TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO
Nummer 06-0318-A07-V01
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,0Jx18H2 Typ C 880
Hersteller Rimstock plc.
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Auftraggeber Rimstock plc.
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FO
Church Lane
IN
West Bromwich B71 1BY
B
QM-Nr.:49020340807
A
R
O
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad
V
Modell RIMFIRE
R
Typ C 880
U
Radgröße 8,0Jx18H2
Z
N
Zentrierart Mittenzentrierung
IO
S
Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Einpress- Rad- Abrollumfang
R
E
Lochkreis- (mm)/ tiefe last (mm)
V
Mittenloch-ø (mm) (kg)
E
S
(mm)
LE
305127 C 880/ ohne Ring 5/127/71,6 30 950 2295
E
IN
Kennzeichnungen
E
Herstellerzeichen RIM -R
Radtyp und Ausführung C 880 (s.o.)
19
Radgröße 8,0Jx18H2
Einpresstiefe e 30
§
Giessereikennzeichen -
H
C
Herkunftsmerkmal England
A
Herstelldatum Monat und Jahr
N
G
N
Befestigungsmittel
U
G
A
Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)
R
S01 Mutter 1/2 UNF Kegel 60° 130 -
T
IN
E
Prüfungen
R
U
Z
Die Sonderradprüfungen wurden vom TÜV Österreich (Gutachten Nr. 2006-..-0448/E2/AB)
T
durchgeführt.
H
IC
Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 wurden an den im Verwendungsbereich
-N
aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen durchgeführt.
IG
LT
Verwendungsbereich
Ü
G
Hersteller Chrysler
N
U
Spurverbreiterung innerhalb 2% / Fahrwerksfestigkeitsnachweis liegt vor
T
N
E
M
U
K
O
D
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO
Nummer 06-0318-A07-V01
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,0Jx18H2 Typ C 880
Hersteller Rimstock plc.
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Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und
FO
Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise
IN
ABE/EWG-Nr.
B
Chrysler Grand 120 225/60R18 G16 K42 K49 K50 A02 A04 A05
A
R
Voyager 120 245/45R18 K42 K49 K50 Z16 A06 A08 A09
O
RT 120,142 225/55R18 K42 K49 K50 A12 A14 A16
V
e11*2001/116*0144*. 120,142 225/60R18 K42 K49 K50 Z17 A18 A58 M01
R
U
S01
Z
Jeep Commander 148-240 245/60R18 A02 A04 A05
N
IO
WH 148-240 255/55R18 K49 K50 A06 A08 A09
S
e4*2001/116*0095*.. 148-240 265/55R18 K49 K50 A12 A14 A16
R
A18 M01
E
V
RDK S01
E
S
LE
Auflagen und Hinweise
E
IN
A02 Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
E
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
-R
oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis
entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
19
§
A04 Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
H
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen.
C
A
Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei
N
Verwendung unterschiedlicher Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige
G
Fahrzeug durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller zu bestätigen.
N
U
G
A05 Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
A
R
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
T
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.
IN
E
A06 Die Mindesteinschraubtiefen der Radschrauben bzw. Muttern betragen (sofern serienmäßig
R
U
nicht unterschritten) 6,5 Umdrehungen für M12x1,5; 7,5 Umdrehungen für M12x1,25 oder M14x1,5
Z
und 8 Umdrehungen für Gewinde 1/2" UNF.
T
H
IC
A08 Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
-N
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
IG
gleichem Abrollumfang verwendet werden.
LT
Ü
A09 Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller
G
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.
N
U
T
A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.
N
E
M
A14 Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte
U
unterhalb der Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der
K
O
Klebegewichte im Felgenbett ist auf ausreichenden Abstand zum Bremssattel zu achten.
D
A16 Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte
ist auf ausreichenden Abstand zum Bremssattel zu achten.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,0Jx18H2 Typ C 880
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A18 Es sind nur schlauchlose Reifen und Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die
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weitgehend den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Das Ventil darf
IN
nicht über den Felgenrand hinausragen.
B
A
A58 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.
R
O
V
G16 Bei Fahrzeugausführungen, die serienmäßig ausschließlich mit 16 Zoll Bereifung ausgerüstet
R
sind , ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
U
Z
Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich erlaubten Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die
N
Anzeige angeglichen werden muß, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als wahlweise
IO
Ausrüstung in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden.
S
R
E
K42 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
V
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
E
S
LE
K49 Eine vorschriftsmäßige Radabdeckung an Achse 1 ist durch Anbau von Teilen oder sonstige
E
geeignete Maßnahmen herzustellen.
IN
E
K50 Eine vorschriftsmäßige Radabdeckung an Achse 2 ist durch Anbau von Teilen oder sonstige
-R
geeignete Maßnahmen herzustellen.
19
M01 Die Montage der Reifen ist nur von der Felgeninnenseite zulässig.
§
H
C
RDK Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß, wenn vorhanden, das
A
serienmäßige RDK- bzw. RDC-System (Elektronisches Reifendruck-Kontrollsystem) in Verbindung mit
N
den Sonderrädern ggf. nicht mehr funktionsfähig ist. Dieses System ist dann durch einen Fach-Händler
G
N
zu deaktivieren oder durch ein geeignetes Reifendruck-Kontrollsystem, wenn möglich, zu ersetzen.
U
G
A
S01 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01
R
(siehe Seite 1) verwendet werden.
T
IN
E
Z16 Rad/Reifen-Kombination nur zulässig für Fahrzeugausführungen mit 16 Zoll Serienbereifung
R
(Sommer).
U
Z
Z17 Rad/Reifen-Kombination nur zulässig für Fahrzeugausführungen mit 17 Zoll Serienbereifung
T
H
(Sommer).
IC
-N
Hinweise zum Sonderrad
IG
LT
entfällt
Ü
G
N
U
T
N
E
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K
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Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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Prüfergebnis
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IN
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
B
Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.
A
R
O
Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
V
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
R
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten,
U
die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
Z
N
IO
Das Gutachten umfaßt Blatt 1 bis 4 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum März 2006.
S
R
Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 StVZO liegt vor.
E
V
E
S
Prüflaboratorium Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH akkreditiert
LE
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes. Bundesrepublik Deutschland unter der
DAR-Registrier-Nr.: KBA-P 00008-95
E
IN
E
Lambsheim, 9.August 2008 -R
19
§
H
C
A
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G
N
U
G
A
R
T
IN
Tufan 00125759.DOC
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Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim