TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO
Nummer 55-220302-A19-VTGA01
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7Jx16H2 Typ RC05 706
Hersteller Rad Center Derkum GmbH
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Auftraggeber Rad Center Derkum GmbH
Schleidener Straße 23
53919 Weilerswist-Derkum
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad
Modell RC
Typ RC05 706
Radgröße 7Jx16H2
Zentrierart Mittenzentrierung
Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Loch- Einpress- Rad- Abrollumfang
kreis- (mm)/ Mit- tiefe last (mm)
tenloch-ø (mm) (mm) (kg)
W1 RC05 706 W1/N22 Ø72,6-Ø65,1 5/108/65,1 38 670 1995
Kennzeichnungen
Herstellerzeichen RCD
Radtyp und Ausführung RC05 706
Radgröße 7Jx16H2
Einpresstiefe ET (s.o.)
Giessereikennzeichen -
Herkunftsmerkmal -
Herstelldatum Monat und Jahr
Befestigungsmittel
Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)
S01 Schraube M12x1,25 Kegel 60° 90 -
S02 Schraube M12x1,75 Kegel 60° 110 Serie verwenden
S03 Mutter M12x1,5 Kegel 60° 110 -
S04 Schraube M14x1,5 Kegel 60° 110 -
Prüfungen
Die Sonderradprüfungen wurden vom TÜV Pfalz e. V. (Gutachten Nr. 55220302) durchgeführt.
Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 wurden an den im Verwendungsbereich auf-
geführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen durchgeführt.
Verwendungsbereich
Hersteller Citroen
Peugeot
Volvo
Spurverbreiterung innerhalb 2%
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Nummer 55-220302-A19-VTGA01
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7Jx16H2 Typ RC05 706
Hersteller Rad Center Derkum GmbH
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Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und
Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Citroen XM 60,79,89 205/50R16 T86 T87 A02 A04 A05
Y3 60,79,89 205/55R16 G01 T88 T89 A06 A08 A09
F320 60,79,89 225/45R16 K42 K56 A12 A14 A21
60,79,89 225/50R16 G01 K42 K56 B02 V16 S01
80,104-147 205/55R16 T88 T89
80,104-147 225/45R16 G01 K42 K56
80,104-147 225/50R16 K42 K56
Citroen XM 80-147 205/55R16 T88 T89 T91 A02 A04 A05
Y4 80-147 215/55R16 G39 K02 K04 A06 A08 A09
G666 80-147 225/50R16 K42 K56 A12 A14 A21
B02 V16 S01
Citroen XM 80-140 205/55R16 T89 T91 A02 A04 A05
Y4.. 80-140 215/55R16 G39 K02 K11 A06 A08 A09
e2*93/81*,98/14* 80-140 225/45R16 G63 K02 K11 T89 A12 A14 A21
0134 bis 0143*.. 80-140 225/50R16 K42 K56 B02 V16 S01
Peugeot 605 79-147 205/55R16 R35 T88 T89 T91 A02 A04 A05
6B 79-147 225/50R16 K04 K46 K56 A06 A08 A09
F396, A12 A14 A21
e2*93/81*0156*.. B02 V16 S01
Peugeot 607 79-152 215/60R16 A11 R37 A02 A04 A05
9 / 9***** 79-152 225/55R16 A11 A06 A08 A09
e2*98/14*0199*.. 79-152 235/55R16 A12 A14 A21 Pe8
79-152 245/50R16 A12 RDK V16 S01
Volvo 850 93-184 205/50R16 K02 T86 T87 A02 A04 A05
LS 93-184 225/45R16 K42 A06 A08 A09
F787 A12 A14 A21
B02 B03 K01
K07 V16 S02
Volvo 850 93-184 205/50R16 K02 T86 T87 A02 A04 A05
LW 93-184 225/45R16 K42 A06 A08 A09
G306 A12 A14 A21
B02 B03 K01
K07 V16 S02
Volvo 850, S70/V70 93-184 205/50R16 T86 T87 A02 A04 A05
L 93-184 225/45R16 A06 A08 A09
e9*93/81*0002*.. A12 A14 A21
B02 B03 K01
K02 K05 K06
K07 V16 S02
Volvo 960 125-150 205/55R16 K01 K02 A02 A04 A05
964-965 A06 A08 A09
G851 A12 A14 A21
B02 S03
Volvo 960, S90, V90 125-150 205/55R16 K01 K02 T88 T89 A02 A04 A05
9 A06 A08 A09
e4*95/54*0006*.. A12 A14 A21
B02 S03
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Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und
Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Volvo C70 120-180 205/55R16 A30 M+S R09 T88 A02 A04 A05
N 120-180 205/55R16 A30 T89 A06 A08 A09
e4*96/27, 98/14, 120-180 225/50R16 A12 K02 A14 A21 B02
2001/116*0015*.. B03 Cbo Cpe
K05 K06 K49
K50 V16 S02
Volvo S60 96-184 205/55R16 K07 K08 A02 A04 A05
R 96-184 215/55R16 K06 K08 K49 A06 A08 A09
e9*98/14*0036*.., 96-184 225/50R16 K01 K02 K46 K49 K50 LK5 A12 A14 A21
e9*2001/116*0036*.. B02 B03 V00
V16 S04
Volvo S80 96-166 215/55R16 K02 K06 K07 K08 K11 A02 A04 A05
T 96-200 215/55R16 K02 K06 K07 K08 K11 M+S R09 A06 A08 A09
e9*96/79*0028*.., 96-200 225/55R16 K02 K06 K07 K08 K11 A12 A14 A21
e9*98/14*0028*.., 96-200 235/50R16 K02 K06 K07 K08 K11 B02 B03 NBF
e9*2001/116*0028*.. 96-200 245/50R16 K08 K42 K46 K49 K56 V16 S04
Volvo V70 96-184 205/55R16 K07 K08 T88 T89 T91 A02 A04 A05
S 96-184 215/55R16 K06 K08 K49 A06 A08 A09
e4*98/14*0040*.., 96-184 225/50R16 K01 K02 K46 K49 K50 LK5 A12 A14 A21
e4*2001/116*0040*.. B02 B03 V00
V16 X7V S04
Auflagen und Hinweise
A02 Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachver-
ständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder
einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
A04 Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwen-
denden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Ferner
sind nur Reifen eines Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung un-
terschiedlicher Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug
durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller zu bestätigen.
A05 Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.
A06 Die Mindesteinschraubtiefen der Radschrauben bzw. Muttern betragen (sofern serienmäßig
nicht unterschritten) 6,5 Umdrehungen für M12x1,5; 7,5 Umdrehungen für M12x1,25 oder M14x1,5
und 8 Umdrehungen für Gewinde 1/2" UNF.
A08 Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht län-
ger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet wer-
den. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.
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A09 Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorge-
schriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.
A11 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an der Antriebsachse verwendet werden.
A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.
A14 Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unter-
halb der Felgenschulter angebracht werden.
A21 Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung
von außen, die weitgehend den Normen DIN, E.T.R.T.O oder der Tire and Rim entsprechen, zulässig.
Bei Fahrzeugausführungen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig.
A30 Die Verwendung von Schneeketten wurde nicht geprüft.
B02 Vor Montage der Sonderräder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrau-
ben oder Sicherungsringe an den Anschlußflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
B03 Die Sonderräder sind nicht zulässig an Fahrzeugen, die ausschließlich mit größeren und/oder
breiteren Serienrädern (mit Ausnahme von Felgen für M+S-Bereifung) ausgerüstet sind.
Cbo Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
Roadster.
Cpe Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.
G01 Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Weg-
streckenzählers innerhalb der gesetzlich erlaubten Toleranzen (Paragraph 57 StVZO) liegt. Wird die
Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren eingetragen Rad-Reifenkombinationen auf
Zulässigkeit zu überprüfen.
G39 Bei Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nicht mit der Reifengröße 205/65R15 ausgerüstet
sind, ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstrek-
kenzählers innerhalb der gesetzlich erlaubten Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige an-
geglichen werden muß. kann diese Rad-/Reifenkombination nicht als wahlweise Ausrüstung in die
Fahrzeugpapiere eingetragen werden.
G63 Bei Fahrzeugausführungen, die serienmäßig ausschließlich mit der Bereifung 205/65R15 aus-
gerüstet sind , ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich erlaubten Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die An-
zeige angeglichen werden muß, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung
in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden.
K01 An Achse 1 ist ggf. durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Frei-
gängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K02 An Achse 2 ist ggf. durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Frei-
gängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
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K04 An Achse 2 ist ggf. durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K05 An Achse 1 ist ggf. durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw.
deren Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K06 An Achse 2 ist ggf. durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw.
deren Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K07 Ggf. ist an Achse 1 eine ausreichende Radabdeckung durch Anbau von Teilen oder durch
sonstige geeignete Maßnahmen herzustellen.
K08 Ggf. ist an Achse 2 eine ausreichende Radabdeckung durch Anbau von Teilen oder durch
sonstige geeignete Maßnahmen herzustellen.
K11 Ggf. ist durch Nacharbeiten der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt eine aus-
reichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K42 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigän-
gigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K46 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K49 Eine ausreichende Abdeckung der Reifenlaufflächen an Achse 1 ist durch Anbau von Teilen
oder sonstige geeignete Maßnahmen herzustellen.
K50 Eine ausreichende Abdeckung der Reifenlaufflächen an Achse 2 ist durch Anbau von Teilen
oder sonstige geeignete Maßnahmen herzustellen.
K56 Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine ausrei-
chende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
LK5 An Achse 1 ist ggf. durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der Rad-
hausinnenkotflügel bzw. der Kunststoffeinsätze im Bereich der Radinnenseite eine ausreichende Frei-
gängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
M+S Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.
NBF Das Sonderrad ist nicht zulässig für beschußgeschützte Fahrzeugausführungen.
Pe8 Aufgrund fehlender Freigänigkeit zur Bremsanlage ist das Sonderrad nicht zulässig für Fahr-
zeugausführungen mit Brembo-Bremssattel in Verbindung mit Bremsscheibendurchmesser 309 mm
an Achse 1.
R09 Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung in den Fahrzeugpa-
pieren eingetragen ist.
R35 Sofern bei dieser Reifengröße Reifenfabrikatsbindungen aufgeführt sind, sollten die vom Fahr-
zeughersteller empfohlenen Reifen verwendet werden.
R37 Diese Reifengröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig ausschließ-
lich mit größerer und/oder breiterer Bereifung ausgerüstet sind.
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RDK Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß ggf. das serienmäßige RDK- bzw.
RDC-System (Elektronisches Reifendruck-Kontrollsystem) in Verbindung mit den Sonderrädern nicht
mehr funktionsfähig ist. Dieses System ist dann durch einen Fach-Händler zu deaktivieren oder durch
ein geeignetes Reifendruck-Kontrollsystem, wenn möglich, zu ersetzen.
S01 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 ver-
wendet werden.
S02 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 ver-
wendet werden.
S03 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 ver-
wendet werden.
S04 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 ver-
wendet werden.
T86 Reifen (LI 86) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1060 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16).
T87 Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16).
T88 Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16).
T89 Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16).
T91 Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16).
V00 Unterschiedliche Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse sind nicht zulässig für Fahrzeug-
ausführungen mit Allradantrieb (z.B. AWD, 4-Matic, Syncro, 4x4,...).
V16 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei-
fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:
Vorderachse Hinterachse
205/45R16 225/40R16
205/50R16 225/45R16
205/55R16 225/50R16, 245/45R16
205/60R16 225/55R16
215/40R16 225/40R16, 245/35R16
215/50R16 245/45R16
215/55R16 235/50R16
225/40R16 245/35R16, 255/35R16
225/50R16 245/45R16
225/55R16 245/50R16
225/60R16 245/55R16
Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen - oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise gelten
achsweise.
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X7V Rad-/Reifenkombination ist nicht zulässig für Fahrzeugausführung Volvo V70 Cross Country
(Typ S).
Hinweise zum Sonderrad
entfällt
Prüfergebnis
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.
Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
Begutachtungspunkte beeinflussen.
Das Gutachten umfaßt Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Mai 2002.
Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 StVZO liegt vor.
Prüflaboratorium Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH akkreditiert
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes. Bundesrepublik Deutschland unter der
DAR-Registrier-Nr.: KBA-P 00008-95
Lambsheim, 31.Januar 2003
Bohlander 00047368.DOC
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim