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							Teilegutachten 366-0067-09-MURD-TG/N1

ANLAGE: 14                                                          Radtyp: OXIGIN 14 8518
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                        Stand: 17.03.2009
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Fahrzeughersteller                       : FIAT, OPEL, OPEL / VAUXHALL, SAAB
Raddaten:
Radgröße nach Norm           : 8 1/2 J X 18 EH2+            Einpreßtiefe (mm)       : 32
Lochkreis (mm)/Lochzahl      : 110/5                        Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                Mitten Zentrierring-    zul.       zul.     gültig
                                                                     loch   werkstoff        Rad-       Abroll   ab
                    Kennzeichnung            Kennzeichnung           (mm)                    last       umf.     Fertig
                    Rad                      Zentrierring                                    (kg)       (mm)     datum
110565132           OXIGIN 14 LK112          Ø72.6 - Ø65.11               65,1    Kunststoff    900      2275     12/07


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller         : FIAT
Befestigungsteile                        : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                           für Typ : 194
Befestigungsteile                        : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad, für
                                           Typ : 939
Anzugsmoment der Befestigungsteile       : 110 Nm
Verkaufsbezeichnung:     Alfa 159, Brera, Spider, Sportwagon
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen         Auflagen zu Reifen                  Auflagen
939          e3*2001/116*0212*.. 85 - 136 225/40R18 92W 24M                                   Alfa 159
                                           235/40R18 91W 24J; 24M                             (Limousine);
                                 85 - 147 235/45R18 94 22I; 24J; 24M                          10B; 11G; 11H; 11K;
                                           245/40R18 93 22I; 24D; 24J                         12A; 51A; 573; 71K;
                                 85 - 154 235/40R18 95 24J; 24M                               723; 73C; 74A; 74H;
                                 85 - 191 235/40R18 95Y 24J; 24M                              74P
                                           235/45R18 94Y 22I; 24J; 24M
                                           245/40R18 93Y 22I; 24D; 24J
                                           245/45R18 96 22I; 24D; 24J; 54A
939          e3*2001/116*0212*.. 85 - 136 225/40R18 92W 24M                               Alfa 159
                                           235/40R18 91W 24J; 24M                         (Limousine);
                                           235/45R18 94 22I; 24J; 24M                     10B; 11G; 11H; 11K;
                                           245/40R18 93 22I; 24D; 24J                     12A; 51A; 573; 71K;
                                           245/45R18 96 22I; 24D; 24J; 54A                723; 73C; 74A; 74H;
                                                                                          74P; 76U; FGC
939            e3*2001/116*0212*..     136     225/40R18 92W      Nicht Alfa Spider       Alfa Brera (Coupe);
                                                                  (Cabrio); 24M; 5GM      Alfa Spider
                                               235/40R18 91W      Nicht Alfa Spider       (Cabrio);
                                                                  (Cabrio); 24J; 24M; 5GG 10B; 11G; 11H; 11K;
                                               235/45R18 94W      22I; 24J; 24M           12A; 51A; 573; 71K;
                                               245/40R18 93W      22I; 24D; 24J           723; 73C; 74A; 74H;
                                               245/45R18 96       22I; 24D; 24J; 54A      74P; 76U; FGC




                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Teilegutachten 366-0067-09-MURD-TG/N1

ANLAGE: 14                                                          Radtyp: OXIGIN 14 8518
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                        Stand: 17.03.2009
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Verkaufsbezeichnung:     Alfa 159, Brera, Spider, Sportwagon
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen         Auflagen zu Reifen                  Auflagen
939          e3*2001/116*0212*.. 136       225/40R18 92W Nicht Alfa Spider                    Alfa Brera (Coupe);
                                                          (Cabrio); 24M; 5GM                  Alfa Spider
                                           235/40R18 91W Nicht Alfa Spider                    (Cabrio);
                                                          (Cabrio); 24J; 24M; 5GG             10B; 11G; 11H; 11K;
                                           235/45R18 94W 22I; 24J; 24M                        12A; 51A; 573; 71K;
                                           245/40R18 93W 22I; 24D; 24J                        723; 73C; 74A; 74H;
                                 136 - 191 235/40R18 95Y 24J; 24M                             74P
                                           235/45R18 94Y 22I; 24J; 24M
                                           245/40R18 93Y 22I; 24D; 24J
                                           245/45R18 96 22I; 24D; 24J; 54A
939          e3*2001/116*0212*.. 85 - 136 225/40R18 92W 24J; 24M                              Alfa 159 Sportwagon
                                           235/40R18 91W 24D; 24J                             (Kombi);
                                 85 - 147 235/45R18 94 22I; 22M; 24C; 24D                     10B; 11G; 11H; 11K;
                                           245/40R18 93 22I; 24D; 24J                         12A; 51A; 573; 71K;
                                 85 - 154 235/40R18 95 24D; 24J                               723; 73C; 74A; 74H;
                                 85 - 191 235/40R18 95Y 24D; 24J                              74P
                                           235/45R18 94Y 22I; 22M; 24C; 24D
                                           245/40R18 93Y 22I; 24D; 24J

Verkaufsbezeichnung:     FIAT CROMA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen          Auflagen
194          e3*2001/116*0210*.. 85 - 110 215/45R18 89W           5FM; 56G                    10B; 11G; 11H; 11K;
                                 85 - 147 215/45R18 93            56G                         12A; 51A; 71K; 723;
                                          225/40R18 92W                                       73C; 74A; 74H; 74P
                                          225/45R18               51G

Verwendungsbereich/Fz-Hersteller         : OPEL, OPEL / VAUXHALL
Befestigungsteile                        : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile       : 110 Nm
Verkaufsbezeichnung:     OMEGA-B
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen          Auflagen
OMEGA-B      G684              74 - 100 225/40R18 88              21B; 57E; 68B               nur bis
V94          e1*96/79*0077*.., 74 - 155 225/40R18 88W             21B; 57E; 68B               e1*98/14*0077*04;
             e1*98/14*0077*..           235/40R18 91W             21B                         10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                              12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                              73C; 74A; 74P
OMEGA-B-       G685                  85 - 100 235/40R18 91        21B; 24M                    10B; 11G; 11H; 11K;
CARAVAN                              85 - 155 225/40R18-88        21B; 57E; 68B               12A; 51A; 71K; 723;
                                              235/40R18 95        21B; 24M                    73C; 74A; 74P
V94            e1*98/14*0077*..      74 - 106 235/40R18 91        21B                         ab e1*98/14*0077*05;
                                     74 - 160 235/40R18 91W       21B                         10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                              12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                              73C; 74A; 74P
V94/Kombi      e1*96/79*0078*..,     74 - 106 235/40R18 91 21B; 24M; 5GG                      nur bis
               e1*98/14*0078*..      74 - 155 225/40R18 88W 21B; 57E; 68B                     e1*98/14*0078*04;
                                              235/40R18 95 21B; 24M                           10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                              12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                              73C; 74A; 74P




                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Teilegutachten 366-0067-09-MURD-TG/N1

ANLAGE: 14                                                          Radtyp: OXIGIN 14 8518
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                        Stand: 17.03.2009
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Verkaufsbezeichnung:    SIGNUM
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW       Reifen                     Auflagen zu Reifen          Auflagen
VECTRA/CA e1*2001/116*0214*.. 74 - 129 225/40R18 88W              24J; 24M; 5FE               nicht Fz schlechte
R, VECTRA
                              74 - 155 225/40R18 92W              24J; 24M                    Strassen;
                                       225/45R18                  21B; 24J; 24M; 51G          10B; 11G; 11H; 11K;
                                       235/40R18 91W              21B; 24D; 24J; 367          12A; 51A; 52R; 71K;
                                                                                              723; 729; 73C; 74A;
                                                                                              74P
Z-C/S          e1*2001/116*0291*..    74 - 129 225/40R18 88W      24J; 24M; 5FE               nicht Fz schlechte
                                      74 - 184 225/40R18 92W      24J; 24M                    Strassen;
                                               225/45R18          21B; 24J; 24M; 51G          10B; 11G; 11H; 11K;
                                               235/40R18 91W      21B; 24D; 24J; 367          12A; 51A; 52R; 71K;
                                                                                              723; 729; 73C; 74A;
                                                                                              74P

Verkaufsbezeichnung:     VECTRA-C, VECTRA-C-CC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis      kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                  Auflagen
VECTRA/LIM e1*98/14*0187*..        74 - 129 225/40R18 88W 22L; 24J; 24M; 5FE                  nicht Fz schlechte
Z02 /        e11*2001/116*0214*.., 74 - 155 225/40R18 92  22L; 24J; 24M                       Strassen;
               e11*2001/116*0235*..
Z18XE                                          225/45R18     22L; 24J; 24M; 51G      10B; 11G; 11H; 11K;
                                               235/40R18 91W 21B; 22L; 24J; 24M; 367 12A; 51A; 52R; 71K;
                                                                                     723; 729; 73C; 74A;
                                                                                     74P
Z-C            e1*2001/116*0290*..    74 - 129 225/40R18 88W 22L; 24J; 24M; 5FE      nicht Fz schlechte
                                      74 - 184 225/40R18 92 22L; 24J; 24M            Strassen;
                                               235/40R18 91W 21B; 22L; 24J; 24M; 367 10B; 11G; 11H; 11K;
                                      74 - 206 225/40R18 92Y 22L; 24J; 24M           12A; 51A; 52R; 71K;
                                               225/45R18     22L; 24J; 24M; 51G      723; 729; 73C; 74A;
                                               235/40R18 91Y 21B; 22L; 24J; 24M; 367 74P

Verkaufsbezeichnung:    VECTRA-C-STATION WAGON
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW       Reifen                     Auflagen zu Reifen       Auflagen
VECTRA/SW e1*2001/116*0238*.. 74 - 129 225/40R18 88W              21B; 22L; 24J; 24M; 5FE  nicht Fz schlechte
                              74 - 155 225/40R18 92W              21B; 22L; 24J; 24M       Strassen;
                                       225/45R18 91W              21B; 22L; 24J; 24M       10B; 11G; 11H; 11K;
                                       235/40R18 91W              21B; 22L; 24J; 24M; 367  12A; 51A; 52R; 71K;
                                                                                           723; 729; 73C; 74A;
                                                                                           74P
Z-C/SW         e1*2001/116*0292*..    74 - 129 225/40R18 88W      21B; 22L; 24J; 24M; 5FE nicht Fz schlechte
                                      74 - 155 225/45R18 91W      21B; 22L; 24J; 24M       Strassen;
                                               235/40R18 91W      21B; 22L; 24J; 24M; 367 10B; 10S; 11G; 11H;
                                      74 - 184 225/40R18 92W      21B; 22L; 24J; 24M       11K; 12A; 51A; 52R;
                                      74 - 206 225/40R18 92Y      21B; 22L; 24J; 24M       71K; 723; 729; 73C;
                                               225/45R18          21B; 22L; 24J; 24M; 51G 74A; 74P
                                               225/45R18 91Y      21B; 22L; 24J; 24M
                                               235/40R18          21B; 22L; 24J; 24M; 367;
                                                                  51G
                                               235/40R18 91Y      21B; 22L; 24J; 24M; 367




                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Teilegutachten 366-0067-09-MURD-TG/N1

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Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                        Stand: 17.03.2009
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Verkaufsbezeichnung:     ZAFIRA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen          Auflagen
A-           e1*2001/116*0325*.. 74 - 147 215/40R18 89W           QF1                         10B; 11G; 11H; 11K;
H/Monocab                                 225/40R18               24M; 51G                    12A; 51A; 52R; 71K;
                                          225/40R18 92            QF1; 24M; 366               723; 73C; 74A; 74P
                                 77 - 103 215/40R18 89            QF3
A-           e1*2001/116*0325*.. 177      225/40R18               24M; 51G                    Nur Zafira OPC;
H/Monocab                                                                                     10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                              12A; 51A; 52R; 71K;
                                                                                              723; 73C; 74A; 74P
A-         e1*2001/116*0378*..       69        225/40R18 92       24M; 366                    10B; 11G; 11H; 11K;
H/Monocab-                                                                                    12A; 51A; 52R; 71K;
CNG
                                                                                              723; 73C; 74A; 74P

Verwendungsbereich/Fz-Hersteller          : SAAB
Befestigungsteile                         : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile        : 110 Nm
Verkaufsbezeichnung:     SAAB 9-3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
YS3D         e4*95/54*0012*..,  85 - 169 225/40R18-88       21B; 21J; 21M; 22B; 22F; ab e4*95/54*0012*04;
               e4*98/14*0012*..                             22L; 24C; 24D; 54A       10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                     12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                     73C; 74A; 74P
YS3F           e4*2001/116*0065*..   88 - 184 225/40R18 91W 21B; 22B; 22L; 24J; 24M; Kombi; Limousine;
YS3F????       e4*2001/116*0065*..                          362                      Frontantrieb;
                                     88 - 206 225/45R18     21B; 22B; 22L; 24J; 24M; 10B; 11G; 11H; 11K;
                                                            51G                      12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                     73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     SAAB 9-3 (CABRIO)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                   Auflagen
YS3F?7??     e4*2001/116*0077*.. 110 - 169 225/40R18 91W 21B; 22B; 22L; 24J; 24M;             Saab 9-3; Saab 9-3
                                                         362                                  Aero;
                                 110 - 184 225/40R18 91Y 21B; 22B; 22L; 24J; 24M;             10B; 11G; 11H; 11K;
                                                         362                                  12A; 51A; 71K; 723;
                                           225/45R18     21B; 22B; 22L; 24J; 24M;             73C; 74A; 74P
                                                         51G

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.




                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Teilegutachten 366-0067-09-MURD-TG/N1

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Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                        Stand: 17.03.2009
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11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
11K) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
     diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite ist eine
     ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21M) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende
     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22B) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
     diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite ist eine
     ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22I)   Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
       diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
       der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen.
22L) Durch Nacharbeit im Bereich der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Nacharbeit im Bereich der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK herzustellen.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.




                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                        Stand: 17.03.2009
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24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
362) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages an der Vorderachse ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
366) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
     Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
     der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
     Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist.Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
     Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
     dieser Reifengröße zu beachten.
52R) Die genannten Reifengrößen sind nicht mit M+S-Profil zulässig.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
     wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
     berücksichtigen.
56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
     erforderlich; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; der
     Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.
57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1120kg.
5FM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1160kg.
5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1230kg.
5GM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1260kg.
68B) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                            Reifengröße:
                   Vorderachse:                             225/40R18



                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                        Stand: 17.03.2009
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                    Hinterachse:                          255/35R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; der Nachweis
      der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
     Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
     von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74H) Die Sonderräder müssen an der Radanschlußfläche plan anliegen. Überstehende Teile, die dieses
     verhindern, müssen entfernt werden.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
FGC) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit BREMBO-Festsattel (innenbelüftet)
     an der Vorderachse nicht zulässig.
QF1) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen
     (unterschiedliche Lenkgetriebe je nach Serienbereifung), die bereits serienmäßig die Reifengröße
     205/55R16 oder 225/45R17 in den Fahrzeugpapieren eingetragen haben.
QF3) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination ist auch zulässig an Fahrzeugausführungen
     (unterschiedliche Lenkgetriebe je nach Serienbereifung), die serienmäßig nur die Reifengröße
     195/65R15 in den Fahrzeugpapieren eingetragen haben, wenn durch Begrenzen des Lenkeinschlages an
     der Vorderachse eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-kombination unter Berücksichtigung
     der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK hergestellt ist.Bei Nachrüstung ist der
     vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder
     Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten
     nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.




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