TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO
Nummer 11-0472-A07-V04
TGA-Art 13.1
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9Jx20H2 Typ GT30
Fertiger/Zulieferer BBS International GmbH
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Hersteller Gewe Reifengroßhandel GmbH
Hans Geiger Straße 15
D-67661 Kaiserslautern
QM-Nr. 49 02 0160905
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad
Modell ASA Germany - GT3
Typ GT30
Radgröße 9Jx20H2
Zentrierart Mittenzentrierung
Aus- Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Loch- Einpress- Rad- Abrollumfang
führung kreis- (mm)/ Mit- tiefe last (mm)
tenloch-ø (mm) (mm) (kg)
RD 530 RD 530 / Ø72,5 / 66,1 5/114,3/66,1 38 967 2274
Kennzeichnungen
Herstellerzeichen ASA
Radtyp und Ausführung GT30 (s.o.)
Radgröße 9Jx20H2
Einpresstiefe ET (s.o.)
Giessereikennzeichen BBS
Herkunftsmerkmal GERMANY
Herstelldatum Monat und Jahr
Befestigungsmittel
Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)
S01 Mutter M12x1,25 Kegel 60° 110 -
S02 Schraube M12x1,5 Kegel 60° 110 26
S03 Schraube M14x1,5 Kegel 60° 145 28
Prüfungen
Das Gutachten über die Sonderradprüfungen wurde von der TÜV Automotive GmbH unter der Gut-
achten Nr. 11-00172-CP-BWG-00-A00-V00 ausgestellt.
Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
fungen durchgeführt.
Verwendungsbereich
Hersteller Dacia
Infiniti
Nissan
Renault
Spurverbreiterung innerhalb 2%
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO
Nummer 11-0472-A07-V04
TGA-Art 13.1
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9Jx20H2 Typ GT30
Fertiger/Zulieferer BBS International GmbH
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Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Hin- Auflagen und
Fahrzeug-Typ weise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Dacia Duster 2WD 63-92 235/35R20 K1c K2a K2b K3s A06 A12 A14
SD/SR 63-92 245/35R20 K1c K2c K3s A18 A58 KOV
e2*2001/116*0314*..; S02
e2*2001/116*0323*..;
e2*2007/46*0013*..;
e2*2007/46*0030*..
Dacia Duster 4WD 66-81 235/35R20 K1c K2a K2b K3s A06 A12 A14
SD/SR 66-81 245/35R20 K1c K2c K3s K8a A18 A56 KOV
e2*2001/116*0314*..; S02
e2*2001/116*0323*..;
e2*2007/46*0013*..;
e2*2007/46*0030*..
Infiniti FX / QX70 175-287 265/50R20 K1c K2b A06 A12 A14
S51, S51N 175-287 275/45R20 K1a K1b K2b A18 A56 L05
e1*2001/116*0479*..; 175-287 285/45R20 K1c K2b S01
e1*2007/46*0565*..
Infiniti M 175, 235 245/35R20 A10 T91 T95 A06 A14 A18
Y51 175, 235 245/40R20 A10 A58 L06 Lim
e13*2007/46*1105*.. 175, 235 255/35R20 A32 T93 T97 V20 Y62 S01
175, 235 265/35R20 A12
175, 235 275/35R20 A12 K1c
Nissan Juke 4WD 140, 147 235/35R20 K1c K2b A06 A12 A14
F15 140, 147 245/30R20 K1c K2c A18 A56 S01
e11*2007/46*0132*..
- incl. Facelift 2014
Nissan Murano 172 255/45R20 K1a K1b K2b A06 A12 A14
Z50 172 265/45R20 K1c K2b A18 S01
e1*2001/116*0298*.. 172 275/40R20 K1c K2a K2b
Nissan Murano 140,188 255/45R20 K1a K2b A06 A12 A14
Z51 140,188 255/50R20 K1c K2c A18 S01
e1*2001/116*0478*.. 140,188 265/45R20 K1a K1b K2b
140,188 275/45R20 K1c K2c
Nissan Qashqai, /+2 76-110 245/35R20 K1a K1b K2b K42 K46 T91 T95 A06 A12 A14
J10 A18 A57 S01
e11*2001/116*0295*.
Nissan X-Trail 84-121 245/35R20 K1c K2c K45 LK6 A06 A12 A14
T30 A18 S01
e1*98/14*0166*..
Nissan X-Trail 104-127 245/35R20 K2b K42 A06 A12 A14
T31 104-127 245/40R20 G01 K2b K42 R64 A18 S01
e1*2001/116*0432*.. 110, 127 245/40R20 K2b K42 R34
- incl. MJ 2011
Nissan X-Trail 96 235/45R20 A06 A12 A14
T32 96 245/45R20 A18 A57 S01
e13*2007/46*1456*.. 96 255/40R20 K1c K2c K4i K6a K6v
96 255/45R20 K1c K2c K4i K6a K6v
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO
Nummer 11-0472-A07-V04
TGA-Art 13.1
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9Jx20H2 Typ GT30
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Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Hin- Auflagen und
Fahrzeug-Typ weise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Renault Laguna 81-131 255/30R20 K1c K2b K44 K56 L05 T88 T92 A06 A12 A14
T 81-173 245/30R20 K1c K2b K56 L06 T90 A18 Car Flh
e2*2001/116*0363*..; S03
e2*2007/46*0012*..
Renault Laguna Cou- 125-175 245/30R20 K1c K2b NoD R70 T90 A06 A12 A14
pé 81-110 245/30R20 K1c K2b R70 T90 Y16 A18 Cpe L06
T 81-175 255/30R20 K1c K2b K8f T88 T92 S03
e2*2001/116*
0363*07-..
Renault Latitude 81-127 235/35R20 G81 K1a K4g K6g T88 T92 A06 A12 A14
T 81-127 245/30R20 K1c K2b K4g K5d K6h T90 A18 Lim S03
e2*2001/116*0363*.. 81-127 255/30R20 K1c K2b K4g K5d K6h T88 T92
81-177 265/30R20 G81 K1c K2a K2b K4g K5d K5i K6h
K6i T94
Renault Scénic III 63-118 255/30R20 K1a K1b K2b K4a K8k T92 A06 A12 A14
JZ A18 A58 A60
e2*2001/116*0379*.., S02
e2*2007/46*0011*..
- Scénic / Gr. Scénic
Allgemeine Hinweise
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B. Reifendruck-
kontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend er-
setzt werden.
Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des vorliegenden Tei-
legutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraft-
fahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der An-
lage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der vorgeschriebenen Änderungsabnahme
vorzuführen.
Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.
Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
rungen ist gesondert zu beurteilen.
Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
fang verwendet werden.
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Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Rei-
fenfülldruck zu beachten ist.
Spezielle Auflagen und Hinweise
A06 Die Mindesteinschraubtiefen der Radschrauben bzw. Muttern betragen (sofern serienmäßig
nicht unterschritten) 6,5 Umdrehungen für M12x1,5; 7,5 Umdrehungen für M12x1,25 und M14x1,5; 8
Umdrehungen für Gewinde 1/2" UNF bzw. 9 Umdrehungen für M14x1,25.
A10 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an der Hinterachse verwendet werden.
A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.
A14 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Fel-
genbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.
A18 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
det, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.
A32 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Ketten-
schloss auftragen, an der Hinterachse verwendet werden.
A56 Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)
A57 Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD ,Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u.ä.)
A58 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.
A60 Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit verlängerter Karosserie.
Car Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Kombili-
mousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).
Cpe Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.
Flh Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3- türig und 5- türig).
G01 Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Weg-
streckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzei-
ge angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.
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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO
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G81 Ist die Reifengröße 235/45R18 oder 235/40R19 keine der serienmäßigen Reifengrößen (u. a.
Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) , so ist der
Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers
innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen,
sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen
K1a Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustel-
len. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
K1b Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.
K1c Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
ten Bereich abgedeckt sein.
K2a Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.
K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
Bereich abgedeckt sein.
K2c Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
ten Bereich abgedeckt sein.
K3s An Achse 1 ist die Spritzwand bzw. die Radhausinnenverkleidung hinter Radmitte an den da-
hinterliegenden Rahmenfalz anzulegen und dauerhaft zu befestigen.
K42 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigän-
gigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K44 An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende Frei-
gängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
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K45 An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.
K46 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K4a An Achse 2 sind die Kunststoffmuttern und Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenver-
kleidung über den Radhausausschnittkanten (100 mm vor Radmitte) zu entfernen. Die Radhausinnen-
verkleidungen sind anschließend dauerhaft neu zu befestigen.
K4g An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung am Übergang von der Radhausausschnittkante
zur Heckschürze auszuschneiden bzw. um 10 mm zu kürzen.
K4i An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden
bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.
K56 Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine ausrei-
chende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K5d An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.
K5i An Achse 1 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Frontschürze auf einer Länge von
100 mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen.
K6a An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.
K6g An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur Radhausaus-
schnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.
K6h An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur Radhausaus-
schnittkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen. Die Befesti-
gungsschraube ist soweit wie möglich nach hinten zu versetzen.
K6i An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Heckschürze auf einer Länge von
100 mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen.
K6v An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.
K8a An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.
K8f An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 400 mm bis 100 mm vor Radmitte
um 5 mm aufzuweiten.
K8k An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 400 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 10 mm aufzuweiten.
KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. Kotflügel-
verbreiterungen (Radlaufleisten).
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L05 Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nicht zulässig an Fahrzeugen
mit Allradlenkung (4WS).
L06 Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit und ohne
Allradlenkung (4WS).
LK6 An Achse 1 ist durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der Rad-
hausinnenkotflügel bzw. der Kunststoffeinsätze im Bereich der Radinnenseite eine ausreichende Frei-
gängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
Lim Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.
NoD Nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Dieselmotor.
R34 Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 225/60R17
oder 225/55R18 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsan-
leitung).
R64 Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße
215/65R16, 215/60R17 oder 215/55R18 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung).
R70 Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den
Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.
S01 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01
(siehe Seite 1) verwendet werden.
S02 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02
(siehe Seite 1) verwendet werden.
S03 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03
(siehe Seite 1) verwendet werden.
T88 Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T90 Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T91 Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T92 Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T93 Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T94 Reifen (LI 94) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1340 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T95 Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO
Nummer 11-0472-A07-V04
TGA-Art 13.1
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T97 Reifen (LI 97) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1460 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
V20 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei-
fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:
Vorderachse Hinterachse
Nr. 1 225/35R20 255/30R20, 265/30R20
Nr. 2 235/30R20 265/25R20, 275/25R20, 285/25R20
Nr. 3 235/35R20 265/30R20
Nr. 4 235/45R20 255/40R20, 265/40R20
Nr. 5 245/30R20 285/25R20, 295/25R20
Nr. 6 245/35R20 275/30R20, 285/30R20, 295/30R20
Nr. 7 245/40R20 275/35R20, 285/35R20
Nr. 8 245/45R20 275/40R20
Nr. 9 255/30R20 295/25R20, 305/25R20
Nr. 10 255/35R20 285/30R20, 295/30R20
Nr. 11 255/40R20 285/35R20, 295/35R20
Nr. 12 255/45R20 285/40R20
Nr. 13 265/30R20 305/25R20, 325/25R20
Nr. 14 265/35R20 295/30R20, 305/30R20
Nr. 15 265/40R20 295/35R20, 305/35R20
Nr. 16 265/45R20 295/40R20
Nr. 17 275/35R20 305/30R20
Nr. 18 275/40R20 315/35R20
Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.
Y16 Diese Rad-/Reifenkombination ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Automatikge-
triebe oder elektrohydraulischem Direktschaltgetriebe.
Y62 Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Sonderräder nicht zulässig an
Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 320 mm an Achse 1.
Prüfort und Prüfdatum
Die Festigkeitsprüfung des Sonderradtyps wurde in München bei der TÜV SÜD Automotiv GmbH ab
Januar 2011 durchgeführt. Die Verwendungsprüfung fand am 9. Februar 2015 in Lambsheim statt.
Prüfergebnis
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.
Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
Begutachtungspunkte beeinflussen.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO
Nummer 11-0472-A07-V04
TGA-Art 13.1
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9Jx20H2 Typ GT30
Fertiger/Zulieferer BBS International GmbH
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Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 9 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum März 2011.
Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.
Lambsheim, 9. Februar 2015
Haasis 00223354.DOC
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim