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							Teilegutachten 366-0287-09-WIRD-TG/N2

ANLAGE: 3 SEAT                                                      Radtyp: RS61 8x18
Hersteller: REIFEN GO! GmbH                                         Stand: 31.08.2011
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Fahrzeughersteller                       : SEAT
Raddaten:
Radgröße nach Norm           : 8 J X 18 H2                  Einpreßtiefe (mm)       : 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl      : 112/5                        Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                Mitten Zentrierring-    zul.       zul.     gültig
                                                                     loch   werkstoff        Rad-       Abroll   ab
                    Kennzeichnung            Kennzeichnung           (mm)                    last       umf.     Fertig
                    Rad                      Zentrierring                                    (kg)       (mm)     datum
8x18 5 112 35       RS61 8x18 PCD112         Ø73.1 Ø57.1                  57,1    Kunststoff    690      2150     04/09
571


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller         : SEAT
Befestigungsteile                        : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 29 mm, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile       : 120 Nm für Typ : 1P; 3R; 3RN; 5P; 5PN
                                           140 Nm für Typ : 7N
Verkaufsbezeichnung:     ALTEA, ALTEA XL, FREETRACK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen       Auflagen
5PN          e9*2007/46*0012*.. 103 - 147 225/40R18 88 22P; 24J; 24M; 5FE        Altea 4 Freetrack;
                                          245/35R18 88 22I; 22Q; 24C; 24D; 5FE Allradantrieb;
                                103 - 155 225/45R18 91 22P; 24J; 24M             10B; 11G; 11H; 11K;
                                          235/40R18 91 22Q; 24C; 24M             12A; 51A; 71A; 723;
                                          245/40R18 93 21P; 22I; 22Q; 24C; 24D 73C; 74A; 74P
5PN          e9*2007/46*0012*.. 63 - 118 215/40R18 89 21P; 22H; 22Q; 24C; 24M Nicht Altea
                                63 - 125 225/40R18 88 21P; 22H; 22Q; 24C;        Freetrack;
                                                        24D; 5FE                 10B; 11G; 11H; 11K;
                                          245/35R18 88 22F; 22Q; 24D; 5FE; 57F; 12A; 51A; 573; 71A;
                                                        68T                      723; 73C; 74A; 74P
                                63 - 147 225/40R18 88W 21P; 22H; 22Q; 24C;
                                                        24D; 5FE
                                          235/40R18 91 21B; 22H; 22Q; 24C; 24D
                                          245/35R18 88W 22F; 22Q; 24D; 5FE; 57F;
                                                        68T
5PN          e9*2007/46*0012*.. 77 - 147 225/40R18 88W 22P; 24J; 24M; 5FE        Altea Freetrack;
                                          245/35R18 88W 22I; 22Q; 24C; 24D; 5FE; Frontantrieb;
                                                        68T                      10B; 11G; 11H; 11K;
                                77 - 155 225/45R18 91 22P; 24J; 24M              12A; 51A; 71A; 723;
                                          235/40R18 91 22Q; 24C; 24M             73C; 74A; 74P
                                          245/40R18 93 21P; 22I; 22Q; 24C; 24D

Verkaufsbezeichnung:     ALTEA, ALTEA XL, TOLEDO, FREETRACK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen       Auflagen zu Reifen                    Auflagen
5P           e9*2001/116*0050*.. 103 - 147 225/40R18 88 22P; 24J; 24M; 5FE                    Altea 4 Freetrack;
                                           245/35R18 88 22I; 22Q; 24C; 24D; 5FE               Allradantrieb;
                                 103 - 155 225/45R18 91 22P; 24J; 24M                         10B; 11G; 11H; 11K;
                                           235/40R18 91 22Q; 24C; 24M                         12A; 51A; 71A; 723;
                                           245/40R18 93 21P; 22I; 22Q; 24C; 24D               73C; 74A; 74P




                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Teilegutachten 366-0287-09-WIRD-TG/N2

ANLAGE: 3 SEAT                                                      Radtyp: RS61 8x18
Hersteller: REIFEN GO! GmbH                                         Stand: 31.08.2011
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Verkaufsbezeichnung:     ALTEA, ALTEA XL, TOLEDO, FREETRACK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen        Auflagen zu Reifen       Auflagen
5P           e9*2001/116*0050*.. 63 - 118 215/40R18 89  21P; 22H; 22Q; 24C; 24M Nicht Altea
                                 63 - 125 225/40R18 88 21P; 22H; 22Q; 24C;       Freetrack;
                                                        24D; 5FE                 10B; 11G; 11H; 11K;
                                          245/35R18 88 22F; 22Q; 24D; 5FE; 57F; 12A; 51A; 573; 71A;
                                                        68T                      723; 73C; 74A; 74P
                                 63 - 147 225/40R18 88W 21P; 22H; 22Q; 24C;
                                                        24D; 5FE
                                          235/40R18 91 21B; 22H; 22Q; 24C; 24D
                                          245/35R18 88W 22F; 22Q; 24D; 5FE; 57F;
                                                        68T
5P           e9*2001/116*0050*.. 77 - 147 225/40R18 88W 22P; 24J; 24M; 5FE       Altea Freetrack;
                                          245/35R18 88W 22I; 22Q; 24C; 24D; 5FE; Frontantrieb;
                                                        68T                      10B; 11G; 11H; 11K;
                                 77 - 155 225/45R18 91 22P; 24J; 24M             12A; 51A; 71A; 723;
                                          235/40R18 91 22Q; 24C; 24M             73C; 74A; 74P
                                          245/40R18 93 21P; 22I; 22Q; 24C; 24D

Verkaufsbezeichnung:     EXEO, EXEO ST
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen          Auflagen
3R           e9*2001/116*0072*.. 75 - 125 215/40R18 89W           22H; 51J                    Stufenheck;
3RN          e9*2007/46*0011*..  75 - 147 215/40R18 89Y           22H; 51J                    Frontantrieb;
                                          225/40R18 92            21P; 22H                    10B; 11G; 11H; 11K;
                                          235/40R18 91            21P; 22F; 24J; 248          12A; 51A; 71A; 723;
                                                                                              729; 73C; 74A; 74P
3R             e9*2001/116*0072*..   75 - 125 215/40R18 89W       22H; 51J                    Kombi; Frontantrieb;
3RN            e9*2007/46*0011*..    75 - 147 215/40R18 89Y       22H; 51J                    10B; 11G; 11H; 11K;
                                              225/40R18 92        21P; 22H                    12A; 51A; 71A; 723;
                                              235/40R18 91        21P; 22F; 24J; 248          729; 73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     LEON
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis        kW        Reifen             Auflagen zu Reifen          Auflagen
1P           e9*2001/116*0052*..     177       225/40R18 92       21B; 22F; 24C; 24D          Nur Leon Cupra;
                                               235/40R18 91       21B; 22F; 24C; 24D          Frontantrieb;
                                               245/35R18 92       22F; 24D; 57F; 68T          10B; 10S; 11G; 11H;
                                                                                              11K; 12A; 51A; 573;
                                                                                              71A; 723; 73C; 74A;
                                                                                              74P
1P             e9*2001/116*0052*..   63 - 155 215/40R18 89        22P; 24J; 24M; 51J          Schrägheck;
                                              225/40R18 88        21B; 22F; 24C; 24D          Frontantrieb;
                                              235/40R18 91        21B; 22F; 24C; 24D          10B; 10S; 11G; 11H;
                                              245/35R18 88        22F; 24D; 57F; 68T          11K; 12A; 51A; 71A;
                                                                                              723; 73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     SEAT ALHAMBRA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen          Auflagen
7N           e1*2007/46*0402*.., 85 - 147 225/45R18 95            365                         Frontantrieb;
               e1*2007/46*0435*..
                                                                                              10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                              12A; 51A; 71A; 723;
                                                                                              729; 73C; 74A; 74P;
                                                                                              75I




                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Teilegutachten 366-0287-09-WIRD-TG/N2

ANLAGE: 3 SEAT                                                      Radtyp: RS61 8x18
Hersteller: REIFEN GO! GmbH                                         Stand: 31.08.2011
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Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
11K) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
     diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
     diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
     der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite ist eine
     ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite ist eine
     ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen
     Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen.
22I)   Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
       diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
       der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen.
22P) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Innenkotflügel auf der Radaußenseite ist eine ausreichende
     Freigängigkeit unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK
     herzustellen.
22Q) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Innenkotflügel auf der Radaußenseite ist eine ausreichende
     Freigängigkeit herzustellen.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.



                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Teilegutachten 366-0287-09-WIRD-TG/N2

ANLAGE: 3 SEAT                                                      Radtyp: RS61 8x18
Hersteller: REIFEN GO! GmbH                                         Stand: 31.08.2011
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24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
365) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages an der Vorderachse ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1120kg.
68T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          225/40R18
                    Hinterachse:                          245/35R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird


                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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Hersteller: REIFEN GO! GmbH                                         Stand: 31.08.2011
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       empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71A) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußen- und -innenseite nur Klebegewichte
     unterhalb der Felgenschulter angebracht werden.
723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
     Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
     von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
       Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
       ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.




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