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							TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          08-0456-A07-V01

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,0 J x 18 H2 Typ MCR1-8018
Fertiger/Zulieferer             AVO Fahrzeugtechnik

                                                                                        Seite 1 von 7

Hersteller                      AVO Fahrzeugtechnik
                                Cuisery Str. 1
                                67157 Wachenheim


Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
Modell                          MOTEC - Nitro
Typ                             MCR1-8018
Radgröße                        8,0 J x 18 H2
Zentrierart                     Mittenzentrierung

Ausführung    Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
                                                    Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                    Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                    (mm)
8A            MCR1-8018 8A / Ø63,4-Ø60,1            4/100/60,1         35       560     1990

Kennzeichnungen
Herstellerzeichen               MOTEC
Radtyp und Ausführung           MCR1-8018 (s.o.)
Radgröße                        8,0 J x 18 H2
Einpresstiefe                   ET...(s.o.)
Giessereikennzeichen            TAM
Herkunftsmerkmal                -
Herstelldatum                   Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.     Art der Befestigungsmittel   Bund            Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)
S01     Schraube M12x1,5             Kegel 60°       100               28
S02     Schraube M12x1,5             Kegel 60°       105               28

Prüfungen

Das Gutachten über die Sonderradprüfungen wurde von der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH unter
der Gutachten Nr. 080456 ausgestellt.

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 wurden an den im Verwendungsbereich
aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                      Dacia
                                Renault

Spurverbreiterung               innerhalb 2% / Fahrwerksfestigkeitsnachweis liegt vor




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                             08-0456-A07-V01

Prüfgegenstand                     PKW-Sonderrad 8,0 J x 18 H2 Typ MCR1-8018
Fertiger/Zulieferer                AVO Fahrzeugtechnik

                                                                                     Seite 2 von 7

Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen          Reifenbezogene Auflagen und   Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                           Hinweise                      Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Dacia Logan             50-77          215/35R18       K17 T80                       A02 A04 A05
SD/DR                   50-77          215/40R18       G01 K17 K41 K56               A06 A08 A09
e2*2001/116*0314*..,    50-77          225/35R18       K17 K1a K1b K2b K41 K44 K56   A12 A14 A21
e2*2001/116*0323*..                                                                  Sth S02
Dacia Logan MCV         50-77          215/40R18       G01 K2b K44 K56 T89           A02 A04 A05
SD/SR                   50-77          225/35R18       K17 K1a K1b K2b K44 K56 T87   A06 A08 A09
e2*2001/116*0314*..,                                                                 A12 A14 A21
e2*2001/116*0323*..                                                                  Car S02
- Kombi
Dacia Sandero           50-64          205/40R18       K1a K1b K2b                   A02 A04 A05
SD/SR                   50-64          215/35R18       K1a K1b K2b                   A06 A08 A09
e2*2001/116*            50-64          215/40R18       K1a K1b K2b                   A12 A14 A21
0314*15-../0323*11-..   50-64          225/35R18       K1c K2b                       Flh S02
Megane                  60-120         215/40R18       K1c K2b T85 T89               A02 A04 A05
M                       60-120         225/40R18       K1c K2b K44 K56               A06 A08 A09
e2*98/14*0272*..                                                                     A12 A14 A21
                                                                                     Flh RDK S01
Megane Cabrio           76-120         215/40R18       K1a K2b T85 T89               A02 A04 A05
M                       76-120         225/40R18       K1a K2b K42 K44               A06 A08 A09
e2*98/14*0272*..                                                                     A12 A14 A21
- Cabrio/Coupé                                                                       Cbo Cpe
                                                                                     RDK S01
Megane Grandtour        60-99          215/40R18       K1a K1b K2b T85 T89           A02 A04 A05
M                       60-99          225/40R18       K1a K1b K2b K44               A06 A08 A09
e2*98/14*0272*..                                                                     A12 A14 A21
                                                                                     Car K29 RDK
                                                                                     S01
Megane Stufenheck       60-99          215/40R18       K1a K1b K2b T85 T89           A02 A04 A05
M                       60-99          225/40R18       K1a K1b K2b K44               A06 A08 A09
e2*98/14*0272*..                                                                     A12 A14 A21
                                                                                     RDK Sth S01
Renault Clio            48-102         215/35R18       K1c K2b K41 K44 K56 T80 T84   A02 A04 A05
R                       48-102         225/30R18       K1c K2b K41 K44 K56 T82       A06 A08 A09
e2*2001/116*0327*..                                                                  A12 A14 A21
                                                                                     Car Flh R1S
                                                                                     RDK S01
Renault Clio            48-102         215/35R18       K1b T80 T84                   A02 A04 A05
R                                                                                    A06 A08 A09
e2*2001/116*0327*..                                                                  A12 A14 A21
                                                                                     Car Flh R1B
                                                                                     RDK S01
Renault Laguna          61,3-102       225/35R18       K41 K42 K45 K56 T87 X19 112   A02 A04 A05
B56                     61,3-102       225/40R18       K41 K42 K45 K56 T88 T89 X11   A06 A08 A09
G638,                                                  112                           A12 A14 A21
e2*93/81*0012*..,                                                                    B02 K1a K2b
e2*98/14*0012*..                                                                     S01




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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          08-0456-A07-V01

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,0 J x 18 H2 Typ MCR1-8018
Fertiger/Zulieferer             AVO Fahrzeugtechnik

                                                                                          Seite 3 von 7
Handelsbezeichnung kW-Bereich         Reifen            Reifenbezogene Auflagen und        Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                            Hinweise                           Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Renault Laguna     61,3-102           225/35R18         K41 K42 K45 K56 T87 X19 112        A02 A04 A05
K56                61,3-102           225/40R18         K41 K42 K45 K56 T88 T89 T91        A06 A08 A09
e2*93/81*0011*..,                                       X11 112                            A12 A14 A21
e2*98/14*0011*..                                                                           B02 K1a K2b
                                                                                           S01
Renault Modus          48-82          215/35R18         G77 K1c K2b K44 K46 K56 T80        A02 A04 A05
P                                                       T84                                A06 A08 A09
e2*2001/116*0319*..                                                                        A12 A14 A21
                                                                                           A60 RDK
                                                                                           S01

Auflagen und Hinweise

112      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1120 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu
Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

A02     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis
entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A04     Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und
-schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers
und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Profiltypen auf Vorder- und
Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller zu
bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

A05     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

A06     Die Mindesteinschraubtiefen der Radschrauben bzw. Muttern betragen (sofern serienmäßig
nicht unterschritten) 6,5 Umdrehungen für M12x1,5 7,5 Umdrehungen für M12x1,25 und M14x1,5
bzw. 8 Umdrehungen für Gewinde 1/2" UNF.

A08     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.

A09    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14     Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der
Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.




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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         08-0456-A07-V01

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,0 J x 18 H2 Typ MCR1-8018
Fertiger/Zulieferer            AVO Fahrzeugtechnik

                                                                                         Seite 4 von 7

A21     Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung
von außen zulässig, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Für
Fahrzeugausführungen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 210 km/h
(Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind nur Metallschraubventile zulässig. Die
Ventile müssen für die vorgeschriebenen Luftdrücke geeignet sein und dürfen nicht über den
Felgenrand hinausragen.

A60     Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit verlängerter Karosserie.

B02    Vor Montage der Sonderräder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs-
Schrauben oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
Roadster.

Cpe     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.

Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3- türig und 5- türig).

G01    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die
Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

G77     Ist die Reifengröße 175/65R15, 185/60R15 oder 185/55R16 keine der serienmäßigen
Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung) , so ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des
Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-
R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a.
Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu
überprüfen.

K17    An Achse 1 ist durch Umlegen der Befestigungslaschen am Radlauf eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K1a     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K1c     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.


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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          08-0456-A07-V01

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,0 J x 18 H2 Typ MCR1-8018
Fertiger/Zulieferer             AVO Fahrzeugtechnik

                                                                                          Seite 5 von 7

K29     Die äußeren Kunststoffmuttern und Befestigungsschrauben der Filz- bzw. Kunststoffeinsätze in
den hinteren Radhäusern sind zu entfernen und die Filz- bzw. Kunststoffeinsätze durch geeignete
Maßnahmen neu zu befestigen.

K2b     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K41    An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K44    An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K45     An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.

K46     An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

R1B    Rad/Reifen Kombination für Fahrzeugausführungen mit breiten Kotflügeln an Achse 1 und
schmaler Spurweite an Achse 2 (6. Stelle der Fahrzeug-Ident. Nr.= C bzw. A bzw. F).

R1S    Rad/Reifen Kombination für Fahrzeugausführungen mit breiter Spurweite an Achse 2 (6. Stelle
der Fahrzeug-Ident. Nr.= 1 bzw. 2 bzw. E).

RDK Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß, wenn vorhanden, das
serienmäßige RDK- bzw. RDC-System (Elektronisches Reifendruck-Kontrollsystem) in Verbindung mit
den Sonderrädern ggf. nicht mehr funktionsfähig ist. Dieses System ist dann durch einen Fach-Händler
zu deaktivieren oder durch ein geeignetes Reifendruck-Kontrollsystem, wenn möglich, zu ersetzen.

S01     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S02     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02
(siehe Seite 1) verwendet werden.

Sth     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Stufenheck.

T80    Reifen (LI 80) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 900 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T82    Reifen (LI 82) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 950 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).




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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          08-0456-A07-V01

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,0 J x 18 H2 Typ MCR1-8018
Fertiger/Zulieferer             AVO Fahrzeugtechnik

                                                                                          Seite 6 von 7

T84    Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T85    Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T87    Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T89    Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

X11    Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 195/65R15,
205/60R15 oder 205/55R16 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

X19    Diese Reifengröße ist nicht zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße
185/65R14 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).


Prüfort und Prüfdatum

Die Festigkeitsprüfung des Sonderradtyps wurde beim TÜV Rheinland Malaysia in Kuala Lumpur am
21.4.08 durchgeführt. Die Verwendungsprüfung fand am 09.3.2009 in Lambsheim statt.




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Nummer                         08-0456-A07-V01

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,0 J x 18 H2 Typ MCR1-8018
Fertiger/Zulieferer            AVO Fahrzeugtechnik

                                                                                        Seite 7 von 7

Hinweise zum Sonderrad

Die Sonderräder werden mit Doppellochkreis in folgender Kombination gefertigt: 8PE 100/4+108/4; 8A
100/4+108/4; 10A 100/5+112/5; 10B 112/5+120/5

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten,
die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum April 2008.

Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 StVZO liegt vor.

Prüflaboratorium Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH akkreditiert
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes. Bundesrepublik Deutschland unter der
DAR-Registrier-Nr.: KBA-P 00008-95

Lambsheim, 9.März 2009




Tufan                                                                  00133555.DOC




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