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							TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                        09-0103-A00-V03
TGA-Art                       13.1
Prüfgegenstand                PKW-Sonderräder
                              10 J x 20 H2 Typ TETTSUT 20
                              und 10 J x 20 H2 Typ TETTSUT 20
Fertiger/Zulieferer           ETA BETA s.p.a.

                                                                                     Seite 1 von 5

Hersteller                    MB Design GmbH & Co.KG
                              Im Steinigen Graben 18
                              63571 Gelnhausen
                              QM Nr.: 01 06 004

Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad

                              Achse 1                        Achse 2
Modell                        -                              -
Typ                           TETTSUT 20                     TETTSUT 20
Radgröße                      10 J x 20 H2                   10 J x 20 H2
Zentrierart                   Mittenzentrierung              Mittenzentrierung

Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/              Einpress- Rad-    Abrollumfang
                                           Lochkreis- (mm)/       tiefe     last    (mm)
                                           Mittenloch-ø           (mm)      (kg)
                                           (mm)
5G3        TETTSUT 20 5G3 / ohne Ring      5/120/74,1             40         975    2300
5H3        TETTSUT 20 5H3 / ohne Ring      5/120/72,6             20         1000   2300

Kennzeichnungen               Achse 1                        Achse 2
Herstellerzeichen             Eta Beta                       Eta Beta
Radtyp und Ausführung         TETTSUT 20 ...(s.o.)           TETTSUT 20 ...(s.o.)
Radgröße                      10 J x 20 H2                   10 J x 20 H2
Einpresstiefe                 ET ...(s.o.)                   ET ...(s.o.)
Giessereikennzeichen          -                              -
Herkunftsmerkmal              Made in Italy                  Made in Italy
Herstelldatum                 Monat und Jahr                 Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.     Art der Befestigungsmittel Bund           Anzugsmoment (Nm)    Schaftlänge (mm)
S01     Serienschraube M14x1,25 Kegel 60°         140                  27,5

Prüfungen

Die Gutachten Nr.05-8059-A00-V05 und 05-8059-A00-V05 über die Sonderradprüfungen liegen vor.

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                    BMW

Spurverbreiterung             innerhalb 2%




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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          09-0103-A00-V03
TGA-Art                         13.1
Prüfgegenstand                  PKW-Sonderräder
                                10 J x 20 H2 Typ TETTSUT 20
                                und 10 J x 20 H2 Typ TETTSUT 20
Fertiger/Zulieferer             ETA BETA s.p.a.

                                                                                        Seite 2 von 5

Handelsbezeichnung    kW-Bereich     Reifen           Reifenbezogene Auflagen und        Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                          Hinweise                           Hinweise
ABE/EWG-Nr.
BMW X6                155-330        255/45R20        R02 R70                            0A1 A02 A04
X70, X6, X-N1         155-330        255/45R20        R03 R70 T01 T05                    A05 A06 A08
e1*2001/116*          155-330        265/45R20        R02                                A09 A12 A14
0420*03-..;           155-330        265/45R20        R03                                A19 V20 S01
e1*2007/46*0412*..;   155-330        275/40R20        R02
e1*2007/46*0454*..    155-330        275/40R20        R03 T02 T06
                      155-330        295/40R20        K1a K1b R02
                      155-330        295/40R20        K2b R03
BMW X6-Hybrid         300            265/45R20        R02                                0A1 A02 A04
HY, X-HY              300            265/45R20        R03                                A05 A06 A08
e1*2007/46*0323*..;   300            275/40R20        R02                                A09 A12 A14
e1*2007/46*0585*..    300            275/40R20        R03 T02 T06                        A19 V20 S01
                      300            295/40R20        K1a K1b R02
                      300            295/40R20        K2b R03

Auflagen und Hinweise

0A1    Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

A02     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster
bescheinigen zu lassen.

A04      Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief
und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines
Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher
Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen-
oder Fahrzeughersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

A05     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

A06     Die Mindesteinschraubtiefen der Radschrauben bzw. Muttern betragen (sofern serienmäßig
nicht unterschritten) 6,5 Umdrehungen für M12x1,5; 7,5 Umdrehungen für M12x1,25 und M14x1,5; 8
Umdrehungen für Gewinde 1/2" UNF bzw. 9 Umdrehungen für M14x1,25.

A08     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.

A09    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.


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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          09-0103-A00-V03
TGA-Art                         13.1
Prüfgegenstand                  PKW-Sonderräder
                                10 J x 20 H2 Typ TETTSUT 20
                                und 10 J x 20 H2 Typ TETTSUT 20
Fertiger/Zulieferer             ETA BETA s.p.a.

                                                                                         Seite 3 von 5

A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14     Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der
Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A19     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

R02     Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.

R03     Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

R70    Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den
Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

S01    Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die Serienbefestigungsmittel Nr. S01 verwendet
werden.

T01    Reifen (LI 101) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1650 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T02    Reifen (LI 102) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1700 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T05    Reifen (LI 105) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1850 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T06    Reifen (LI 106) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1900 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).



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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          09-0103-A00-V03
TGA-Art                         13.1
Prüfgegenstand                  PKW-Sonderräder
                                10 J x 20 H2 Typ TETTSUT 20
                                und 10 J x 20 H2 Typ TETTSUT 20
Fertiger/Zulieferer             ETA BETA s.p.a.

                                                                                          Seite 4 von 5

V20    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

         Vorderachse            Hinterachse

Nr. 1    225/35R20              255/30R20
Nr. 2    235/30R20              265/25R20, 275/25R20, 285/25R20
Nr. 3    235/45R20              255/40R20
Nr. 4    245/30R20              285/25R20, 295/25R20
Nr. 5    245/35R20              275/30R20, 285/30R20, 295/30R20
Nr. 6    245/40R20              275/35R20, 285/35R20
Nr. 7    245/45R20              275/40R20
Nr. 8    255/30R20              295/25R20, 305/25R20
Nr. 9    255/35R20              285/30R20, 295/30R20
Nr. 10   255/40R20              285/35R20, 295/35R20
Nr. 11   255/45R20              285/40R20
Nr. 12   265/30R20              305/25R20, 325/25R20
Nr. 13   265/35R20              295/30R20, 305/30R20
Nr. 14   265/45R20              295/40R20
Nr. 15   275/35R20              305/30R20
Nr. 16   275/40R20              315/35R20

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise
gelten achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

Hinweise zu den Sonderrädern
entfällt

Prüfort und Prüfdatum

Die Festigkeitsprüfungen der Sonderradtypen an Achse 1 und an Achse 2 wurden beim TÜV
Rheinland Italia S.r.l am 06.05.2005 durchgeführt. Die Verwendungsprüfung fand am 6. Dezember
2013 in Lambsheim statt.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         09-0103-A00-V03
TGA-Art                        13.1
Prüfgegenstand                 PKW-Sonderräder
                               10 J x 20 H2 Typ TETTSUT 20
                               und 10 J x 20 H2 Typ TETTSUT 20
Fertiger/Zulieferer            ETA BETA s.p.a.

                                                                                      Seite 5 von 5

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO.

Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern
oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 5 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Oktober 2004.

Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 StVZO liegt vor.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 6. Dezember 2013




Schmidt                                                                              00203799.DOC




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