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							TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         55-220302-A19-VTGA01

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7Jx16H2 Typ RC05 706
Hersteller                     Rad Center Derkum GmbH

                                                                                        Seite 1 von 7

Auftraggeber                   Rad Center Derkum GmbH
                               Schleidener Straße 23
                               53919 Weilerswist-Derkum

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad
Modell                         RC
Typ                            RC05 706
Radgröße                       7Jx16H2
Zentrierart                    Mittenzentrierung

Ausführung     Kennzeichnung Rad/ Zentrierring     Lochzahl/ Loch-     Einpress- Rad-   Abrollumfang
                                                   kreis- (mm)/ Mit-   tiefe     last   (mm)
                                                   tenloch-ø (mm)      (mm)      (kg)
W1             RC05 706 W1/N22 Ø72,6-Ø65,1         5/108/65,1           38        670   1995


Kennzeichnungen
Herstellerzeichen              RCD
Radtyp und Ausführung          RC05 706
Radgröße                       7Jx16H2
Einpresstiefe                  ET (s.o.)
Giessereikennzeichen           -
Herkunftsmerkmal               -
Herstelldatum                  Monat und Jahr


Befestigungsmittel

Nr.    Art der Befestigungsmittel   Bund             Anzugsmoment (Nm)     Schaftlänge (mm)
S01    Schraube M12x1,25            Kegel 60°         90                   -
S02    Schraube M12x1,75            Kegel 60°        110                   Serie verwenden
S03    Mutter M12x1,5               Kegel 60°        110                   -
S04    Schraube M14x1,5             Kegel 60°        110                   -


Prüfungen

Die Sonderradprüfungen wurden vom TÜV Pfalz e. V. (Gutachten Nr. 55220302) durchgeführt.

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 wurden an den im Verwendungsbereich auf-
geführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen durchgeführt.


Verwendungsbereich

Hersteller                     Citroen
                               Peugeot
                               Volvo

Spurverbreiterung              innerhalb 2%




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          55-220302-A19-VTGA01

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7Jx16H2 Typ RC05 706
Hersteller                      Rad Center Derkum GmbH

                                                                                 Seite 2 von 7

Handelsbezeichnung    kW-Bereich    Reifen         Reifenbezogene Auflagen und    Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                       Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Citroen XM            60,79,89      205/50R16      T86 T87                        A02 A04 A05
Y3                    60,79,89      205/55R16      G01 T88 T89                    A06 A08 A09
F320                  60,79,89      225/45R16      K42 K56                        A12 A14 A21
                      60,79,89      225/50R16      G01 K42 K56                    B02 V16 S01
                      80,104-147    205/55R16      T88 T89
                      80,104-147    225/45R16      G01 K42 K56
                      80,104-147    225/50R16      K42 K56
Citroen XM            80-147        205/55R16      T88 T89 T91                    A02 A04 A05
Y4                    80-147        215/55R16      G39 K02 K04                    A06 A08 A09
G666                  80-147        225/50R16      K42 K56                        A12 A14 A21
                                                                                  B02 V16 S01
Citroen XM            80-140        205/55R16      T89 T91                        A02 A04 A05
Y4..                  80-140        215/55R16      G39 K02 K11                    A06 A08 A09
e2*93/81*,98/14*      80-140        225/45R16      G63 K02 K11 T89                A12 A14 A21
0134 bis 0143*..      80-140        225/50R16      K42 K56                        B02 V16 S01
Peugeot 605           79-147        205/55R16      R35 T88 T89 T91                A02 A04 A05
6B                    79-147        225/50R16      K04 K46 K56                    A06 A08 A09
F396,                                                                             A12 A14 A21
e2*93/81*0156*..                                                                  B02 V16 S01
Peugeot 607           79-152        215/60R16      A11 R37                        A02 A04 A05
9 / 9*****            79-152        225/55R16      A11                            A06 A08 A09
e2*98/14*0199*..      79-152        235/55R16      A12                            A14 A21 Pe8
                      79-152        245/50R16      A12                            RDK V16 S01
Volvo 850             93-184        205/50R16      K02 T86 T87                    A02 A04 A05
LS                    93-184        225/45R16      K42                            A06 A08 A09
F787                                                                              A12 A14 A21
                                                                                  B02 B03 K01
                                                                                  K07 V16 S02
Volvo 850             93-184        205/50R16      K02 T86 T87                    A02 A04 A05
LW                    93-184        225/45R16      K42                            A06 A08 A09
G306                                                                              A12 A14 A21
                                                                                  B02 B03 K01
                                                                                  K07 V16 S02
Volvo 850, S70/V70    93-184        205/50R16      T86 T87                        A02 A04 A05
L                     93-184        225/45R16                                     A06 A08 A09
e9*93/81*0002*..                                                                  A12 A14 A21
                                                                                  B02 B03 K01
                                                                                  K02 K05 K06
                                                                                  K07 V16 S02
Volvo 960             125-150       205/55R16      K01 K02                        A02 A04 A05
964-965                                                                           A06 A08 A09
G851                                                                              A12 A14 A21
                                                                                  B02 S03
Volvo 960, S90, V90   125-150       205/55R16      K01 K02 T88 T89                A02 A04 A05
9                                                                                 A06 A08 A09
e4*95/54*0006*..                                                                  A12 A14 A21
                                                                                  B02 S03




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          55-220302-A19-VTGA01

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7Jx16H2 Typ RC05 706
Hersteller                      Rad Center Derkum GmbH

                                                                                       Seite 3 von 7

Handelsbezeichnung    kW-Bereich     Reifen           Reifenbezogene Auflagen und       Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                          Hinweise                          Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Volvo C70             120-180        205/55R16        A30 M+S R09 T88             A02 A04 A05
N                     120-180        205/55R16        A30 T89                     A06 A08 A09
e4*96/27, 98/14,      120-180        225/50R16        A12 K02                     A14 A21 B02
2001/116*0015*..                                                                  B03 Cbo Cpe
                                                                                  K05 K06 K49
                                                                                  K50 V16 S02
Volvo S60             96-184         205/55R16        K07 K08                     A02 A04 A05
R                     96-184         215/55R16        K06 K08 K49                 A06 A08 A09
e9*98/14*0036*..,     96-184         225/50R16        K01 K02 K46 K49 K50 LK5     A12 A14 A21
e9*2001/116*0036*..                                                               B02 B03 V00
                                                                                  V16 S04
Volvo S80             96-166         215/55R16        K02 K06 K07 K08 K11         A02 A04 A05
T                     96-200         215/55R16        K02 K06 K07 K08 K11 M+S R09 A06 A08 A09
e9*96/79*0028*..,     96-200         225/55R16        K02 K06 K07 K08 K11         A12 A14 A21
e9*98/14*0028*..,     96-200         235/50R16        K02 K06 K07 K08 K11         B02 B03 NBF
e9*2001/116*0028*..   96-200         245/50R16        K08 K42 K46 K49 K56         V16 S04
Volvo V70             96-184         205/55R16        K07 K08 T88 T89 T91         A02 A04 A05
S                     96-184         215/55R16        K06 K08 K49                 A06 A08 A09
e4*98/14*0040*..,     96-184         225/50R16        K01 K02 K46 K49 K50 LK5     A12 A14 A21
e4*2001/116*0040*..                                                               B02 B03 V00
                                                                                  V16 X7V S04


Auflagen und Hinweise

A02     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachver-
ständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder
einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A04     Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwen-
denden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Ferner
sind nur Reifen eines Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung un-
terschiedlicher Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug
durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller zu bestätigen.

A05     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

A06     Die Mindesteinschraubtiefen der Radschrauben bzw. Muttern betragen (sofern serienmäßig
nicht unterschritten) 6,5 Umdrehungen für M12x1,5; 7,5 Umdrehungen für M12x1,25 oder M14x1,5
und 8 Umdrehungen für Gewinde 1/2" UNF.

A08     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht län-
ger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet wer-
den. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.




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Nummer                         55-220302-A19-VTGA01

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7Jx16H2 Typ RC05 706
Hersteller                     Rad Center Derkum GmbH

                                                                                       Seite 4 von 7

A09     Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorge-
schriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A11    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an der Antriebsachse verwendet werden.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14     Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unter-
halb der Felgenschulter angebracht werden.

A21     Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung
von außen, die weitgehend den Normen DIN, E.T.R.T.O oder der Tire and Rim entsprechen, zulässig.
Bei Fahrzeugausführungen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig.

A30    Die Verwendung von Schneeketten wurde nicht geprüft.

B02    Vor Montage der Sonderräder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrau-
ben oder Sicherungsringe an den Anschlußflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.

B03     Die Sonderräder sind nicht zulässig an Fahrzeugen, die ausschließlich mit größeren und/oder
breiteren Serienrädern (mit Ausnahme von Felgen für M+S-Bereifung) ausgerüstet sind.

Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
Roadster.

Cpe    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.

G01     Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Weg-
streckenzählers innerhalb der gesetzlich erlaubten Toleranzen (Paragraph 57 StVZO) liegt. Wird die
Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren eingetragen Rad-Reifenkombinationen auf
Zulässigkeit zu überprüfen.

G39       Bei Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nicht mit der Reifengröße 205/65R15 ausgerüstet
sind, ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstrek-
kenzählers innerhalb der gesetzlich erlaubten Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige an-
geglichen werden muß. kann diese Rad-/Reifenkombination nicht als wahlweise Ausrüstung in die
Fahrzeugpapiere eingetragen werden.

G63      Bei Fahrzeugausführungen, die serienmäßig ausschließlich mit der Bereifung 205/65R15 aus-
gerüstet sind , ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich erlaubten Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die An-
zeige angeglichen werden muß, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung
in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden.

K01    An Achse 1 ist ggf. durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Frei-
gängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K02    An Achse 2 ist ggf. durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Frei-
gängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.




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Nummer                         55-220302-A19-VTGA01

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7Jx16H2 Typ RC05 706
Hersteller                     Rad Center Derkum GmbH

                                                                                        Seite 5 von 7

K04    An Achse 2 ist ggf. durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K05    An Achse 1 ist ggf. durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw.
deren Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K06    An Achse 2 ist ggf. durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw.
deren Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K07     Ggf. ist an Achse 1 eine ausreichende Radabdeckung durch Anbau von Teilen oder durch
sonstige geeignete Maßnahmen herzustellen.

K08     Ggf. ist an Achse 2 eine ausreichende Radabdeckung durch Anbau von Teilen oder durch
sonstige geeignete Maßnahmen herzustellen.

K11    Ggf. ist durch Nacharbeiten der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt eine aus-
reichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K42      An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigän-
gigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K46     An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K49    Eine ausreichende Abdeckung der Reifenlaufflächen an Achse 1 ist durch Anbau von Teilen
oder sonstige geeignete Maßnahmen herzustellen.

K50    Eine ausreichende Abdeckung der Reifenlaufflächen an Achse 2 ist durch Anbau von Teilen
oder sonstige geeignete Maßnahmen herzustellen.

K56    Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine ausrei-
chende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

LK5    An Achse 1 ist ggf. durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der Rad-
hausinnenkotflügel bzw. der Kunststoffeinsätze im Bereich der Radinnenseite eine ausreichende Frei-
gängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

M+S    Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

NBF    Das Sonderrad ist nicht zulässig für beschußgeschützte Fahrzeugausführungen.

Pe8    Aufgrund fehlender Freigänigkeit zur Bremsanlage ist das Sonderrad nicht zulässig für Fahr-
zeugausführungen mit Brembo-Bremssattel in Verbindung mit Bremsscheibendurchmesser 309 mm
an Achse 1.

R09     Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung in den Fahrzeugpa-
pieren eingetragen ist.

R35    Sofern bei dieser Reifengröße Reifenfabrikatsbindungen aufgeführt sind, sollten die vom Fahr-
zeughersteller empfohlenen Reifen verwendet werden.

R37      Diese Reifengröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig ausschließ-
lich mit größerer und/oder breiterer Bereifung ausgerüstet sind.




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Nummer                           55-220302-A19-VTGA01

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 7Jx16H2 Typ RC05 706
Hersteller                       Rad Center Derkum GmbH

                                                                                              Seite 6 von 7

RDK Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß ggf. das serienmäßige RDK- bzw.
RDC-System (Elektronisches Reifendruck-Kontrollsystem) in Verbindung mit den Sonderrädern nicht
mehr funktionsfähig ist. Dieses System ist dann durch einen Fach-Händler zu deaktivieren oder durch
ein geeignetes Reifendruck-Kontrollsystem, wenn möglich, zu ersetzen.

S01    Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 ver-
wendet werden.

S02    Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 ver-
wendet werden.

S03    Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 ver-
wendet werden.

S04    Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 ver-
wendet werden.

T86     Reifen (LI 86) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1060 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16).

T87     Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16).

T88     Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16).

T89     Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16).

T91     Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16).

V00    Unterschiedliche Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse sind nicht zulässig für Fahrzeug-
ausführungen mit Allradantrieb (z.B. AWD, 4-Matic, Syncro, 4x4,...).

V16   Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei-
fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

        Vorderachse     Hinterachse

        205/45R16       225/40R16
        205/50R16       225/45R16
        205/55R16       225/50R16, 245/45R16
        205/60R16       225/55R16
        215/40R16       225/40R16, 245/35R16
        215/50R16       245/45R16
        215/55R16       235/50R16
        225/40R16       245/35R16, 255/35R16
        225/50R16       245/45R16
        225/55R16       245/50R16
        225/60R16       245/55R16

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen - oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise gelten
achsweise.




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Nummer                         55-220302-A19-VTGA01

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7Jx16H2 Typ RC05 706
Hersteller                     Rad Center Derkum GmbH

                                                                                         Seite 7 von 7

X7V      Rad-/Reifenkombination ist nicht zulässig für Fahrzeugausführung Volvo V70 Cross Country
(Typ S).


Hinweise zum Sonderrad
entfällt


Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfaßt Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Mai 2002.

Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 StVZO liegt vor.

Prüflaboratorium Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH akkreditiert
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes. Bundesrepublik Deutschland unter der
DAR-Registrier-Nr.: KBA-P 00008-95

Lambsheim, 31.Januar 2003




Bohlander                                                                     00047368.DOC




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