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							TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          06-0990-A04-V03

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9Jx20H2 Typ TN4-9020
Fertiger/Zulieferer             Kautschuk-Verwertungs GmbH

                                                                                        Seite 1 von 7

Hersteller                      Kautschuk-Verwertungs GmbH
                                An der Walkmühle 2
                                46356 Essen
                                49 02 0280806

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
Modell                          Tomason
Typ                             TN4-9020
Radgröße                        9Jx20H2
Zentrierart                     Mittenzentrierung

Ausführung    Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
                                                    Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                    Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                    (mm)
5F            TN4-9020 5F / Ø72,6xØ60,1             5/114,3/60,1       40       900     2270

Kennzeichnungen
Herstellerzeichen               Tomason
Radtyp und Ausführung           TN4-9020 (s.o.)
Radgröße                        9Jx20H2
Einpresstiefe                   ET (s.o.)
Giessereikennzeichen            TAM
Herkunftsmerkmal                -
Herstelldatum                   Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.     Art der Befestigungsmittel   Bund            Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)
S01     Mutter M12x1,5               Kegel 60°       110               -
S02     Mutter M12x1,25              Kegel 60°       100               -
S03     Schraube M12x1,5             Kegel 60°       100               30

Prüfungen

Das Gutachten über die Sonderradprüfungen wurde von der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH unter
der Gutachten Nr. 060990 ausgestellt.

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 wurden an den im Verwendungsbereich
aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                      Fiat
                                Lexus
                                Suzuki
                                Toyota

Spurverbreiterung               innerhalb 2% / Fahrwerksfestigkeitsnachweis liegt vor




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                           06-0990-A04-V03

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 9Jx20H2 Typ TN4-9020
Fertiger/Zulieferer              Kautschuk-Verwertungs GmbH

                                                                                  Seite 2 von 7

Handelsbezeichnung kW-Bereich        Reifen         Reifenbezogene Auflagen und   Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                        Hinweise                      Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Fiat Sedici         79-99,2          245/30R20      B51 K1c K25 K2b K30 K42       A02 A04 A05
FY                                                                                A06 A08 A09
e4*2001/116*0106*..                                                               A12 A14 A16
                                                                                  A22 A57 Flh
                                                                                  KMV S03
Lexus GS              183,208        245/30R20      T90                           A02 A04 A05
S19                                                                               A06 A08 A09
e6*2001/116*0103*..                                                               A12 A14 A16
                                                                                  A22 Lim RDK
                                                                                  S01
Lexus IS220d, IS250 130,153          245/30R20      R03 T90                       A02 A04 A05
XE2(a)              130,153          255/30R20      R03 T92                       A06 A08 A09
e11*2001/116*0206*.                                                               A12 A14 A16
                                                                                  A22 Lim VL0
                                                                                  S01
Lexus IS250c        153              245/30R20      R03 T90                       A02 A04 A05
XE2(a)              153              255/30R20      R03 T92                       A06 A08 A09
e11*2001/116*0206*.                                                               A12 A14 A16
                                                                                  A22 Cbo
                                                                                  RDK VL0
                                                                                  S01
Suzuki Grand Vitara   78-122         245/40R20      K1c K2b                       A02 A04 A05
JT                    78-122         275/35R20      K1c K2c                       A06 A08 A09
e4*2001/116*0091*..   78-122         275/40R20      K1c K25 K2c                   A12 A14 A16
- 3-Türer                                                                         A22 Y84 S02
Suzuki Grand Vitara   78-171         245/40R20      K1c K2b                       A02 A04 A05
JT                    78-171         275/35R20      K1c K2c K42 Z49               A06 A08 A09
e4*2001/116*0091*..   78-171         275/40R20      K1c K25 K2c K42 Z49           A12 A14 A16
- 5-Türer                                                                         A22 Y85 S02
Suzuki SX4            66-99,2        245/30R20      B51 K1c K25 K2c K30 K42       A02 A04 A05
EY                                                                                A06 A08 A09
e4*2001/116*0105*..                                                               A12 A14 A16
- ohne Radhaus-                                                                   A22 A58 Flh
  Verbreiterungen                                                                 KOV S03
Suzuki SX4            66-99,2        245/30R20      B51 K1c K25 K2b K30 K42       A02 A04 A05
EY                                                                                A06 A08 A09
e4*2001/116*0105*..                                                               A12 A14 A16
- mit Radhaus-                                                                    A22 A57 Flh
  Verbreiterungen                                                                 KMV S03
Suzuki SX4            79,82,88       245/30R20      B51 K1c K25 K2c K30 K42       A02 A04 A05
GY                                                                                A06 A08 A09
e4*2001/116*0124*..                                                               A12 A14 A16
- ohne Radhaus-                                                                   A22 A58 Flh
  Verbreiterungen                                                                 KOV S02
Suzuki SX4            79,82,88       245/30R20      B51 K1c K25 K2b K30 K42       A02 A04 A05
GY                                                                                A06 A08 A09
e4*2001/116*0124*..                                                               A12 A14 A16
- mit Radhaus-                                                                    A22 A57 Flh
  Verbreiterungen                                                                 KMV S02



Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          06-0990-A04-V03

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9Jx20H2 Typ TN4-9020
Fertiger/Zulieferer             Kautschuk-Verwertungs GmbH

                                                                                        Seite 3 von 7
Handelsbezeichnung kW-Bereich        Reifen            Reifenbezogene Auflagen und       Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                           Hinweise                          Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Toyota Avensis      93-130           255/30R20         K1c K2b K4h K6f K6g T92           A02 A04 A05
T27                                                                                      A06 A08 A09
e11*2001/116*0331*.                                                                      A12 A14 A16
                                                                                         A22 Car Lim
                                                                                         S01
Toyota RAV4           100-130        245/40R20                                           A02 A04 A05
XA3                   100-130        255/35R20                                           A06 A08 A09
e6*2001/116*0105*..   100-130        265/35R20                                           A12 A14 A16
- mit Radhaus-                                                                           A22 KMV
  Verbreiterungen                                                                        RDK S01
- incl. FL2009
Toyota RAV4           100-130        245/40R20         K1a K1b K2b                       A02 A04 A05
XA3                   100-130        255/35R20         K1c K2b                           A06 A08 A09
e6*2001/116*0105*..   100-130        265/35R20         K1c K2a K2b                       A12 A14 A16
- ohne Radhaus-                                                                          A22 KOV
  Verbreiterungen                                                                        S01
- incl. FL2009

Auflagen und Hinweise

A02     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis
entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A04     Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und
-schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers
und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Profiltypen auf Vorder- und
Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller zu
bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

A05     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

A06     Die Mindesteinschraubtiefen der Radschrauben bzw. Muttern betragen (sofern serienmäßig
nicht unterschritten) 6,5 Umdrehungen für M12x1,5; 7,5 Umdrehungen für M12x1,25 und M14x1,5; 8
Umdrehungen für Gewinde 1/2" UNF bzw. 9 Umdrehungen für M14x1,25.

A08     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.

A09    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.




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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         06-0990-A04-V03

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9Jx20H2 Typ TN4-9020
Fertiger/Zulieferer            Kautschuk-Verwertungs GmbH

                                                                                         Seite 4 von 7

A14     Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der
Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A16      Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte
ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A22     Es sind nur schlauchlose Reifen und Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig,
die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Für Fahrzeugausführungen mit einer
bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit bis einschließlich 210 km/h (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw.
Zulassungsbescheinigung Feld T) sind auch schlauchlose Reifen und kurze Gummiventile zulässig,
die den Normen E.T.R.T.O. – Typ V2-03-6, DIN – Typ 33GS-11,3 oder Tire and Rim – Nr. TR 412
entsprechen. Die Ventile müssen für die vorgeschriebenen Luftdrücke geeignet sein und dürfen nicht
über den Felgenrand hinausragen.

A57   Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front bzw.
Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD ,Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u.ä.)

A58     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

B51   Auf einen ausreichenden Abstand (mindestens 6 mm) der Rad- / Reifenkombination zum
Bremsschlauch, zur Verschleißanzeige oder zum ABS-Kabel bzw. deren Halterungen ist zu achten.

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
Roadster.

Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3- türig und 5- türig).

K1a     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K1c     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K25    Durch Nacharbeit der Kunststoffinnenkotflügel an der Vorderachse im Bereich des
Motorschutzes ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-/ Reifenkombination herzustellen.




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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         06-0990-A04-V03

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9Jx20H2 Typ TN4-9020
Fertiger/Zulieferer            Kautschuk-Verwertungs GmbH

                                                                                        Seite 5 von 7

K2a     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K2b     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2c     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K30    Auf ausreichende Freigängigkeit in den vorderen Radhäusern ist zu achten; ausreichender
Freiraum im Bereich der Spritzwand ist herzustellen.

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K4h    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung am Übergang von der Radhausausschnittkante
zur Heckschürze auszuschneiden bzw. zu kürzen.

K6f    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300mm vor bis 150mm nach
Radmitte vollständig umzulegen.

K6g   An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
Radhausausschnittkante um 5mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.

KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw.
Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw.
Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

Lim     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

R03     Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

RDK Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß, wenn vorhanden, das
serienmäßige RDK- bzw. RDC-System (Elektronisches Reifendruck-Kontrollsystem) in Verbindung mit
den Sonderrädern ggf. nicht mehr funktionsfähig ist. Dieses System ist dann durch einen Fach-Händler
zu deaktivieren oder durch ein geeignetes Reifendruck-Kontrollsystem, wenn möglich, zu ersetzen.

S01     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S02     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02
(siehe Seite 1) verwendet werden.




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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                            06-0990-A04-V03

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 9Jx20H2 Typ TN4-9020
Fertiger/Zulieferer               Kautschuk-Verwertungs GmbH

                                                                                          Seite 6 von 7

S03     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03
(siehe Seite 1) verwendet werden.

T90    Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T92    Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

VL0    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

           Vorderachse    Hinterachse

Nr. 1 235/30R20           245/30R20, 255/30R20

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise gelten
achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

Y84        Die Sonderräder sind nur an 3-türigen Fahrzeugausführungen zulässig.

Y85        Die Sonderräder sind nur an 5-türigen Fahrzeugausführungen zulässig.

Z49    An Achse 2 ist der Kantenschutz an der Radhausausschnittskante (Gummi- bzw. Kunststoff-
Kederband) zu entfernen.


Prüfort und Prüfdatum

Die Festigkeitsprüfung des Sonderradtyps wurde in Kuala Lumpur 1.08.06 durchgeführt. Die
Verwendungsprüfung fand am 29.1.2010 in Lambsheim statt.

Hinweise zum Sonderrad

entfällt




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Nummer                        06-0990-A04-V03

Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 9Jx20H2 Typ TN4-9020
Fertiger/Zulieferer           Kautschuk-Verwertungs GmbH

                                                                                     Seite 7 von 7

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten,
die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum November 2008.

Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 StVZO liegt vor.

Prüflaboratorium Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH akkreditiert
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes. Bundesrepublik Deutschland unter der
DAR-Registrier-Nr.: KBA-P 00008-95

Lambsheim, 29.Januar 2010




Tufan                                                                00145903.DOC




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