TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO
Nummer 15-0466-A00-V01
TGA-Art 13.1
Prüfgegenstand PKW-Sonderräder
9Jx20H2 Typ GT30 und
10,5Jx20H2 Typ GT30 10,5Jx20H2
Fertiger/Zulieferer BBS International GmbH
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Hersteller Gewe Reifengroßhandel GmbH
Hans Geiger Straße 15
D-67661 Kaiserslautern
QM-Nr. 49 02 0160905
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad
Achse 1 Achse 2
Modell ASA Germany - GT3 ASA Germany - GT3
Typ GT30 GT30 10,5Jx20H2
Radgröße 9Jx20H2 10,5Jx20H2
Zentrierart Mittenzentrierung Mittenzentrierung
Achse Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Einpress- Rad- Abrollumfang
Lochkreis- (mm)/ tiefe last (mm)
Mittenloch-ø (mm) (kg)
(mm)
1 RD 531 / ohne 5/120/72,6 35 975 2274
2 RD 533 / ohne 5/120/72,6 35 975 2274
Kennzeichnungen Achse 1 Achse 2
Herstellerzeichen ASA ASA
Radtyp und Ausführung GT30 (s.o.) GT30 10,5Jx20H2 (s.o.)
Radgröße 9Jx20H2 10,5Jx20H2
Einpresstiefe ET (s.o.) ET (s.o.)
Giessereikennzeichen BBS BBS
Herkunftsmerkmal GERMANY GERMANY
Herstelldatum Monat und Jahr Monat und Jahr
Befestigungsmittel
Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)
S02 Schraube M14x1,25 Kegel 60° 130 33
S03 Schraube M14x1,5 Kegel 60° 140 32
S04 Serienschraube M14x1,5 Kegel 60° 140 32,5
Prüfungen
Die Gutachten Nr.11--00172-CP-BWG-00-A00-V00 und 11--00173-CP-BWG-00-A00-V00 über die
Sonderradprüfungen liegen vor.
Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.
Verwendungsbereich
Hersteller BMW
Spurverbreiterung innerhalb 2%
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Nummer 15-0466-A00-V01
TGA-Art 13.1
Prüfgegenstand PKW-Sonderräder
9Jx20H2 Typ GT30 und
10,5Jx20H2 Typ GT30 10,5Jx20H2
Fertiger/Zulieferer BBS International GmbH
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Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und
Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
BMW X3 100-230 245/40R20 R02 A06 A12 A14
X3, X-N1 100-230 255/35R20 K1a R02 A18 B90 V20
e1*2007/46*0512*..; 100-230 275/35R20 K1a K1b R02 S02
e1*2007/46*0454*.. 100-230 285/30R20 K2c K4i K4w K6x K8i R03 T95
- incl. Facelift 2014 T99
100-230 285/35R20 K2c K4i K4w K6x K8i R03
BMW X3 100-210 245/35R20 K1b R02 A06 A12 A14
X83 100-210 255/35R20 K1a K1b R02 A18 V20 S03
e1*2001/116*0249*.. 100-210 285/30R20 K2c K42 K46 R03 T95
BMW X4 100-230 245/40R20 R02 A06 A12 A14
X3, X-N1 100-230 255/35R20 K1a R02 A18 B90 V20
e1*2007/46* 100-230 275/35R20 K1a K1b R02 S02
0512*11-.., 0454*13- 100-230 285/30R20 K2c K4i K4w K6x K8i R03 T95
.. T99
100-230 285/35R20 K2c K4i K4w K6x K8i R03
BMW X4 100-230 245/40R20 R02 A06 A12 A14
X3, X-N1 100-230 255/35R20 R02 A18 B90
e1*2007/46* 100-230 275/35R20 K1a R02 KMV
0512*11-.., 0454*13- 100-230 285/30R20 K2b K4i K4w K6x K8i R03 T95 V20 S02
.. T99
- mit M-Paket - 100-230 285/35R20 K2b K4i K4w K6x K8i R03
Verbreiterungen
BMW X5 135-235 265/45R20 K1a KOV R02 A06 A07 A12
X53 135-235 265/45R20 K1a KMV R02 A14 A18 V20
e1*98/14*0153*.., 135-235 275/40R20 K1a KOV R02 S04
e1*2001/116*0153*.. 135-235 275/40R20 K1a KMV R02
135-235 295/40R20 K2b K42 KOV R03
135-235 295/40R20 F40 K2b KOV R03
135-235 295/40R20 F40 KMV R03
Allgemeine Hinweise
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des vorliegenden
Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der vorgeschriebenen Änderungsabnahme
vorzuführen.
Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.
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Nummer 15-0466-A00-V01
TGA-Art 13.1
Prüfgegenstand PKW-Sonderräder
9Jx20H2 Typ GT30 und
10,5Jx20H2 Typ GT30 10,5Jx20H2
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Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.
Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.
Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.
Spezielle Auflagen und Hinweise
A06 Die Mindesteinschraubtiefen der Radschrauben bzw. Muttern betragen (sofern serienmäßig
nicht unterschritten) 6,5 Umdrehungen für M12x1,5; 7,5 Umdrehungen für M12x1,25 und M14x1,5; 8
Umdrehungen für Gewinde 1/2" UNF bzw. 9 Umdrehungen für M14x1,25.
A07 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die Serien-Radschrauben bzw. die Serien-
Radmuttern verwendet werden, die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufgeführt sind.
A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.
A14 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.
A18 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.
B90 Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 356 mm
an Achse 1.
F40 Rad/Reifenkombination nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung an Achse 2.
K1a Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K1b Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.
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Prüfgegenstand PKW-Sonderräder
9Jx20H2 Typ GT30 und
10,5Jx20H2 Typ GT30 10,5Jx20H2
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K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K2c Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K42 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K46 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K4i An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden
bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.
K4w An Achse 2 sind die Befestigungen der Kunststoffverbreiterungen bzw.
Kotflügelverbreiterungen in den Radhausausschnittkanten zu entfernen. Die Kunststoffverbreiterungen
bzw. Kotflügelverbreiterungen sind anschließend dauerhaft neu zu befestigen.
K6x An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 10 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.
K8i An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 10 mm aufzuweiten.
KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw.
Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).
KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw.
Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).
R02 Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.
R03 Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.
S02 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 verwendet
werden.
S03 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 verwendet
werden.
S04 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die Serien - Befestigungsmittel Nr. S04 verwendet
werden.
T95 Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
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Prüfgegenstand PKW-Sonderräder
9Jx20H2 Typ GT30 und
10,5Jx20H2 Typ GT30 10,5Jx20H2
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T99 Reifen (LI 99) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1550 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
V20 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:
Vorderachse Hinterachse
Nr. 1 225/35R20 255/30R20, 265/30R20
Nr. 2 235/30R20 265/25R20, 275/25R20, 285/25R20
Nr. 3 235/35R20 265/30R20
Nr. 4 235/45R20 255/40R20, 265/40R20
Nr. 5 245/30R20 285/25R20, 295/25R20
Nr. 6 245/35R20 275/30R20, 285/30R20, 295/30R20
Nr. 7 245/40R20 275/35R20, 285/35R20
Nr. 8 245/45R20 275/40R20
Nr. 9 255/30R20 295/25R20, 305/25R20
Nr. 10 255/35R20 285/30R20, 295/30R20
Nr. 11 255/40R20 285/35R20, 295/35R20
Nr. 12 255/45R20 285/40R20
Nr. 13 265/30R20 305/25R20, 325/25R20
Nr. 14 265/35R20 295/30R20, 305/30R20
Nr. 15 265/40R20 295/35R20, 305/35R20
Nr. 16 265/45R20 295/40R20
Nr. 17 275/35R20 305/30R20
Nr. 18 275/40R20 315/35R20
Nr. 19 295/35R20 335/30R20, 345/30R20
Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.
Prüfort und Prüfdatum
Die Festigkeitsprüfungen des Sonderradtyps Achse 1 wurden in München bei der TÜV SÜD
Automotive GmbH ab April 2011 und die Festigkeitsprüfungen des Sonderradtyps Achse 2 wurden in
München bei der TÜV SÜD Automotive GmbH ab März 2011 durchgeführt.
Die Verwendungsprüfung fand am 23. Juni 2015 in Lambsheim statt.
Prüfergebnis
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.
Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO
Nummer 15-0466-A00-V01
TGA-Art 13.1
Prüfgegenstand PKW-Sonderräder
9Jx20H2 Typ GT30 und
10,5Jx20H2 Typ GT30 10,5Jx20H2
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Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern
oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum März 2011.
Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 StVZO liegt vor.
Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.
Lambsheim, 23. Juni 2015
Haasis 00231216.DOC
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim