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							TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                            08-0997-A03-V04
TGA-Art                           13.1
Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 9,0Jx20H2 Typ AR1-9020
Fertiger/Zulieferer               Gewe Reifengroßhandel GmbH

                                                                                        Seite 1 von 7

Hersteller                        Gewe Reifengroßhandel GmbH
                                  Hans Geiger Straße 15
                                  D-67661 Kaiserslautern
                                  QM-Nr. 49 02 0160905

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
Modell                            AR1
Typ                               AR1-9020
Radgröße                          9,0Jx20H2
Zentrierart                       Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring        Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
führung                                             Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                    Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                    (mm)
T13          AR1-9020 T13 / Ø74,1xØ72,6             5/120/72,6         18        780    2150

Kennzeichnungen
Herstellerzeichen                 -
Radtyp und Ausführung             AR1-9020 (s.o.)
Radgröße                          9,0Jx20H2
Einpresstiefe                     ET (s.o.)
Giessereikennzeichen              MA
Herstelldatum                     Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)     Schaftlänge (mm)
S02       Schraube M12x1,5             Kegel 60°      110                   26
S03       Schraube M12x1,5             Kegel 60°      120                   26
S04       Schraube M14x1,25            Kegel 60°      130                   33
S05       Schraube M14x1,5             Kegel 60°      140                   32

Prüfungen

Das Gutachten über die Sonderradprüfungen wurde von der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH unter
der Gutachten Nr. 080997-A00-V02 ausgestellt.

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                        BMW

Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                           08-0997-A03-V04
TGA-Art                          13.1
Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 9,0Jx20H2 Typ AR1-9020
Fertiger/Zulieferer              Gewe Reifengroßhandel GmbH

                                                                                    Seite 2 von 7

Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und        Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                      Hinweise                           Hinweise
ABE/EWG-Nr.
BMW 5er-GT             120-300        245/40R20   K1a K2b T99 156                    0A1 A02 A04
GT, K-N1               120-300        265/35R20   K1c K2a K2b K3v K5b K6i K8g T99    A05 A06 A08
e1*2007/46*0215*..;                               156                                A09 A12 A16
e1*2007/46*0508*..     120-300        275/35R20   K2c K6i K8g R03 T02 T98 156        A21 Flh L05
Gran Turismo           120-330        245/40R20   K1a K2b M+S T99 156                NBF V20 S04
- ohne Allradlenkung   120-330        265/35R20   K1c K2a K2b K3v K5b K6i K8g M+S
                                                  T99 156
BMW 5er-GT             120-300        245/40R20   K1a K2b T99 156                    0A1 A02 A04
GT, K-N1               120-300        265/35R20   K1c K2a K2b K3v K5b K6i K8k T99    A05 A06 A08
e1*2007/46*0215*..;                               156                                A09 A12 A16
e1*2007/46*0508*..     120-300        275/35R20   K2c K6i K8k R03 T02 T98 156        A21 Flh L04
Gran Turismo           120-330        245/40R20   K1a K2b M+S T99 156                NBF V20 S04
- mit Allradlenkung    120-330        265/35R20   K1c K2a K2b K3v K5b K6i K8k M+S
                                                  T99 156
BMW 5er-Reihe          110-200        245/30R20   K1a K41 R70 T90                    0A1 A02 A04
560L                                                                                 A05 A06 A08
e1*2001/116*0230*..                                                                  A09 A12 A16
                                                                                     A21 A58 Lim
                                                                                     S03
BMW 7er ActiveHybrid   235            245/40R20   K1a K2b T99                        0A1 A02 A04
HY, 3-HY, 7L           235            255/35R20   K1c K2b T97                        A05 A06 A08
e1*2007/46*0323*..;    235            275/35R20   K2c K6g K6i K8g R03                A09 A12 A16
e1*2007/46*0586*..;    235, 330       245/40R20   K1a K2b M+S T99                    A21 A58 L05
e1*2007/46*0276*..     235, 330       255/35R20   K1c K2b M+S T97                    NBF V20 S04
                       235, 330       275/35R20   K2c K6g K6i K8g M+S R03
BMW 7er-Reihe          105-240        245/40R20   K1c K41 T95                        0A1 A02 A04
7/G                    105-240        255/35R20   K1c K41 T93 T97                    A05 A06 A08
e1*93/81*0007*..,      105-240        265/35R20   K1c K2b K41 T95                    A09 A12 A16
e1*98/14*0007*..       105-240        275/35R20   K2b R03 T98                        A21 K42 K45
                                                                                     K56 R70 V20
                                                                                     S02
BMW 7er-Reihe          155-300        245/35R20   A58 K1a K2b T95 156                0A1 A02 A04
701, 7L                155-400        245/40R20   K1a K2b T95 T99 156                A05 A06 A08
e1*2001/116*0490*..;   155-400        255/35R20   K1c K2b T97 156                    A09 A12 A16
e1*2007/46*0276*..     155-400        265/35R20   K1c K2a K2b K3v K5b K6g K6i K8g    A21 L05 NBF
- ohne Allradlenkung                              T95 T99 156                        V20 S04
                       155-400        275/35R20   K2c K6g K6i K8g R03 T02 T98 156
BMW 7er-Reihe          155-300        245/35R20   A58 K1a K2b T95 156                0A1 A02 A04
701, 7L                155-400        245/40R20   K1a K2b T95 T99 156                A05 A06 A08
e1*2001/116*0490*..;   155-400        255/35R20   K1c K2b K6g K6i K8g T97 156        A09 A12 A16
e1*2007/46*0276*..     155-400        265/35R20   K1c K2a K2b K3v K5b K6h K6i K8k    A21 L04 NBF
- mit Allradlenkung                               T95 T99 156                        V20 S04
                       155-400        275/35R20   K2c K6h K6i K8k R03 T02 T98 156
BMW 7er-Reihe          150-327        245/40R20   T95 T99                            0A1 A02 A04
765                    150-327        255/35R20   K1a T97                            A05 A06 A08
e1*98/14,2001/116*     150-327        275/35R20   R03 T02 T98                        A09 A12 A16
0172*00-06                                                                           A21 V20 S05




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                           08-0997-A03-V04
TGA-Art                          13.1
Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 9,0Jx20H2 Typ AR1-9020
Fertiger/Zulieferer              Gewe Reifengroßhandel GmbH

                                                                                         Seite 3 von 7
Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen        Reifenbezogene Auflagen und           Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                        Hinweise                              Hinweise
ABE/EWG-Nr.
BMW 7er-Reihe          155-327        245/40R20     T99 156                                0A1 A02 A04
765                    155-327        255/35R20     T97 156                                A05 A06 A08
e1*2001/116*           155-327        275/35R20     K42 K46 R03 T02 T98 156                A09 A12 A16
0172*07-..                                                                                 A21 V20 S05

Auflagen und Hinweise

0A1    Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

156      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1560 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

A02     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster
bescheinigen zu lassen.

A04      Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief
und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines
Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher
Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen-
oder Fahrzeughersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

A05     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

A06     Die Mindesteinschraubtiefen der Radschrauben bzw. Muttern betragen (sofern serienmäßig
nicht unterschritten) 6,5 Umdrehungen für M12x1,5; 7,5 Umdrehungen für M12x1,25 und M14x1,5; 8
Umdrehungen für Gewinde 1/2" UNF bzw. 9 Umdrehungen für M14x1,25.

A08     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.

A09    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A16     Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist
auf einen Mindestabstand von 2 mm zu Bremssattel bzw. Fahrwerksteilen zu achten.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          08-0997-A03-V04
TGA-Art                         13.1
Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9,0Jx20H2 Typ AR1-9020
Fertiger/Zulieferer             Gewe Reifengroßhandel GmbH

                                                                                         Seite 4 von 7

A21     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Für Fahrzeugausführungen mit einer
bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 210 km/h (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw.
Zulassungsbescheinigung Feld T) sind nur Metallschraubventile, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder
Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, so sind die
Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den
vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile
dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A58     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3- türig und 5- türig).

K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2a     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K3v    An Achse 1 ist die Radhausinnenverkleidung vor Radmitte bei Lenkeinschlag auszuschneiden
bzw. nachzuarbeiten und dauerhaft zu befestigen.


K41    An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.




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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         08-0997-A03-V04
TGA-Art                        13.1
Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9,0Jx20H2 Typ AR1-9020
Fertiger/Zulieferer            Gewe Reifengroßhandel GmbH

                                                                                        Seite 5 von 7

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K45     An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.

K46     An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K5b    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 150 mm vor bis 150 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K6g   An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
Radhausausschnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.

K6h    An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
Radhausausschnittkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.
Die Befestigungsschraube ist soweit wie möglich nach hinten zu versetzen.

K6i   An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Heckschürze auf einer Länge von
100 mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen.

K8g    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 400 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

K8k    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 400 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 10 mm aufzuweiten.

L04     Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nur zulässig an Fahrzeugen mit
Allradlenkung (4WS).

L05      Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nicht zulässig an Fahrzeugen
mit Allradlenkung (4WS).

Lim     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

M+S     Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

NBF Das Sonderrad ist nicht zulässig für gepanzerte bzw. beschussgeschützte
Fahrzeugausführungen.

R03     Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

R70    Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den
Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

S02     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02
(siehe Seite 1) verwendet werden.




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Nummer                          08-0997-A03-V04
TGA-Art                         13.1
Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9,0Jx20H2 Typ AR1-9020
Fertiger/Zulieferer             Gewe Reifengroßhandel GmbH

                                                                                          Seite 6 von 7

S03     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S04     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S05     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S05
(siehe Seite 1) verwendet werden.

T02    Reifen (LI 102) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1700 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T90    Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T95    Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T97    Reifen (LI 97) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1460 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T98    Reifen (LI 98) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1500 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T99    Reifen (LI 99) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1550 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

V20    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

         Vorderachse    Hinterachse

Nr. 1    225/35R20      255/30R20
Nr. 2    235/30R20      265/25R20, 275/25R20, 285/25R20
Nr. 3    235/45R20      255/40R20
Nr. 4    245/30R20      285/25R20, 295/25R20
Nr. 5    245/35R20      275/30R20, 285/30R20, 295/30R20
Nr. 6    245/40R20      275/35R20, 285/35R20
Nr. 7    245/45R20      275/40R20
Nr. 8    255/30R20      295/25R20, 305/25R20
Nr. 9    255/35R20      285/30R20, 295/30R20
Nr. 10   255/40R20      285/35R20, 295/35R20
Nr. 11   255/45R20      285/40R20
Nr. 12   265/30R20      305/25R20, 325/25R20
Nr. 13   265/35R20      295/30R20, 305/30R20
Nr. 14   265/45R20      295/40R20
Nr. 15   275/35R20      305/30R20
Nr. 16   275/40R20      315/35R20

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise
gelten achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.


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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

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Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9,0Jx20H2 Typ AR1-9020
Fertiger/Zulieferer            Gewe Reifengroßhandel GmbH

                                                                                        Seite 7 von 7

Prüfort und Prüfdatum

Die Festigkeitsprüfung des Sonderradtyps wurde in TÜV Rheinland Malaysia, Subang Jaya ab August
2008 durchgeführt. Die Verwendungsprüfung fand am 13. Februar 2014 in Lambsheim statt.

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Juli 2008.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

Lambsheim, 13. Februar 2014




Haasis                                                                 00206291.DOC




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