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							TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         07-0108-A05-V01

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,0Jx17H2 Typ MR-770
Hersteller                     Rimstock plc.

                                                                                       Seite 1 von 5

Auftraggeber                   Rimstock plc.
                               Church Lane
                               West Bromwich B71 1BY

Vertrieb                       Team Dynamics GmbH
                               Bodenseestraße 165
                               81243 München

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad
Modell                         Monza R
Typ                            MR-770
Radgröße                       7,0Jx17H2
Zentrierart                    Mittenzentrierung

Ausführung     Kennzeichnung Rad/ Zentrierring     Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
                                                   Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                   Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                   (mm)
384100108      MR-770/SR134 Ø73.1Ø57.1             4/100/57,1         38       575     1990

Kennzeichnungen
Herstellerzeichen              RIM
Radtyp und Ausführung          MR-770 (s.o.)
Radgröße                       7,0Jx17H2
Einpresstiefe                  (s.o.)
Giessereikennzeichen           -
Herkunftsmerkmal               ENGLAND
Herstelldatum                  Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.    Art der Befestigungsmittel   Bund            Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)
S01    Schraube M12x1,5             Kegel 60°       110               26

Prüfungen

Die Sonderradprüfungen wurden vom TÜV Österreich (Gutachten Nr. 2006- -2884_K2/BUM)
durchgeführt.

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 wurden an den im Verwendungsbereich
aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                     Seat
                               Volkswagen

Spurverbreiterung              innerhalb 2% / Fahrwerksfestigkeitsnachweis liegt vor




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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          07-0108-A05-V01

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,0Jx17H2 Typ MR-770
Hersteller                      Rimstock plc.

                                                                                         Seite 2 von 5

Handelsbezeichnung kW-Bereich        Reifen            Reifenbezogene Auflagen und       Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                           Hinweise                          Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Seat Cordoba       44-95             205/40R17         G01 K41 K42 K56 LK6               A02 A04 A05
6K/C                                                                                     A06 A08 A09
G613                                                                                     A12 A14 A16
                                                                                         A18 S01
Seat Cordoba/Ibiza     37-115        205/40R17         G01 K41 K42 K56 LK6               A02 A04 A05
6K                                                                                       A06 A08 A09
e9*93/81*0001*..,                                                                        A12 A14 A16
e9*98/14*0001*..                                                                         A18 Car Flh
                                                                                         L18 S01
Seat Ibiza             33-110        205/40R17         G01 K41 K42 K56 LK6               A02 A04 A05
6K                                                                                       A06 A08 A09
G406                                                                                     A12 A14 A16
                                                                                         A18 S01
VW Corrado             79-118        205/40R17         K42 K45 K49 K50 T80 T81 T84       A02 A04 A05
53I                                                                                      A06 A08 A09
E664, /1                                                                                 A12 A14 A16
                                                                                         A18 X32 S01
VW Golf (III), Vento   40-85         205/40R17         G01 K42 K49 K56 T80 T81 T84       A02 A04 A05
1E, 1E..., 1H, 1H...   40-85         205/40R17         K42 K49 K56 T80 T81 T84 X17       A06 A08 A09
F804,894, G156,407,    40-85         215/35R17         K42 K49 K56 T79 T83               A12 A14 A16
e1*93/81*0004*,        40-85         215/40R17         G01 K41 K42 K45 K49 K56 T83       A18 X32 S01
e1*96/79*0068*,                                        X17
e1*96/79*0070*,
e1*98/14*0070*
VW Passat              50-100        205/40R17         T84                               A02 A04 A05
35I                    50-100        215/40R17         G01 K42 K45 K49 T83 T85 T87       A06 A08 A09
E657, /1                                                                                 A12 A14 A16
                                                                                         A18 X32 S01
VW Passat              85-118        205/40R17         T84                               A02 A04 A05
35I-299                85-118        215/40R17         G01 K42 K45 K49 T83 T85 T87       A06 A08 A09
E960                                                                                     A12 A14 A16
                                                                                         A18 X32 S01
VW Polo, P. Classic    40-81         205/40R17         G01 K41 K42 K45 K49 K56           A02 A04 A05
6KV                                                                                      A06 A08 A09
H249,                                                                                    A12 A14 A16
e9*93/81*0008*..,                                                                        A18 S01
e9*98/14*0008*..

Auflagen und Hinweise

A02     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis
entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A04     Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen.
Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei
Verwendung unterschiedlicher Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige
Fahrzeug durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller zu bestätigen.


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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         07-0108-A05-V01

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,0Jx17H2 Typ MR-770
Hersteller                     Rimstock plc.

                                                                                        Seite 3 von 5

A05     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

A06     Die Mindesteinschraubtiefen der Radschrauben bzw. Muttern betragen (sofern serienmäßig
nicht unterschritten) 6,5 Umdrehungen für M12x1,5; 7,5 Umdrehungen für M12x1,25 oder M14x1,5
und 8 Umdrehungen für Gewinde 1/2" UNF.

A08     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.

A09    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14     Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter angebracht werden.

A16     Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter angebracht werden.

A18     Es sind nur schlauchlose Reifen und Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die
weitgehend den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Das Ventil darf
nicht über den Felgenrand hinausragen.

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3- türig und 5- türig).

G01     Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich erlaubten Toleranzen (Paragraph 57 StVZO) liegt. Wird
die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren eingetragenen Rad-Reifenkombinationen
auf Zulässigkeit zu überprüfen.

K41    An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K45     An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muß erhalten bleiben.

K49    Eine vorschriftsmäßige Radabdeckung an Achse 1 ist durch Anbau von Teilen oder sonstige
geeignete Maßnahmen herzustellen.

K50    Eine vorschriftsmäßige Radabdeckung an Achse 2 ist durch Anbau von Teilen oder sonstige
geeignete Maßnahmen herzustellen.



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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          07-0108-A05-V01

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,0Jx17H2 Typ MR-770
Hersteller                      Rimstock plc.

                                                                                          Seite 4 von 5

K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

L18      Bei Fahrzeugausführungen mit Stabilisatordurchmesser 18 mm an Achse 1 ist bei vollem
Lenkeinschlag auf einen Mindestabstand von 5 mm zwischen Rad-Reifen-Kombination und Stabilisator
zu achten. Bei Fahrzeugausführungen mit Stabilisatordurchmesser 20 mm oder 21,5mm an Achse 1
ist der Lenkeinschlag zu begrenzen.

LK6    An Achse 1 ist durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der
Radhausinnenkotflügel bzw. der Kunststoffeinsätze im Bereich der Radinnenseite eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

S01     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01
(siehe Seite 1) verwendet werden.

T79    Reifen (LI 79) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 874 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T80    Reifen (LI 80) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 900 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T81    Reifen (LI 81) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 924 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T83    Reifen (LI 83) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 974 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T84    Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T85    Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T87    Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

X17    Rad-Reifen-Kombination(en) zulässig bei Fahrzeugausführungen mit Serienbereifung
195/60R14 oder 195/55R15.

X32    Die Verwendung der Sonderräder ist nicht möglich an Fahrzeugausführungen mit großer
Fettkappe / Nabe.


Hinweise zum Sonderrad

Zwei Sonderradausführungen werden mit Doppellochkreis in folgender Kombination gefertigt:
Ausführung 388100108 mit 100/4 und 108/4; Ausführung 388098114 mit 098/4 und 114,3/4.




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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                        07-0108-A05-V01

Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 7,0Jx17H2 Typ MR-770
Hersteller                    Rimstock plc.

                                                                                     Seite 5 von 5

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten,
die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfaßt Blatt 1 bis 5 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum November 2003.

Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 StVZO liegt vor.

Prüflaboratorium Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH akkreditiert
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes. Bundesrepublik Deutschland unter der
DAR-Registrier-Nr.: KBA-P 00008-95

Lambsheim, 19.April 2007




Tufan                                                               00107532.DOC




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