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							TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          09-0387-A00-V01

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderräder
                                8,5Jx19H2 Typ GT1-8519 und
                                9,5Jx19H2 Typ GT1-9519
Fertiger/Zulieferer             Gewe GmbH

                                                                                     Seite 1 von 5

Hersteller                      Gewe GmbH
                                Fuchsstr. 85-87
                                67688 Rodenbach
                                QA 05 113 06024


Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
                                Achse 1                       Achse 2
Modell                          ASA Germany - GT1             ASA Germany - GT1
Typ                             GT1-8519                      GT1-9519
Radgröße                        8,5Jx19H2                     9,5Jx19H2
Zentrierart                     Mittenzentrierung             Mittenzentrierung

Achse         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring    Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
                                                 Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                 Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                 (mm)
1             GT1 919 / ohne Ring                5/120/74,1         15         710   2150
2             GT1 939 / ohne Ring                5/120/74,1         20         710   2150

Kennzeichnungen                 Achse 1                       Achse 2
Herstellerzeichen               ASA Germany                   ASA Germany
Radtyp und Ausführung           GT1 (s.o.)                    GT1 (s.o.)
Radgröße                        8,5Jx19H2                     9,5Jx19H2
Einpresstiefe                   ET (s.o.)                     ET (s.o.)
Giessereikennzeichen            MQC                           MQC
Herstelldatum                   Monat und Jahr                Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.     Art der Befestigungsmittel   Bund         Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)
S01     Schraube M12x1,5             Kegel 60°    110               30


Prüfungen

Die Gutachten Nr.090011 und Nr.090017 über die Sonderradprüfungen liegen vor.

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereichaufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.


Verwendungsbereich

Hersteller                      BMW

Spurverbreiterung               innerhalb 2%




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Nummer                         09-0387-A00-V01

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderräder
                               8,5Jx19H2 Typ GT1-8519 und
                               9,5Jx19H2 Typ GT1-9519
Fertiger/Zulieferer            Gewe GmbH

                                                                                        Seite 2 von 5

Handelsbezeichnung    kW-Bereich     Reifen            Reifenbezogene Auflagen und       Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                           Hinweise                          Hinweise
ABE/EWG-Nr.
BMW 5er Reihe         76-210         235/35R19         K1a R02 T87 T88                   A02 A04 A05
5/D                   76-210         245/35R19         K2b K44 K46 R03 T89 T93           A06 A08 A09
e1*93/81*0028*..      76-210         245/35R19         K1a R02 T89 T93                   A12 A16 A18
e1*98/14*0028*..      76-210         265/30R19         K2b K44 K46 R03 T89 T91 T93       Car K42 K56
                      76-210         275/30R19         K2c K44 K46 R03 T92 T96           Lim R21 V19
                      76-210         285/30R19         K2c K44 K46 R03 R70 T94           S01
BMW M5                294            245/35R19         K1a R02 T89                       A02 A04 A05
M539                  294            275/30R19         K2c K42 K56 R03 T92 T96           A06 A08 A09
e1*98/14D0111*..,     294            285/30R19         K2c K42 K44 K56 R03 R70 T94       A12 A16 A18
e1*98/14*0111*..                                                                         Lim R21 V19
                                                                                         S01


Auflagen und Hinweise

A02     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis
entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A04     Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und
-schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers
und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Profiltypen auf Vorder- und
Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller zu
bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

A05     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

A06     Die Mindesteinschraubtiefen der Radschrauben bzw. Muttern betragen (sofern serienmäßig
nicht unterschritten) 6,5 Umdrehungen für M12x1,5 7,5 Umdrehungen für M12x1,25 und M14x1,5
bzw. 8 Umdrehungen für Gewinde 1/2" UNF.

A08     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.

A09    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.




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Nummer                         09-0387-A00-V01

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderräder
                               8,5Jx19H2 Typ GT1-8519 und
                               9,5Jx19H2 Typ GT1-9519
Fertiger/Zulieferer            Gewe GmbH

                                                                                       Seite 3 von 5

A16      Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte
ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A18     Es sind nur schlauchlose Reifen und Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig,
die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Die Ventile dürfen nicht über den
Felgenrand hinausragen.

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

K1a     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2b     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2c     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K44    An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K46     An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

Lim     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

R02     Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.

R03     Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.




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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          09-0387-A00-V01

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderräder
                                8,5Jx19H2 Typ GT1-8519 und
                                9,5Jx19H2 Typ GT1-9519
Fertiger/Zulieferer             Gewe GmbH

                                                                                          Seite 4 von 5

R21     Es können Reifen gleicher Größe verwendet werden, die gemäß Bestätigung des
Reifenherstellers auf der im Gutachten genannten Radgröße montierbar sind und ausreichende
Tragfähigkeit bei max. Sturzwinkel und Höchstgeschwindigkeit aufweisen. Diese Bestätigung ist vom
Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

R70    Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den
Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

S01    Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01
verwendet werden.

T87    Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T89    Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T92    Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T94    Reifen (LI 94) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1340 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T96    Reifen (LI 96) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1420 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

V19    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

          Vorderachse           Hinterachse

Nr.   1   225/35R19             255/30R19, 265/30R19, 305/25R19
Nr.   2   225/40R19             255/35R19
Nr.   3   225/45R19             245/40R19
Nr.   4   235/35R19             255/30R19, 265/30R19, 275/30R19, 315/25R19
Nr.   5   235/40R19             265/35R19, 275/35R19
Nr.   6   235/45R19             255/40R19
Nr.   7   235/50R19             255/45R19
Nr.   8   245/30R19             305/25R19
Nr.   9   245/35R19             265/30R19, 275/30R19, 285/30R19




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          09-0387-A00-V01

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderräder
                                8,5Jx19H2 Typ GT1-8519 und
                                9,5Jx19H2 Typ GT1-9519
Fertiger/Zulieferer             Gewe GmbH

                                                                                           Seite 5 von 5

V19      -Forts.-

Nr. 10   245/40R19              275/35R19, 285/35R19
Nr. 11   245/45R19              275/40R19
Nr. 12   255/35R19              285/30R19, 295/30R19, 315/25R19
Nr. 13   255/40R19              285/35R19, 295/35R19
Nr. 14   255/50R19              285/45R19, 295/45R19
Nr. 15   265/30R19              315/25R19

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise gelten
achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

Prüfort und Prüfdatum
Die Prüfung der Sonderradtypen wurde im Technologiezentrum in Lambsheim im Januar 2009
durchgeführt. Die Verwendungsprüfung fand am 01.04.2009 in Lambsheim statt.

Hinweise zu den Sonderrädern
entfällt

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO.

Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern
oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 5 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum November 2008.

Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 StVZO liegt vor.

Prüflaboratorium Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH akkreditiert
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes. Bundesrepublik Deutschland unter der
DAR-Registrier-Nr.: KBA-P 00008-95


Lambsheim, 1.April 2009




Haasis                                                                          00134761.DOC



Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
						
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