Teilegutachten 366-0067-09-WIRD-TG/N3
ANLAGE: 14 Radtyp: OXIGIN 14 8518
Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 09.03.2011
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Fahrzeughersteller : FIAT, OPEL, OPEL / VAUXHALL, SAAB
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 8 1/2 J X 18 EH2+ Einpreßtiefe (mm) : 32
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 110/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mitten Zentrierring- zul. zul. gültig
loch werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
110565132 OXIGIN 14 8518 LK110 N22Ø72.6 - Ø65.1 65,1 Kunststoff 900 2275 12/07
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : FIAT
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 940
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 194
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad, für
Typ : 939
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm
Verkaufsbezeichnung: ALFA GIULIETTA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
940 e3*2007/46*0027*.. 77 - 125 215/40R18 89W 22I; 248; 51J Schrägheck 4-türig;
245/35R18 88W 21P; 22B; 22H; 24J; 244 Frontantrieb;
77 - 173 225/40R18 92 22I; 248 10B; 11G; 11H; 11K;
235/35R18 90 22I; 24J; 244 12A; 51A; 71K; 723;
235/40R18 91 22I; 24J; 244 729; 73C; 74A; 74H;
245/35R18 88Y 21P; 22B; 22H; 24J; 244 74P; FGC
Verkaufsbezeichnung: Alfa 159, Brera, Spider, Sportwagon
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
939 e3*2001/116*0212*.. 85 - 136 225/40R18 92W 24M Alfa 159
235/40R18 91W 24J; 24M (Limousine);
85 - 147 235/45R18 94 22I; 24J; 24M 10B; 11G; 11H; 11K;
245/40R18 93 22I; 24D; 24J 12A; 51A; 573; 71K;
85 - 154 235/40R18 95 24J; 24M 723; 73C; 74A; 74H;
85 - 191 235/40R18 95Y 24J; 24M 74P
235/45R18 94Y 22I; 24J; 24M
245/40R18 93Y 22I; 24D; 24J
245/45R18 96 22I; 24D; 24J; 54A
939 e3*2001/116*0212*.. 85 - 136 225/40R18 92W 24M Alfa 159
235/40R18 91W 24J; 24M (Limousine);
235/45R18 94 22I; 24J; 24M 10B; 11G; 11H; 11K;
245/40R18 93 22I; 24D; 24J 12A; 51A; 573; 71K;
245/45R18 96 22I; 24D; 24J; 54A 723; 73C; 74A; 74H;
74P; 76U; FGC
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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ANLAGE: 14 Radtyp: OXIGIN 14 8518
Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 09.03.2011
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Verkaufsbezeichnung: Alfa 159, Brera, Spider, Sportwagon
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
939 e3*2001/116*0212*.. 85 - 136 225/40R18 92W 24J; 24M Alfa 159 Sportwagon
235/40R18 91W 24D; 24J (Kombi);
85 - 147 235/45R18 94 22I; 22M; 24C; 24D 10B; 11G; 11H; 11K;
245/40R18 93 22I; 24D; 24J 12A; 51A; 573; 71K;
85 - 154 235/40R18 95 24D; 24J 723; 73C; 74A; 74H;
85 - 191 235/40R18 95Y 24D; 24J 74P
235/45R18 94Y 22I; 22M; 24C; 24D
245/40R18 93Y 22I; 24D; 24J
939 e3*2001/116*0212*.. 120 - 136 225/40R18 92W 24M; 5GM Alfa Brera (Coupe);
235/40R18 91W 24J; 24M; 5GG Alfa Spider
120 - 147 225/40R18 92Y 24M; 5GM (Cabrio);
235/40R18 91Y 24J; 24M; 5GG 10B; 11G; 11H; 11K;
235/45R18 94W 22I; 24J; 24M 12A; 51A; 573; 71K;
245/40R18 93W 22I; 24D; 24J 723; 73C; 74A; 74H;
120 - 191 235/40R18 95Y 24J; 24M 74P
235/45R18 94Y 22I; 24J; 24M
245/40R18 93Y 22I; 24D; 24J
245/45R18 96 22I; 24D; 24J; 54A
939 e3*2001/116*0212*.. 120 - 136 225/40R18 92W 24M; 5GM Alfa Brera (Coupe);
235/40R18 91W 24J; 24M; 5GG Alfa Spider
120 - 147 225/40R18 92Y 24M; 5GM (Cabrio);
235/40R18 91Y 24J; 24M; 5GG 10B; 11G; 11H; 11K;
235/40R18 95 24J; 24M 12A; 51A; 573; 71K;
235/45R18 94W 22I; 24J; 24M 723; 73C; 74A; 74H;
245/40R18 93W 22I; 24D; 24J 74P; 76U; FGC
245/45R18 96 22I; 24D; 24J; 54A
Verkaufsbezeichnung: FIAT CROMA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
194 e3*2001/116*0210*.. 85 - 110 215/45R18 89W 5FM; 56G 10B; 11G; 11H; 11K;
85 - 147 215/45R18 93 56G 12A; 51A; 71K; 723;
225/40R18 92W 73C; 74A; 74H; 74P
225/45R18 51G
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : OPEL, OPEL / VAUXHALL
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm
Verkaufsbezeichnung: OMEGA-B
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
OMEGA-B G684 74 - 100 225/40R18 88 21B; 57E; 68B nur bis
V94 e1*96/79*0077*.., 74 - 155 225/40R18 88W 21B; 57E; 68B e1*98/14*0077*04;
e1*98/14*0077*.. 235/40R18 91W 21B 10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A; 74P
OMEGA-B- G685 85 - 100 235/40R18 91 21B; 24M 10B; 11G; 11H; 11K;
CARAVAN 85 - 155 225/40R18-88 21B; 57E; 68B 12A; 51A; 71K; 723;
235/40R18 95 21B; 24M 73C; 74A; 74P
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Teilegutachten 366-0067-09-WIRD-TG/N3
ANLAGE: 14 Radtyp: OXIGIN 14 8518
Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 09.03.2011
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Verkaufsbezeichnung: OMEGA-B
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
V94 e1*98/14*0077*.. 74 - 106 235/40R18 91 21B ab e1*98/14*0077*05;
74 - 160 235/40R18 91W 21B 10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A; 74P
V94/Kombi e1*96/79*0078*.., 74 - 106 235/40R18 91 21B; 24M; 5GG nur bis
e1*98/14*0078*.. 74 - 155 225/40R18 88W 21B; 57E; 68B e1*98/14*0078*04;
235/40R18 95 21B; 24M 10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A; 74P
Verkaufsbezeichnung: SIGNUM
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
VECTRA/CA e1*2001/116*0214*.. 74 - 129 225/40R18 88W 24J; 24M; 5FE nicht Fz schlechte
R, VECTRA
74 - 155 225/40R18 92W 24J; 24M Strassen;
225/45R18 21B; 24J; 24M; 51G 10B; 11G; 11H; 11K;
235/40R18 91W 21B; 24D; 24J; 367 12A; 51A; 52R; 71K;
723; 729; 73C; 74A;
74P
Z-C/S e1*2001/116*0291*.. 74 - 129 225/40R18 88W 24J; 24M; 5FE nicht Fz schlechte
74 - 184 225/40R18 92W 24J; 24M Strassen;
225/45R18 21B; 24J; 24M; 51G 10B; 11G; 11H; 11K;
235/40R18 91W 21B; 24D; 24J; 367 12A; 51A; 52R; 71K;
723; 729; 73C; 74A;
74P
Verkaufsbezeichnung: VECTRA-C, VECTRA-C-CC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
VECTRA/LIM e1*98/14*0187*.. 74 - 129 225/40R18 88W 22L; 24J; 24M; 5FE nicht Fz schlechte
Z02 / e11*2001/116*0214*.., 74 - 155 225/40R18 92 22L; 24J; 24M Strassen;
e11*2001/116*0235*..
Z18XE 225/45R18 22L; 24J; 24M; 51G 10B; 11G; 11H; 11K;
235/40R18 91W 21B; 22L; 24J; 24M; 367 12A; 51A; 52R; 71K;
723; 729; 73C; 74A;
74P
Z-C e1*2001/116*0290*.. 74 - 129 225/40R18 88W 22L; 24J; 24M; 5FE nicht Fz schlechte
74 - 184 225/40R18 92 22L; 24J; 24M Strassen;
235/40R18 91W 21B; 22L; 24J; 24M; 367 10B; 11G; 11H; 11K;
74 - 206 225/40R18 92Y 22L; 24J; 24M 12A; 51A; 52R; 71K;
225/45R18 22L; 24J; 24M; 51G 723; 729; 73C; 74A;
235/40R18 91Y 21B; 22L; 24J; 24M; 367 74P
Verkaufsbezeichnung: VECTRA-C-STATION WAGON
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
VECTRA/SW e1*2001/116*0238*.. 74 - 129 225/40R18 88W 21B; 22L; 24J; 24M; 5FE nicht Fz schlechte
74 - 155 225/40R18 92W 21B; 22L; 24J; 24M Strassen;
225/45R18 91W 21B; 22L; 24J; 24M 10B; 11G; 11H; 11K;
235/40R18 91W 21B; 22L; 24J; 24M; 367 12A; 51A; 52R; 71K;
723; 729; 73C; 74A;
74P
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Teilegutachten 366-0067-09-WIRD-TG/N3
ANLAGE: 14 Radtyp: OXIGIN 14 8518
Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 09.03.2011
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Verkaufsbezeichnung: VECTRA-C-STATION WAGON
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
Z-C/SW e1*2001/116*0292*.. 74 - 129 225/40R18 88W 21B; 22L; 24J; 24M; 5FE nicht Fz schlechte
74 - 155 225/45R18 91W 21B; 22L; 24J; 24M Strassen;
235/40R18 91W 21B; 22L; 24J; 24M; 367 10B; 10S; 11G; 11H;
74 - 184 225/40R18 92W 21B; 22L; 24J; 24M 11K; 12A; 51A; 52R;
74 - 206 225/40R18 92Y 21B; 22L; 24J; 24M 71K; 723; 729; 73C;
225/45R18 21B; 22L; 24J; 24M; 51G 74A; 74P
225/45R18 91Y 21B; 22L; 24J; 24M
235/40R18 21B; 22L; 24J; 24M; 367;
51G
235/40R18 91Y 21B; 22L; 24J; 24M; 367
Verkaufsbezeichnung: ZAFIRA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
A- e1*2001/116*0325*.. 177 225/40R18 24M; 51G Nur Zafira OPC;
H/Monocab 10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 52R; 71K;
723; 73C; 74A; 74P
A- e1*2001/116*0325*.. 74 - 147 215/40R18 89W QF1; 5FM 10B; 11G; 11H; 11K;
H/Monocab 225/40R18 24M; 51G 12A; 51A; 52R; 71K;
225/40R18 92 QF1; 24M; 366; 5GA 723; 73C; 74A; 74P
77 - 103 215/40R18 89 QF3; 5FM
A- e1*2001/116*0378*.. 69 - 110 225/40R18 92 24M; 366 10B; 11G; 11H; 11K;
H/Monocab- 12A; 51A; 52R; 71K;
CNG
723; 73C; 74A; 74P
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : SAAB
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm
Verkaufsbezeichnung: SAAB 9-3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
YS3D e4*95/54*0012*.., 85 - 169 225/40R18-88 21B; 21J; 21M; 22B; 22F; ab e4*95/54*0012*04;
e4*98/14*0012*.. 22L; 24C; 24D; 54A 10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A; 74P
YS3F e4*2001/116*0065*.. 88 - 184 225/40R18 91W 21B; 22B; 22L; 24J; 24M; Kombi; Limousine;
YS3F???? e4*2001/116*0065*.. 362 Frontantrieb;
88 - 206 225/45R18 21B; 22B; 22L; 24J; 24M; 10B; 11G; 11H; 11K;
51G 12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A; 74P
Verkaufsbezeichnung: SAAB 9-3 (CABRIO)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
YS3F?7?? e4*2001/116*0077*.. 110 - 169 225/40R18 91W 21B; 22B; 22L; 24J; 24M; Saab 9-3; Saab 9-3
362 Aero;
110 - 184 225/40R18 91Y 21B; 22B; 22L; 24J; 24M; 10B; 11G; 11H; 11K;
362 12A; 51A; 71K; 723;
225/45R18 21B; 22B; 22L; 24J; 24M; 73C; 74A; 74P
51G
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Teilegutachten 366-0067-09-WIRD-TG/N3
ANLAGE: 14 Radtyp: OXIGIN 14 8518
Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 09.03.2011
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Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
11K) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21M) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen.
22B) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen
Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen.
22I) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen.
22L) Durch Nacharbeit im Bereich der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Nacharbeit im Bereich der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK herzustellen.
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Teilegutachten 366-0067-09-WIRD-TG/N3
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Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 09.03.2011
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244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
362) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages an der Vorderachse ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
366) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-
Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex,
das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der Fahrzeugpapiere, die
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu
beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52R) Die genannten Reifengrößen sind nicht mit M+S-Profil zulässig.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
berücksichtigen.
56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
erforderlich; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; der
Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.
57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1120kg.
5FM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1160kg.
5GA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1200kg.
5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1230kg.
5GM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1260kg.
68B) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/40R18
Hinterachse: 255/35R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; der Nachweis
der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
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Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74H) Die Sonderräder müssen an der Radanschlußfläche plan anliegen. Überstehende Teile, die dieses
verhindern, müssen entfernt werden.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
FGC) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit BREMBO-Festsattel (innenbelüftet)
an der Vorderachse nicht zulässig.
QF1) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen
(unterschiedliche Lenkgetriebe je nach Serienbereifung), die bereits serienmäßig die Reifengröße
205/55R16 oder 225/45R17 in den Fahrzeugpapieren eingetragen haben.
QF3) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination ist auch zulässig an Fahrzeugausführungen
(unterschiedliche Lenkgetriebe je nach Serienbereifung), die serienmäßig nur die Reifengröße
195/65R15 in den Fahrzeugpapieren eingetragen haben, wenn durch Begrenzen des Lenkeinschlages an
der Vorderachse eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK hergestellt ist.Bei Nachrüstung ist der
vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder
Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten
nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
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