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							TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                            08-0991-A14-V05
TGA-Art                           13.1
Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8,0Jx17H2 Typ AR1-8017
Fertiger/Zulieferer               Gewe Reifengroßhandel GmbH

                                                                                           Seite 1 von 9

Hersteller                        Gewe Reifengroßhandel GmbH
                                  Hans Geiger Straße 15
                                  D-67661 Kaiserslautern
                                  QM-Nr. 49 02 0160905

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
Modell                            AR1
Typ                               AR1-8017
Radgröße                          8,0Jx17H2
Zentrierart                       Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring        Lochzahl/ Loch-     Einpress-   Rad-   Abrollumfang
führung                                             kreis- (mm)/ Mit-   tiefe       last   (mm)
                                                    tenloch-ø (mm)      (mm)        (kg)
T3           AR1-8017 T3 / Ø72,5 / Ø65,1            5/108/65,1          35          710    2100

Kennzeichnungen
Herstellerzeichen                 -
Radtyp und Ausführung             AR1-8017 (s.o.)
Radgröße                          8,0Jx17H2
Einpresstiefe                     ET (s.o.)
Giessereikennzeichen              MA
Herstelldatum                     Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)      Schaftlänge (mm)
S02       Schraube M12x1,25            Kegel 60°      100                    28
S03       Schraube M12x1,25            Kegel 60°      90                     32
S04       Schraube M12x1,25            Kegel 60°      100                    32
S05       Schraube M14x1,5             Kegel 60°      130                    32
S06       Mutter M12x1,5               Kegel 60°      110                    -
S07       Schraube M12x1,25            Kegel 60°      90                     26
S08       Schraube M12x1,25            Kegel 60°      120                    26

Prüfungen

Das Gutachten über die Sonderradprüfungen wurde von der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH unter
der Gutachten Nr. 080991-A00-V01 ausgestellt.

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
fungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                        Citroen
                                  Peugeot
                                  Volvo

Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                            08-0991-A14-V05
TGA-Art                           13.1
Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8,0Jx17H2 Typ AR1-8017
Fertiger/Zulieferer               Gewe Reifengroßhandel GmbH

                                                                                      Seite 2 von 9

Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und Hin-    Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       weise                               Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Citroen C5              80-103         225/55R17                                       A06 A12 A16
R*****, R               80-103         235/50R17                                       A21 AuT B33
e2*2001/116*0360*...;   80-103         255/45R17                                       Car Lim X31
e2*2007/46*0065*..                                                                     S04
Citroen XM              80-140         215/45R17   K42 K56 T87                         A06 A12 A16
Y4..                    80-140         235/40R17   K42 K56                             A21 B02 R21
e2*93/81*,98/14*        80-140         245/35R17   K42 K56 T87                         V17 S04
0134 bis 0143*..
Peugeot 308, 308SW      60-115         215/45R17   K1a K6f                             A06 A12 A16
L                       60-115         225/45R17   K1a K1b K2b K5d K6h K6i K8h         A21 A58 Car
e2*2007/46*0405*..      60-115         235/40R17   K1a K1b K2b K5d K6h K6i K8h         Flh S02
                        60-115         235/45R17   G01 K1a K1b K2b K5d K6h K6i K8h
                        60-115         245/40R17   K1c K2c K6h K6i K7d K8m
Peugeot 407/407SW       80-103         225/50R17   K1c K2a K2b K42 K46                 A06 A12 A16
6*...*; 6*****; 6       80-103         245/45R17   K1c K2a K2b K42 K46 T89             A21 B33 Car
e2*2001/116*                                                                           Lim S04
0292-0297,0312,
0328,0330-0332,
0336,0346,0352*..;
e2*2001/116*0369*..;
e3*2007/46*0062*..
Peugeot 508             82-122         215/55R17   K1c K2b K6k K6n R70                 A06 A12 A16
8                       82-122         225/50R17   K1c K2b K5a K6l K8b                 A21 A58 Car
e2*2007/46*0080*..;     82-122         245/45R17   K1c K2b K5a K6l K8b                 Lim S08
e2*2007/46*0081*..
Peugeot 605             79-147         215/45R17   T87 T88                             A06 A12 A16
6B                      79-147         225/45R17                                       A21 B02 K2b
F396,                   79-147         235/40R17                                       K41 K42 K44
e2*93/81*0156*..        79-147         245/35R17   T87 T88                             R21 V17 S03
Peugeot 607             79-116         225/50R17   K1c K2b                             A06 A12 A16
9 / 9*****              79-116         235/45R17   K2b                                 A21 B33 Pe8
e2*98/14*0199*..        79-116         245/45R17   K1c K2b K42 T89 T95                 V17 S07
                        79-116         255/45R17   K1c K2b K42 K46
Volvo 960               125-150        205/50R17   K41 K42 R70                         A06 A12 A16
964-965                 125-150        215/45R17   K41 K42 T87 T88                     A21 B02 S06
G851
Volvo 960, S90, V90     125-150        205/50R17   K41 K42 R70                         A06 A12 A16
9                       125-150        215/45R17   K41 K42 T87 T88                     A21 B02 S06
e4*95/54*0006*..
Volvo S60, -/BiFuel     85-191         205/50R17   K1a K2b K41 K42 K46 R37 R70         A06 A12 A16
R, H                    85-191         215/45R17   K1a K2b K46 R37 T87 T88             A21 B02 V00
e9*98/14, 2001/116*     85-191         225/45R17   K1a K2b K42 K46                     V17 S05
0036,0044*..            85-191         235/40R17   K1a K2b K42 K46 K56
                        85-191         235/45R17   G52 K1a K2b K41 K42 K46 K56
Volvo S80, -/BiFuel     96-200         225/50R17   K1c K2b K41 K42 K46 K56             A06 A12 A16
T, K                    96-200         235/45R17   K1c K2b K42 K46 K56                 A21 B02 NBF
e9*96/79,98/14,         96-200         245/45R17   K1c K2b K41 K42 K46 K56             V00 V17 S05
2001/116*
0028,0043*..



Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                           08-0991-A14-V05
TGA-Art                          13.1
Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 8,0Jx17H2 Typ AR1-8017
Fertiger/Zulieferer              Gewe Reifengroßhandel GmbH

                                                                                       Seite 3 von 9

Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen       Reifenbezogene Auflagen und Hin-      Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       weise                                 Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Volvo V70, -/BiFuel    85-191         205/50R17    K1a K2b K41 K42 K46 R37 R70 T89       A06 A12 A16
S, J                                               T93                                   A21 B02 V00
e4*98/14,2001/116*     85-191         215/45R17    K1a K2b K46 R37 T88 T91               V17 X7V S05
0040,0061*..           85-191         225/45R17    K1a K2b K42 K46
                       85-191         225/50R17    K1c K2b K41 K42 K45 K46 K56 R09
                       85-191         235/40R17    K1c K2b K42 K46 K56
                       85-191         235/45R17    G52 K1a K2b K41 K42 K46 K56
Volvo XC70; V70 XC     120-154        215/60R17    K42 K46 R70                           A06 A12 A16
S                      120-154        225/55R17    K1c K42                               A21 B02 KMV
e4*98/14*0040*..,      120-154        235/50R17    K1c K2b K42                           S05
e4*2001/116*0040*..    120-154        235/55R17    K1c K2b K42 K46
- XC (Cross Country)


Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B. Reifendruck-
kontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend er-
setzt werden.

Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des vorliegenden Tei-
legutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraft-
fahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der An-
lage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der vorgeschriebenen Änderungsabnahme
vorzuführen.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
rungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
fang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Rei-
fenfülldruck zu beachten ist.


Spezielle Auflagen und Hinweise

A06     Die Mindesteinschraubtiefen der Radschrauben bzw. Muttern betragen (sofern serienmäßig
nicht unterschritten) 6,5 Umdrehungen für M12x1,5; 7,5 Umdrehungen für M12x1,25 und M14x1,5; 8
Umdrehungen für Gewinde 1/2" UNF bzw. 9 Umdrehungen für M14x1,25.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         08-0991-A14-V05
TGA-Art                        13.1
Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,0Jx17H2 Typ AR1-8017
Fertiger/Zulieferer            Gewe Reifengroßhandel GmbH

                                                                                       Seite 4 von 9

A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A16     Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unter-
halb der Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf
einen Mindestabstand von 2 mm zu Bremssattel bzw. Fahrwerksteilen zu achten.

A21      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
det, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer
Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeits-
symbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile
müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Fel-
genrand hinausragen.

A58     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

AuT    Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Sonderräder nicht zulässig an
Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 340mm an Achse1.

B02     Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs-Schrauben
oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.

B33    Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Sonderräder nicht zulässig an
Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 330mm oder größer an Achse1.

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Kombili-
mousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3- türig und 5- türig).

G01     Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Weg-
streckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzei-
ge angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

G52     Ist die Reifengröße 215/55R16, 235/45R17, 225/50R17 oder 235/40R18 keine der serienmä-
ßigen Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedie-
nungsanleitung) , so ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers
und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird
die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbe-
scheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

K1a      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustel-
len. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich
abgedeckt sein.




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Nummer                         08-0991-A14-V05
TGA-Art                        13.1
Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,0Jx17H2 Typ AR1-8017
Fertiger/Zulieferer            Gewe Reifengroßhandel GmbH

                                                                                        Seite 5 von 9

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K1c     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
ten Bereich abgedeckt sein.

K2a     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
Bereich abgedeckt sein.

K2c     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
ten Bereich abgedeckt sein.

K41      An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigän-
gigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K42      An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigän-
gigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K44    An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende Frei-
gängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K45     An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.

K46     An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K56    Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine ausrei-
chende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K5a    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K5d    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.



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Nummer                         08-0991-A14-V05
TGA-Art                        13.1
Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,0Jx17H2 Typ AR1-8017
Fertiger/Zulieferer            Gewe Reifengroßhandel GmbH

                                                                                        Seite 6 von 9

K6f    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 150 mm nach
Radmitte vollständig umzulegen.

K6h     An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur Radhausaus-
schnittkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen. Die Befesti-
gungsschraube ist soweit wie möglich nach hinten zu versetzen.

K6i   An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Heckschürze auf einer Länge von
100 mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen.

K6k    An Achse 2 ist die Heckschürze einschließlich Innenverkleidung am Übergang zur Radhaus-
ausschnittkante um 5 mm auszustellen.

K6l    An Achse 2 ist die Heckschürze einschließlich Innenverkleidung am Übergang zur Radhaus-
ausschnittkante um 10 mm auszustellen.

K6n    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 300 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K7d    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

K8b    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 300 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

K8h    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

K8m An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 10 mm aufzuweiten.

KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. Kotflügel-
verbreiterungen (Radlaufleisten).

Lim     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

NBF     Die Räder sind nicht zulässig für gepanzerte bzw. beschussgeschützte Fahrzeugausführun-
gen.

Pe8    Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage ist das Sonderrad nicht zulässig für Fahr-
zeugausführungen mit Brembo-Bremssattel in Verbindung mit Bremsscheibendurchmesser 309 mm
an Achse 1.

R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

R21      Es können Reifen gleicher Größe verwendet werden, die gemäß Bestätigung des Reifenher-
stellers auf der im Gutachten genannten Radgröße montierbar sind und ausreichende Tragfähigkeit
bei max. Sturzwinkel und Höchstgeschwindigkeit aufweisen. Diese Bestätigung ist vom Führer des
Fahrzeugs mitzuführen.

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größe-
ren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier
oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.



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Nummer                          08-0991-A14-V05
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Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,0Jx17H2 Typ AR1-8017
Fertiger/Zulieferer             Gewe Reifengroßhandel GmbH

                                                                                         Seite 7 von 9

R70    Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den
Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

S02     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S04     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S05     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S05
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S06     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S06
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S07     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S07
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S08     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S08
(siehe Seite 1) verwendet werden.

T87    Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T89    Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T95    Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

V00    Unterschiedliche Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse sind nicht zulässig für Fahrzeug-
ausführungen mit Allradantrieb (z.B. AWD, 4-Matic, Syncro, 4x4,...).

V17   Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei-
fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

        Vorderachse     Hinterachse

Nr. 1 195/40R17         215/35R17
Nr. 2 195/45R17         215/40R17
Nr. 3 205/40R17         225/35R17




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Nummer                         08-0991-A14-V05
TGA-Art                        13.1
Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,0Jx17H2 Typ AR1-8017
Fertiger/Zulieferer            Gewe Reifengroßhandel GmbH

                                                                                         Seite 8 von 9

         Vorderachse   Hinterachse (Forts.)

Nr. 4    205/45R17     235/40R17
Nr. 5    205/50R17     225/45R17, 235/45R17, 245/40R17, 255/40R17
Nr. 6    205/55R17     225/50R17
Nr. 7    215/40R17     245/35R17
Nr. 8    215/45R17     225/45R17, 235/40R17, 245/40R17, 255/40R17
Nr. 9    215/50R17     235/45R17, 245/45R17, 275/40R17
Nr. 10   215/55R17     235/50R17
Nr. 11   225/45R17     245/40R17, 255/40R17, 265/40R17
Nr. 12   225/50R17     245/45R17, 255/45R17
Nr. 13   225/55R17     245/50R17, 255/50R17
Nr. 14   235/40R17     265/35R17, 275/35R17
Nr. 15   235/45R17     255/40R17, 265/40R17
Nr. 16   235/50R17     255/45R17
Nr. 17   235/55R17     255/50R17
Nr. 18   235/60R17     255/55R17
Nr. 19   245/40R17     255/40R17, 275/35R17
Nr. 20   245/45R17     265/40R17, 275/40R17
Nr. 21   255/45R17     285/40R17

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.

X31    An Achse 1 sind die Kabel für die Verschleißanzeige und des Anti-Blockier-Systems bzw.
deren Halterungen so zu verlegen oder zu verändern, dass bei vollständigem Lenkeinschlag ein Min-
destabstand von 4 mm zur Rad- / Reifenkombination vorhanden ist.

X7V    Rad-/Reifenkombination ist nicht zulässig für Fahrzeugausführung Volvo V70 Cross Country
ww. Volvo XC70 (Typ B, S).


Prüfort und Prüfdatum

Die Festigkeitsprüfung des Sonderradtyps wurde in Subang Jaya beim TUV Rheinland Malaysia Sdn.
Bhd. ab August 2008 durchgeführt. Die Verwendungsprüfung fand am 11. Februar 2015 in Lambs-
heim statt.


Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 9 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Juli 2008.




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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                        08-0991-A14-V05
TGA-Art                       13.1
Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 8,0Jx17H2 Typ AR1-8017
Fertiger/Zulieferer           Gewe Reifengroßhandel GmbH

                                                                                  Seite 9 von 9

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

Lambsheim, 11. Februar 2015




Haasis                                                            00223543.DOC




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