245/40R19        K1a R02 T94 T98                 A06 A12 A14
701, 7L                155-400     245/45R19        K1a R02                         A21 L05 NBF
e1*2001/116*0490*..;   155-400     255/40R19        K1c R02                         V19 S01
e1*2007/46*0276*..     155-400     255/40R19        K2a K2b K6g K6i K8g R03 T00
- ohne Allradlenkung                                T96 145
                       155-400     275/35R19        K2c K6h K6i K8k R03 T00 T96
                                                    145
                       155-400     275/40R19        K2c K6h K6i K8k R03 143
BMW 7er-Reihe          155-400     245/40R19        K1a R02 T94 T98                 A06 A12 A14
701, 7L                155-400     245/45R19        K1a R02                         A21 L04 NBF
e1*2001/116*0490*..;   155-400     255/40R19        K1c R02                         V19 S01
e1*2007/46*0276*..     155-400     255/40R19        K2a K2b K6h K6i K8k R03 T00
- mit Allradlenkung                                 T96 145
                       155-400     275/35R19        K2c K6h K6i K8t R03 T00 T96
                                                    145
                       155-400     275/40R19        K2c K6h K6i K8t R03 143
BMW 7er-Reihe          150-327     245/45R19        R02                             A06 A12 A14
765                    150-327     255/40R19        R03 T00 T96 145                 A21 V19 S04
e1*98/14,2001/116*     150-327     255/40R19        R02 T00 T96
0172*00-06             150-327     275/40R19        R03 143
                       150-327     285/35R19        K2b R03 T96 T99 145
                       150-327     295/35R19        K2b R03 T00 145
BMW 7er-Reihe          155-327     245/45R19        R02 T98                         A06 A12 A14
765                    155-327     255/40R19        R03 T00 T96 145                 A21 V19 S04
e1*2001/116*           155-327     255/40R19        R02 T00 T96
0172*07-..             155-327     275/40R19        K2b K42 K46 R03 143
                       155-327     285/35R19        K2b K42 K46 R03 T96 T99 145
                       155-327     295/35R19        K2b K42 K46 R03 145
BMW Z8                 294         245/40R19        R02                             A06 A12 A14
Z52                    294         275/35R19        K2b R03                         A21 V19 S02
e13*98/14*0054*..,
e13*2001/116*0054*.

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.



Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          13-0062-A00-V03

TGA-Art                         13.1
Prüfgegenstand                  PKW-Sonderräder
                                8,5Jx19H2 Typ AX5-85019
                                und 10Jx19H2 Typ AX5-10019
Fertiger/Zulieferer             Wheelworld GmbH

                                                                                      Seite 3 von 7
Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im
Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

143      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1430 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

145      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1450 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

A06     Die Mindesteinschraubtiefen der Radschrauben bzw. Muttern betragen (sofern serienmäßig
nicht unterschritten) 6,5 Umdrehungen für M12x1,5; 7,5 Umdrehungen für M12x1,25 und M14x1,5; 8
Umdrehungen für Gewinde 1/2" UNF bzw. 9 Umdrehungen für M14x1,25.

A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A21     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu
einer Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff.
6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit
Geschwindigkeitssymbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit
TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die
Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit
geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und
dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.



Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         13-0062-A00-V03

TGA-Art                        13.1
Prüfgegenstand                 PKW-Sonderräder
                               8,5Jx19H2 Typ AX5-85019
                               und 10Jx19H2 Typ AX5-10019
Fertiger/Zulieferer            Wheelworld GmbH

                                                                                        Seite 4 von 7

A58     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2a     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K41    An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K44    An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K45     An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.

K46     An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          13-0062-A00-V03

TGA-Art                         13.1
Prüfgegenstand                  PKW-Sonderräder
                                8,5Jx19H2 Typ AX5-85019
                                und 10Jx19H2 Typ AX5-10019
Fertiger/Zulieferer             Wheelworld GmbH

                                                                                         Seite 5 von 7

K6g   An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
Radhausausschnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.

K6h    An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
Radhausausschnittkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.
Die Befestigungsschraube ist soweit wie möglich nach hinten zu versetzen.

K6i   An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Heckschürze auf einer Länge von
100 mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen.

K8g    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 400 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

K8k    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 400 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 10 mm aufzuweiten.

K8t    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 400 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 15 mm aufzuweiten.

L04     Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nur zulässig an Fahrzeugen mit
Allradlenkung (4WS).

L05      Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nicht zulässig an Fahrzeugen
mit Allradlenkung (4WS).

Lim     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

NBF Die Räder sind nicht zulässig für gepanzerte bzw. beschussgeschützte
Fahrzeugausführungen.

R02     Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.

R03     Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

R70    Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den
Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

S01    Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01
verwendet werden.

S02    Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02
verwendet werden.

S03    Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03
verwendet werden.

S04    Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04
verwendet werden.

T00    Reifen (LI 100) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1600 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).



Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          13-0062-A00-V03

TGA-Art                         13.1
Prüfgegenstand                  PKW-Sonderräder
                                8,5Jx19H2 Typ AX5-85019
                                und 10Jx19H2 Typ AX5-10019
Fertiger/Zulieferer             Wheelworld GmbH

                                                                                          Seite 6 von 7

T92    Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T94    Reifen (LI 94) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1340 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T96    Reifen (LI 96) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1420 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T98    Reifen (LI 98) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1500 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T99    Reifen (LI 99) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1550 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

V19    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

         Vorderachse            Hinterachse

Nr. 1    225/35R19              245/30R19, 255/30R19, 265/30R19, 305/25R19
Nr. 2    225/40R19              245/35R19, 255/35R19
Nr. 3    225/45R19              245/40R19, 255/40R19
Nr. 4    235/35R19              255/30R19, 265/30R19, 275/30R19, 315/25R19
Nr. 5    235/40R19              265/35R19, 275/35R19
Nr. 6    235/45R19              255/40R19
Nr. 7    235/50R19              255/45R19
Nr. 8    235/55R19              255/50R19, 285/45R19, 295/45R19
Nr. 9    245/30R19              305/25R19
Nr. 10   245/35R19              265/30R19, 275/30R19, 285/30R19
Nr. 11   245/40R19              275/35R19, 285/35R19
Nr. 12   245/45R19              275/40R19
Nr. 13   245/50R19              275/45R19
Nr. 14   255/30R19              305/25R19
Nr. 15   255/35R19              285/30R19, 295/30R19, 305/30R19
Nr. 16   255/40R19              285/35R19, 295/35R19
Nr. 17   255/45R19              285/40R19
Nr. 18   255/50R19              285/45R19, 295/45R19
Nr. 19   265/30R19              305/25R19, 315/25R19
Nr. 20   265/35R19              295/30R19, 305/30R19
Nr. 21   265/40R19              295/35R19
Nr. 22   265/50R19              295/45R19
Nr. 23   275/30R19              315/25R19

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise
gelten achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

Hinweise zu den Sonderrädern
entfällt




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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                        13-0062-A00-V03

TGA-Art                       13.1
Prüfgegenstand                PKW-Sonderräder
                              8,5Jx19H2 Typ AX5-85019
                              und 10Jx19H2 Typ AX5-10019
Fertiger/Zulieferer           Wheelworld GmbH

                                                                                      Seite 7 von 7

Prüfort und Prüfdatum

Die Festigkeitsprüfungen des Sonderradtyps Achse 1 wurden in TUV Rheinland China, Wuxi ab
November 2012 und die Festigkeitsprüfungen des Sonderradtyps Achse 2 wurden in TUV Rheinland
China, Wuxi ab Dezember 2012 durchgeführt.

Die Verwendungsprüfung fand am 11. November 2014 in Lambsheim statt.

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO.

Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern
oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum November 2012.

Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 StVZO liegt vor.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 11. November 2014




Schmidt                                                                             00219855.DOC




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