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							TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                           11-0361-A19-V01
TGA-Art                          13.1
Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 8,0 J x 18 H2 Typ 85039
Fertiger/Zulieferer              O.Z. Spa

                                                                                      Seite 1 von 7

Hersteller                       O.Z. Spa
                                 Via Cartigliana, 125/C
                                 I-36061 Bassano del Grappa(VI)
                                 QS-Nr.: 39 02 0010603

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad
Modell                           ENVY
Typ                              85039
Radgröße                         8,0 J x 18 H2
Zentrierart                      Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring      Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
führung                                           Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                  Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                  (mm)
001          85039 001 / ohne Ring                5/115/70,2         42       690     2150

Kennzeichnungen
Herstellerzeichen                OZ
Radtyp und Ausführung            85039 001
Radgröße                         8,0 J x 18 H2
Einpresstiefe                    ET 42
Giessereikennzeichen             Z
Herstelldatum                    Jahr und Monat

Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel      Bund           Anzugsmoment (Nm)      Schaftlänge (mm)
S02       Innenstern-Mutter M12x1,5       Kegel 60°      125                   -
S03       Innenstern-Mutter M12x1,5       Kegel 60°      140                   -
S04       Innenstern-Mutter M12x1,5       Kegel 60°      150                   -

Prüfungen

Das Gutachten über die Sonderradprüfungen wurde von der TÜV Rheinland Group unter der
Gutachten Nr. 110361-A00-V02 ausgestellt.

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                       Chevrolet
                                 Daewoo/Chevrolet
                                 Opel

Spurverbreiterung                innerhalb 2%




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                            11-0361-A19-V01
TGA-Art                           13.1
Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8,0 J x 18 H2 Typ 85039
Fertiger/Zulieferer               O.Z. Spa

                                                                                 Seite 2 von 7

Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und    Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                       Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Chevrolet TransSport    137,138        235/40R18   K1c K2c T91 T93 T95            A02 A04 A05
GM200-Chevrolet                                                                   A06 A08 A09
e13*95/54,98/14,                                                                  A12 A15 A18
2001/116*0017*..                                                                  A58 S03
Chevrolet Captiva       93-190         235/55R18                                  A02 A04 A05
KLAC, KLAD                                                                        A06 A08 A09
e4*2001/116*0113*..,                                                              A12 A15 A18
e4*2001/116*0117*..                                                               S02
- incl. Facelift 2011
Chevrolet Cruze         92,110,120     215/45R18   T89 T93                        A02 A04 A05
KL1J                    92,110,120     225/40R18   T88 T92                        A06 A08 A09
e4*2001/116*0140*..     92,110,120     225/45R18                                  A12 A15 A16
                        92,110,120     235/40R18                                  A18 A58 Flh
                        92,110,120     235/45R18   G75                            Lim V18 S03
                        92,110,120     235/45R18   R96
                        92,110,120     245/40R18   K1a K1b K2b K8e
Chevrolet Orlando       96,104,120     215/45R18   T93                            A02 A04 A05
KL1Y, KL1YN             96,104,120     225/45R18                                  A06 A08 A09
e4*2007/46*0224*..;     96,104,120     235/40R18                                  A12 A15 A18
e4*2007/46*0295*..      96,104,120     235/45R18                                  A58 V18 S04
                        96,104,120     245/40R18
Opel Antara             93-190         235/55R18                                  A02 A04 A05
L-A                                                                               A06 A08 A09
e4*2001/116*0118*..                                                               A12 A15 A18
- incl. Facelift 2011                                                             S02
Opel Astra-J            81,92-132      215/45R18                                  A02 A04 A05
P-J, -/V                81,92-132      225/40R18   T88 T92                        A06 A08 A09
e1*2007/46*0141*..;     81,92-132      225/45R18                                  A12 A15 A16
e4*2007/46*0308*..      81,92-132      235/40R18                                  A18 A58 Flh
                        81,92-132      235/45R18   G03 G75                        V18 S03
                        81,92-132      235/45R18   R96
                        81,92-132      235/45R18   R09
                        81,92-132      245/40R18
Opel Astra-J            74-132         215/45R18   T89 T93                        A02 A04 A05
P-J/SW, -/V             74-132         225/40R18   T88 T89                        A06 A08 A09
e4*2007/46*0204*..;     74-132         225/45R18                                  A12 A15 A16
e4*2007/46*0308*..      74-132         235/40R18                                  A18 A58 Car
- Sports Tourer         74-132         235/45R18   G03 G75                        V18 S03
- Station Wagon         74-132         235/45R18   R96
                        74-132         235/45R18   R09
                        74-132         245/40R18
Opel Astra-J GTC        88-132         225/50R18                                  A02 A04 A05
P-J/SW                  88-132         225/55R18                                  A06 A08 A09
e4*2007/46*0204*..      88-132         235/45R18                                  A12 A15 A18
                        88-132         235/50R18                                  Cpe S03
                        88-132         245/45R18
                        88-132         255/45R18




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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          11-0361-A19-V01
TGA-Art                         13.1
Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,0 J x 18 H2 Typ 85039
Fertiger/Zulieferer             O.Z. Spa

                                                                                        Seite 3 von 7
Handelsbezeichnung     kW-Bereich    Reifen        Reifenbezogene Auflagen und           Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                              Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Opel Sintra            85-148        235/40R18     K1c K2c T93                           A02 A04 A05
GM200-GME                                                                                A06 A08 A09
e13*95/54*0018*..                                                                        A12 A15 A18
                                                                                         S03
Opel Zafira Tourer     81-110        215/45R18     R37 T89 T93                           A02 A04 A05
P-J/SW                 81-121        225/45R18     T91 T95                               A06 A08 A09
e4*2007/46*0204*..     81-121        235/40R18     T91 T95                               A12 A15 A18
                       81-121        235/45R18                                           A58 V18 S03
                       81-121        245/40R18     T93 T97

Auflagen und Hinweise

A02     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster
bescheinigen zu lassen.

A04      Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief
und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines
Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher
Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen-
oder Fahrzeughersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

A05     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

A06     Die Mindesteinschraubtiefen der Radschrauben bzw. Muttern betragen (sofern serienmäßig
nicht unterschritten) 6,5 Umdrehungen für M12x1,5; 7,5 Umdrehungen für M12x1,25 und M14x1,5; 8
Umdrehungen für Gewinde 1/2" UNF bzw. 9 Umdrehungen für M14x1,25.

A08     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.

A09    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A15    Zum Auswuchten der Sonderräder können wahlweise Klammer- oder Klebegewichte
verwendet werden. Werden an der Felgeninnenseite Klebegewichte verwendet, so ist bei der Auswahl
und Anbringung der Klebegewichte auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A16      Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte
ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          11-0361-A19-V01
TGA-Art                         13.1
Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,0 J x 18 H2 Typ 85039
Fertiger/Zulieferer             O.Z. Spa

                                                                                         Seite 4 von 7

A18     Es sind nur schlauchlose Reifen und Metallschraubventile mit Befestigung von außen
zulässig, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Die Ventile dürfen nicht
über den Felgenrand hinausragen.

A58     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

Cpe     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.

Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3- türig und 5- türig).

G03     Weicht der Abrollumfang dieser Reifengröße von den Abrollumfängen der serienmäßigen
Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung) ab, ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des
Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-
R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a.
Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu
überprüfen.

G75     Ist die Reifengröße 215/60R16 keine der serienmäßigen Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung), so ist der Nachweis zu
erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der
Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier)
eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.




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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          11-0361-A19-V01
TGA-Art                         13.1
Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,0 J x 18 H2 Typ 85039
Fertiger/Zulieferer             O.Z. Spa

                                                                                         Seite 5 von 7

K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K8e    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

Lim     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

R96    Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 215/60
R16, 225/50R17 oder 225/45R18 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier
oder Bedienungsanleitung).

S02     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S04     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04
(siehe Seite 1) verwendet werden.

T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T89    Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T92    Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T95    Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T97    Reifen (LI 97) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1460 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          11-0361-A19-V01
TGA-Art                         13.1
Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,0 J x 18 H2 Typ 85039
Fertiger/Zulieferer             O.Z. Spa

                                                                                          Seite 6 von 7

V18    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

         Vorderachse    Hinterachse

Nr. 1    205/40R18      225/35R18
Nr. 2    205/45R18      225/40R18
Nr. 3    215/35R18      255/30R18
Nr. 4    215/40R18      245/35R18, 255/35R18
Nr. 5    215/45R18      235/40R18, 245/40R18
Nr. 6    225/35R18      245/30R18, 255/30R18, 265/30R18
Nr. 7    225/40R18      245/35R18, 255/35R18, 265/35R18, 285/30R18, 295/30R18
Nr. 8    225/45R18      245/40R18, 255/40R18, 275/35R18, 285/35R18
Nr. 9    225/50R18      245/45R18
Nr. 10   235/40R18      245/40R18, 255/35R18, 265/35R18, 275/35R18, 315/30R18
Nr. 11   235/45R18      255/40R18, 265/40R18, 275/40R18, 295/35R18
Nr. 12   235/50R18      255/45R18, 285/40R18
Nr. 13   245/35R18      255/35R18
Nr. 14   245/40R18      255/40R18, 265/35R18, 275/35R18, 285/35R18
Nr. 15   245/45R18      265/40R18, 275/40R18, 285/40R18
Nr. 16   245/50R18      275/45R18
Nr. 17   255/40R18      275/35R18, 285/35R18, 295/35R18
Nr. 18   255/45R18      275/40R18, 285/40R18
Nr. 19   255/50R18      285/45R18
Nr. 20   255/55R18      285/50R18
Nr. 21   265/35R18      295/30R18, 315/30R18

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise
gelten achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

Prüfort und Prüfdatum

Die Festigkeitsprüfung des Sonderradtyps wurde in TÜV Rheinland Malaysia Sdn. Bhd., Subang Jaya
ab August 2010 durchgeführt. Die Verwendungsprüfung fand am 14. Mai 2012 in Lambsheim statt.

Hinweise zum Sonderrad

Zur Befestigung der Sonderräder sind die incl. Adapter mitgelieferten Stenschrauben bzw. Sternmutter




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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                        11-0361-A19-V01
TGA-Art                       13.1
Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 8,0 J x 18 H2 Typ 85039
Fertiger/Zulieferer           O.Z. Spa

                                                                                     Seite 7 von 7

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum September 2010.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

Lambsheim, 14. Mai 2012




Pohl                                                                 00180655.DOC




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