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							TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         06-0147-A06-V01

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8Jx18H2 Typ B18-808
Hersteller                     Brock Alloy Wheels GmbH

                                                                                       Seite 1 von 6

Auftraggeber                   Brock Alloy Wheels GmbH
                               Schleidener Straße 32
                               53919 Weilerswist - Derkum
                               QM-Nr. QA 05 100 02086

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad
Modell                         B18
Typ                            B18-808
Radgröße                       8Jx18H2
Zentrierart                    Mittenzentrierung

Ausführung     Kennzeichnung Rad/ Zentrierring     Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
                                                   Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                   Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                   (mm)
PE             B18-808 PE/ohne Ring                4/108/65,1         14        700    2000

Kennzeichnungen
Herstellerzeichen              BROCK CAR FASHION
Radtyp und Ausführung          B18-808 (s.o.)
Radgröße                       8Jx18H2
Einpresstiefe                  ET (s.o.)
Giessereikennzeichen           JAW
Herkunftsmerkmal               -
Herstelldatum                  Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.    Art der Befestigungsmittel   Bund            Anzugsmoment (Nm)      Schaftlänge (mm)
S01    Schraube M12x1,25            Kegel 60°       90                     28

Prüfungen

Die Sonderradprüfungen wurden vom TÜV Pfalz (Gutachten Nr. 060147) durchgeführt.

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 wurden an den im Verwendungsbereich
aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                     Citroen
                               Peugeot

Spurverbreiterung              innerhalb 2%




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         06-0147-A06-V01

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8Jx18H2 Typ B18-808
Hersteller                     Brock Alloy Wheels GmbH

                                                                                 Seite 2 von 6

Handelsbezeichnung    kW-Bereich   Reifen          Reifenbezogene Auflagen und    Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                       Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Citroen C4            100          225/40R18       K44 LK6 Y20                    A02 A04 A05
L*****                65-130       215/40R18                                      A06 A08 A09
e2*2001/116*0302*..   65-130       225/40R18       K44 Y19                        A12 A14 A18
                                                                                  A74 Cpe K42
                                                                                  K49 K50 K56
                                                                                  Lim S01
Citroen C5          66-103         225/35R18       B27 K50 Lim T87                A02 A04 A05
D*...*              66-103         235/35R18       B27 K45 K49 K50 Lim T86        A06 A08 A09
e2*98/14*           66-152         215/40R18       Car Lim T85 T89                A12 A14 A18
0215 bis 0221,      66-152         215/45R18       G42 Lim T89                    A74 S01
0249*..             66-152         215/45R18       Car T89 X47
                    66-152         225/40R18       B27 K45 K50 Lim T88 T89
                    66-152         225/40R18       B27 Car K45 T88 T89
                    66-152         235/40R18       B27 G42 K42 K45 K49 K50 Lim
                    66-152         235/40R18       B27 Car K45 K49 X47
Citroen C5          80-103         235/35R18       B27 K45 K49 K50 Lim T86        A02 A04 A05
R*...*              80-152         215/40R18       Car Lim T89                    A06 A08 A09
e2*2001/116*        80-152         215/45R18       Car Lim T89 T93                A12 A14 A18
0303 bis 0308,      80-152         225/40R18       B27 K45 K50 Lim T88 T89 T92    A74 S01
0315,0334,0335*..   80-152         225/40R18       B27 Car K45 T88 T89
                    80-152         235/40R18       B27 K42 K45 K49 K50 Lim
                    80-152         235/40R18       B27 Car K45 K49
Peug. 307 Break/SW 50-103          215/40R18       K44 T85 T89                    A02 A04 A05
3*...*              50-103         225/40R18       K44                            A06 A08 A09
e2*98/14,2001/116*                                                                A12 A14 A18
0235,0242-245,0251,                                                               Car K46 K49
0252,0287-288,0299,                                                               K50 K56 S01
0301,0313,0333*..
Peugeot 206         40-66          225/30R18       Flh G09                        A02 A04 A05
2*...*              55-100         225/30R18       Cbo Flh X22                    A06 A08 A09
e2*93/81,98/14,                                                                   A12 A14 A18
2001/116*                                                                         H25 K41 K44
0085,0168- 0174,                                                                  K45 K46 K49
0212,0237-239,0250,                                                               K50 K56 S01
0291,0310,0311*..
Peugeot 307         50-130         215/40R18       K44 K46 K49 K50 K56 T85 T89    A02 A04 A05
3*...*              50-130         225/40R18       K44 K46 K49 K50 K56            A06 A08 A09
e2*98/14,2001/116*                                                                A12 A14 A18
0235,0242-245,0251,                                                               Flh S01
0252,0287-0288,
0290,0299,0301,
0313,0333*..




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         06-0147-A06-V01

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8Jx18H2 Typ B18-808
Hersteller                     Brock Alloy Wheels GmbH

                                                                                         Seite 3 von 6

Handelsbezeichnung kW-Bereich        Reifen            Reifenbezogene Auflagen und       Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                           Hinweise                          Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Peugeot 307 CC      80-130           215/40R18         K44 K46 K49 K50 K56 T85 T89       A02 A04 A05
3*...*              80-130           225/40R18         K44 K46 K49 K50 K56               A06 A08 A09
e2*98/14,2001/116*                                                                       A12 A14 A18
0235,0243-244,0290,                                                                      Cbo S01
0313*..
- Cabrio/Coupé



Auflagen und Hinweise

A02     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis
entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A04     Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen.
Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei
Verwendung unterschiedlicher Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige
Fahrzeug durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller zu bestätigen.

A05     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

A06     Die Mindesteinschraubtiefen der Radschrauben bzw. Muttern betragen (sofern serienmäßig
nicht unterschritten) 6,5 Umdrehungen für M12x1,5; 7,5 Umdrehungen für M12x1,25 oder M14x1,5
und 8 Umdrehungen für Gewinde 1/2" UNF.

A08     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.

A09    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14     Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter angebracht werden.

A18     Es sind nur schlauchlose Reifen und Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die
weitgehend den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Das Ventil darf
nicht über den Felgenrand hinausragen.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         06-0147-A06-V01

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8Jx18H2 Typ B18-808
Hersteller                     Brock Alloy Wheels GmbH

                                                                                        Seite 4 von 6

A74     Bei Fahrzeugen mit serienmäßigem elektronischen Reifendruckkontrollsystem (RDK, RDC)
können auch die Serien-Ventile verwendet werden. Bei der Montage/Demontage der Ventile mit
Elektronikteil und der Reifen sind die Hinweise, Vorgaben und Montageanleitungen des Ventil-,
Fahrzeug- oder Sonderradherstellers unbedingt zu beachten! Werden die Serien-Ventile nicht
verwendet, so ist dann das serienmäßige elektronische Reifendruckkontrollsystem (RDK, RDC), falls
notwendig, durch einen Fach-Händler zu deaktivieren.

B27    Die Seilführung bzw. deren Halterung des Handbremsseiles an Achse 1 ist so zu verändern,
das mindestens 4 mm Abstand zu der Rad-Reifen-Kombination vorhanden ist.

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
Roadster.

Cpe    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.

Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3- türig und 5- türig).

G09      Bei Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nicht mit der Bereifung 175/70R14, 185/65R14,
195/55R15 oder 205/45R16 ausgerüstet sind, ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeige des
Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich erlaubten Toleranzen
(§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muß, kann diese Rad-Reifen-Kombination
nicht als wahlweise Ausrüstung in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden.

G42     Bei Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nicht mit der Reifengröße 205/65R15 oder
215/55R16 ausgerüstet sind, ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeige des Geschwindigkeits-
messers und Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich erlaubten Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt.
Sofern die Anzeige angeglichen werden muß. kann diese Rad-/Reifenkombination nicht als wahlweise
Ausrüstung in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden.

H25     Der Federweg an Achse 2 ist durch Einbau eines Federwegsbegrenzers (25 mm) zu
reduzieren.

K41    An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K44    An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K45     An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muß erhalten bleiben.

K46     An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K49    Eine vorschriftsmäßige Radabdeckung an Achse 1 ist durch Anbau von Teilen oder sonstige
geeignete Maßnahmen herzustellen.



Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                            06-0147-A06-V01

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8Jx18H2 Typ B18-808
Hersteller                        Brock Alloy Wheels GmbH

                                                                                          Seite 5 von 6

K50    Eine vorschriftsmäßige Radabdeckung an Achse 2 ist durch Anbau von Teilen oder sonstige
geeignete Maßnahmen herzustellen.

K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

LK6    An Achse 1 ist durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der
Radhausinnenkotflügel bzw. der Kunststoffeinsätze im Bereich der Radinnenseite eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

Lim        Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

RDK Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß, wenn vorhanden, das
serienmäßige RDK- bzw. RDC-System (Elektronisches Reifendruck-Kontrollsystem) in Verbindung mit
den Sonderrädern ggf. nicht mehr funktionsfähig ist. Dieses System ist dann durch einen Fach-Händler
zu deaktivieren oder durch ein geeignetes Reifendruck-Kontrollsystem, wenn möglich, zu ersetzen.

S01    Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01
verwendet werden.

T85    Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T86    Reifen (LI 86) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1060 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T87    Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T89    Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T92    Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

X22        Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig bei Serienbereifung ausschließlich 175/65R14.

X47    Rad-Reifen-Kombination(en) zulässig bei Fahrzeugausführungen mit Serienbereifung
205/65R15 ww. 215/55R16.

Y19        Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit 4-Gang Automatik oder manuellem 5-Gang Getriebe.

Y20        Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit manuellem 6-Gang Schaltgetriebe.


Hinweise zum Sonderrad

entfällt



Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                        06-0147-A06-V01

Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 8Jx18H2 Typ B18-808
Hersteller                    Brock Alloy Wheels GmbH

                                                                                       Seite 6 von 6


Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten,
die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfaßt Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum November 2005.

Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 StVZO liegt vor.

Prüflaboratorium Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH akkreditiert
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes. Bundesrepublik Deutschland unter der
DAR-Registrier-Nr.: KBA-P 00008-95

Lambsheim, 15.Februar 2006




Bohlander                                                                   00090265.DOC




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
						
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