Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
Seite 7
Seite 8
							TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                            11-0472-A05-V02
TGA-Art                           13.1
Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 9Jx20H2 Typ GT30
Fertiger/Zulieferer               BBS International GmbH

                                                                                          Seite 1 von 8

Hersteller                        Gewe Reifengroßhandel GmbH
                                  Hans Geiger Straße 15
                                  D-67661 Kaiserslautern
                                  QM-Nr. 49 02 0160905

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
Modell                            ASA Germany - GT3
Typ                               GT30
Radgröße                          9Jx20H2
Zentrierart                       Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/ Loch-     Einpress-   Rad-   Abrollumfang
führung                                            kreis- (mm)/ Mit-   tiefe       last   (mm)
                                                   tenloch-ø (mm)      (mm)        (kg)
RD 530       RD 530 / Ø72,5 / 60,1                 5/114,3/60,1        38          967    2274

Kennzeichnungen
Herstellerzeichen                 ASA
Radtyp und Ausführung             GT30 (s.o.)
Radgröße                          9Jx20H2
Einpresstiefe                     ET (s.o.)
Giessereikennzeichen              BBS
Herkunftsmerkmal                  GERMANY
Herstelldatum                     Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund         Anzugsmoment (Nm)        Schaftlänge (mm)
S01       Mutter M12x1,5               Kegel 60°    110                     -
S02       Mutter M12x1,25 (D2sp)       Kegel 60°    100                     -
S03       Mutter M12x1,25 (D2sp)       Kegel 60°    140                     -
S04       Mutter M12x1,25 (D2sp)       Kegel 60°    90                      -
S05       Mutter M12x1,5 (D6sp)        Kegel 60°    110                     -
S06       Schraube M12x1,5             Kegel 60°    100                     30

Prüfungen

Das Gutachten über die Sonderradprüfungen wurde von der TÜV Automotive GmbH unter der Gut-
achten Nr. 11-00172-CP-BWG-00-A00-V00 ausgestellt.

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
fungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                        Fiat
                                  Lexus
                                  Suzuki
                                  Toyota

Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                           11-0472-A05-V02
TGA-Art                          13.1
Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 9Jx20H2 Typ GT30
Fertiger/Zulieferer              BBS International GmbH

                                                                                    Seite 2 von 8

Handelsbezeichnung     kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und Hin-    Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                     weise                               Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Fiat Sedici            79-99,2       245/30R20   B51 K1c K25 K2b K30 K42             0A1 A02 A04
FY                                                                                   A05 A06 A08
e4*2001/116*0106*..                                                                  A09 A12 A14
                                                                                     A18 A57 Flh
                                                                                     KMV S06
Lexus GS               183-255       245/30R20   K1a K2b K42 K56 T90 Z49             0A1 A02 A04
S19                    183-255       255/30R20   K1c K2b K30 K42 K56 T92             A05 A06 A08
e6*2001/116*0103*00-                                                                 A09 A12 A14
05                                                                                   A18 Lim S05
Lexus IS               110-153       245/30R20   R03 T90                             0A1 A02 A04
XE2(a)                 110-153       255/30R20   R03 T92                             A05 A06 A08
e11*2001/116*                                                                        A09 A12 A14
0206*00-09                                                                           A18 Lim VL0
                                                                                     S05
Lexus IS250c           153           245/30R20   R03 T90                             0A1 A02 A04
XE2(a)                 153           255/30R20   R03 T92                             A05 A06 A08
e11*2001/116*                                                                        A09 A12 A14
0206*00-09                                                                           A18 Cbo VL0
                                                                                     S05
Lexus SC 430           210           245/30R20                                       0A1 A02 A04
Z4                                                                                   A05 A06 A08
e6*98/14*0084*..,                                                                    A09 A12 A14
e6*2001/116*0084*..                                                                  A18 S05
Suzuki Grand Vitara    78-122        245/40R20   K1c K2b                             0A1 A02 A04
JT                     78-122        275/35R20   K1c K2c                             A05 A06 A08
e4*2001/116*0091*..;   78-122        275/40R20   K1c K25 K2c                         A09 A12 A14
e4*2007/46*0292*..                                                                   A18 Y84 S02
- 3-Türer
Suzuki Grand Vitara    78-171        245/40R20   K1c K2b                             0A1 A02 A04
JT                     78-171        275/35R20   K1c K2c K42 Z49                     A05 A06 A08
e4*2001/116*0091*..;   78-171        275/40R20   K1c K25 K2c K42 Z49                 A09 A12 A14
e4*2007/46*0292*..                                                                   A18 Y85 S02
- 5-Türer
Suzuki Kizashi         131           235/35R20   K1c K2b K6d T92                     0A1 A02 A04
FR                     131           245/30R20   K1c K2b K6d T90                     A05 A06 A08
e4*2007/46*0142*..     131           255/30R20   K1c K2b K3i K5d K6d T92             A09 A12 A14
                                                                                     A18 A57 Lim
                                                                                     S03
Suzuki SX4             66-99,2       245/30R20   B51 K1c K25 K2c K30 K42             0A1 A02 A04
EY                                                                                   A05 A06 A08
e4*2001/116*0105*..;                                                                 A09 A12 A14
e4*2007/46*0284*..                                                                   A18 A58 Flh
- ohne Radhaus-                                                                      KOV S06
  Verbreiterungen
Suzuki SX4             66-99,2       245/30R20   B51 K1c K25 K2b K30 K42             0A1 A02 A04
EY                                                                                   A05 A06 A08
e4*2001/116*0105*..;                                                                 A09 A12 A14
e4*2007/46*0284*..                                                                   A18 A57 Flh
- mit Radhaus-                                                                       KMV S06
  Verbreiterungen



Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                            11-0472-A05-V02
TGA-Art                           13.1
Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 9Jx20H2 Typ GT30
Fertiger/Zulieferer               BBS International GmbH

                                                                                     Seite 3 von 8

Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und Hin-     Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                      weise                                Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Suzuki SX4              79,82,88      245/30R20   B51 K1c K25 K2c K30 K42              0A1 A02 A04
GY                                                                                     A05 A06 A08
e4*2001/116*0124*..;                                                                   A09 A12 A14
e4*2007/46*0291*..                                                                     A18 A58 Flh
- ohne Radhaus-                                                                        KOV S04
  Verbreiterungen
Suzuki SX4              79,82,88      245/30R20   B51 K1c K25 K2b K30 K42              0A1 A02 A04
GY                                                                                     A05 A06 A08
e4*2001/116*0124*..;                                                                   A09 A12 A14
e4*2007/46*0291*..                                                                     A18 A57 Flh
- mit Radhaus-                                                                         KMV S04
  Verbreiterungen
Toyota RAV4 (III)       100-130       245/40R20   K1a K1b K2b                          0A1 A02 A04
XA3(a)                  100-130       255/35R20   K1c K2b                              A05 A06 A08
e6*2001/116*            100-130       265/35R20   K1c K2a K2b                          A09 A12 A14
0105*00-08                                                                             A18 A57 KOV
- ohne Radhaus-                                                                        S01
  Verbreiterungen
- incl. Facelift 2009
Toyota RAV4 (III)       100-130       245/40R20                                        0A1 A02 A04
XA3(a)                  100-130       255/35R20                                        A05 A06 A08
e6*2001/116*            100-130       265/35R20                                        A09 A12 A14
0105*00-08                                                                             A18 A57 KMV
- mit Radhaus-                                                                         S01
  Verbreiterungen
- incl. Facelift 2009
Toyota RAV4 (IV)        91-111        235/45R20                                        0A1 A02 A04
XA3(a)                  91-111        245/40R20                                        A05 A06 A08
e6*2001/116*0105*09-    91-111        245/45R20                                        A09 A12 A14
- Modell 2013           91-111        255/40R20   K1c K2b                              A18 A57 LT4
                                                                                       Z18 S01
Toyota RAV4 (IV)     91-111           235/45R20                                        0A1 A02 A04
XA3(a)               91-111           245/40R20                                        A05 A06 A08
e6*2001/116*0105*09- 91-111           245/45R20                                        A09 A12 A14
- Modell 2013                                                                          A18 A57 LT3
                                                                                       Z17 S01


Auflagen und Hinweise

0A1     Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B. Reifen-
druckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.

A02     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachver-
ständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder
einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         11-0472-A05-V02
TGA-Art                        13.1
Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9Jx20H2 Typ GT30
Fertiger/Zulieferer            BBS International GmbH

                                                                                       Seite 4 von 8

A04     Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwen-
denden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -
schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers
und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Profiltypen auf Vorder-
und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller
zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

A05     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

A06     Die Mindesteinschraubtiefen der Radschrauben bzw. Muttern betragen (sofern serienmäßig
nicht unterschritten) 6,5 Umdrehungen für M12x1,5; 7,5 Umdrehungen für M12x1,25 und M14x1,5; 8
Umdrehungen für Gewinde 1/2" UNF bzw. 9 Umdrehungen für M14x1,25.

A08     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht län-
ger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet wer-
den. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

A09     Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorge-
schriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14     Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unter-
halb der Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte
im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A18      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
det, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD ,Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u.ä.)

A58     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

B51   Auf einen ausreichenden Abstand (mindestens 6 mm) der Rad- / Reifenkombination zum
Bremsschlauch, zur Verschleißanzeige oder zum ABS-Kabel bzw. deren Halterungen ist zu achten.

Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
Roadster.

Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3- türig und 5- türig).




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          11-0472-A05-V02
TGA-Art                         13.1
Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9Jx20H2 Typ GT30
Fertiger/Zulieferer             BBS International GmbH

                                                                                         Seite 5 von 8

K1a      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustel-
len. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich
abgedeckt sein.

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K1c     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
ten Bereich abgedeckt sein.

K25    Durch Nacharbeit der Kunststoffinnenkotflügel an der Vorderachse im Bereich des Motor-
schutzes ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-/ Reifenkombination herzustellen.

K2a     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
Bereich abgedeckt sein.

K2c     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
ten Bereich abgedeckt sein.

K30    Auf ausreichende Freigängigkeit in den vorderen Radhäusern ist zu achten; ausreichender
Freiraum im Bereich der Spritzwand ist herzustellen.

K3i    An Achse 1 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden
bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

K42      An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigän-
gigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K56    Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine ausrei-
chende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          11-0472-A05-V02
TGA-Art                         13.1
Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9Jx20H2 Typ GT30
Fertiger/Zulieferer             BBS International GmbH

                                                                                         Seite 6 von 8

K5d    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K6d    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. Kotflügel-
verbreiterungen (Radlaufleisten).

KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. Kotflügel-
verbreiterungen (Radlaufleisten).

LT3    Diese Rad-/Reifenkombination gilt nur für Fahrzeugausführungen mit einem Wendekreis von
10,6 m bzw. 2,85 Lenkradumdrehungen von Anschlag zu Anschlag. Werkseitige Ausrüstung mit
225/65R17. (z.Zt nicht für Ausstattungsvariante „START-Edition“ und „Executive“)

LT4    Diese Rad-/Reifenkombination gilt nur für Fahrzeugausführungen mit einem Wendekreis von
11,4 m bzw. 2,7 Lenkradumdrehungen von Anschlag zu Anschlag. Werkseitige Ausrüstung mit
235/55R18. (z.Zt für Ausstattungsvariante „START-Edition“ und „Executive“)

Lim     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

R03     Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

S01     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S02     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S04     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S05     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S05
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S06     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S06
(siehe Seite 1) verwendet werden.

T90    Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T92    Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          11-0472-A05-V02
TGA-Art                         13.1
Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9Jx20H2 Typ GT30
Fertiger/Zulieferer             BBS International GmbH

                                                                                          Seite 7 von 8

VL0   Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei-
fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

         Vorderachse    Hinterachse

Nr. 1 235/30R20         245/30R20, 255/30R20

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise gel-
ten achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

Y84     Betrifft nur 3-türige Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck.

Y85     Betrifft nur 5-türige Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck.

Z17    Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind nur zulässig bei Fahrzeugen mit 17-Zoll-Serien-
Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanlei-
tung).

Z18    Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind nur zulässig bei Fahrzeugen mit 18-Zoll-Serien-
Reifengrößen (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanlei-
tung).

Z49    An Achse 2 ist der Kantenschutz an der Radhausausschnittskante (Gummi- bzw. Kunststoff-
Kederband) zu entfernen.


Prüfort und Prüfdatum

Die Festigkeitsprüfung des Sonderradtyps wurde in München bei der TÜV SÜD Automotiv GmbH ab
April 2011 durchgeführt. Die Verwendungsprüfung fand am 14. Januar 2014 in Lambsheim statt.


Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum März 2011.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                       11-0472-A05-V02
TGA-Art                      13.1
Prüfgegenstand               PKW-Sonderrad 9Jx20H2 Typ GT30
Fertiger/Zulieferer          BBS International GmbH

                                                                                  Seite 8 von 8

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

Lambsheim, 14. Januar 2014




Haasis                                                            00204589.DOC




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
						
Original-Gutachten kaufen Felge suchen