TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO
Nummer 07-8062-A17-V01
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8 J x 18 H2 Typ 01763
Hersteller O.Z. Spa
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Auftraggeber O.Z. Spa
Via Brocchi, 22
I-36061 Bassano del Grappa(VI)
QS-Nr.: 39 02 0010603
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad
Modell Sardegna
Typ 01763
Radgröße 8 J x 18 H2
Zentrierart Mittenzentrierung
Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Einpress- Rad- Abrollumfang
Lochkreis- (mm)/ tiefe last (mm)
Mittenloch-ø (mm) (kg)
(mm)
207 01763207 / L-Ø60.1 5/114,3/60,1 45 815 2270
Kennzeichnungen
Herstellerzeichen OZ
Radtyp und Ausführung 01763 207
Radgröße 8 J x 18 H2
Einpresstiefe ET 45
Giessereikennzeichen -
Herkunftsmerkmal Made in Italy
Herstelldatum Monat und Jahr
Befestigungsmittel
Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)
S01 Mutter M12x1,5 Kegel 60° 110 -
S02 Schraube M12x1,5 Kegel 60° 100 26
S03 Mutter M12x1,25 Kegel 60° 100 -
Prüfungen
Die Sonderradprüfungen wurden vom TÜV Rheinland (Gutachten Nr. 078062) durchgeführt.
Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 wurden an den im Verwendungsbereich
aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen durchgeführt.
Verwendungsbereich
Hersteller Fiat
Lexus
Suzuki
Toyota
Spurverbreiterung innerhalb 2%
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO
Nummer 07-8062-A17-V01
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8 J x 18 H2 Typ 01763
Hersteller O.Z. Spa
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Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und
Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Fiat Sedici 79,88 215/45R18 A02 A04 A05
FY 79,88 225/40R18 A06 A08 A09
e4*2001/116*0106*.. 79,88 235/40R18 A12 A14 A21
A56 KMV S02
Lexus GS300/430 161-208 235/40R18 T91 A02 A04 A05
S16 A06 A08 A09
e11*96/79, 98/14, A12 A14 A21
2001/116*0078*.. R21 S01
Lexus IS200, IS300 114-157 225/35R18 K42 K45 K49 K50 K56 T87 A02 A04 A05
XE1 114-157 225/40R18 K42 K45 K49 K50 K56 A06 A08 A09
e11*98/14*0110*.., A12 A14 A21
e11*2001/116*0110*. Car Lim S01
Lexus IS220d, IS250 130,153 215/40R18 A12 T89 A02 A04 A05
XE2 130,153 225/40R18 A10 T89 A06 A08 A09
e11*2001/116*0206*. 130,153 235/40R18 A12 G01 A14 A21 Lim
130,153 245/35R18 A12 R03 T89 V18 VL8 S01
130,153 245/40R18 A12 R03
Lexus SC 430 210 245/40R18 A02 A04 A05
Z4 A06 A08 A09
e6*98/14*0084*.., A10 A14 A21
e6*2001/116*0084*.. RDK S01
Suzuki Grand Vitara 78,95,103 225/60R18 A02 A04 A05
JT 78,95,103 235/55R18 A06 A08 A09
e4*2001/116*0091*.. 78,95,103 245/50R18 A12 A14 A21
- 5-Türer 78,95,103 255/50R18 K49 K50 Y85 S03
Suzuki Grand Vitara 78,95,103 225/60R18 A02 A04 A05
JT 78,95,103 235/55R18 A06 A08 A09
e4*2001/116*0091*.. 78,95,103 245/50R18 A12 A14 A21
- 3-Türer 78,95,103 255/50R18 K49 Y84 S03
Suzuki SX4 66-88 215/45R18 A02 A04 A05
EY 66-88 225/40R18 A06 A08 A09
e4*2001/116*0105*.. 66-88 235/40R18 KMV A12 A14 A21
66-88 235/40R18 K49 K50 KOV A57 S02
Toy. Avensis Verso 85,110 225/40R18 K45 T91 A02 A04 A05
M2 85,110 235/40R18 K45 L02 A06 A08 A09
e6*98/14*0083*.., A12 A14 A21
e6*2001/116*0083*.. S01
Toyota Auris 66-93 215/40R18 T85 T89 A02 A04 A05
E15J, E15UT 66-93 225/40R18 A06 A08 A09
e11*2001/116* 66-93 245/35R18 K50 R03 A12 A14 A21
0299, 0305*.. Flh V18 S01
Toyota Auris 2,2D 130 225/40R18 A02 A04 A05
E15UT 130 245/35R18 K50 R03 A06 A08 A09
e11*2001/116*0305*. A12 A14 A21
. Flh V18 S01
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO
Nummer 07-8062-A17-V01
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8 J x 18 H2 Typ 01763
Hersteller O.Z. Spa
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Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und
Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Toyota Avensis 110,130 215/40R18 T89 A02 A04 A05
T25 110,130 225/40R18 A06 A08 A09
e11*2001/116*0196*. 110,130 235/35R18 K46 T90 A12 A14 A21
110,130 245/35R18 K14 K42 K46 Car Flh Sth
V18 S01
Toyota Corolla Verso 81-130 215/40R18 T89 A02 A04 A05
R1 81-130 215/45R18 A06 A08 A09
e11*2001/116*0222*. 81-130 225/40R18 T89 A12 A14 A21
81-130 235/40R18 K42 V18 Ver S01
Toyota RAV4 100-130 225/60R18 A02 A04 A05
XA3 100-130 235/50R18 A06 A08 A09
e6*2001/116*0105*.. 100-130 235/55R18 A12 A14 A21
100-130 255/45R18 RDK S01
Auflagen und Hinweise
A02 Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis
entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
A04 Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen.
Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei
Verwendung unterschiedlicher Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige
Fahrzeug durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller zu bestätigen.
A05 Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.
A06 Die Mindesteinschraubtiefen der Radschrauben bzw. Muttern betragen (sofern serienmäßig
nicht unterschritten) 6,5 Umdrehungen für M12x1,5; 7,5 Umdrehungen für M12x1,25 oder M14x1,5
und 8 Umdrehungen für Gewinde 1/2" UNF.
A08 Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.
A09 Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.
A10 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an der Hinterachse verwendet werden.
A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.
A14 Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter angebracht werden.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO
Nummer 07-8062-A17-V01
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8 J x 18 H2 Typ 01763
Hersteller O.Z. Spa
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A21 Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung
von außen, die weitgehend den Normen DIN, E.T.R.T.O oder der Tire and Rim entsprechen, zulässig.
Bei Fahrzeugausführungen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen.
A56 Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u.ä.)
A57 Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front bzw.
Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD ,Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u.ä.)
Car Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).
Flh Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3- türig und 5- türig).
G01 Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich erlaubten Toleranzen (Paragraph 57 StVZO) liegt. Wird
die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren eingetragenen Rad-Reifenkombinationen
auf Zulässigkeit zu überprüfen.
K14 An der Vorderachse ist durch Nacharbeit der Frontschürze am Übergang zum Kotflügel eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-/ Reifenkombination herzustellen.
K42 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K45 An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muß erhalten bleiben.
K46 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K49 Eine vorschriftsmäßige Radabdeckung an Achse 1 ist durch Anbau von Teilen oder sonstige
geeignete Maßnahmen herzustellen.
K50 Eine vorschriftsmäßige Radabdeckung an Achse 2 ist durch Anbau von Teilen oder sonstige
geeignete Maßnahmen herzustellen.
K56 Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw.
Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).
KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw.
Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).
L02 Durch Begrenzung des Lenkeinschlages oder sonstige geeignete Maßnahmen ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
Lim Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.
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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO
Nummer 07-8062-A17-V01
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8 J x 18 H2 Typ 01763
Hersteller O.Z. Spa
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R03 Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.
R21 Es können Reifen gleicher Größe verwendet werden, die gemäß Bestätigung des
Reifenherstellers auf der im Gutachten genannten Radgröße montierbar sind und ausreichende
Tragfähigkeit bei max. Sturzwinkel und Höchstgeschwindigkeit aufweisen.
RDK Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß, wenn vorhanden, das
serienmäßige RDK- bzw. RDC-System (Elektronisches Reifendruck-Kontrollsystem) in Verbindung mit
den Sonderrädern ggf. nicht mehr funktionsfähig ist. Dieses System ist dann durch einen Fach-Händler
zu deaktivieren oder durch ein geeignetes Reifendruck-Kontrollsystem, wenn möglich, zu ersetzen.
S01 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01
(siehe Seite 1) verwendet werden.
S02 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02
(siehe Seite 1) verwendet werden.
S03 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03
(siehe Seite 1) verwendet werden.
Sth Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Stufenheck.
T85 Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T87 Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T89 Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T90 Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T91 Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
V18 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:
Vorderachse Hinterachse
Nr. 1 215/40R18 245/35R18
Nr. 2 215/45R18 235/40R18, 245/40R18
Nr. 3 225/35R18 245/30R18, 255/30R18, 265/30R18
Nr. 4 225/40R18 245/35R18, 255/35R18, 265/35R18, 285/30R18, 295/30R18
Nr. 5 225/45R18 245/40R18, 255/40R18, 275/35R18, 285/35R18
Nr. 6 235/40R18 245/40R18, 255/35R18, 265/35R18, 275/35R18, 315/30R18
Nr. 7 235/50R18 255/45R18, 285/40R18
Nr. 8 245/35R18 255/35R18, 265/35R18
Nr. 9 245/40R18 255/40R18, 265/35R18, 275/35R18, 285/35R18
Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen - oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise gelten
achsweise.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO
Nummer 07-8062-A17-V01
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8 J x 18 H2 Typ 01763
Hersteller O.Z. Spa
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VL8 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:
Vorderachse Hinterachse
Nr. 1 225/40R18 245/40R18, 255/40R18, 275/35R18, 285/35R18
Nr. 2 235/40R18 255/40R18, 285/35R18
Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen - oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise gelten
achsweise.
Ver Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Verso bzw.
Minivan.
Y84 Die Sonderräder sind nur an 3-türigen Fahrzeugausführungen zulässig.
Y85 Die Sonderräder sind nur an 5-türigen Fahrzeugausführungen zulässig.
Hinweise zum Sonderrad
entfällt
Prüfergebnis
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.
Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten,
die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
Das Gutachten umfaßt Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum März 2007.
Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 StVZO liegt vor.
Prüflaboratorium Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH akkreditiert
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes. Bundesrepublik Deutschland unter der
DAR-Registrier-Nr.: KBA-P 00008-95
Lambsheim, 31.Mai 2007
Pohl 00109167.DOC
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim