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							TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                        15-0849-A00-V02

TGA-Art                       13.1
Prüfgegenstand                PKW-Sonderräder
                              9,0 J x 19 EH2+ Typ 01909 und 10,0 J x 19 EH2+ Typ 01941
Fertiger/Zulieferer           O.Z. Spa

                                                                                     Seite 1 von 6

Hersteller                    O.Z. Spa
                              Via Bastion 49/4
                              I-36061 Bassano del Grappa(VI)
                              QS-Nr.: 39 02 0010603

Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad

                              Achse 1                        Achse 2
Modell                        FORMULA HLT                    FORMULA HLT
Typ                           01909                          01941
Radgröße                      9,0 J x 19 EH2+                10,0 J x 19 EH2+
Zentrierart                   Mittenzentrierung              Mittenzentrierung

 Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/             Einpress- Rad-    Abrollumfang
                                             Lochkreis- (mm)/     tiefe     last    (mm)
                                             Mittenloch-ø         (mm)      (kg)
                                             (mm)
202          01909 202 / DS20 XL-Ø72,56      5/120/72,6           *20        660    1985
202          01941 202 / XL-Ø72,56           5/120/72,6           32         725    2040
* Sonderrad mit ET 40 und 20 mm Distanzscheibe DS20 XL-Ø72,56

Kennzeichnungen               Achse 1                        Achse 2
Herstellerzeichen             O.Z.                           O.Z.
Radtyp und Ausführung         01909 202                      01941 202
Radgröße                      9,0 J x 19 EH2+                10,0 J x 19 EH2+
Einpresstiefe                 ET 40                          ET 32
Giessereikennzeichen          -                              -
Herkunftsmerkmal              MADE IN ITALY                  MADE IN ITALY
Herstelldatum                 Monat und Jahr                 Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.   Art der                Bund        Anzugsmoment (Nm)      Schaftlänge (mm)    Artikel-Nr.
      Befestigungsmittel
S02   Schraube M14x1,25      Kegel 60°   130                    50                  VA:81610111
                                                                                    +
                                                                                    HA:81710396

Prüfungen

Die Gutachten Nr.13-8016-A00-V01 und 13-8043-A00-V01 über die Sonderradprüfungen liegen vor.

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                    BMW

Spurverbreiterung             innerhalb 2%




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Nummer                        15-0849-A00-V02

TGA-Art                       13.1
Prüfgegenstand                PKW-Sonderräder
                              9,0 J x 19 EH2+ Typ 01909 und 10,0 J x 19 EH2+ Typ 01941
Fertiger/Zulieferer           O.Z. Spa

                                                                                      Seite 2 von 6

Handelsbezeichnung    kW-Bereich    Reifen           Reifenbezogene Auflagen und       Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                         Hinweise                          Hinweise
ABE/EWG-Nr.
BMW M2                272           245/35R19        R02                               A06 A12 A16
M3                    272           255/30R19        K1a K1b K5i K7b R02               A18 Cpe
e1*2007/46*0377*09    272           265/35R19        K2a K2b K6g K8h R03               VC3
-                     272           275/30R19        K2c K6h K6i K8m R03               S02
                      272           285/30R19        K2c K6h K6i K8m R03

BMW M3, M4            317           255/35R19        A12 K1a K1b R02                   A06 A16 A18
M3                    317           255/35R19        A91 M+S R03                       A58 BnK Cbo
e1*2007/46*0377*06    317           255/35R19        A12 K1a K1b M+S R02               Cpe Lim VM9
-                     317           265/30R19        A12 K1c R02                       S02
                      317           275/30R19        A12 K1c K5b K5i K5k R02
                      317           275/30R19        A12 K2b R03
                      317           275/35R19        A12 K2b R03
                      317           285/30R19        A12 K2c R03
                      317           295/30R19        A12 K2c K6g K6i K8e R03


Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des vorliegenden
Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der vorgeschriebenen Änderungsabnahme
vorzuführen.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.




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Nummer                         15-0849-A00-V02

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Prüfgegenstand                 PKW-Sonderräder
                               9,0 J x 19 EH2+ Typ 01909 und 10,0 J x 19 EH2+ Typ 01941
Fertiger/Zulieferer            O.Z. Spa

                                                                                        Seite 3 von 6

Spezielle Auflagen und Hinweise

A06     Die Mindesteinschraubtiefen der Radschrauben bzw. Muttern betragen (sofern serienmäßig
nicht unterschritten) 6,5 Umdrehungen für M12x1,5; 7,5 Umdrehungen für M12x1,25 und M14x1,5; 8
Umdrehungen für Gewinde 1/2" UNF bzw. 9 Umdrehungen für M14x1,25.

A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A16     Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist
auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel bzw. Fahrwerksteilen zu achten.

A18     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A58     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

A91    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

BnK     Die Sonderräder sind nicht an Fahrzeugausführungen mit Keramik-Bremsen zulässig.

Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Cabrio-Limousine, Roadster.

Cpe    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Coupé.

K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.




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Nummer                         15-0849-A00-V02

TGA-Art                        13.1
Prüfgegenstand                 PKW-Sonderräder
                               9,0 J x 19 EH2+ Typ 01909 und 10,0 J x 19 EH2+ Typ 01941
Fertiger/Zulieferer            O.Z. Spa

                                                                                        Seite 4 von 6

K2a     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K5b    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 150 mm vor bis 150 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K5i   An Achse 1 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Frontschürze auf einer Länge von
100 mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen.

K5k   An Achse 1 ist die Befestigungslasche der Frontschürze am Übergang zur
Radhausausschnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach vorne/oben zu biegen.

K6g   An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
Radhausausschnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.

K6h    An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
Radhausausschnittkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.
Die Befestigungsschraube ist soweit wie möglich nach hinten zu versetzen.

K6i   An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Heckschürze auf einer Länge von
100 mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen.

K7b    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 150 mm vor bis 150 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

K8e    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

K8h    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

K8m An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 10 mm aufzuweiten.

Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Limousine.

M+S     Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.


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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                           15-0849-A00-V02

TGA-Art                          13.1
Prüfgegenstand                   PKW-Sonderräder
                                 9,0 J x 19 EH2+ Typ 01909 und 10,0 J x 19 EH2+ Typ 01941
Fertiger/Zulieferer              O.Z. Spa

                                                                                         Seite 5 von 6

R02       Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.

R03       Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

S02    Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 verwendet
werden.

VC3     Folgende Reifenkombinationen sind, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt
sind, möglich:

          Vorderachse            Hinterachse

Nr.   1   245/35R19              245/35R19, 255/35R19, 265/35R19, 285/30R19, 295/30R19
Nr.   2   255/30R19              275/30R19
Nr.   3   255/35R19              255/35R19, 275/35R19, 295/30R19
Nr.   4   265/30R19              285/30R19

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.

VM9 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

          Vorderachse            Hinterachse

Nr. 1 255/35R19                  255/35R19, 265/35R19, 275/35R19, 295/30R19, 305/30R19
Nr. 2 255/40R19                  255/40R19, 265/40R19, 275/40R19, 285/35R19, 295/35R19,
305/35R19
Nr. 3 265/30R19                  265/30R19, 285/30R19
Nr. 4 265/35R19                  265/35R19, 275/35R19, 285/35R19, 305/30R19, 315/30R19
Nr. 5 265/40R19                  265/40R19, 295/35R19, 305/35R19
Nr. 6 275/30R19                  275/30R19, 285/30R19, 295/30R19
Nr. 7 275/35R19                  275/35R19, 285/35R19, 295/35R19, 315/30R19
Nr. 8 285/35R19                  285/35R19, 295/35R19, 305/35R19

Es sind nur Reifen eines Herstellers und Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.


Hinweise zu den Sonderrädern
entfällt




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         15-0849-A00-V02

TGA-Art                        13.1
Prüfgegenstand                 PKW-Sonderräder
                               9,0 J x 19 EH2+ Typ 01909 und 10,0 J x 19 EH2+ Typ 01941
Fertiger/Zulieferer            O.Z. Spa

                                                                                        Seite 6 von 6

Prüfort und Prüfdatum

Die Festigkeitsprüfungen des Sonderradtyps Achse 1 wurden in Pogliano Milanese beim TÜV
Rheinland Group ab April 2013 und die Festigkeitsprüfungen des Sonderradtyps Achse 2 wurden in
Pogliano Milanese beim TÜV Rheinland Group ab Juni 2013 durchgeführt.

Die Verwendungsprüfung fand am 11. September 2017 in Lambsheim statt.

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO.

Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern
oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum März 2013.

Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 StVZO liegt vor.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 11. September 2017




Pohl                                                                         00278617.DOC




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