TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO
Nummer 07-0108-A05-V01
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,0Jx17H2 Typ MR-770
Hersteller Rimstock plc.
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Auftraggeber Rimstock plc.
Church Lane
West Bromwich B71 1BY
Vertrieb Team Dynamics GmbH
Bodenseestraße 165
81243 München
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad
Modell Monza R
Typ MR-770
Radgröße 7,0Jx17H2
Zentrierart Mittenzentrierung
Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Einpress- Rad- Abrollumfang
Lochkreis- (mm)/ tiefe last (mm)
Mittenloch-ø (mm) (kg)
(mm)
384100108 MR-770/SR134 Ø73.1Ø57.1 4/100/57,1 38 575 1990
Kennzeichnungen
Herstellerzeichen RIM
Radtyp und Ausführung MR-770 (s.o.)
Radgröße 7,0Jx17H2
Einpresstiefe (s.o.)
Giessereikennzeichen -
Herkunftsmerkmal ENGLAND
Herstelldatum Monat und Jahr
Befestigungsmittel
Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)
S01 Schraube M12x1,5 Kegel 60° 110 26
Prüfungen
Die Sonderradprüfungen wurden vom TÜV Österreich (Gutachten Nr. 2006- -2884_K2/BUM)
durchgeführt.
Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 wurden an den im Verwendungsbereich
aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen durchgeführt.
Verwendungsbereich
Hersteller Seat
Volkswagen
Spurverbreiterung innerhalb 2% / Fahrwerksfestigkeitsnachweis liegt vor
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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO
Nummer 07-0108-A05-V01
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,0Jx17H2 Typ MR-770
Hersteller Rimstock plc.
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Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und
Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Seat Cordoba 44-95 205/40R17 G01 K41 K42 K56 LK6 A02 A04 A05
6K/C A06 A08 A09
G613 A12 A14 A16
A18 S01
Seat Cordoba/Ibiza 37-115 205/40R17 G01 K41 K42 K56 LK6 A02 A04 A05
6K A06 A08 A09
e9*93/81*0001*.., A12 A14 A16
e9*98/14*0001*.. A18 Car Flh
L18 S01
Seat Ibiza 33-110 205/40R17 G01 K41 K42 K56 LK6 A02 A04 A05
6K A06 A08 A09
G406 A12 A14 A16
A18 S01
VW Corrado 79-118 205/40R17 K42 K45 K49 K50 T80 T81 T84 A02 A04 A05
53I A06 A08 A09
E664, /1 A12 A14 A16
A18 X32 S01
VW Golf (III), Vento 40-85 205/40R17 G01 K42 K49 K56 T80 T81 T84 A02 A04 A05
1E, 1E..., 1H, 1H... 40-85 205/40R17 K42 K49 K56 T80 T81 T84 X17 A06 A08 A09
F804,894, G156,407, 40-85 215/35R17 K42 K49 K56 T79 T83 A12 A14 A16
e1*93/81*0004*, 40-85 215/40R17 G01 K41 K42 K45 K49 K56 T83 A18 X32 S01
e1*96/79*0068*, X17
e1*96/79*0070*,
e1*98/14*0070*
VW Passat 50-100 205/40R17 T84 A02 A04 A05
35I 50-100 215/40R17 G01 K42 K45 K49 T83 T85 T87 A06 A08 A09
E657, /1 A12 A14 A16
A18 X32 S01
VW Passat 85-118 205/40R17 T84 A02 A04 A05
35I-299 85-118 215/40R17 G01 K42 K45 K49 T83 T85 T87 A06 A08 A09
E960 A12 A14 A16
A18 X32 S01
VW Polo, P. Classic 40-81 205/40R17 G01 K41 K42 K45 K49 K56 A02 A04 A05
6KV A06 A08 A09
H249, A12 A14 A16
e9*93/81*0008*.., A18 S01
e9*98/14*0008*..
Auflagen und Hinweise
A02 Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis
entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
A04 Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen.
Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei
Verwendung unterschiedlicher Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige
Fahrzeug durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller zu bestätigen.
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Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,0Jx17H2 Typ MR-770
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A05 Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.
A06 Die Mindesteinschraubtiefen der Radschrauben bzw. Muttern betragen (sofern serienmäßig
nicht unterschritten) 6,5 Umdrehungen für M12x1,5; 7,5 Umdrehungen für M12x1,25 oder M14x1,5
und 8 Umdrehungen für Gewinde 1/2" UNF.
A08 Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.
A09 Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.
A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.
A14 Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter angebracht werden.
A16 Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter angebracht werden.
A18 Es sind nur schlauchlose Reifen und Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die
weitgehend den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Das Ventil darf
nicht über den Felgenrand hinausragen.
Car Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).
Flh Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3- türig und 5- türig).
G01 Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich erlaubten Toleranzen (Paragraph 57 StVZO) liegt. Wird
die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren eingetragenen Rad-Reifenkombinationen
auf Zulässigkeit zu überprüfen.
K41 An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K42 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K45 An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muß erhalten bleiben.
K49 Eine vorschriftsmäßige Radabdeckung an Achse 1 ist durch Anbau von Teilen oder sonstige
geeignete Maßnahmen herzustellen.
K50 Eine vorschriftsmäßige Radabdeckung an Achse 2 ist durch Anbau von Teilen oder sonstige
geeignete Maßnahmen herzustellen.
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K56 Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
L18 Bei Fahrzeugausführungen mit Stabilisatordurchmesser 18 mm an Achse 1 ist bei vollem
Lenkeinschlag auf einen Mindestabstand von 5 mm zwischen Rad-Reifen-Kombination und Stabilisator
zu achten. Bei Fahrzeugausführungen mit Stabilisatordurchmesser 20 mm oder 21,5mm an Achse 1
ist der Lenkeinschlag zu begrenzen.
LK6 An Achse 1 ist durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der
Radhausinnenkotflügel bzw. der Kunststoffeinsätze im Bereich der Radinnenseite eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
S01 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01
(siehe Seite 1) verwendet werden.
T79 Reifen (LI 79) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 874 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T80 Reifen (LI 80) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 900 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T81 Reifen (LI 81) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 924 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T83 Reifen (LI 83) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 974 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T84 Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T85 Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T87 Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
X17 Rad-Reifen-Kombination(en) zulässig bei Fahrzeugausführungen mit Serienbereifung
195/60R14 oder 195/55R15.
X32 Die Verwendung der Sonderräder ist nicht möglich an Fahrzeugausführungen mit großer
Fettkappe / Nabe.
Hinweise zum Sonderrad
Zwei Sonderradausführungen werden mit Doppellochkreis in folgender Kombination gefertigt:
Ausführung 388100108 mit 100/4 und 108/4; Ausführung 388098114 mit 098/4 und 114,3/4.
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Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,0Jx17H2 Typ MR-770
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Prüfergebnis
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.
Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten,
die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
Das Gutachten umfaßt Blatt 1 bis 5 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum November 2003.
Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 StVZO liegt vor.
Prüflaboratorium Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH akkreditiert
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes. Bundesrepublik Deutschland unter der
DAR-Registrier-Nr.: KBA-P 00008-95
Lambsheim, 19.April 2007
Tufan 00107532.DOC
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