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							TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          13-0430-A00-V01

TGA-Art                         13.1
Prüfgegenstand                  PKW-Sonderräder
                                8Jx19H2 Typ MAM B1-8019 und
                                9,5Jx19H2 Typ MAM B1-9519
Fertiger/Zulieferer             Keskin Tuning Europa GmbH

                                                                                     Seite 1 von 5

Hersteller                      Keskin Tuning Europa GmbH
                                Carl-Benzstraße 22-24
                                37227 Frankenthal
                                QM-NR. 49020390809

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad

                                Achse 1                       Achse 2
Modell                          MAM B1                        MAM B1
Typ                             MAM B1-8019                   MAM B1-9519
Radgröße                        8Jx19H2                       9,5Jx19H2
Zentrierart                     Mittenzentrierung             Mittenzentrierung

Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/               Einpress- Rad-   Abrollumfang
                                           Lochkreis- (mm)/        tiefe     last   (mm)
                                           Mittenloch-ø            (mm)      (kg)
                                           (mm)
X9         MAM B1-8019 X9/ohne Ring        5/120/74,1              15         700   2150
X9         MAM B1-9519 X9 / ohne Ring      5/120/74,1              17         735   2100

Kennzeichnungen                 Achse 1                       Achse 2
Herstellerzeichen               MAM GERMANY                   MAM GERMANY
Radtyp und Ausführung           MAM B1-8019                   MAM B19519
Radgröße                        8Jx19H2                       9,5Jx19H2
Einpresstiefe                   ET (s.o.)                     ET (s.o.)
Giessereikennzeichen            W ww. STW                     W ww. STW
Herkunftsmerkmal                -                             -
Herstelldatum                   Monat und Jahr                Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.     Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)
S01     Schraube M12x1,5             Kegel 60°      110               28

Prüfungen

Die Gutachten Nr. 55035913 und 55081012 über die Sonderradprüfungen liegen vor.

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                      BMW

Spurverbreiterung               innerhalb 2%




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Nummer                         13-0430-A00-V01

TGA-Art                        13.1
Prüfgegenstand                 PKW-Sonderräder
                               8Jx19H2 Typ MAM B1-8019 und
                               9,5Jx19H2 Typ MAM B1-9519
Fertiger/Zulieferer            Keskin Tuning Europa GmbH

                                                                                        Seite 2 von 5

Handelsbezeichnung    kW-Bereich     Reifen           Reifenbezogene Auflagen und        Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                          Hinweise                           Hinweise
ABE/EWG-Nr.
BMW 5er-Reihe         76-210         235/35R19        K1a R02 T87 T91                    A02 A04 A05
5/D                   76-210         245/35R19        K1a R02 T89 T93                    A06 A08 A09
e1*93/81*0028*..      76-210         265/30R19        K2b R03 T89 T91 T93                A12 A14 A19
e1*98/14*0028*..      76-210         275/30R19        K2c R03 T92 T96                    Car K42 K44
                      76-210         285/30R19        K2c R03 T94                        K46 K56 KD5
                                                                                         Lim R21 V19
                                                                                         S01

Auflagen und Hinweise

A02     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster
bescheinigen zu lassen.

A04      Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief
und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines
Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher
Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen-
oder Fahrzeughersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

A05     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

A06     Die Mindesteinschraubtiefen der Radschrauben bzw. Muttern betragen (sofern serienmäßig
nicht unterschritten) 6,5 Umdrehungen für M12x1,5; 7,5 Umdrehungen für M12x1,25 und M14x1,5; 8
Umdrehungen für Gewinde 1/2" UNF bzw. 9 Umdrehungen für M14x1,25.

A08     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.

A09    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14     Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der
Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A19    Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung
von außen zulässig, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Die Ventile
müssen für die vorgeschriebenen Luftdrücke geeignet sein und dürfen nicht über den Felgenrand
hinausragen.


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Nummer                          13-0430-A00-V01

TGA-Art                         13.1
Prüfgegenstand                  PKW-Sonderräder
                                8Jx19H2 Typ MAM B1-8019 und
                                9,5Jx19H2 Typ MAM B1-9519
Fertiger/Zulieferer             Keskin Tuning Europa GmbH

                                                                                         Seite 3 von 5

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K44    An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K46     An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

KD5   Diese Rad- / Reifenkombination ist nur zulässig für Fahrzeuge ab einschließlich EG-
Typgenehmigungs-Nr. e1*93/81*0028*03 (geänderte Abdeckung des Tanks).

Lim     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

R02     Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.

R03     Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

R21     Es können Reifen gleicher Größe verwendet werden, die gemäß Bestätigung des
Reifenherstellers auf der im Gutachten genannten Radgröße montierbar sind und ausreichende
Tragfähigkeit bei max. Sturzwinkel und Höchstgeschwindigkeit aufweisen. Diese Bestätigung ist vom
Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

S01    Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01
verwendet werden.

T87    Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).


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Nummer                          13-0430-A00-V01

TGA-Art                         13.1
Prüfgegenstand                  PKW-Sonderräder
                                8Jx19H2 Typ MAM B1-8019 und
                                9,5Jx19H2 Typ MAM B1-9519
Fertiger/Zulieferer             Keskin Tuning Europa GmbH

                                                                                          Seite 4 von 5

T89    Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T92    Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T94    Reifen (LI 94) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1340 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T96    Reifen (LI 96) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1420 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

V19    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

         Vorderachse            Hinterachse

Nr. 1    225/35R19              245/30R19, 255/30R19, 265/30R19, 305/25R19
Nr. 2    225/40R19              255/35R19
Nr. 3    225/45R19              245/40R19
Nr. 4    235/35R19              255/30R19, 265/30R19, 275/30R19, 315/25R19
Nr. 5    235/40R19              265/35R19, 275/35R19
Nr. 6    235/45R19              255/40R19
Nr. 7    235/50R19              255/45R19
Nr. 8    245/30R19              305/25R19
Nr. 9    245/35R19              265/30R19, 275/30R19, 285/30R19
Nr. 10   245/40R19              275/35R19, 285/35R19
Nr. 11   245/45R19              275/40R19
Nr. 12   255/30R19              305/25R19
Nr. 13   255/35R19              285/30R19, 295/30R19, 305/30R19
Nr. 14   255/40R19              285/35R19, 295/35R19
Nr. 15   255/45R19              285/40R19
Nr. 21   275/30R19              315/25R19

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise
gelten achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

Hinweise zu den Sonderrädern
entfällt

Prüfort und Prüfdatum

Die Festigkeitsprüfungen des Sonderradtyps Achse 1 wurden in Wuxi, China ab Januar 2010 und die
Festigkeitsprüfungen des Sonderradtyps Achse 2 wurden in TUV Rheinland China, Wuxi ab Mai 2012
in Lambsheim statt.


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Nummer                        13-0430-A00-V01

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Prüfgegenstand                PKW-Sonderräder
                              8Jx19H2 Typ MAM B1-8019 und
                              9,5Jx19H2 Typ MAM B1-9519
Fertiger/Zulieferer           Keskin Tuning Europa GmbH

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Die Verwendungsprüfung fand am 18. Juni 2013 in Lambsheim statt.

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO.

Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern
oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 5 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Dezember 2009.

Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 StVZO liegt vor.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 18. Juni 2013




Tufan                                                                        00196842.DOC




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