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							TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          17-0338-A00-V01

TGA-Art                         13.1
Prüfgegenstand                  PKW-Sonderräder
                                9,0 J x 20 H2 Typ OXIGIN 21 9020 und 10,5 J x 20 H2 Typ OXIGIN
21 10520
Fertiger/Zulieferer             AD Vimotion GmbH

                                                                                      Seite 1 von 4

Hersteller                      AD Vimotion GmbH
                                Kelterstrasse 40
                                72669 Unterensingen
                                QM-Nr.: TIC 1510211010

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad

                                Achse 1                       Achse 2
Modell                          OXIGIN 21                     OXIGIN 21
Typ                             OXIGIN 21 9020                OXIGIN 21 10520
Radgröße                        9,0 J x 20 H2                 10,5 J x 20 H2
Zentrierart                     Mittenzentrierung             Mittenzentrierung

 Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Loch-        Einpress-   Rad-   Abrollumfang
                                            kreis- (mm)/ Mit-      tiefe       last   (mm)
                                            tenloch-ø (mm)         (mm)        (kg)
120572632 OXIGIN 21 9020 LK120 /            5/120/72,6             32          800    2200
            N40 Ø76.9xØ72.6
120572645 OXIGIN 21 10520 LK120 /           5/120/72,6             45          800    2200
            N40 Ø76.9xØ72.6

Kennzeichnungen                 Achse 1                       Achse 2
Herstellerzeichen               AD VIMOTION                   AD VIMOTION
Radtyp und Ausführung           OXIGIN 21 9020 .. (s.o.)      OXIGIN 21 10520 .. (s.o.)
Radgröße                        9,0 J x 20 H2                 10,5 J x 20 H2
Einpresstiefe                   ET: .. (s.o.)                 ET: .. (s.o.)
Giessereikennzeichen            WP-313A KI HD                 WP-313A KI HD
Herkunftsmerkmal                -                             -
Herstelldatum                   Monat und Jahr                Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.     Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)   Schaftlänge (mm)
S02     Schraube M14x1,25            Kegel 60°      130                 35

Prüfungen

Die Technischen Berichte 366-0473-16-WIRD-TB und 366-0474-16-WIRD-TB vom TÜV AUSTRIA
über die Sonderradprüfungen liegen vor.

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
fungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                      BMW

Spurverbreiterung               innerhalb 2%




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                            17-0338-A00-V01

TGA-Art                           13.1
Prüfgegenstand                    PKW-Sonderräder
                                  9,0 J x 20 H2 Typ OXIGIN 21 9020 und 10,5 J x 20 H2 Typ OXIGIN
21 10520
Fertiger/Zulieferer               AD Vimotion GmbH

                                                                                       Seite 2 von 4

Handelsbezeichnung     kW-Bereich      Reifen         Reifenbezogene Auflagen und       Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                          Hinweise                          Hinweise
ABE/EWG-Nr.
BMW 5er ActiveHyb-     225, 235        245/35R20      K1a R02                           A06 A12 A14
rid                    225, 235        285/30R20      K2b R03                           A18 A58 L05
HY                                                                                      Lim V20 S02
e1*2007/46*0323*..
- ohne Allradlenkung
BMW 5er-Reihe          100-330         245/35R20      K1a R02                           A06 A12 A14
5L                     100-330         285/30R20      K2b R03 T95 T99                   A18 A57 L05
e1*2007/46*0363*..                                                                      Lim V20 S02
- ohne Allradlenkung
BMW 6er-Reihe          230-330         245/35R20      R02 T91                           A06 A12 A14
6C                     230-330         285/30R20      K2b R03 T95                       A18 Cbo Cpe
e1*2007/46*0562*..                                                                      L06 V20 S02

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des vorliegenden Tei-
legutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraft-
fahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der An-
lage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der vorgeschriebenen Änderungsabnahme
vorzuführen.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
rungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
fang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Rei-
fenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

A06     Die Mindesteinschraubtiefen der Radschrauben bzw. Muttern betragen (sofern serienmäßig
nicht unterschritten) 6,5 Umdrehungen für M12x1,5; 7,5 Umdrehungen für M12x1,25 und M14x1,5; 8
Umdrehungen für Gewinde 1/2" UNF bzw. 9 Umdrehungen für M14x1,25.

A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          17-0338-A00-V01

TGA-Art                         13.1
Prüfgegenstand                  PKW-Sonderräder
                                9,0 J x 20 H2 Typ OXIGIN 21 9020 und 10,5 J x 20 H2 Typ OXIGIN
21 10520
Fertiger/Zulieferer             AD Vimotion GmbH

                                                                                         Seite 3 von 4

A14     Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Fel-
genbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A18      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
det, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

A58     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Kabrio-
Limousine, Roadster.

Cpe     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.

K1a      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustel-
len. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich
abgedeckt sein.

K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
Bereich abgedeckt sein.

L05      Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nicht zulässig an Fahrzeugen
mit Allradlenkung (4WS).

L06     Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit und ohne
Allradlenkung (4WS).

Lim     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

R02     Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.

R03     Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

S02    Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 verwendet
werden.

T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T95    Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          17-0338-A00-V01

TGA-Art                         13.1
Prüfgegenstand                  PKW-Sonderräder
                                9,0 J x 20 H2 Typ OXIGIN 21 9020 und 10,5 J x 20 H2 Typ OXIGIN
21 10520
Fertiger/Zulieferer             AD Vimotion GmbH

                                                                                         Seite 4 von 4

T99    Reifen (LI 99) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1550 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

V20   Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei-
fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

        Vorderachse             Hinterachse

Nr. 1 245/35R20                 275/30R20, 285/30R20, 295/30R20

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.

Prüfort und Prüfdatum

Die Festigkeitsprüfungen der Sonderradtypen an Achse 1 und 2 wurden in Wien im Januar 2017
durchgeführt (siehe Technische Berichte 366-0473-16-WIRD-TB und 366-0474-16-WIRD-TB vom
TÜV AUSTRIA). Die Verwendungsprüfung fand am 23. Juni 2017 in Lambsheim statt.

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO.

Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern
oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 4 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum August 2016.

Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 StVZO liegt vor.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

Lambsheim, 23. Juni 2017




Coen

BW/CC                                                                                   00274284.DOC




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