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							KÜS Technik GmbH                Am Hasensprung 17
                                D-66679 Losheim am See




                                                                                                       Seite: 1 von 5


                                       TEILEGUTACHTEN



                                         TGA-0001321496_00

Hersteller:                            RFK Tuning GmbH

                                       67714 Waldfischbach-Burgalben
Art:                                   Sonderrad
Typ:                                   GLS303-20090              9 J X 20 H2
                                       GLS303-20105              10 1/2 J X 20 H2

Nach § 19 (3) StVZO ist bei Vorliegen eines Teilegutachtens nach Anlage XIX StVZO die Abnahme des Ein-
oder Anbaus unverzüglich durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder durch einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder Angestellten einer amtlich
anerkannten Überwachungsorganisation durchzuführen und der ordnungsgemäße Ein- oder Anbau
bestätigen zu lassen.
Die in den Anlagen aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach erfolgter Umrüstung den heute
gültigen Vorschriften der StVZO. Das vorliegende Teilegutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich durch
Umrüstung berührte Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten,
die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
0.     Hinweise für den Fahrzeughalter
Unverzügliche Durchführung und Bestätigung der Änderungsabnahme:
Durch die vorgenommene Änderung erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges, wenn nicht unverzüglich die
gemäß StVZO § 19 Abs. 3 vorgeschriebene Änderungsabnahme durchgeführt und bestätigt wird oder
festgelegte Auflagen nicht eingehalten werden!
Nach der Durchführung der technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des vorliegenden
Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer einer Technischen
Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation zur Durchführung
und Bestätigung der vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen.
Einhaltung von Hinweisen und Auflagen:
Die unter III. und IV. aufgeführten Hinweise und Auflagen sind dabei zu beachten.
Mitführen von Dokumenten:
Nach der durchgeführten Abnahme ist der Nachweis mit der Bestätigung über die Änderungsabnahme mit den
Fahrzeugpapieren mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen vorzuzeigen; dies entfällt nach
erfolgter Berichtigung der Fahrzeugpapiere.
Berichtigung der Fahrzeugpapiere:
Die Berichtigung der Fahrzeugpapiere durch die zuständige Zulassungsbehörde ist durch den Fahrzeughalter
entsprechend der Festlegung in der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu beantragen.
Weitere Festlegungen sind der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu entnehmen.




         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00097-11 anerkannt.
Teilegutachten TGA-0001321496_00

Antragsteller: RFK Tuning GmbH                                      Stand: 23.08.2019
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I.       Übersicht
Ausführung                   Ausführungsbezeichnung                Loch-        Mittenl Ein-     zul.   zul.     gültig
                                                                   kreis        och     preß-    Rad-   Abroll   ab
                             Kennzeichnung       Kennzeichnung     (mm) /       (mm) tiefe       last   umf.     Fertig.
                             Rad                 Zentrierring      -zahl                (mm)     (kg)   (mm)     Datum
R07 DS 10mm 9 J X 20 H2      R07                 22144                  120/5     72,6      25    708    2147     11/17
R07 DS 10mm 9 J X 20 H2      R07                 22144                  120/5     72,6      25    775    1947     11/17
R07 10 1/2 J X 20 H2         R07                 ZR 820 726 A8          120/5     72,6      35    836    2135     12/17
R07 10 1/2 J X 20 H2         R07                 ZR 820 726 A8          120/5     72,6      35    875    2030     12/17
I.1.     Beschreibung der Sonderräder
Hersteller                      : RFK Tuning GmbH
                                :
                                : 67714 Waldfischbach-Burgalben
Handelsmarke                    :
Korrosionsschutz                : Mehrschicht-Einbrennlackierung


I.2.     Radanschluß
siehe Anlage
I.3.     Kennzeichnung der Sonderräder
I.3.1    GLS303-20090           9 J X 20 H2
An den Sonderrädern wird folgende Kennzeichnung an der Außen- bzw. Innenseite eingegossen bzw.
eingeprägt, siehe Beispiel der Radausführung R07 DS 10mm:

                                    : Außenseite                             : Innenseite
Hersteller                          : --                                     : RFK
Radtyp                              : --                                     : GLS303-20090
Radausführung                       : --                                     : R07
Radgröße                            : --                                     : 9 J X 20 H2
Einpreßtiefe                        : --                                     : ET35
Herstellungsdatum                   : --                                     : Fertigungsmonat und -jahr
                                                                             : z.B. 11.17
Herkunftsmerkmal                    : --                                     : MIC
Gießereikennzeichnung               : --                                     : 1864
Japan. Prüfwertzeichen              : --                                     : JWL
Zusätzlich können an der Radinnenseite bzw. -außenseite verschiedene Kontrollzeichen angebracht sein.




         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00097-11 anerkannt.
Teilegutachten TGA-0001321496_00

Antragsteller: RFK Tuning GmbH                                      Stand: 23.08.2019
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I.3.2    GLS303-20105           10 1/2 J X 20 H2
An den Sonderrädern wird folgende Kennzeichnung an der Außen- bzw. Innenseite eingegossen bzw.
eingeprägt, siehe Beispiel der Radausführung R07:

                                    : Außenseite                             : Innenseite
Hersteller                          : --                                     : RFK
Radtyp                              : --                                     : GLS303-20105
Radausführung                       : --                                     : R07
Radgröße                            : --                                     : 10 1/2 J X 20 H2
Einpreßtiefe                        : --                                     : ET35
Herstellungsdatum                   : --                                     : Fertigungsmonat und -jahr
                                                                             : z.B. 12.17
Herkunftsmerkmal                    : --                                     : MIC
Gießereikennzeichnung               : --                                     : 1864
Japan. Prüfwertzeichen              : --                                     : JWL
Zusätzlich können an der Radinnenseite bzw. -außenseite verschiedene Kontrollzeichen angebracht sein.
I.4.     Verwendungsbereich
Die Sonderräder sind für Personenkraftwagen vorgesehen.
II.      Sonderradprüfung
Die hier beschriebenen Sonderräder wurden gemäß der "Richtlinien für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz
und ihre Anh. BMV/StV 13/36.25.07-20.01, VkBl S 1377" vom 25.11.1998 geprüft.
II.1.    Felge
Die Maße und Toleranzen der Felgenkontur entsprechen der E.T.R.T.O. Norm.
II.2.    Werkstoff der Sonderräder:
Zusammensetzung, Festigkeitswerte und Korrosionsverhalten des Werkstoffes sind in der Beschreibung des
Herstellers aufgeführt; diese Angaben wurden durch uns nicht überprüft.
II.3.    Festigkeitsprüfung:
Es liegen folgende Technischen Berichte/Nachweise vor:
Berichtart               Berichtnummer                    Datum          Technischer Dienst
Technischer Bericht      0001291333                       11.06.2019     KÜS Technik GMBH
Technischer Bericht      0001293563                       17.06.2019     KÜS Technik GMBH
III.     Anbau- und Verwendungsprüfung:
III.1.   Anbauuntersuchung am Fahrzeug:
Wenn die Auflagen und Hinweise in den Anlagen erfüllt sind, haben die Räder ausreichenden Abstand von
Brems- und Fahrwerksteilen, und die Freigängigkeit der Reifen ist bei den im Straßenverkehr üblichen
Bedingungen gewährleistet.
III.2.   Fahrversuche:
Freigaben der Fahrzeughersteller über Felgengröße, Einpreßtiefe und Größen der Bereifung liegen teilweise
nicht vor.




         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00097-11 anerkannt.
Teilegutachten TGA-0001321496_00

Antragsteller: RFK Tuning GmbH                                      Stand: 23.08.2019
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Für die Verwendung der Sonderräder wurden Anbau-, Freigängigkeits und Handlingprüfungen durchgeführt.
Der Untersuchungsumfang entspricht den Kriterien der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und
ihre Anhänger (BMV/StV 13/36.25.07-20.01 vom 25.11.1998, VkBl S. 1377), Punkt 4.6.8 Anbauprüfung, und
des VdTÜV-Merkblattes Nr. 751 (Begutachtung von baulichen Veränderungen an M- und N-Fahrzeugen unter
besonderer Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit, Ausgabe 01.2018 Anhang I). Bei den durchgeführten
Prüfungen ergaben sich im Vergleich zur serienmäßigen Ausrüstung der Fahrzeuge keine Beanstandungen.
Kriterien des Fahrkomforts lagen der Beurteilung nicht zugrunde. Der Kraftstoffverbrauch mit den von der Serie
abweichenden Rad/Reifen-Kombinationen wurde nicht gemessen.
Die Spurverbreiterung beträgt an den geprüften Fahrzeugen weniger als 2 % der serienmäßigen Spurweite.
Deshalb ist eine Prüfung der Fahrwerksfestigkeit nicht erforderlich.
IV.    Zusammenfassung:
Es wird bescheinigt, dass die im Verwendungsbereich beschriebenen Fahrzeuge nach der Änderung und der
durchgeführten und bestätigten Änderungsabnahme unter Beachtung der in diesem Teilgutachten genannnten
Hinweise / Auflagen insoweit den Vorschriften der StVZO in der heute gültigen Fassung entsprechen.
Die Prüfungen wurden entsprechend den relevanten Anforderungen der EN ISO/IEC 17025:2005 durchgeführt.
Der Hersteller ( Inhaber des Teilegutachtens ) hat den Nachweis ( TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH Reg. -
Nr 20110010516 ) erbracht, dass er ein Qualitätssicherungssystem gemäß Anlage XIX, Abschnitt 2 StVZO
unterhält.
Das Teilegutachten umfasst die Blätter 1 - 5 einschließlich der unter V. aufgeführten Anlagen und darf nur im
vollen Wortlaut vervielfältigt und weitergegeben werden.
Das Teilegutachten verliert seine Gültigkeit bei technischen Änderungen am Fahrzeugteil, oder wenn
vorgenommene Änderungen an dem beschriebenen Fahrzeugtyp die Verwendung des Teiles beeinflussen
sowie bei Änderung der gesetzlichen Grundlagen.
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00097-11 anerkannt.
V.     Unterlagen und Anlagen:
V.1.   Verwendungsbereichsanlagen:
Folgender Verwendungsbereich wurde festgelegt:
Anl Hersteller                                     Ausführung                      ET      erstellt am     Allg.
age                                                                                                        Hinweise
  1 BMW, BMW AG                                    R07 DS 10mm                     25      23.08.2019      liegt bei
  2 BMW, BMW AG                                    R07 DS 10mm;                    25;     23.08.2019      liegt bei
                                                   R07                             35




         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00097-11 anerkannt.
Teilegutachten TGA-0001321496_00

Antragsteller: RFK Tuning GmbH                                      Stand: 23.08.2019
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V.2.   Allgemeine Hinweise:
siehe Anlage: Allgemeine Hinweise
V.3.   Technische Unterlagen:
siehe Anlage: Technische Unterlagen




B.Eng. Marcel Schmitt

Sachverständiger
Prüflabor DIN EN ISO/IEC 17025
Losheim am See, 23.08.2019
KUS




         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00097-11 anerkannt.
Teilegutachten TGA-0001321496_00

ANLAGE: Technische Unterlagen
Hersteller: RFK Tuning GmbH                                     Stand: 23.08.2019
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Der Begutachtung zugrunde liegende Unterlagen:


Bezeichnung                         Unterlagen                             Datum / Änderung / Datum
                                    mit Änderung
Befestigungsmittel                  RFK-0001-RSRM-R0                       04.02.2019
Nabendeckel                         RFK-0001-CAEM-R0                       04.02.2019
Radbeschreibung                     GLS303-20105                           23.03.2018
Radbeschreibung                     GLS303-20090                           23.03.2018
Radzeichnung                        P1864-2090 R0                          17.11.2017
Radzeichnung                        P1864-20105 R0                         17.11.2017
Technischer Bericht                 0001291333                             11.06.2019
Technischer Bericht                 0001293563                             17.06.2019
Zentrierringe & DS                  RFK-0001-ZRDS-R0                       02.05.2018




      KÜS Technik GmbH  RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG  AM HASENSPRUNG 17  66679 LOSHEIM AM SEE
Teilegutachten TGA-0001321496_00

ANLAGE: Allgemeine Hinweise
Hersteller: RFK Tuning GmbH                                     Stand: 23.08.2019
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Wuchtgewichte
Sofern zum Auswuchten der Sonderräder an der Felgeninnenseite Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts bzw.
unterhalb der Felgenschulter bzw. Klammergewichte am inneren Felgenhorn angebracht werden, ist auf einen
Mindestabstand von 3 mm zu Brems-, Fahrwerks- bzw. Lenkungsteilen zu achten.
Allgemeine Reifenhinweise
Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol V dürfen bei 210 km/h bis zu 100% und bei 240 km/h bis zu 91% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.

Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol W dürfen bei 240 km/h bis zu 100% und bei 270 km/h bis zu 85% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.

Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol Y dürfen bei 270 km/h bis zu 100% und bei 300 km/h bis zu 85% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.
Für Geschwindigkeiten über 300 km/h sind die Tragfähigkeiten vom Reifenhersteller zu bestätigen.

Bei der Bestimmung der Tragfähigkeit ist zur bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges eine
Toleranz von 5% oder die vom Fahrzeughersteller vorgegebene Toleranz zu addieren und der Einfluß des
Sturzwinkels zu beachten.
Bei Reifen mit der Geschwindigkeitsbezeichnung ZR sind die Tragfähigkeiten von den Reifenherstellern
bestätigen zu lassen.
Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorgeschriebenen
Reifenfülldruck zu beachten ist.
Um ungünstige Einflüsse auf das Fahrverhalten zu vermeiden, sollten jeweils nur gleiche Reifen (Bauart,
Hersteller und Profiltyp) am Fahrzeug montiert werden. Spezielle Auflagen im Gutachten bleiben hiervon
unberührt.
Ersatzrad
Die Bezieher der Sonderräder müssen darauf hingewiesen werden, daß bei Verwendung des serienmäßigen
Ersatzrades die serienmäßigen Radbefestigungsteile zu verwenden sind.
Allgemeine Radhinweise
Eine nachträgliche mechanische Bearbeitung und/oder thermische Behandlung ist nicht zulässig.




      KÜS Technik GmbH  RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG  AM HASENSPRUNG 17  66679 LOSHEIM AM SEE
Teilegutachten TGA-0001321496_00

ANHANG: Nacharbeitsprofile - Skizze Radhaus
Hersteller: RFK Tuning GmbH                                  Stand: 23.08.2019
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Hinweisblatt zu den im Gutachten genannten Nacharbeitsauflagen Nr.
26B, 26P, 27B, 27I, 26N, 26J, 27F, 27H




                  KÜS TECHNIK GMBH   AM HASENSPRUNG 17  D-66679 LOSHEIM AM SEE
Teilegutachten TGA-0001321496_00

ANLAGE: 1
Hersteller: RFK Tuning GmbH                                        Stand: 23.08.2019
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Fahrzeughersteller                       : BMW, BMW AG
Raddaten:
Radgröße nach Norm            : 9 J X 20 H2                 Einpreßtiefe (mm)      : 25
Lochkreis (mm)/Lochzahl       : 120/5                       Zentrierart            : Zentrierte Distanzscheibe
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                               Mittenl Zentrierring-  zul.      zul.     gültig
                                                                    och     werkstoff      Rad-      Abroll   ab
                    Kennzeichnung             Kennzeichnung         (mm)                   last      umf.     Fertig
                    Rad                       Zentrierring                                 (kg)      (mm)     datum
R07 DS 10mm         R07                       22144                       72,6   Aluminium     708     2147    11/17
R07 DS 10mm         R07                       22144                       72,6   Aluminium     775     1947    11/17
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller         : BMW, BMW AG
Befestigungsteile                        : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 37 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                           für Typ : X1-N1; X1; X-N1; (Nur BMW X1)
Zubehör                                  : DS/ZR: R07-10A-726; RSM1215X370K60-XXXXX
                                           ___
Anzugsmoment der Befestigungsteile       : 120 Nm ( Nur BMW X1 ) für Typ : X-N1; X1; X1-N1



Verkaufsbezeichnung:     X-REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                  Auflagen
X1-N1        e24*2007/46*0024*.. 85 - 190 245/30R20 90W 21B; 22B; 241; 244;                 Nur BMW X1;
                                                        246                                 Allradantrieb;
                                          255/30R20 92W 21B; 22B; 241; 244;                 Heckantrieb;
                                                        246                                 10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                            12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                            71K; 721; 725; 729;
                                                                                            73C; 74A

Verkaufsbezeichnung:     X-REIHE (X1)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                   Auflagen
X1           e1*2007/46*0275*.. 85 - 190 245/30R20 90W 21B; 22B; 241; 244;                  Nur BMW X1;
                                                       246                                  Allradantrieb;
                                         255/30R20 92W 21B; 22B; 241; 244;                  Heckantrieb;
                                                       246                                  10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                            12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                            71K; 721; 725; 729;
                                                                                            73C; 74A




          Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                       Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00097-11 anerkannt.
Teilegutachten TGA-0001321496_00

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Hersteller: RFK Tuning GmbH                                       Stand: 23.08.2019
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Verkaufsbezeichnung:     X-REIHE (X1, X3, X4, X5, X6)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                Auflagen
X-N1         e1*2007/46*0454*.. 85 - 190 245/30R20 90W 21B; 22B; 241; 244;                Nur BMW X1;
                                                        246                               Allradantrieb;
                                          255/30R20 92W 21B; 22B; 241; 244;               Heckantrieb;
                                                        246                               10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                          71K; 721; 725; 729;
                                                                                          73C; 74A

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
11K) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
     die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     herzustellen.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.


         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00097-11 anerkannt.
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246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
     des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.




         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00097-11 anerkannt.
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Hersteller: RFK Tuning GmbH                                       Stand: 23.08.2019
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Fahrzeughersteller                      : BMW, BMW AG
Raddaten:
Radgröße nach Norm           : 9 J X 20 H2                 Einpreßtiefe (mm)      : 25
Lochkreis (mm)/Lochzahl      : 120/5                       Zentrierart            : Zentrierte Distanzscheibe
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-  zul.      zul.      gültig
                                                                   och     werkstoff      Rad-      Abroll    ab
                  Kennzeichnung              Kennzeichnung         (mm)                   last      umf.      Fertig
                  Rad                        Zentrierring                                 (kg)      (mm)      datum
R07 DS 10mm       R07                        22144                       72,6   Aluminium     708     2147     11/17
R07 DS 10mm       R07                        22144                       72,6   Aluminium     775     1947     11/17
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Fahrzeughersteller                      : BMW, BMW AG
Raddaten:
Radgröße nach Norm           : 10 1/2 J X 20 H2            Einpreßtiefe (mm)      : 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl      : 120/5                       Zentrierart            : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-  zul.      zul.      gültig
                                                                   och     werkstoff      Rad-      Abroll    ab
                  Kennzeichnung              Kennzeichnung         (mm)                   last      umf.      Fertig
                  Rad                        Zentrierring                                 (kg)      (mm)      datum
R07               R07                        ZR 820 726 A8               72,6   Aluminium     836     2135     12/17
R07               R07                        ZR 820 726 A8               72,6   Aluminium     875     2030     12/17
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.




         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00097-11 anerkannt.
Teilegutachten TGA-0001321496_00

ANLAGE: 2
Hersteller: RFK Tuning GmbH                                        Stand: 23.08.2019
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Verwendungsbereich/Fz-Hersteller         : BMW, BMW AG
Vorderachse:
Befestigungsteile                        : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 40 mm, Kegelw. 60 Grad, für
                                           Typ : GT; M3
Zubehör                                  : DS/ZR: R07-10A-726; RSM1425X400K60-XXXXX
                                           ___
Anzugsmoment der Befestigungsteile       : 140 Nm für Typ : GT; M3


Hinterachse:
Befestigungsteile                        : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                  : ZR: 000-00A-726; RSM1425X300K60-XXXXX
                                           ___
Anzugsmoment der Befestigungsteile       : 140 Nm



Verkaufsbezeichnung:     M2, M3, M4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW             Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
M3           e1*2007/46*0377*..  272            245/30R20 90      26P; 57E                 M2; Coupe;
                                                                                           Heckantrieb;
                                                                                           10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                           12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                           721; 725; 73C; 74A

M3              e1*2007/46*0377*..    272       275/30R20 93      24M; 27H; 56G; 57F       M2; Coupe;
                                                                                           Heckantrieb;
                                                                                           10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                           12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                           721; 725; 73C; 74A;
                                                                                           74P
M3              e1*2007/46*0377*..    317 - 331 255/30R20 92      57E                      M3; M4; ab
                                                265/30R20 94      246; 57E; 575            e1*2007/46*0377*06;
                                                                                           Cabrio; Coupe;
                                                                                           Limousine;
                                                                                           10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                           12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                           721; 725; 73C; 74A;
                                                                                           97D; DEÄ
M3              e1*2007/46*0377*..    317 - 331 285/30R20         248; 27H; 27V; 51G;      M3; M4; ab
                                                                  57F; 575                 e1*2007/46*0377*06;
                                                285/30R20 95      248; 27H; 27V; 57F       Cabrio; Coupe;
                                                                                           Limousine;
                                                                                           10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                           12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                           721; 725; 73C; 74A;
                                                                                           74P; 97B




          Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                       Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00097-11 anerkannt.
Teilegutachten TGA-0001321496_00

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Hersteller: RFK Tuning GmbH                                       Stand: 23.08.2019
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Verkaufsbezeichnung:     5er Gran Turismo Reihe
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
GT           e1*2007/46*0215*..  120 - 330 245/35R20 95          57E                      Nur BMW 5er Gran
                                           245/40R20 99          57E; 575                 Turismo;
                                           255/35R20 97          21P; 245; 57E            Kombilimousine;
                                                                                          Limousine;
                                                                                          Allradantrieb;
                                                                                          Heckantrieb; nicht
                                                                                          Hinterachslenkung;
                                                                                          10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 729; 73C;
                                                                                          74A
GT             e1*2007/46*0215*..    120 - 330 275/35R20 102     248; 57F; 575            Nur BMW 5er Gran
                                               285/30R20 99      244; 57F                 Turismo;
                                                                                          Kombilimousine;
                                                                                          Limousine;
                                                                                          Allradantrieb;
                                                                                          Heckantrieb; nicht
                                                                                          Hinterachslenkung;
                                                                                          10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 729; 73C;
                                                                                          74A; 74P

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
11K) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.




         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00097-11 anerkannt.
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21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
     über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
     Nennbreite des Reifens) herzustellen.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
     des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27V) Durch Kürzen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der


         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00097-11 anerkannt.
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      EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
      Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
      des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
     erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
     sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur auf der Radgröße 9 J X 20 H2 an der Vorderachse zulässig.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur auf der Radgröße 10 1/2 J X 20 H2 an der Hinterachse
     zulässig.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
97B) Die Verwendung von Sonderrädern mit unterschiedlichen Maulweiten ist zulässig.Die Maulweite des
     Sonderrades an der Hinterachse muß mindestens 1/2 Zoll größer sein als die des Sonderrades der
     Vorderachse, wobei die Einpreßtiefe des Sonderrades an der Hinterachse größerer/gleich der des
     Sonderrades der Vorderachse sein muß.
97D) Die Verwendung von Sonderrädern mit unterschiedlichen Maulweiten ist zulässig. Die Maulweite des
     Sonderrades an der Vorderachse muß mindestens 1/2 Zoll kleiner sein als die des Sonderrades der
     Hinterachse, wobei die Einpreßtiefe des Sonderrades der Vorderachse kleiner/gleich der des
     Sonderrades der Hinterachse sein muß.
DEÄ) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser von 400mm
     an der Vorderachse nicht zulässig.




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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      BMW
       Fahrzeugtyp:     M3
       Genehm.Nr.:      e1*2007/46*0377*..
       Handelsbez.:     M2, M3, M4

       Variante(n):     M2

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen               Nacharbeit im Bereich                     Achse
                                     von [mm]            bis [mm]
              26B                     x = 280            y = 220                     VA
              26P                     x = 230            y = 170                     VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                   von [mm]      bis [mm]         um [mm]
              26N                   x = 280       y = 220             8                 VA
              26J                   x = 280       y = 220            26                 VA
              27H                   x = 260       y = 350             8                 HA
              27F                   x = 260       y = 350            30                 HA




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Fahrzeug:

       Hersteller:      BMW
       Fahrzeugtyp:     M3
       Genehm.Nr.:      e1*2007/46*0377*..
       Handelsbez.:     M2, M3, M4

       Variante(n):     ab e1*2007/46*0377*06, nur M3

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen               Nacharbeit im Bereich                     Achse
                                     von [mm]            bis [mm]
              26P                     x = 180            y = 170                     VA
              27B                     x = 270            y = 320                     HA
              26B                     x = 230            y = 220                     VA
              27I                     x = 220            y = 270                     HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                   von [mm]      bis [mm]         um [mm]
              26J                   x = 230       y = 220             4                 VA
              26N                   x = 230       y = 220             4                 VA
              27F                   x = 270       y = 320            19                 HA
              27H                   x = 270       y = 320             8                 HA




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Hinweisblatt zu den im Gutachten genannten Radabdeckungsauflagen Nr. 241 – 248, 24C, 24D, 24J und 24M.
Die nachfolgenden Bilder stellen die Hilfsmittel zur Erfüllung der Radabdeckung dar, die in den
Radabdeckungsauflagen beschrieben sind.


Vorderachse
Bereich 30 Grad vor der Radmitte      Bereich 50 Grad hinter der Radmitte   Bereich 30 Grad vor und 50 Grad
Zu Auflage 241 bzw. 245               Zu Auflage 242 bzw. 246               hinter der Radmitte
                                                                            Zu Auflage 241,242,245, 246,24C,24J




Hinterachse
Bereich 30 Grad vor der Radmitte      Bereich 50 Grad hinter der Radmitte   Bereich 30 Grad vor und 50 Grad
Zu Auflage 243 bzw. 247               Zu Auflage 244 bzw. 248               hinter der Radmitte
                                                                            Zu Aufl age 243,244,247,248,24D,24M




     KÜS TECHNIK GMBH  RÄDER UND REIFENPRÜFUNG  AM HASENSPRUNG 17  D-66679 LOSHEIM AM SEE
KÜS Technik GmbH
RÄDER- UND
REIFENPRÜFUNG



      Anbauabnahme nach § 19 Abs. 3 StVZO
  Nachweis gemäß § 19 Abs. 4 Satz 1 StVZO
  Für: Leichtmetallrad          Typ: GLS303-20090 / GLS303-20105
  des Herstellers / Importeurs: RFK Tuning GmbH 67714 Waldfischbach-Burgalben                         Datum:
  23.08.2019
  Bestätigung des ordnungsgemäßen Anbaus gem. § 19 Abs. 3 StVZO
  Hiermit wird bestätigt, daß der Anbau des im Nachweis genannten Bauteils am
  Fahrzeughersteller:          ,                          Fahrzeugtyp:        ,
  Fahrzeug-Ident-Nr.:
  ordnungsgemäß erfolgte und das Fahrzeug insoweit den geltenden Vorschriften entspricht.
  Vorangegangene zulässige Änderungen gemäß Fahrzeugschein / Anbaubestätigung / Teile-ABE *)
  wurden berücksichtigt.
  Bemerkungen / Hinweise / Auflagen:

  Änderungen zu Angaben in den Fahrzeugpapieren sind der zuständigen Zulassungsbehörde
  bei deren nächster Befassung mit den Papieren zu melden.
  Untersuchungsbericht / Gutachten-Nr.:                       Unterschrift u. Name
  Ort u. Datum der Abnahme:                                   a.a.S.o.P. / Prüf-Ing.




                                            Fahrzeugbeschreibung
                                                                                  P.2
B      -           2.1            2.2               L     -        9    -         P.4
                                                                                           /-                     T     -
J                            4                      18    -                         19      -
E                                       3           20    -                            G    -
D.1    -                                            12    -            13     -                      Q       -
                                                    V.7   -            F.1    -                   F.2        -
       -                                            7.1   -            7.2    -                   7.3        -
D.2
       -                                            8.1   -            8.2    -                   8.3        -
       -                                            U.1   -            U.2    -                   U.3        -
D.3    -                                           O.1    -            O.2    -                 S.1      -        S.2       -
2      -                                           15.1   -
                                                   15.2   -
5
                                                   15.3   -
V.9    -                                            R     -                                                      11     -
14                                                  K     -
P.3    -                                            6     -                  17    -            16       -
10     -       14.1              P.1    -           21    -
       -
       -
22     -
       -
       -
						
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