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							TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                           14-0362-A04-V01
TGA-Art                          13.1
Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 8 1/2 J X 19 Typ SW5-8519
Fertiger/Zulieferer              XTRA Wheels Design GmbH

                                                                                           Seite 1 von 5

Hersteller                       XTRA Wheels Design GmbH
                                 Hoffmeisterstrasse 19
                                 D - 58511 Lüdenscheidt
                                 49 02 0411402


Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad

Modell                           SW5
Typ                              SW5-8519
Radgröße                         8 1/2 J X 19
Zentrierart                      Mittenzentrierung

Aus-          Kennzeichnung Rad/ Zentrierring     Lochzahl/ Loch-      Einpress-   Rad-   Abrollumfang
führung                                           kreis- (mm)/ Mit-    tiefe       last   (mm)
                                                  tenloch-ø (mm)       (mm)        (kg)
5 40 120 SW5 8 1/2 J X 19 / ohne Ring             5/120/74,1           40          875    2250


Kennzeichnungen

Herstellerzeichen                SW-Germany
Radtyp und Ausführung            SW5 (s.o.)
Radgröße                         8 1/2 J X 19
Einpresstiefe                    ET (s.o.)
Giessereikennzeichen             SR
Herstelldatum                    Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.   Art der Befestigungs-     Bund        Anzugsmoment (Nm)         Schaftlänge (mm)    Artikel-Nr.
      mittel
S02   Schraube M14x1,25         Kegel 60°   140                       35                  4840

Prüfungen

Das Gutachten über die Sonderradprüfungen wurde von der TÜV Rheinland Group unter der Gutach-
ten Nr. 14-0362-A00-V01 ausgestellt.

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
fungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                       BMW

Spurverbreiterung                innerhalb 2%




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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                           14-0362-A04-V01
TGA-Art                          13.1
Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 8 1/2 J X 19 Typ SW5-8519
Fertiger/Zulieferer              XTRA Wheels Design GmbH

                                                                                     Seite 2 von 5

Handelsbezeichnung    kW-Bereich      Reifen      Reifenbezogene Auflagen und Hin-     Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                      weise                                Hinweise
ABE/EWG-Nr.
BMW X5                155-240         255/50R19   A10 K1a K1b T03 T07 175              0A1 A02 A04
X5, X-N1                                                                               A05 A06 A08
e1*2007/46*0421*10-..                                                                  A09 A14 A21
e1*2007/46*0454*11-..                                                                  A56 B03 BS8
- ab Modell 2014                                                                       KOV NBF
                                                                                       S02
BMW X5                155-240         255/50R19   T03 T07 175                          0A1 A02 A04
X5, X-N1              155-240         275/45R19   T04 T08 175                          A05 A06 A08
e1*2007/46*0421*10-..                                                                  A09 A10 A14
e1*2007/46*0454*11-..                                                                  A21 A56 BS8
- ab Modell 2014                                                                       KMV NBF
                                                                                       S02
BMW X5                 155-261        255/50R19   A10 T03 T07 175                      0A1 A02 A04
X70, X5, X-N1          155-261        275/45R19   A10 T04 175                          A05 A06 A08
e1*2001/116*0420*..;   155-300        255/50R19   A10 M+S T03 T07 175                  A09 A14 A21
e1*2007/46*            155-300        275/45R19   A10 M+S T04 175                      BS8 KMV
0421*00-09;                                                                            NBF S02
e1*2007/46*
0454*00-10;
- mit Radhaus-
Verbreiterungen
BMW X5                 155-261        255/50R19   A10 K1a K1b K2b T03 T07 175          0A1 A02 A04
X70, X5, X-N1          155-261        275/45R19   A10 K1a K1b K2b T04 175              A05 A06 A08
e1*2001/116*0420*..;   155-300        255/50R19   A10 K1a K1b K2b M+S T03 T07 175      A09 A14 A21
e1*2007/46*            155-300        275/45R19   A10 K1a K1b K2b M+S T04 175          BS8 KOV
0421*00-09;                                                                            NBF S02
e1*2007/46*
0454*00-10;
- ohne Radhaus-
Verbreiterungen



Auflagen und Hinweise

0A1     Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B. Reifen-
druckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.

A02     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachver-
ständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder
einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A04     Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.




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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          14-0362-A04-V01
TGA-Art                         13.1
Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8 1/2 J X 19 Typ SW5-8519
Fertiger/Zulieferer             XTRA Wheels Design GmbH

                                                                                         Seite 3 von 5

A05     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

A06     Die Mindesteinschraubtiefen der Radschrauben bzw. Muttern betragen (sofern serienmäßig
nicht unterschritten) 6,5 Umdrehungen für M12x1,5; 7,5 Umdrehungen für M12x1,25 und M14x1,5;
8 Umdrehungen für Gewinde 1/2" UNF bzw. 9 Umdrehungen für M14x1,25.

A08     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht län-
ger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet wer-
den. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

A09     Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorge-
schriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A10     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an der Hinterachse verwendet werden.

A14     Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unter-
halb der Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte
im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A21      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
det, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer
Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeits-
symbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile
müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Fel-
genrand hinausragen.

A56   Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u.ä.)

B03      Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließ-
lich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen) ausgerüs-
tet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

BS8    Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage ist das Sonderrad nur zulässig an Fahr-
zeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser max. 365 mm an Achse 1.

K1a      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustel-
len. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich
abgedeckt sein.

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.




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Nummer                          14-0362-A04-V01
TGA-Art                         13.1
Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8 1/2 J X 19 Typ SW5-8519
Fertiger/Zulieferer             XTRA Wheels Design GmbH

                                                                                         Seite 4 von 5

K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
Bereich abgedeckt sein.

KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. Kotflügel-
verbreiterungen (Radlaufleisten).

KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. Kotflügel-
verbreiterungen (Radlaufleisten).

M+S     Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

NBF     Die Räder sind nicht zulässig für gepanzerte bzw. beschussgeschützte Fahrzeugausführun-
gen.

S02     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02
(siehe Seite 1) verwendet werden.

T03    Reifen (LI 103) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1750 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T04    Reifen (LI 104) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1800 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T07    Reifen (LI 107) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1950 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T08    Reifen (LI 108) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 2000 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

175      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1750 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.



Prüfort und Prüfdatum

Die Festigkeitsprüfung des Sonderradtyps wurde in Wuxi vom TÜV Rheinland China ab Oktober 2013
durchgeführt. Die Verwendungsprüfung fand am 4. Juni 2014 in Lambsheim statt.


Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
Begutachtungspunkte beeinflussen.




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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                        14-0362-A04-V01
TGA-Art                       13.1
Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 8 1/2 J X 19 Typ SW5-8519
Fertiger/Zulieferer           XTRA Wheels Design GmbH

                                                                                       Seite 5 von 5



Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 5 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum November 2013.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 4. Juni 2014




Bohlander                                                                   00212269.DOC




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