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							TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          08-0456-A06-V01

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,0 J x 18 H2 Typ MCR1-8018
Fertiger/Zulieferer             AVO Fahrzeugtechnik

                                                                                        Seite 1 von 7

Hersteller                      AVO Fahrzeugtechnik
                                Cuisery Str. 1
                                67157 Wachenheim


Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
Modell                          MOTEC - Nitro
Typ                             MCR1-8018
Radgröße                        8,0 J x 18 H2
Zentrierart                     Mittenzentrierung

Ausführung    Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
                                                    Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                    Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                    (mm)
8A            MCR1-8018 8A / Ø63,4-Ø56,6            4/100/56,6         35       560     1990

Kennzeichnungen
Herstellerzeichen               MOTEC
Radtyp und Ausführung           MCR1-8018 (s.o.)
Radgröße                        8,0 J x 18 H2
Einpresstiefe                   ET...(s.o.)
Giessereikennzeichen            TAM
Herkunftsmerkmal                -
Herstelldatum                   Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.     Art der Befestigungsmittel   Bund            Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)
S01     Schraube M12x1,5             Kegel 60°       100               28
S02     Schraube M12x1,5             Kegel 60°       100               26

Prüfungen

Das Gutachten über die Sonderradprüfungen wurde von der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH unter
der Gutachten Nr. 080456 ausgestellt.

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 wurden an den im Verwendungsbereich
aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                      Fiat
                                Opel

Spurverbreiterung               innerhalb 2% / Fahrwerksfestigkeitsnachweis liegt vor




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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         08-0456-A06-V01

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,0 J x 18 H2 Typ MCR1-8018
Fertiger/Zulieferer            AVO Fahrzeugtechnik

                                                                                 Seite 2 von 7

Handelsbezeichnung     kW-Bereich   Reifen         Reifenbezogene Auflagen und    Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                       Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Fiat Grande Punto      48-96        205/40R18      K1c K2b K42 K56 T82 T86        A02 A04 A05
199                    48-96        215/35R18      K1c K2b K42 K56 T80 T84        A06 A08 A09
e3*2001/116*0217*..,   48-96        225/35R18      K1c K2b K42 K44 K56 T83 T87    A12 A14 A21
e3*2001/116*0286*..                                                               Fi6 Flh S02
Opel Astra             55-77        215/40R18                                     A02 A04 A05
A-H                    55-77        225/35R18      K2b K44 T83 T87                A06 A08 A09
e1*2001/116*0261*..    55-77        225/40R18      K2b K44                        A12 A14 A21
                       55-77        245/35R18      K2b K44 R03                    Flh V18 S01
Opel Astra             48-92        225/35R18      K1c K2c K41 K42 K45 K56 T83    A02 A04 A05
T98, T98/NB, T98V                                  T87                            A06 A08 A09
e1*97/27,98/14*                                                                   A12 A14 A21
0086,0092,0101*..                                                                 Flh Sth S01
Opel Astra             74-92        225/35R18      K1c K2b K41 K42 K45 K56 T83    A02 A04 A05
T98C                                               T87                            A06 A08 A09
e1*98/14*0132*..                                                                  A12 A14 A21
- Coupé, Cabrio                                                                   Cbo Cpe S01
Opel Astra Car.        48-92        225/35R18      K1c K2c K41 K42 K45 T83 T87    A02 A04 A05
T98/Kombi, T98V                                                                   A06 A08 A09
e1*97/27,                                                                         A12 A14 A21
98/14*0087*..,                                                                    S01
e1*97/27*0092*..
Opel Astra Caravan     55-77        215/40R18                                     A02 A04 A05
A-H/SW                 55-77        225/35R18      K2b K44 T83 T87                A06 A08 A09
e1*2001/116*0293*..    55-77        225/40R18      K2b K44                        A12 A14 A21
                       55-77        245/35R18      K2b K44 R03                    Car V18 S01
Opel Astra GTC         55-77        215/40R18                                     A02 A04 A05
A-H/C                  55-77        225/35R18      K2b K44 T83 T87                A06 A08 A09
e4*2001/116*0094*..    55-77        225/40R18      K2b K44                        A12 A14 A21
                       55-77        245/35R18      K2b K44 R03                    Cpe V18 S01
Opel Corsa             43-92        215/35R18      G01 K1c K2b K43 K44 K45 K56    A02 A04 A05
Corsa-C                                            T80                            A06 A08 A09
e1*98/14*0148*..                                                                  A12 A14 A21
                                                                                  K41 K42 K71
                                                                                  Y84 S01
Opel Meriva-A          51-92        215/35R18      K1c K2c T84                    A02 A04 A05
X01Monocab             51-92        225/35R18      K1c K2c K44 T83 T87            A06 A08 A09
e1*2001/116*0215*..                                                               A12 A14 A21
                                                                                  K46 K56 S01
Opel Vectra B          55-85        225/35R18      K1c K2c K41 K42 K56 T83 T87    A02 A04 A05
J96                    60-85        225/40R18      G46 K1c K2c K41 K42 K44 K56    A06 A08 A09
e1*93/81, 95/54,                                                                  A12 A14 A21
98/14*0030*..                                                                     S01
Opel Vectra Caravan    55-85        225/35R18      K1c K2c K41 K42 K56 T83 T87    A02 A04 A05
J96/Kombi              60-85        225/40R18      G46 K1c K2c K41 K42 K44 K56    A06 A08 A09
e1*95/54,                                                                         A12 A14 A21
98/14*0044*..                                                                     S01




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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         08-0456-A06-V01

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,0 J x 18 H2 Typ MCR1-8018
Fertiger/Zulieferer            AVO Fahrzeugtechnik

                                                                                         Seite 3 von 7

Auflagen und Hinweise

A02     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis
entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A04     Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und
-schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers
und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Profiltypen auf Vorder- und
Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller zu
bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

A05     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

A06     Die Mindesteinschraubtiefen der Radschrauben bzw. Muttern betragen (sofern serienmäßig
nicht unterschritten) 6,5 Umdrehungen für M12x1,5 7,5 Umdrehungen für M12x1,25 und M14x1,5
bzw. 8 Umdrehungen für Gewinde 1/2" UNF.

A08     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.

A09    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14     Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der
Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A21     Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung
von außen zulässig, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Für
Fahrzeugausführungen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 210 km/h
(Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind nur Metallschraubventile zulässig. Die
Ventile müssen für die vorgeschriebenen Luftdrücke geeignet sein und dürfen nicht über den
Felgenrand hinausragen.

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
Roadster.

Cpe     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.

Fi6    Das Sonderrad ist nicht zulässig für Fahrzeugausführung mit belüfteter Bremsscheibe an
Achse 1 , Durchmesser 257mm, d=20mm.




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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         08-0456-A06-V01

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,0 J x 18 H2 Typ MCR1-8018
Fertiger/Zulieferer            AVO Fahrzeugtechnik

                                                                                        Seite 4 von 7

Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3- türig und 5- türig).

G01    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die
Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

G46     Ist die Reifengröße 195/65R15 keine der serienmäßigen Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) , so ist der Nachweis zu
erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der
Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier)
eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

K1c     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2b     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2c     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K41    An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K43    An Achse 1 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination herzustellen.

K44    An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K45     An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.

K46     An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.



Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          08-0456-A06-V01

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,0 J x 18 H2 Typ MCR1-8018
Fertiger/Zulieferer             AVO Fahrzeugtechnik

                                                                                          Seite 5 von 7

K71    An der Vorderachse ist die Frontschürze am Übergang zum Radhausauschnitt
nachzuarbeiten.

R03     Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

S01     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S02     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02
(siehe Seite 1) verwendet werden.

Sth     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Stufenheck.

T80    Reifen (LI 80) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 900 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T82    Reifen (LI 82) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 950 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T83    Reifen (LI 83) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 974 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T84    Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T86    Reifen (LI 86) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1060 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T87    Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          08-0456-A06-V01

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,0 J x 18 H2 Typ MCR1-8018
Fertiger/Zulieferer             AVO Fahrzeugtechnik

                                                                                         Seite 6 von 7

V18    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

         Vorderachse    Hinterachse

Nr. 1    205/45R18      225/40R18
Nr. 2    215/35R18      245/30R18, 255/30R18
Nr. 3    215/40R18      245/35R18
Nr. 4    215/45R18      235/40R18, 245/40R18
Nr. 5    225/35R18      245/30R18, 255/30R18, 265/30R18
Nr. 6    225/40R18      245/35R18, 255/35R18, 265/35R18, 285/30R18, 295/30R18
Nr. 7    225/45R18      245/40R18, 255/40R18, 275/35R18, 285/35R18
Nr. 8    225/50R18      245/45R18
Nr. 9    235/40R18      245/40R18, 255/35R18, 265/35R18, 275/35R18, 315/30R18
Nr. 10   235/45R18      275/40R18
Nr. 11   235/50R18      255/45R18, 285/40R18
Nr. 12   245/35R18      255/35R18, 265/35R18
Nr. 13   245/40R18      255/40R18, 265/35R18, 275/35R18, 285/35R18
Nr. 14   245/45R18      265/40R18, 275/40R18, 285/40R18
Nr. 15   245/50R18      275/45R18
Nr. 16   255/40R18      275/35R18, 285/35R18, 295/35R18
Nr. 17   255/45R18      275/40R18, 285/40R18
Nr. 18   255/50R18      285/45R18
Nr. 19   255/55R18      285/50R18
Nr. 20   265/35R18      315/30R18

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise gelten
achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

Y84      Die Sonderräder sind nur an 3-türigen Fahrzeugausführungen zulässig.

Prüfort und Prüfdatum

Die Festigkeitsprüfung des Sonderradtyps wurde in Subang Jaya beim TÜV Rheinland Malaysia im
Monat 04 Jahr 2008 durchgeführt. Die Verwendungsprüfung fand am 08.2.2009 in Lambsheim statt.




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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         08-0456-A06-V01

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,0 J x 18 H2 Typ MCR1-8018
Fertiger/Zulieferer            AVO Fahrzeugtechnik

                                                                                        Seite 7 von 7

Hinweise zum Sonderrad

Die Sonderräder werden mit Doppellochkreis in folgender Kombination gefertigt: 8PE 100/4+108/4; 8A
100/4+108/4; 10A 100/5+112/5; 10B 112/5+120/5

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten,
die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum April 2008.

Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 StVZO liegt vor.

Prüflaboratorium Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH akkreditiert
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes. Bundesrepublik Deutschland unter der
DAR-Registrier-Nr.: KBA-P 00008-95

Lambsheim, 8.Februar 2009




Tufan                                                                  00131835.DOC




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