TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO
Nummer 15-0572-A00-V01
TGA-Art 13.1
Prüfgegenstand PKW-Sonderräder Typ OXIGIN 14 1022
Fertiger/Zulieferer AD Vimotion GmbH
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Hersteller AD Vimotion GmbH
Kelterstrasse 40
72669 Unterensingen
QM-Nr.: TIC 1510211010
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad
Achse 1 Achse 2
Modell OXIGIN 14 OXIGIN 14
Typ OXIGIN 14 1022 OXIGIN 14 1022
Radgröße 10Jx22EH2 10Jx22EH2
Zentrierart Mittenzentrierung Mittenzentrierung
Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Einpress- Rad- Abrollumfang
Lochkreis- (mm)/ tiefe last (mm)
Mittenloch-ø (mm) (kg)
(mm)
- OXIGIN 14 10Jx22EH2 LK 120 / 5/120/74,1 40 1025 2450
Ø76,9-Ø74,1
- OXIGIN 14 10Jx22EH2 LK 120 / 5/120/74,1 20 1025 2450
Ø76,9-Ø74,1
Kennzeichnungen Achse 1 Achse 2
Herstellerzeichen AD VIMOTION AD VIMOTION
Radtyp und Ausführung OXIGIN 14 10Jx 22EH2 .. (s.o.) OXIGIN 14 10Jx 22EH2 .. (s.o.)
Radgröße 10Jx22EH2 10Jx22EH2
Einpresstiefe ET .. (s.o.) ET .. (s.o.)
Giessereikennzeichen JAW JAW
Herstelldatum Monat und Jahr Monat und Jahr
Befestigungsmittel
Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)
S02 Schraube M14x1,25 Kegel 60° 140 35
Prüfungen
Das Gutachten Nr. 2011-FG-PSA-0075_E3 des Prüflabor Süd GmbH über die Sonderradprüfung liegt
vor.
Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.
Verwendungsbereich
Hersteller BMW
Spurverbreiterung innerhalb 2%
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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Nummer 15-0572-A00-V01
TGA-Art 13.1
Prüfgegenstand PKW-Sonderräder Typ OXIGIN 14 1022
Fertiger/Zulieferer AD Vimotion GmbH
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Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und
Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
BMW X5 155-330 265/35R22 K1a K1b R02 A06 A12 A16
X5, X-N1 155-330 265/35R22 K2c R03 T02 A21 A56 B72
e1*2007/46*0421*10- 155-330 275/30R22 K1c R02 KOV NBF V22
.. 155-330 275/30R22 K2c R03 T99 X77 S02
e1*2007/46*0454*11- 155-330 285/30R22 K1c R02
.. 155-330 285/30R22 K2c R03 T01
- ab Modell 2014 155-330 295/30R22 K1c R02
155-330 295/30R22 K2c R03 T03 T99
BMW X5 155-330 265/35R22 R02 A06 A12 A16
X5, X-N1 155-330 265/35R22 R03 T02 A21 A56 B72
e1*2007/46*0421*10- 155-330 275/30R22 R02 KMV NBF V22
.. 155-330 275/30R22 R03 T99 X77 S02
e1*2007/46*0454*11- 155-330 285/30R22 R02
.. 155-330 285/30R22 R03 T01
- ab Modell 2014 155-330 295/30R22 K1a K1b R02
155-330 295/30R22 K2b R03 T03 T99
BMW X5 155 - 330 265/35R22 R02 T98 A06 A12 A16
X70, X5, X-N1 155 - 330 265/35R22 R03 T02 X77 A21 B72 KMV
e1*2001/116*0420*..; 155 - 330 285/30R22 R02 NBF V22 S02
e1*2007/46* 155 - 330 285/30R22 R03 T01 X77
0421*00-09; 155 - 330 295/30R22 K1b R02
e1*2007/46* 155 - 330 295/30R22 R03 T03 T99
0454*00-10
- mit Radhaus-
Verbreiterungen
BMW X5 155 - 330 265/35R22 K1a K1b R02 T98 A06 A12 A16
X70, X5, X-N1 155 - 330 265/35R22 K2c R03 T02 X77 A21 B72 KOV
e1*2001/116*0420*..; 155 - 330 285/30R22 K1c R02 NBF V22 S02
e1*2007/46* 155 - 330 285/30R22 K2c R03 T01
0421*00-09; 155 - 330 295/30R22 K1c R02
e1*2007/46* 155 - 330 295/30R22 K2c R03 T03 T99
0454*00-10
- ohne Radhaus-
Verbreiterungen
BMW X6 155-330 265/35R22 R02 A06 A12 A16
X6 155-330 265/35R22 R03 T02 A21 B72 KOV
e1*2007/46*0412*08- 155-330 275/30R22 R02 T99 V22 S02
.. 155-330 275/30R22 R03 T99
- ab MJ 2015 155-330 285/30R22 R02
155-330 285/30R22 K2b R03 T01
155-330 295/30R22 K1a K1b R02
155-330 295/30R22 K2b R03 T03 T99
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Allgemeine Hinweise
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des vorliegenden
Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der vorgeschriebenen Änderungsabnahme
vorzuführen.
Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.
Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.
Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.
Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.
Spezielle Auflagen und Hinweise
A06 Die Mindesteinschraubtiefen der Radschrauben bzw. Muttern betragen (sofern serienmäßig
nicht unterschritten) 6,5 Umdrehungen für M12x1,5; 7,5 Umdrehungen für M12x1,25 und M14x1,5; 8
Umdrehungen für Gewinde 1/2" UNF bzw. 9 Umdrehungen für M14x1,25.
A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.
A16 Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist
auf einen Mindestabstand von 2 mm zu Bremssattel bzw. Fahrwerksteilen zu achten.
A21 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu
einer Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff.
6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit
Geschwindigkeitssymbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit
TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die
Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit
geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und
dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.
A56 Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)
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Nummer 15-0572-A00-V01
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Prüfgegenstand PKW-Sonderräder Typ OXIGIN 14 1022
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B72 Sonderrad nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 385 mm
an Achse 1.
K1a Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K1b Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.
K1c Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K2c Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw.
Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).
KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw.
Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).
NBF Die Räder sind nicht zulässig für gepanzerte bzw. beschussgeschützte
Fahrzeugausführungen.
R02 Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.
R03 Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.
S02 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 verwendet
werden.
T01 Reifen (LI 101) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1650 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO
Nummer 15-0572-A00-V01
TGA-Art 13.1
Prüfgegenstand PKW-Sonderräder Typ OXIGIN 14 1022
Fertiger/Zulieferer AD Vimotion GmbH
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T02 Reifen (LI 102) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1700 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T03 Reifen (LI 103) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1750 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T98 Reifen (LI 98) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1500 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T99 Reifen (LI 99) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1550 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
V22 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:
Vorderachse Hinterachse
Nr. 1 245/30R22 285/25R22, 295/25R22
Nr. 2 255/30R22 295/25R22, 315/25R22
Nr. 3 265/30R22 295/25R22, 305/25R22, 315/25R22, 335/25R22
Nr. 4 265/35R22 295/30R22, 305/30R22, 315/30R22
Nr. 5 265/40R22 305/35R22
Nr. 6 275/35R22 315/30R22
Nr. 7 285/30R22 335/25R22
Nr. 8 295/30R22 335/25R22
Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.
X77 Rad-/Reifenkombination nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit 3. Sitzreihe.
Prüfort und Prüfdatum
Die Festigkeitsprüfung des Sonderradtyps wurde in Bad Bramstedt ab Dezember 2011 durchgeführt.
Die Verwendungsprüfung fand am 16. Juli 2015 in Lambsheim statt.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO
Nummer 15-0572-A00-V01
TGA-Art 13.1
Prüfgegenstand PKW-Sonderräder Typ OXIGIN 14 1022
Fertiger/Zulieferer AD Vimotion GmbH
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Prüfergebnis
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.
Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO.
Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern
oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Dezember 2011.
Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 StVZO liegt vor.
Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.
Lambsheim, 16. Juli 2015
Coen 00232664.DOC
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim