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							TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          15-0572-A00-V01

TGA-Art                         13.1
Prüfgegenstand                  PKW-Sonderräder Typ OXIGIN 14 1022

Fertiger/Zulieferer             AD Vimotion GmbH

                                                                                      Seite 1 von 6

Hersteller                      AD Vimotion GmbH
                                Kelterstrasse 40
                                72669 Unterensingen
                                QM-Nr.: TIC 1510211010

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad

                                Achse 1                       Achse 2
Modell                          OXIGIN 14                     OXIGIN 14
Typ                             OXIGIN 14 1022                OXIGIN 14 1022
Radgröße                        10Jx22EH2                     10Jx22EH2
Zentrierart                     Mittenzentrierung             Mittenzentrierung

 Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/              Einpress- Rad-     Abrollumfang
                                            Lochkreis- (mm)/       tiefe     last     (mm)
                                            Mittenloch-ø           (mm)      (kg)
                                            (mm)
-           OXIGIN 14 10Jx22EH2 LK 120 / 5/120/74,1                40         1025    2450
            Ø76,9-Ø74,1
-           OXIGIN 14 10Jx22EH2 LK 120 / 5/120/74,1                20         1025    2450
            Ø76,9-Ø74,1

Kennzeichnungen                 Achse 1                        Achse 2
Herstellerzeichen               AD VIMOTION                    AD VIMOTION
Radtyp und Ausführung           OXIGIN 14 10Jx 22EH2 .. (s.o.) OXIGIN 14 10Jx 22EH2 .. (s.o.)
Radgröße                        10Jx22EH2                      10Jx22EH2
Einpresstiefe                   ET .. (s.o.)                   ET .. (s.o.)
Giessereikennzeichen            JAW                            JAW
Herstelldatum                   Monat und Jahr                 Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.     Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)    Schaftlänge (mm)
S02     Schraube M14x1,25            Kegel 60°      140                  35

Prüfungen

Das Gutachten Nr. 2011-FG-PSA-0075_E3 des Prüflabor Süd GmbH über die Sonderradprüfung liegt
vor.

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                      BMW

Spurverbreiterung               innerhalb 2%




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                           15-0572-A00-V01

TGA-Art                          13.1
Prüfgegenstand                   PKW-Sonderräder Typ OXIGIN 14 1022

Fertiger/Zulieferer              AD Vimotion GmbH

                                                                                   Seite 2 von 6

Handelsbezeichnung     kW-Bereich    Reifen          Reifenbezogene Auflagen und   Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                         Hinweise                      Hinweise
ABE/EWG-Nr.
BMW X5                 155-330       265/35R22       K1a K1b R02                   A06 A12 A16
X5, X-N1               155-330       265/35R22       K2c R03 T02                   A21 A56 B72
e1*2007/46*0421*10-    155-330       275/30R22       K1c R02                       KOV NBF V22
..                     155-330       275/30R22       K2c R03 T99                   X77 S02
e1*2007/46*0454*11-    155-330       285/30R22       K1c R02
..                     155-330       285/30R22       K2c R03 T01
- ab Modell 2014       155-330       295/30R22       K1c R02
                       155-330       295/30R22       K2c R03 T03 T99


BMW X5                 155-330       265/35R22       R02                           A06 A12 A16
X5, X-N1               155-330       265/35R22       R03 T02                       A21 A56 B72
e1*2007/46*0421*10-    155-330       275/30R22       R02                           KMV NBF V22
..                     155-330       275/30R22       R03 T99                       X77 S02
e1*2007/46*0454*11-    155-330       285/30R22       R02
..                     155-330       285/30R22       R03 T01
- ab Modell 2014       155-330       295/30R22       K1a K1b R02
                       155-330       295/30R22       K2b R03 T03 T99


BMW X5                 155 - 330     265/35R22       R02 T98                       A06 A12 A16
X70, X5, X-N1          155 - 330     265/35R22       R03 T02 X77                   A21 B72 KMV
e1*2001/116*0420*..;   155 - 330     285/30R22       R02                           NBF V22 S02
e1*2007/46*            155 - 330     285/30R22       R03 T01 X77
0421*00-09;            155 - 330     295/30R22       K1b R02
e1*2007/46*            155 - 330     295/30R22       R03 T03 T99
0454*00-10
- mit Radhaus-
Verbreiterungen
BMW X5                 155 - 330     265/35R22       K1a K1b R02 T98               A06 A12 A16
X70, X5, X-N1          155 - 330     265/35R22       K2c R03 T02 X77               A21 B72 KOV
e1*2001/116*0420*..;   155 - 330     285/30R22       K1c R02                       NBF V22 S02
e1*2007/46*            155 - 330     285/30R22       K2c R03 T01
0421*00-09;            155 - 330     295/30R22       K1c R02
e1*2007/46*            155 - 330     295/30R22       K2c R03 T03 T99
0454*00-10
- ohne Radhaus-
Verbreiterungen
BMW X6                 155-330       265/35R22       R02                           A06 A12 A16
X6                     155-330       265/35R22       R03 T02                       A21 B72 KOV
e1*2007/46*0412*08-    155-330       275/30R22       R02 T99                       V22 S02
..                     155-330       275/30R22       R03 T99
- ab MJ 2015           155-330       285/30R22       R02
                       155-330       285/30R22       K2b R03 T01
                       155-330       295/30R22       K1a K1b R02
                       155-330       295/30R22       K2b R03 T03 T99




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         15-0572-A00-V01

TGA-Art                        13.1
Prüfgegenstand                 PKW-Sonderräder Typ OXIGIN 14 1022

Fertiger/Zulieferer            AD Vimotion GmbH

                                                                                      Seite 3 von 6

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des vorliegenden
Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der vorgeschriebenen Änderungsabnahme
vorzuführen.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

A06     Die Mindesteinschraubtiefen der Radschrauben bzw. Muttern betragen (sofern serienmäßig
nicht unterschritten) 6,5 Umdrehungen für M12x1,5; 7,5 Umdrehungen für M12x1,25 und M14x1,5; 8
Umdrehungen für Gewinde 1/2" UNF bzw. 9 Umdrehungen für M14x1,25.

A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A16     Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist
auf einen Mindestabstand von 2 mm zu Bremssattel bzw. Fahrwerksteilen zu achten.

A21     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu
einer Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff.
6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit
Geschwindigkeitssymbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit
TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die
Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit
geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und
dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A56   Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          15-0572-A00-V01

TGA-Art                         13.1
Prüfgegenstand                  PKW-Sonderräder Typ OXIGIN 14 1022

Fertiger/Zulieferer             AD Vimotion GmbH

                                                                                         Seite 4 von 6

B72    Sonderrad nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 385 mm
an Achse 1.

K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw.
Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw.
Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

NBF Die Räder sind nicht zulässig für gepanzerte bzw. beschussgeschützte
Fahrzeugausführungen.

R02     Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.

R03     Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

S02    Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 verwendet
werden.

T01    Reifen (LI 101) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1650 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                           15-0572-A00-V01

TGA-Art                          13.1
Prüfgegenstand                   PKW-Sonderräder Typ OXIGIN 14 1022

Fertiger/Zulieferer              AD Vimotion GmbH

                                                                                         Seite 5 von 6

T02    Reifen (LI 102) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1700 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T03    Reifen (LI 103) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1750 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T98    Reifen (LI 98) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1500 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T99    Reifen (LI 99) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1550 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

V22    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

          Vorderachse            Hinterachse

Nr.   1   245/30R22              285/25R22, 295/25R22
Nr.   2   255/30R22              295/25R22, 315/25R22
Nr.   3   265/30R22              295/25R22, 305/25R22, 315/25R22, 335/25R22
Nr.   4   265/35R22              295/30R22, 305/30R22, 315/30R22
Nr.   5   265/40R22              305/35R22
Nr.   6   275/35R22              315/30R22
Nr.   7   285/30R22              335/25R22
Nr.   8   295/30R22              335/25R22

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.

X77       Rad-/Reifenkombination nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit 3. Sitzreihe.

Prüfort und Prüfdatum

Die Festigkeitsprüfung des Sonderradtyps wurde in Bad Bramstedt ab Dezember 2011 durchgeführt.
Die Verwendungsprüfung fand am 16. Juli 2015 in Lambsheim statt.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                        15-0572-A00-V01

TGA-Art                       13.1
Prüfgegenstand                PKW-Sonderräder Typ OXIGIN 14 1022

Fertiger/Zulieferer           AD Vimotion GmbH

                                                                                      Seite 6 von 6

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO.

Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern
oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Dezember 2011.

Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 StVZO liegt vor.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

Lambsheim, 16. Juli 2015




Coen                                                                                00232664.DOC




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
						
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