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							TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                        12-0265-A00-V02

TGA-Art                       13.1
Prüfgegenstand                PKW-Sonderräder
                              9,5 J x 20 EH2+ Typ BI9520
                              und 10,5 J x 20 EH2+ Typ BI1520
Fertiger/Zulieferer           MAK s.p.a.

                                                                                     Seite 1 von 5

Hersteller                    MAK s.p.a.
                              Via C. Colombo
                              I-25013 Carpenedolo (BS)
                              QM-Nr.: 01 06 007

Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad

                              Achse 1                        Achse 2
Modell                        BIMMER                         BIMMER
Typ                           BI9520                         BI1520
Radgröße                      9,5 J x 20 EH2+                10,5 J x 20 EH2+
Zentrierart                   Mittenzentrierung              Mittenzentrierung

 Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/             Einpress- Rad-    Abrollumfang
                                            Lochkreis- (mm)/      tiefe     last    (mm)
                                            Mittenloch-ø          (mm)      (kg)
                                            (mm)
IZ          BI9520 IZ / ohne Ring           5/120/74,1            35         975    2275
IZB         BI1520 IZB / ohne Ring          5/120/74,1            30         975    2275

Kennzeichnungen               Achse 1                        Achse 2
Herstellerzeichen             MAK                            MAK
Radtyp und Ausführung         BI9520...(s.o.)                BI1520...(s.o.)
Radgröße                      9,5 J x 20 EH2+                10,5 J x 20 EH2+
Einpresstiefe                 ET...(s.o.)                    ET...(s.o.)
Giessereikennzeichen          -                              -
Herkunftsmerkmal              Made in Italy                  Made in Italy
Herstelldatum                 Monat und Jahr                 Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.     Art der Befestigungsmittel Bund           Anzugsmoment (Nm)    Schaftlänge (mm)
S01     Serienschraube M14x1,25 S Kegel 60°       140                  27,5

Prüfungen

Die Gutachten Nr.12-8021-A00-V01 und 12-8022-A00-V01 über die Sonderradprüfungen liegen vor.

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                    BMW

Spurverbreiterung             innerhalb 2%




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Nummer                          12-0265-A00-V02

TGA-Art                         13.1
Prüfgegenstand                  PKW-Sonderräder
                                9,5 J x 20 EH2+ Typ BI9520
                                und 10,5 J x 20 EH2+ Typ BI1520
Fertiger/Zulieferer             MAK s.p.a.

                                                                                         Seite 2 von 5

Handelsbezeichnung        kW-        Reifen            Reifenbezogene Auflagen und        Auflagen und
Fahrzeug-Typ              Bereich                      Hinweise                           Hinweise
ABE/EWG-Nr.
BMW X5                 155 - 330     255/45R20         R02                                0A1 A02 A04
X70, X5, X-N1          155 - 330     265/45R20         R02                                A05 A06 A08
e1*2001/116*0420*..;   155 - 330     275/40R20         R02                                A09 A12 A14
e1*2007/46*0421*00-09; 155 - 330     275/40R20         R03 195                            A21 KMV
e1*2007/46*0454*00-10  155 - 330     285/40R20         R03 195                            NBF
- mit Radhaus-         155 - 330     295/40R20         R03 195                            V20 S01
Verbreiterungen        155 - 330     315/35R20         R03 195
BMW X5                 155 - 330     255/45R20         K1a K1b R02                        0A1 A02 A04
X70, X5, X-N1          155 - 330     265/45R20         K1c R02                            A05 A06 A08
e1*2001/116*0420*..;   155 - 330     275/40R20         K1c R02                            A09 A12 A14
e1*2007/46*0421*00-09; 155 - 330     275/40R20         K2b R03 195                        A21 KOV
e1*2007/46*0454*00-10 155 - 330      285/40R20         K2c R03 195                        NBF
- ohne Radhaus-        155 - 330     295/40R20         K2c R03 195                        V20 S01
Verbreiterungen        155 - 330     315/35R20         K2c R03 195

Auflagen und Hinweise

0A1    Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

195      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1950 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

A02     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster
bescheinigen zu lassen.

A04      Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief
und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines
Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher
Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen-
oder Fahrzeughersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

A05     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.




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Nummer                         12-0265-A00-V02

TGA-Art                        13.1
Prüfgegenstand                 PKW-Sonderräder
                               9,5 J x 20 EH2+ Typ BI9520
                               und 10,5 J x 20 EH2+ Typ BI1520
Fertiger/Zulieferer            MAK s.p.a.

                                                                                        Seite 3 von 5

A06     Die Mindesteinschraubtiefen der Radschrauben bzw. Muttern betragen (sofern serienmäßig
nicht unterschritten) 6,5 Umdrehungen für M12x1,5; 7,5 Umdrehungen für M12x1,25 und M14x1,5; 8
Umdrehungen für Gewinde 1/2" UNF bzw. 9 Umdrehungen für M14x1,25.

A08     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.

A09    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14     Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der
Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A21     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Für Fahrzeugausführungen mit einer
bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 210 km/h (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw.
Zulassungsbescheinigung Feld T) sind nur Metallschraubventile, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder
Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, so sind die
Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den
vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile
dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.



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Nummer                          12-0265-A00-V02

TGA-Art                         13.1
Prüfgegenstand                  PKW-Sonderräder
                                9,5 J x 20 EH2+ Typ BI9520
                                und 10,5 J x 20 EH2+ Typ BI1520
Fertiger/Zulieferer             MAK s.p.a.

                                                                                          Seite 4 von 5

K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw.
Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw.
Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

NBF Das Sonderrad ist nicht zulässig für gepanzerte bzw. beschussgeschützte
Fahrzeugausführungen.

R02      Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.

R03      Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

S01    Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die Serienbefestigungsmittel Nr. S01 verwendet
werden.

V20    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

         Vorderachse            Hinterachse

Nr. 1    225/35R20              255/30R20
Nr. 2    235/30R20              265/25R20, 275/25R20, 285/25R20
Nr. 3    235/45R20              255/40R20
Nr. 4    245/30R20              285/25R20, 295/25R20
Nr. 5    245/35R20              275/30R20, 285/30R20, 295/30R20
Nr. 6    245/40R20              275/35R20, 285/35R20
Nr. 7    245/45R20              275/40R20
Nr. 8    255/30R20              295/25R20, 305/25R20
Nr. 9    255/35R20              285/30R20, 295/30R20
Nr. 10   255/40R20              285/35R20, 295/35R20
Nr. 11   255/45R20              285/40R20
Nr. 12   265/30R20              305/25R20, 325/25R20
Nr. 13   265/35R20              295/30R20, 305/30R20
Nr. 14   265/45R20              295/40R20
Nr. 15   275/35R20              305/30R20
Nr. 16   275/40R20              315/35R20

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise
gelten achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

Hinweise zu den Sonderrädern
entfällt




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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                        12-0265-A00-V02

TGA-Art                       13.1
Prüfgegenstand                PKW-Sonderräder
                              9,5 J x 20 EH2+ Typ BI9520
                              und 10,5 J x 20 EH2+ Typ BI1520
Fertiger/Zulieferer           MAK s.p.a.

                                                                                      Seite 5 von 5

Prüfort und Prüfdatum

Die Festigkeitsprüfungen der Sonderradtypen an Achse 1 und an Achse 2 wurden inPonte San Marco
beim TÜV Rheinland Italia S.r.l. im Februar 2012 durchgeführt. Die Verwendungsprüfung fand am 24.
Januar 2014 in Lambsheim statt.

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO.

Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern
oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 5 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum September 2011.

Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 StVZO liegt vor.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 24. Januar 2014




Schmidt                                                                             00205133.DOC




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