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							Teilegutachten 366-0025-06-MURD-TG

ANLAGE: 8                                                        Radtyp: B19-858
Hersteller: Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH                  Stand: 18.01.2006
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Fahrzeughersteller                       : FIAT, OPEL, OPEL / VAUXHALL, SAAB
Raddaten:
Radgröße nach Norm           : 8 1/2 J X 18 H2              Einpreßtiefe (mm)       : 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl      : 110/5                        Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                Mitten Zentrierring-      zul.     zul.     gültig
                                                                     loch   werkstoff          Rad-     Abroll   ab
                    Kennzeichnung            Kennzeichnung           (mm)                      last     umf.     Fertig
                    Rad                      Zentrierring                                      (kg)     (mm)     datum
B19-858O2           B19-858 X5 LK110         ohne                         65,1                    672    2065    08//01


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller         : FIAT
Befestigungsteile                        : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28,5 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                           für Typ : 194
Befestigungsteile                        : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28,5 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                           für Typ : 939
Anzugsmoment der Befestigungsteile       : 110 Nm
Verkaufsbezeichnung:     ALFA ROMEO 159
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen          Auflagen
939          e3*2001/116*0212.. 85 - 136 225/40R18 92W            24M                         10B; 11G; 11H; 11K;
                                         235/40R18 91W            24J; 24M                    12A; 51A; 71E; 721;
                                85 - 147 235/40R18 95             24J; 24M                    725; 73C; 74A; FGC
                                         235/45R18 94             22I; 24J; 24M
                                         245/40R18 93             22I; 24D; 24J
                                85 - 191 235/40R18 95Y            24J; 24M
                                         235/45R18 94Y            22I; 24J; 24M
                                         245/40R18 93Y            22I; 24D; 24J
                                         245/45R18 96             22I; 24D; 24J; 54A

Verkaufsbezeichnung:     FIAT CROMA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen          Auflagen
194          e3*2001/116*0210*.. 88 - 110 215/45R18 89W           56G                         10B; 11G; 11H; 11K;
                                 88 - 147 215/45R18 93            56G                         12A; 51A; 71E; 721;
                                          225/40R18 92W                                       725; 73C; 74A
                                          225/45R18               51G

Verwendungsbereich/Fz-Hersteller         : OPEL, OPEL / VAUXHALL
Befestigungsteile                        : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28,5 mm, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile       : 110 Nm
Verkaufsbezeichnung:     ASTRA-G
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
T98/CNG      e1*2001/116*0216*.. 60 - 147 225/40R18 88            21B; 22B; 22L; 24C; 24M; Kombi;
T98/KOMBI e1*97/27*0087*..,                                       54A                      10B; 11G; 11H; 11K;
               e1*98/14*0087*..                                                            12A; 51A; 71E; 721;
                                                                                           725; 73C; 74A; 915




                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Teilegutachten 366-0025-06-MURD-TG

ANLAGE: 8                                                        Radtyp: B19-858
Hersteller: Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH                  Stand: 18.01.2006
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Verkaufsbezeichnung:     ASTRA-G
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen       Auflagen
T98          e1*97/27*0086*.., 60 - 147 225/40R18 88              21B; 22B; 22L; 24C; 24M; Limousine;
               e1*98/14*0086*..                                   54A                      Stufenheck;
T98/NB         e1*97/27*0101*..,                                                           Schrägheck;
               e1*98/14*0101*..                                                            10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                           12A; 51A; 71E; 721;
                                                                                           725; 73C; 74A; 915

Verkaufsbezeichnung:     ASTRA-G-COUPE / G-CABRIO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                      Auflagen
T98C         e1*98/14*0132*..  74 - 108 225/35R18 83W 21B; 22B; 22L; 24J; 24M;                Cabrio; Coupe;
                                                      5DW                                     10B; 11G; 11H; 11K;
                               74 - 147 225/35R18 83Y 21B; 22B; 22L; 24J; 24M;                12A; 51A; 71E; 721;
                                                      5DW                                     725; 73C; 74A
                                        225/35R18 87 21B; 22B; 22L; 24J; 24M

Verkaufsbezeichnung:    SIGNUM
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW       Reifen                     Auflagen zu Reifen          Auflagen
VECTRA/CA e1*2001/116*0214*.. 74 - 129 225/40R18 88W              24M; 5FE                    nicht Fz schlechte
R
                              74 - 155 225/40R18 92W              24M                         Strassen;
                                       225/45R18                  21B; 24M; 51G               10B; 11G; 11H; 11K;
                                       235/40R18 91W              21B; 24J; 24M; 367          12A; 51A; 52R; 71E;
                                                                                              721; 725; 729; 73C;
                                                                                              74A
Z-C/S          e1*2001/116*0291*..    74 - 129 225/40R18 88W      24M; 5FE                    nicht Fz schlechte
                                      74 - 184 225/40R18 92W      24M                         Strassen;
                                               225/45R18          21B; 24M; 51G               10B; 11G; 11H; 11K;
                                               235/40R18 91W      21B; 24J; 24M; 367          12A; 51A; 52R; 71E;
                                                                                              721; 725; 729; 73C;
                                                                                              74A

Verkaufsbezeichnung:     VECTRA-B
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen               Auflagen zu Reifen               Auflagen
J96          e1*93/81*0030*.., 55 - 100 225/40R18 88         21B; 21J; 22B; 22F; 24D;         10B; 11G; 11H; 11K;
               e1*95/54*0030*..,                             24J                              12A; 51A; 71E; 721;
               e1*98/14*0030*..       55 - 125 225/40R18 88W 21B; 21J; 22B; 22F; 24D;         725; 73C; 74A
J96/Kombi      e1*95/54*0044*..,                             24J
               e1*98/14*0044*..

Verkaufsbezeichnung:     VECTRA-C, VECTRA-C-CC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis      kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                  Auflagen
VECTRA/LIM e1*98/14*0187*..        74 - 129 225/40R18 88W 22L; 5FE                            nicht Fz schlechte
Z02 /        e11*2001/116*0214*.., 74 - 155 225/40R18 92  22L                                 Strassen;
               e11*2001/116*0235*..
Z18XE                                          225/45R18     22L; 51G                10B; 11G; 11H; 11K;
                                               235/40R18 91W 21B; 22L; 24J; 24M; 367 12A; 51A; 52R; 71E;
                                                                                     721; 725; 729; 73C;
                                                                                     74A




                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Teilegutachten 366-0025-06-MURD-TG

ANLAGE: 8                                                        Radtyp: B19-858
Hersteller: Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH                  Stand: 18.01.2006
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Verkaufsbezeichnung:     VECTRA-C, VECTRA-C-CC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen          Auflagen
Z-C          e1*2001/116*0290*.. 74 - 129 225/40R18 88W           22L; 5FE                    nicht Fz schlechte
                                 74 - 188 225/40R18 92            22L                         Strassen;
                                          225/45R18               22L; 51G                    10B; 11G; 11H; 11K;
                                          235/40R18 91W           21B; 22L; 24J; 24M; 367     12A; 51A; 52R; 71E;
                                                                                              721; 725; 729; 73C;
                                                                                              74A

Verkaufsbezeichnung:    VECTRA-C-STATION WAGON
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW       Reifen                     Auflagen zu ReifenAuflagen
VECTRA/SW e1*2001/116*0238*.. 74 - 129 225/40R18 88W              5FE               nicht Fz schlechte
                              74 - 155 225/40R18 92W                                Strassen;
                                       225/45R18            21B; 51G                10B; 11G; 11H; 11K;
                                       235/40R18 91W        21B; 22L; 24J; 24M; 367 12A; 51A; 52R; 71E;
                                                                                    721; 725; 729; 73C;
                                                                                    74A
Z-C/SW         e1*2001/116*0292*..   74 - 129 225/40R18 88W 5FE                     nicht Fz schlechte
                                     74 - 188 225/40R18 92W                         Strassen;
                                              225/45R18     21B; 51G                10B; 11G; 11H; 11K;
                                              235/40R18 91W 21B; 22L; 24J; 24M; 367 12A; 51A; 52R; 71E;
                                                                                    721; 725; 729; 73C;
                                                                                    74A

Verwendungsbereich/Fz-Hersteller         : SAAB
Befestigungsteile                        : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28,5 mm, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile       : 110 Nm
Verkaufsbezeichnung:     SAAB 9-3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen              Auflagen zu Reifen       Auflagen
YS3D         e4*95/54*0012*.., 85 - 169 225/40R18-88        21B; 21J; 21M; 22B; 22L; ab e4*95/54*0012*04;
               e4*98/14*0012*..                             24C; 24D; 367; 54A       10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                     12A; 51A; 71E; 721;
                                                                                     725; 73C; 74A
YS3F           e4*2001/116*0065*..   88 - 184 225/40R18 91W 21B; 22B; 22L; 362       Kombi; Limousine;
YS3F????       e4*2001/116*0065*..            225/45R18     21B; 22B; 22L; 51G       10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                     12A; 51A; 71E; 721;
                                                                                     725; 73C; 74A

Verkaufsbezeichnung:     SAAB 9-3 (CABRIO)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                   Auflagen
YS3F?7??     e4*2001/116*0077*.. 110 - 154 225/40R18 91W 21B; 22B; 22L; 362                   Saab 9-3; Saab 9-3
                                           225/45R18     21B; 22B; 22L; 51G                   Aero;
                                                                                              10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                              12A; 51A; 71E; 721;
                                                                                              725; 73C; 74A




                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Teilegutachten 366-0025-06-MURD-TG

ANLAGE: 8                                                        Radtyp: B19-858
Hersteller: Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH                  Stand: 18.01.2006
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                        Seite: 4 von 6
Verkaufsbezeichnung:    SAAB 9-5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW       Reifen                     Auflagen zu Reifen          Auflagen
YS3EXXXX e11*96/27*0073*..    88 - 147 235/40R18 91W              21B; 22B; 22L; 24J; 24M     ab
                              88 - 184 225/40R18 92Y              21B; 22B; 22L; 24J; 24M     e11*96/27*0073*10;
                                       235/40R18 91Y              21B; 22B; 22L; 24J; 24M     Kombi; Limousine;
                                                                                              10B; 10S; 11G; 11H;
                                                                                              11K; 12A; 51A; 71E;
                                                                                              721; 725; 73C; 74A

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
     Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im
     Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
11K) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
     diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite ist eine
     ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21M) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende
     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22B) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
     diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite ist eine
     ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22I)   Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
       diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
       der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen.
22L) Durch Nacharbeit im Bereich der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.



                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Teilegutachten 366-0025-06-MURD-TG

ANLAGE: 8                                                        Radtyp: B19-858
Hersteller: Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH                  Stand: 18.01.2006
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                        Seite: 5 von 6
24C) An den vorderen Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete
     Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen.
24D) An den hinteren Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete
     Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen.
24J) An den vorderen Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete
     Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B.
     Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die
     Radabdeckung ausreichend ist.
24M) An den hinteren Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete
     Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B.
     Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die
     Radabdeckung ausreichend ist.
362) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages an der Vorderachse ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
     Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-
     Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist.Der Loadindex,
     das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der Fahrzeugpapiere, die
     Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu
     beachten.
52R) Die genannten Reifengrößen sind nicht mit M+S-Profil zulässig.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
     wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
     berücksichtigen.
56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
     erforderlich; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
5DW) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 974kg.
5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1120kg.
71E) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des



                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Teilegutachten 366-0025-06-MURD-TG

ANLAGE: 8                                                        Radtyp: B19-858
Hersteller: Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH                  Stand: 18.01.2006
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                        Seite: 6 von 6
      Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
      Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
915) An Fahrzeugausführungen, die unter Ziff.1 Zeile 2 im Fahrzeugbrief und -schein als 3-Liter bzw. 5-Liter-
     Auto beschrieben und somit steuerbegünstigt sind, sind nur die serienmäßigen Rad/Reifen-
     Kombinationen bzw. Sonderräder mit serienmäßigen Abmessungen und Serienreifengrößen zulässig.
FGC) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit BREMBO-Festsattel (innenbelüftet)
     an der Vorderachse nicht zulässig.




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                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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