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							TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         07-8062-A17-V01

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8 J x 18 H2 Typ 01763
Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                       Seite 1 von 6

Auftraggeber                   O.Z. Spa
                               Via Brocchi, 22
                               I-36061 Bassano del Grappa(VI)
                               QS-Nr.: 39 02 0010603

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad
Modell                         Sardegna
Typ                            01763
Radgröße                       8 J x 18 H2
Zentrierart                    Mittenzentrierung

Ausführung     Kennzeichnung Rad/ Zentrierring     Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
                                                   Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                   Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                   (mm)
207            01763207 / L-Ø60.1                  5/114,3/60,1       45       815     2270

Kennzeichnungen
Herstellerzeichen              OZ
Radtyp und Ausführung          01763 207
Radgröße                       8 J x 18 H2
Einpresstiefe                  ET 45
Giessereikennzeichen           -
Herkunftsmerkmal               Made in Italy
Herstelldatum                  Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.    Art der Befestigungsmittel   Bund            Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)
S01    Mutter M12x1,5               Kegel 60°       110               -
S02    Schraube M12x1,5             Kegel 60°       100               26
S03    Mutter M12x1,25              Kegel 60°       100               -

Prüfungen

Die Sonderradprüfungen wurden vom TÜV Rheinland (Gutachten Nr. 078062) durchgeführt.

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 wurden an den im Verwendungsbereich
aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                     Fiat
                               Lexus
                               Suzuki
                               Toyota

Spurverbreiterung              innerhalb 2%




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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          07-8062-A17-V01

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8 J x 18 H2 Typ 01763
Hersteller                      O.Z. Spa

                                                                                  Seite 2 von 6

Handelsbezeichnung    kW-Bereich     Reifen         Reifenbezogene Auflagen und   Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                        Hinweise                      Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Fiat Sedici           79,88          215/45R18                                    A02 A04 A05
FY                    79,88          225/40R18                                    A06 A08 A09
e4*2001/116*0106*..   79,88          235/40R18                                    A12 A14 A21
                                                                                  A56 KMV S02
Lexus GS300/430       161-208        235/40R18      T91                           A02 A04 A05
S16                                                                               A06 A08 A09
e11*96/79, 98/14,                                                                 A12 A14 A21
2001/116*0078*..                                                                  R21 S01
Lexus IS200, IS300    114-157        225/35R18      K42 K45 K49 K50 K56 T87       A02 A04 A05
XE1                   114-157        225/40R18      K42 K45 K49 K50 K56           A06 A08 A09
e11*98/14*0110*..,                                                                A12 A14 A21
e11*2001/116*0110*.                                                               Car Lim S01
Lexus IS220d, IS250   130,153        215/40R18      A12 T89                       A02 A04 A05
XE2                   130,153        225/40R18      A10 T89                       A06 A08 A09
e11*2001/116*0206*.   130,153        235/40R18      A12 G01                       A14 A21 Lim
                      130,153        245/35R18      A12 R03 T89                   V18 VL8 S01
                      130,153        245/40R18      A12 R03
Lexus SC 430          210            245/40R18                                    A02 A04 A05
Z4                                                                                A06 A08 A09
e6*98/14*0084*..,                                                                 A10 A14 A21
e6*2001/116*0084*..                                                               RDK S01
Suzuki Grand Vitara   78,95,103      225/60R18                                    A02 A04 A05
JT                    78,95,103      235/55R18                                    A06 A08 A09
e4*2001/116*0091*..   78,95,103      245/50R18                                    A12 A14 A21
- 5-Türer             78,95,103      255/50R18      K49 K50                       Y85 S03
Suzuki Grand Vitara   78,95,103      225/60R18                                    A02 A04 A05
JT                    78,95,103      235/55R18                                    A06 A08 A09
e4*2001/116*0091*..   78,95,103      245/50R18                                    A12 A14 A21
- 3-Türer             78,95,103      255/50R18      K49                           Y84 S03
Suzuki SX4            66-88          215/45R18                                    A02 A04 A05
EY                    66-88          225/40R18                                    A06 A08 A09
e4*2001/116*0105*..   66-88          235/40R18      KMV                           A12 A14 A21
                      66-88          235/40R18      K49 K50 KOV                   A57 S02
Toy. Avensis Verso    85,110         225/40R18      K45 T91                       A02 A04 A05
M2                    85,110         235/40R18      K45 L02                       A06 A08 A09
e6*98/14*0083*..,                                                                 A12 A14 A21
e6*2001/116*0083*..                                                               S01
Toyota Auris          66-93          215/40R18      T85 T89                       A02 A04 A05
E15J, E15UT           66-93          225/40R18                                    A06 A08 A09
e11*2001/116*         66-93          245/35R18      K50 R03                       A12 A14 A21
0299, 0305*..                                                                     Flh V18 S01
Toyota Auris 2,2D     130            225/40R18                                    A02 A04 A05
E15UT                 130            245/35R18      K50 R03                       A06 A08 A09
e11*2001/116*0305*.                                                               A12 A14 A21
.                                                                                 Flh V18 S01




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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          07-8062-A17-V01

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8 J x 18 H2 Typ 01763
Hersteller                      O.Z. Spa

                                                                                         Seite 3 von 6
Handelsbezeichnung    kW-Bereich     Reifen            Reifenbezogene Auflagen und        Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                           Hinweise                           Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Toyota Avensis        110,130        215/40R18         T89                               A02 A04 A05
T25                   110,130        225/40R18                                           A06 A08 A09
e11*2001/116*0196*.   110,130        235/35R18         K46 T90                           A12 A14 A21
                      110,130        245/35R18         K14 K42 K46                       Car Flh Sth
                                                                                         V18 S01
Toyota Corolla Verso 81-130          215/40R18         T89                               A02 A04 A05
R1                   81-130          215/45R18                                           A06 A08 A09
e11*2001/116*0222*. 81-130           225/40R18         T89                               A12 A14 A21
                     81-130          235/40R18         K42                               V18 Ver S01
Toyota RAV4          100-130         225/60R18                                           A02 A04 A05
XA3                  100-130         235/50R18                                           A06 A08 A09
e6*2001/116*0105*.. 100-130          235/55R18                                           A12 A14 A21
                     100-130         255/45R18                                           RDK S01

Auflagen und Hinweise

A02     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis
entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A04     Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen.
Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei
Verwendung unterschiedlicher Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige
Fahrzeug durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller zu bestätigen.

A05     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

A06     Die Mindesteinschraubtiefen der Radschrauben bzw. Muttern betragen (sofern serienmäßig
nicht unterschritten) 6,5 Umdrehungen für M12x1,5; 7,5 Umdrehungen für M12x1,25 oder M14x1,5
und 8 Umdrehungen für Gewinde 1/2" UNF.

A08     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.

A09    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A10    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an der Hinterachse verwendet werden.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14     Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter angebracht werden.




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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         07-8062-A17-V01

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8 J x 18 H2 Typ 01763
Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                        Seite 4 von 6

A21     Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung
von außen, die weitgehend den Normen DIN, E.T.R.T.O oder der Tire and Rim entsprechen, zulässig.
Bei Fahrzeugausführungen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen.

A56   Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u.ä.)

A57   Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front bzw.
Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD ,Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u.ä.)

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3- türig und 5- türig).

G01     Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich erlaubten Toleranzen (Paragraph 57 StVZO) liegt. Wird
die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren eingetragenen Rad-Reifenkombinationen
auf Zulässigkeit zu überprüfen.

K14     An der Vorderachse ist durch Nacharbeit der Frontschürze am Übergang zum Kotflügel eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-/ Reifenkombination herzustellen.

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K45     An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muß erhalten bleiben.

K46     An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K49    Eine vorschriftsmäßige Radabdeckung an Achse 1 ist durch Anbau von Teilen oder sonstige
geeignete Maßnahmen herzustellen.

K50    Eine vorschriftsmäßige Radabdeckung an Achse 2 ist durch Anbau von Teilen oder sonstige
geeignete Maßnahmen herzustellen.

K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw.
Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw.
Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

L02     Durch Begrenzung des Lenkeinschlages oder sonstige geeignete Maßnahmen ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.



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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                           07-8062-A17-V01

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 8 J x 18 H2 Typ 01763
Hersteller                       O.Z. Spa

                                                                                          Seite 5 von 6

R03       Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

R21    Es können Reifen gleicher Größe verwendet werden, die gemäß Bestätigung des
Reifenherstellers auf der im Gutachten genannten Radgröße montierbar sind und ausreichende
Tragfähigkeit bei max. Sturzwinkel und Höchstgeschwindigkeit aufweisen.

RDK Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß, wenn vorhanden, das
serienmäßige RDK- bzw. RDC-System (Elektronisches Reifendruck-Kontrollsystem) in Verbindung mit
den Sonderrädern ggf. nicht mehr funktionsfähig ist. Dieses System ist dann durch einen Fach-Händler
zu deaktivieren oder durch ein geeignetes Reifendruck-Kontrollsystem, wenn möglich, zu ersetzen.

S01     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S02     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03
(siehe Seite 1) verwendet werden.

Sth       Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Stufenheck.

T85    Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T87    Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T89    Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T90    Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

V18    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

          Vorderachse    Hinterachse

Nr.   1   215/40R18      245/35R18
Nr.   2   215/45R18      235/40R18, 245/40R18
Nr.   3   225/35R18      245/30R18, 255/30R18, 265/30R18
Nr.   4   225/40R18      245/35R18, 255/35R18, 265/35R18, 285/30R18, 295/30R18
Nr.   5   225/45R18      245/40R18, 255/40R18, 275/35R18, 285/35R18
Nr.   6   235/40R18      245/40R18, 255/35R18, 265/35R18, 275/35R18, 315/30R18
Nr.   7   235/50R18      255/45R18, 285/40R18
Nr.   8   245/35R18      255/35R18, 265/35R18
Nr.   9   245/40R18      255/40R18, 265/35R18, 275/35R18, 285/35R18

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen - oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise gelten
achsweise.


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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                            07-8062-A17-V01

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8 J x 18 H2 Typ 01763
Hersteller                        O.Z. Spa

                                                                                          Seite 6 von 6

VL8    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

           Vorderachse    Hinterachse

Nr. 1      225/40R18      245/40R18, 255/40R18, 275/35R18, 285/35R18
Nr. 2      235/40R18      255/40R18, 285/35R18

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen - oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise gelten
achsweise.

Ver    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Verso bzw.
Minivan.

Y84        Die Sonderräder sind nur an 3-türigen Fahrzeugausführungen zulässig.

Y85        Die Sonderräder sind nur an 5-türigen Fahrzeugausführungen zulässig.


Hinweise zum Sonderrad

entfällt

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten,
die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfaßt Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum März 2007.

Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 StVZO liegt vor.

Prüflaboratorium Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH akkreditiert
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes. Bundesrepublik Deutschland unter der
DAR-Registrier-Nr.: KBA-P 00008-95

Lambsheim, 31.Mai 2007




Pohl                                                                    00109167.DOC




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