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							TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          15-0156-A03-V01
TGA-Art                         13.1
Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 10JX22 H2 Typ MCT9-10022
Fertiger/Zulieferer             AVO Fahrzeugtechnik GmbH & Co KG

                                                                                     Seite 1 von 5

Hersteller                      AVO Fahrzeugtechnik GmbH & Co KG
                                Gottlieb-Duttenhöfer-Straße 83a
                                67454 Haßloch
                                QM-Nr. 49020180804

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
Modell                          MOTEC - MCT9
Typ                             MCT9-10022
Radgröße                        10JX22 H2
Zentrierart                     Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring    Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
führung                                         Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                (mm)
5H           MCT9-10022 5H / Ø76,9 - Ø74,1      5/120/74,1         40        950    2280

Kennzeichnungen
Herstellerzeichen               MOTEC
Radtyp und Ausführung           MCT9-10022 (s.o.)
Radgröße                        10JX22 H2
Einpresstiefe                   ET...(s.o.)
Giessereikennzeichen            TAM
Herstelldatum                   Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel Bund           Anzugsmoment (Nm)   Schaftlänge (mm)
S01       Serienschraube M14x1,25 Kegel 60°         140                 28

Prüfungen

Das Gutachten über die Sonderradprüfungen wurde von der TÜV Rheinland Group unter der
Gutachten Nr. 150156-A00-V01 ausgestellt.

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                      BMW

Spurverbreiterung               innerhalb 2%




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                            15-0156-A03-V01
TGA-Art                           13.1
Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 10JX22 H2 Typ MCT9-10022
Fertiger/Zulieferer               AVO Fahrzeugtechnik GmbH & Co KG

                                                                                      Seite 2 von 5

Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                      Hinweise                             Hinweise
ABE/EWG-Nr.
BMW X5                  155-330       265/35R22   T02 190                              A06 A12 A14
X5, X-N1                155-330       275/30R22   T99 190                              A16 A18 A56
e1*2007/46*0421*10-..   155-330       285/30R22   T01 190                              KMV NBF
e1*2007/46*0454*11-..   155-330       295/30R22   K1a K1b T03 T99 190                  V22
- ab Modell 2014                                                                       X77 S01
BMW X5                  155-330       265/35R22   K1a K1b K2b T02 190                  A06 A14 A16
X5, X-N1                155-330       275/30R22   K1a K1b K2b T99 190                  A18 A56 KOV
e1*2007/46*0421*10-..   155-330       285/30R22   K1c K2b T01 190                      NBF V22 X77
e1*2007/46*0454*11-..   155-330       295/30R22   K1c K2b T03 T99 190                  S01
- ab Modell 2014
BMW X5                  155 - 330     265/35R22   T02 X77 190                          A06 A12 A14
X70, X5, X-N1           155 - 330     275/30R22   T99 X77 190                          A16 A18 KMV
e1*2001/116*0420*..;    155 - 330     285/30R22   T01 X77 190                          NBF V22 S01
e1*2007/46*             155 - 330     295/30R22   K1b R02 190
0421*00-09;             155 - 330     295/30R22   R03 T03 T99 190
e1*2007/46*
0454*00-10
- mit Radhaus-
Verbreiterungen
BMW X5                  155 - 330     265/35R22   K1a K1b K2b T02 X77 190              A06 A12 A14
X70, X5, X-N1           155 - 330     275/30R22   K1c K2b T99 X77 190                  A16 A18 KOV
e1*2001/116*0420*..;    155 - 330     285/30R22   K1c K2b T01 X77 190                  NBF V22 S01
e1*2007/46*             155 - 330     295/30R22   K1c K2b T03 T99 190
0421*00-09;
e1*2007/46*
0454*00-10
- ohne Radhaus-
Verbreiterungen

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des vorliegenden
Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der vorgeschriebenen Änderungsabnahme
vorzuführen.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.



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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          15-0156-A03-V01
TGA-Art                         13.1
Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 10JX22 H2 Typ MCT9-10022
Fertiger/Zulieferer             AVO Fahrzeugtechnik GmbH & Co KG

                                                                                         Seite 3 von 5

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

190      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1900 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

A06     Die Mindesteinschraubtiefen der Radschrauben bzw. Muttern betragen (sofern serienmäßig
nicht unterschritten) 6,5 Umdrehungen für M12x1,5; 7,5 Umdrehungen für M12x1,25 und M14x1,5; 8
Umdrehungen für Gewinde 1/2" UNF bzw. 9 Umdrehungen für M14x1,25.

A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A16     Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist
auf einen Mindestabstand von 2 mm zu Bremssattel bzw. Fahrwerksteilen zu achten.

A18     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A56   Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.


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Nummer                           15-0156-A03-V01
TGA-Art                          13.1
Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 10JX22 H2 Typ MCT9-10022
Fertiger/Zulieferer              AVO Fahrzeugtechnik GmbH & Co KG

                                                                                         Seite 4 von 5

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw.
Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw.
Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

NBF Die Räder sind nicht zulässig für gepanzerte bzw. beschussgeschützte
Fahrzeugausführungen.

R02       Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.

R03       Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

T01    Reifen (LI 101) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1650 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T02    Reifen (LI 102) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1700 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T03    Reifen (LI 103) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1750 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T99    Reifen (LI 99) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1550 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

V22    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

          Vorderachse    Hinterachse

Nr.   1   245/30R22      285/25R22, 295/25R22
Nr.   2   255/30R22      295/25R22, 305/25R22
Nr.   3   265/30R22      305/25R22, 315/25R22
Nr.   4   265/35R22      295/30R22, 305/30R22, 315/30R22
Nr.   5   265/40R22      305/35R22
Nr.   6   275/35R22      315/30R22
Nr.   7   285/30R22      335/25R22
Nr.   8   295/30R22      335/25R22

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.

X77       Rad-/Reifenkombination nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit 3. Sitzreihe.




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Nummer                         15-0156-A03-V01
TGA-Art                        13.1
Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 10JX22 H2 Typ MCT9-10022
Fertiger/Zulieferer            AVO Fahrzeugtechnik GmbH & Co KG

                                                                                      Seite 5 von 5

Prüfort und Prüfdatum

Die Festigkeitsprüfung des Sonderradtyps wurde in TUV Rheinland Malaysia, Subang Jaya im
Februar 2015 durchgeführt. Die Verwendungsprüfung fand am 8. April 2015 in Lambsheim statt.

Hinweise zum Sonderrad



Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 5 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Januar 2015.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

Lambsheim, 8. April 2015




Tufan                                                                00227031.DOC




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