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							TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          15-0466-A00-V01
TGA-Art                         13.1
Prüfgegenstand                  PKW-Sonderräder
                                   9Jx20H2 Typ GT30 und
                                10,5Jx20H2 Typ GT30 10,5Jx20H2
Fertiger/Zulieferer             BBS International GmbH

                                                                                      Seite 1 von 6

Hersteller                      Gewe Reifengroßhandel GmbH
                                Hans Geiger Straße 15
                                D-67661 Kaiserslautern
                                QM-Nr. 49 02 0160905


Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
                                Achse 1                      Achse 2
Modell                          ASA Germany - GT3            ASA Germany - GT3
Typ                             GT30                         GT30 10,5Jx20H2
Radgröße                        9Jx20H2                      10,5Jx20H2
Zentrierart                     Mittenzentrierung            Mittenzentrierung

Achse         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/           Einpress- Rad-      Abrollumfang
                                              Lochkreis- (mm)/    tiefe     last      (mm)
                                              Mittenloch-ø        (mm)      (kg)
                                              (mm)
1             RD 531 / ohne                   5/120/72,6          35         975      2274
2             RD 533 / ohne                   5/120/72,6          35         975      2274

Kennzeichnungen                 Achse 1                      Achse 2
Herstellerzeichen               ASA                          ASA
Radtyp und Ausführung           GT30 (s.o.)                  GT30 10,5Jx20H2 (s.o.)
Radgröße                        9Jx20H2                      10,5Jx20H2
Einpresstiefe                   ET (s.o.)                    ET (s.o.)
Giessereikennzeichen            BBS                          BBS
Herkunftsmerkmal                GERMANY                      GERMANY
Herstelldatum                   Monat und Jahr               Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.     Art der Befestigungsmittel    Bund          Anzugsmoment (Nm)        Schaftlänge (mm)
S02     Schraube M14x1,25             Kegel 60°     130                      33
S03     Schraube M14x1,5              Kegel 60°     140                      32
S04     Serienschraube M14x1,5        Kegel 60°     140                      32,5


Prüfungen

Die Gutachten Nr.11--00172-CP-BWG-00-A00-V00 und 11--00173-CP-BWG-00-A00-V00 über die
Sonderradprüfungen liegen vor.

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.


Verwendungsbereich

Hersteller                      BMW

Spurverbreiterung               innerhalb 2%



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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                            15-0466-A00-V01
TGA-Art                           13.1
Prüfgegenstand                    PKW-Sonderräder
                                     9Jx20H2 Typ GT30 und
                                  10,5Jx20H2 Typ GT30 10,5Jx20H2
Fertiger/Zulieferer               BBS International GmbH

                                                                                      Seite 2 von 6

Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen          Reifenbezogene Auflagen und      Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                          Hinweise                         Hinweise
ABE/EWG-Nr.
BMW X3                  100-230       245/40R20       R02                              A06 A12 A14
X3, X-N1                100-230       255/35R20       K1a R02                          A18 B90 V20
e1*2007/46*0512*..;     100-230       275/35R20       K1a K1b R02                      S02
e1*2007/46*0454*..      100-230       285/30R20       K2c K4i K4w K6x K8i R03 T95
- incl. Facelift 2014                                 T99
                        100-230       285/35R20       K2c K4i K4w K6x K8i R03
BMW X3                  100-210       245/35R20       K1b R02                          A06 A12 A14
X83                     100-210       255/35R20       K1a K1b R02                      A18 V20 S03
e1*2001/116*0249*..     100-210       285/30R20       K2c K42 K46 R03 T95
BMW X4                  100-230       245/40R20       R02                              A06 A12 A14
X3, X-N1                100-230       255/35R20       K1a R02                          A18 B90 V20
e1*2007/46*             100-230       275/35R20       K1a K1b R02                      S02
0512*11-.., 0454*13-    100-230       285/30R20       K2c K4i K4w K6x K8i R03 T95
..                                                    T99
                        100-230       285/35R20       K2c K4i K4w K6x K8i R03
BMW X4                  100-230       245/40R20       R02                              A06 A12 A14
X3, X-N1                100-230       255/35R20       R02                              A18 B90
e1*2007/46*             100-230       275/35R20       K1a R02                          KMV
0512*11-.., 0454*13-    100-230       285/30R20       K2b K4i K4w K6x K8i R03 T95      V20 S02
..                                                    T99
- mit M-Paket -         100-230       285/35R20       K2b K4i K4w K6x K8i R03
Verbreiterungen
BMW X5                  135-235       265/45R20       K1a KOV R02                      A06 A07 A12
X53                     135-235       265/45R20       K1a KMV R02                      A14 A18 V20
e1*98/14*0153*..,       135-235       275/40R20       K1a KOV R02                      S04
e1*2001/116*0153*..     135-235       275/40R20       K1a KMV R02
                        135-235       295/40R20       K2b K42 KOV R03
                        135-235       295/40R20       F40 K2b KOV R03
                        135-235       295/40R20       F40 KMV R03

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des vorliegenden
Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der vorgeschriebenen Änderungsabnahme
vorzuführen.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         15-0466-A00-V01
TGA-Art                        13.1
Prüfgegenstand                 PKW-Sonderräder
                                  9Jx20H2 Typ GT30 und
                               10,5Jx20H2 Typ GT30 10,5Jx20H2
Fertiger/Zulieferer            BBS International GmbH

                                                                                   Seite 3 von 6
Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

A06     Die Mindesteinschraubtiefen der Radschrauben bzw. Muttern betragen (sofern serienmäßig
nicht unterschritten) 6,5 Umdrehungen für M12x1,5; 7,5 Umdrehungen für M12x1,25 und M14x1,5; 8
Umdrehungen für Gewinde 1/2" UNF bzw. 9 Umdrehungen für M14x1,25.

A07   Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die Serien-Radschrauben bzw. die Serien-
Radmuttern verwendet werden, die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufgeführt sind.

A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A18     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

B90    Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 356 mm
an Achse 1.

F40     Rad/Reifenkombination nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung an Achse 2.

K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          15-0466-A00-V01
TGA-Art                         13.1
Prüfgegenstand                  PKW-Sonderräder
                                   9Jx20H2 Typ GT30 und
                                10,5Jx20H2 Typ GT30 10,5Jx20H2
Fertiger/Zulieferer             BBS International GmbH

                                                                                         Seite 4 von 6

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K46     An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K4i    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden
bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

K4w An Achse 2 sind die Befestigungen der Kunststoffverbreiterungen bzw.
Kotflügelverbreiterungen in den Radhausausschnittkanten zu entfernen. Die Kunststoffverbreiterungen
bzw. Kotflügelverbreiterungen sind anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

K6x    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 10 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

K8i    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 10 mm aufzuweiten.

KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw.
Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw.
Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

R02     Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.

R03     Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

S02    Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 verwendet
werden.

S03    Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 verwendet
werden.

S04    Zur Befestigung der Räder dürfen nur die Serien - Befestigungsmittel Nr. S04 verwendet
werden.

T95    Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).



Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          15-0466-A00-V01
TGA-Art                         13.1
Prüfgegenstand                  PKW-Sonderräder
                                   9Jx20H2 Typ GT30 und
                                10,5Jx20H2 Typ GT30 10,5Jx20H2
Fertiger/Zulieferer             BBS International GmbH

                                                                                        Seite 5 von 6
T99    Reifen (LI 99) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1550 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

V20    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

         Vorderachse            Hinterachse

Nr. 1    225/35R20              255/30R20, 265/30R20
Nr. 2    235/30R20              265/25R20, 275/25R20, 285/25R20
Nr. 3    235/35R20              265/30R20
Nr. 4    235/45R20              255/40R20, 265/40R20
Nr. 5    245/30R20              285/25R20, 295/25R20
Nr. 6    245/35R20              275/30R20, 285/30R20, 295/30R20
Nr. 7    245/40R20              275/35R20, 285/35R20
Nr. 8    245/45R20              275/40R20
Nr. 9    255/30R20              295/25R20, 305/25R20
Nr. 10   255/35R20              285/30R20, 295/30R20
Nr. 11   255/40R20              285/35R20, 295/35R20
Nr. 12   255/45R20              285/40R20
Nr. 13   265/30R20              305/25R20, 325/25R20
Nr. 14   265/35R20              295/30R20, 305/30R20
Nr. 15   265/40R20              295/35R20, 305/35R20
Nr. 16   265/45R20              295/40R20
Nr. 17   275/35R20              305/30R20
Nr. 18   275/40R20              315/35R20
Nr. 19   295/35R20              335/30R20, 345/30R20

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.


Prüfort und Prüfdatum

Die Festigkeitsprüfungen des Sonderradtyps Achse 1 wurden in München bei der TÜV SÜD
Automotive GmbH ab April 2011 und die Festigkeitsprüfungen des Sonderradtyps Achse 2 wurden in
München bei der TÜV SÜD Automotive GmbH ab März 2011 durchgeführt.
Die Verwendungsprüfung fand am 23. Juni 2015 in Lambsheim statt.


Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         15-0466-A00-V01
TGA-Art                        13.1
Prüfgegenstand                 PKW-Sonderräder
                                  9Jx20H2 Typ GT30 und
                               10,5Jx20H2 Typ GT30 10,5Jx20H2
Fertiger/Zulieferer            BBS International GmbH

                                                                                        Seite 6 von 6

Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern
oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum März 2011.

Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 StVZO liegt vor.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 23. Juni 2015




Haasis                                                                       00231216.DOC




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
						
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