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							TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          05-1176-A00-V01

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderräder
                                8,5Jx18H2 Typ KT7-8518 und
                                9,5Jx18H2 Typ KT7-9518
Hersteller                      Keskin Tuning

                                                                                     Seite 1 von 5

Auftraggeber                    Keskin Tuning
                                Landzungenstraße 5-7
                                68159 Mannheim


Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad

                                Achse 1                       Achse 2
Modell                          KT7                           KT7
Typ                             KT7-8518                      KT7-9518
Radgröße                        8,5Jx18H2                     9,5Jx18H2
Zentrierart                     Mittenzentrierung             Mittenzentrierung

Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring  Lochzahl/              Einpress- Rad-   Abrollumfang
                                            Lochkreis- (mm)/       tiefe     last   (mm)
                                            Mittenloch-ø           (mm)      (kg)
                                            (mm)
X10            KT7-8518 X10/N41 Ø76,9xØ74,1 5/120/74,1             15         720    2100
X10            KT7-9518 X10/N41 Ø76,9xØ74,1 5/120/74,1             20         720    2100

Kennzeichnungen                 Achse 1                       Achse 2
Herstellerzeichen               KESKIN GERMANY                KESKIN GERMANY
Radtyp und Ausführung           KT7-8518 (s.o.)               KT7-9518 (s.o.)
Radgröße                        8,5Jx18H2                     9,5Jx18H2
Einpresstiefe                   ET (s.o.)                     ET (s.o.)
Giessereikennzeichen            LZ                            LZ
Herkunftsmerkmal                -                             -
Herstelldatum                   Monat und Jahr                Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.     Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)   Schaftlänge (mm)
S01     Schraube M12x1,5             Kegel 60°      110                 29

Prüfungen

Die Gutachten Nr.050658 und Nr.050659 über die Sonderradprüfungen liegen vor.

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereichaufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                      BMW

Spurverbreiterung               innerhalb 2%




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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         05-1176-A00-V01

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderräder
                               8,5Jx18H2 Typ KT7-8518 und
                               9,5Jx18H2 Typ KT7-9518
Hersteller                     Keskin Tuning

                                                                                         Seite 2 von 5

Handelsbezeichnung    kW-Bereich     Reifen            Reifenbezogene Auflagen und       Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                           Hinweise                          Hinweise
ABE/EWG-Nr.
BMW 5er Reihe         76-210         225/40R18         Car Lim R02 R37 T88               A02 A04 A05
5/D                   76-210         235/40R18         Car Lim R35 T91 T93 T95           A06 A08 A09
e1*93/81*0028*..      76-210         245/35R18         Car Lim R02 T88                   A12 A14 A21
e1*98/14*0028*..      76-210         245/35R18         Lim R03 T89 T92                   K41 K42 K46
                      76-210         245/40R18         Car K44 Lim T93 T97               K49 K50 K56
                      76-210         255/35R18         Car K44 K90 Lim R03 T90 T94       M01 R21 V18
                      76-210         265/35R18         Car K44 K90 Lim R03 T93 T97       S01
BMW M5                294            245/40R18         K49 R02 R35                       A02 A04 A05
M539                  294            275/35R18         K44 K50 R03 R35                   A06 A08 A09
e1*98/14D0111*..,                                                                        A12 A14 A21
e1*98/14*0111*..                                                                         Lim M01 R70
                                                                                         V18 S01

Auflagen und Hinweise

A02     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis
entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A04     Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen.
Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei
Verwendung unterschiedlicher Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige
Fahrzeug durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller zu bestätigen.

A05     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

A06     Die Mindesteinschraubtiefen der Radschrauben bzw. Muttern betragen (sofern serienmäßig
nicht unterschritten) 6,5 Umdrehungen für M12x1,5; 7,5 Umdrehungen für M12x1,25 oder M14x1,5
und 8 Umdrehungen für Gewinde 1/2" UNF.

A08     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.

A09    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14     Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter angebracht werden.




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Nummer                         05-1176-A00-V01

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderräder
                               8,5Jx18H2 Typ KT7-8518 und
                               9,5Jx18H2 Typ KT7-9518
Hersteller                     Keskin Tuning

                                                                                        Seite 3 von 5

A21     Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung
von außen, die weitgehend den Normen DIN, E.T.R.T.O oder der Tire and Rim entsprechen, zulässig.
Bei Fahrzeugausführungen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen.

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

K41    An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K44    An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K46     An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K49    Eine ausreichende Abdeckung der Reifenlaufflächen an Achse 1 ist durch Anbau von Teilen
oder sonstige geeignete Maßnahmen herzustellen.

K50    Eine ausreichende Abdeckung der Reifenlaufflächen an Achse 2 ist durch Anbau von Teilen
oder sonstige geeignete Maßnahmen herzustellen.

K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K90    Auf ausreichenden Abstand der Rad-Reifen-Kombination zum Tankeinfüllrohr/Aktivkohlefilter
bzw. dessen Kunststoffverkleidung ist zu achten.

Lim     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

M01     Die Montage der Reifen ist nur von der Felgeninnenseite zulässig.

R02     Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.

R03     Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

R21    Es können Reifen gleicher Größe verwendet werden, die gemäß Bestätigung des
Reifenherstellers auf der im Gutachten genannten Radgröße montierbar sind und ausreichende
Tragfähigkeit bei max. Sturzwinkel und Höchstgeschwindigkeit aufweisen.

R35    Sofern bei dieser Reifengröße Reifenfabrikatsbindungen aufgeführt sind, sollten die vom
Fahrzeughersteller empfohlenen Reifen verwendet werden.

R37     Diese Reifengröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig
ausschließlich mit größerer und/oder breiterer Bereifung ausgerüstet sind.

R70    Es können Reifen gleicher Größe verwendet werden, die gemäß Bestätigung des
Reifenherstellers auf der im Gutachten genannten Radgröße montierbar sind und ausreichende
Tragfähigkeit bei max. Sturzwinkel und Höchstgeschwindigkeit aufweisen.


Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                           05-1176-A00-V01

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderräder
                                 8,5Jx18H2 Typ KT7-8518 und
                                 9,5Jx18H2 Typ KT7-9518
Hersteller                       Keskin Tuning

                                                                                            Seite 4 von 5

S01    Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01
verwendet werden.

T88      Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16).

T89      Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16).

T90      Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16).

T91      Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16).

T92      Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16).

T93      Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16).

T94      Reifen (LI 94) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1340 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16).

T95      Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16).

T97      Reifen (LI 97) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1460 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16).

V18    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

         Vorderachse             Hinterachse

Nr. 1    205/45R18               225/40R18
Nr. 2    215/35R18               255/30R18
Nr. 3    215/40R18               245/35R18
Nr. 4    215/45R18               235/40R18, 245/40R18
Nr. 5    225/35R18               255/30R18, 265/30R18
Nr. 6    225/40R18               245/35R18, 255/35R18, 265/35R18, 285/30R18, 295/30R18
Nr. 7    225/45R18               245/40R18, 255/40R18, 275/35R18, 285/35R18
Nr. 8    235/40R18               245/40R18, 255/35R18, 265/35R18, 275/35R18, 315/30R18
Nr. 9    235/50R18               255/45R18, 285/40R18
Nr. 10   245/35R18               255/35R18, 265/35R18
Nr. 11   245/40R18               255/40R18, 265/35R18, 275/35R18, 285/35R18
Nr. 12   245/45R18               265/40R18, 275/40R18, 285/40R18
Nr. 13   255/40R18               275/35R18, 285/35R18, 295/35R18
Nr. 14   255/45R18               275/40R18, 285/40R18
Nr. 15   255/50R18               285/45R18
Nr. 16   255/55R18               285/50R18
Nr. 17   265/35R18               315/30R18



Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          05-1176-A00-V01

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderräder
                                8,5Jx18H2 Typ KT7-8518 und
                                9,5Jx18H2 Typ KT7-9518
Hersteller                      Keskin Tuning

                                                                                           Seite 5 von 5

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen - oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise gelten
achsweise.

Hinweise zu den Sonderrädern
entfällt

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO.

 Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern
oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfaßt Blatt 1 bis 5 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum März 2005.

Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 StVZO liegt vor.

Prüflaboratorium Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH akkreditiert
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes. Bundesrepublik Deutschland unter der
DAR-Registrier-Nr.: KBA-P 00008-95


Lambsheim, 23.Juli 2005




Tufan                                                                           00083107.DOC




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
						
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