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							Teilegutachten 366-0067-09-WIRD-TG/N3

ANLAGE: 14                                                          Radtyp: OXIGIN 14 8518
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                        Stand: 09.03.2011
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Fahrzeughersteller                       : FIAT, OPEL, OPEL / VAUXHALL, SAAB
Raddaten:
Radgröße nach Norm           : 8 1/2 J X 18 EH2+            Einpreßtiefe (mm)       : 32
Lochkreis (mm)/Lochzahl      : 110/5                        Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                Mitten Zentrierring-    zul.       zul.     gültig
                                                                     loch   werkstoff        Rad-       Abroll   ab
                    Kennzeichnung        Kennzeichnung               (mm)                    last       umf.     Fertig
                    Rad                  Zentrierring                                        (kg)       (mm)     datum
110565132           OXIGIN 14 8518 LK110 N22Ø72.6 - Ø65.1                 65,1    Kunststoff    900      2275     12/07


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller         : FIAT
Befestigungsteile                        : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                           für Typ : 940
Befestigungsteile                        : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                           für Typ : 194
Befestigungsteile                        : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad, für
                                           Typ : 939
Anzugsmoment der Befestigungsteile       : 110 Nm
Verkaufsbezeichnung:     ALFA GIULIETTA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen          Auflagen
940          e3*2007/46*0027*.. 77 - 125 215/40R18 89W            22I; 248; 51J               Schrägheck 4-türig;
                                         245/35R18 88W            21P; 22B; 22H; 24J; 244     Frontantrieb;
                                77 - 173 225/40R18 92             22I; 248                    10B; 11G; 11H; 11K;
                                         235/35R18 90             22I; 24J; 244               12A; 51A; 71K; 723;
                                         235/40R18 91             22I; 24J; 244               729; 73C; 74A; 74H;
                                         245/35R18 88Y            21P; 22B; 22H; 24J; 244     74P; FGC

Verkaufsbezeichnung:     Alfa 159, Brera, Spider, Sportwagon
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen         Auflagen zu Reifen                  Auflagen
939          e3*2001/116*0212*.. 85 - 136 225/40R18 92W 24M                                   Alfa 159
                                           235/40R18 91W 24J; 24M                             (Limousine);
                                 85 - 147 235/45R18 94 22I; 24J; 24M                          10B; 11G; 11H; 11K;
                                           245/40R18 93 22I; 24D; 24J                         12A; 51A; 573; 71K;
                                 85 - 154 235/40R18 95 24J; 24M                               723; 73C; 74A; 74H;
                                 85 - 191 235/40R18 95Y 24J; 24M                              74P
                                           235/45R18 94Y 22I; 24J; 24M
                                           245/40R18 93Y 22I; 24D; 24J
                                           245/45R18 96 22I; 24D; 24J; 54A
939          e3*2001/116*0212*.. 85 - 136 225/40R18 92W 24M                                   Alfa 159
                                           235/40R18 91W 24J; 24M                             (Limousine);
                                           235/45R18 94 22I; 24J; 24M                         10B; 11G; 11H; 11K;
                                           245/40R18 93 22I; 24D; 24J                         12A; 51A; 573; 71K;
                                           245/45R18 96 22I; 24D; 24J; 54A                    723; 73C; 74A; 74H;
                                                                                              74P; 76U; FGC




                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Teilegutachten 366-0067-09-WIRD-TG/N3

ANLAGE: 14                                                          Radtyp: OXIGIN 14 8518
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                        Stand: 09.03.2011
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Verkaufsbezeichnung:     Alfa 159, Brera, Spider, Sportwagon
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen         Auflagen zu Reifen                  Auflagen
939          e3*2001/116*0212*.. 85 - 136 225/40R18 92W 24J; 24M                              Alfa 159 Sportwagon
                                           235/40R18 91W 24D; 24J                             (Kombi);
                                 85 - 147 235/45R18 94 22I; 22M; 24C; 24D                     10B; 11G; 11H; 11K;
                                           245/40R18 93 22I; 24D; 24J                         12A; 51A; 573; 71K;
                                 85 - 154 235/40R18 95 24D; 24J                               723; 73C; 74A; 74H;
                                 85 - 191 235/40R18 95Y 24D; 24J                              74P
                                           235/45R18 94Y 22I; 22M; 24C; 24D
                                           245/40R18 93Y 22I; 24D; 24J
939          e3*2001/116*0212*.. 120 - 136 225/40R18 92W 24M; 5GM                             Alfa Brera (Coupe);
                                           235/40R18 91W 24J; 24M; 5GG                        Alfa Spider
                                 120 - 147 225/40R18 92Y 24M; 5GM                             (Cabrio);
                                           235/40R18 91Y 24J; 24M; 5GG                        10B; 11G; 11H; 11K;
                                           235/45R18 94W 22I; 24J; 24M                        12A; 51A; 573; 71K;
                                           245/40R18 93W 22I; 24D; 24J                        723; 73C; 74A; 74H;
                                 120 - 191 235/40R18 95Y 24J; 24M                             74P
                                           235/45R18 94Y 22I; 24J; 24M
                                           245/40R18 93Y 22I; 24D; 24J
                                           245/45R18 96 22I; 24D; 24J; 54A
939          e3*2001/116*0212*.. 120 - 136 225/40R18 92W 24M; 5GM                             Alfa Brera (Coupe);
                                           235/40R18 91W 24J; 24M; 5GG                        Alfa Spider
                                 120 - 147 225/40R18 92Y 24M; 5GM                             (Cabrio);
                                           235/40R18 91Y 24J; 24M; 5GG                        10B; 11G; 11H; 11K;
                                           235/40R18 95 24J; 24M                              12A; 51A; 573; 71K;
                                           235/45R18 94W 22I; 24J; 24M                        723; 73C; 74A; 74H;
                                           245/40R18 93W 22I; 24D; 24J                        74P; 76U; FGC
                                           245/45R18 96 22I; 24D; 24J; 54A

Verkaufsbezeichnung:     FIAT CROMA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen          Auflagen
194          e3*2001/116*0210*.. 85 - 110 215/45R18 89W           5FM; 56G                    10B; 11G; 11H; 11K;
                                 85 - 147 215/45R18 93            56G                         12A; 51A; 71K; 723;
                                          225/40R18 92W                                       73C; 74A; 74H; 74P
                                          225/45R18               51G

Verwendungsbereich/Fz-Hersteller         : OPEL, OPEL / VAUXHALL
Befestigungsteile                        : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile       : 110 Nm
Verkaufsbezeichnung:     OMEGA-B
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen          Auflagen
OMEGA-B      G684              74 - 100 225/40R18 88              21B; 57E; 68B               nur bis
V94          e1*96/79*0077*.., 74 - 155 225/40R18 88W             21B; 57E; 68B               e1*98/14*0077*04;
             e1*98/14*0077*..           235/40R18 91W             21B                         10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                              12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                              73C; 74A; 74P
OMEGA-B-       G685                  85 - 100 235/40R18 91        21B; 24M                    10B; 11G; 11H; 11K;
CARAVAN                              85 - 155 225/40R18-88        21B; 57E; 68B               12A; 51A; 71K; 723;
                                              235/40R18 95        21B; 24M                    73C; 74A; 74P




                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Teilegutachten 366-0067-09-WIRD-TG/N3

ANLAGE: 14                                                          Radtyp: OXIGIN 14 8518
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                        Stand: 09.03.2011
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Verkaufsbezeichnung:     OMEGA-B
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                       Auflagen
V94          e1*98/14*0077*.. 74 - 106 235/40R18 91 21B                                       ab e1*98/14*0077*05;
                              74 - 160 235/40R18 91W 21B                                      10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                              12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                              73C; 74A; 74P
V94/Kombi      e1*96/79*0078*..,      74 - 106 235/40R18 91 21B; 24M; 5GG                     nur bis
               e1*98/14*0078*..       74 - 155 225/40R18 88W 21B; 57E; 68B                    e1*98/14*0078*04;
                                               235/40R18 95 21B; 24M                          10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                              12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                              73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:    SIGNUM
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW       Reifen                     Auflagen zu Reifen          Auflagen
VECTRA/CA e1*2001/116*0214*.. 74 - 129 225/40R18 88W              24J; 24M; 5FE               nicht Fz schlechte
R, VECTRA
                              74 - 155 225/40R18 92W              24J; 24M                    Strassen;
                                       225/45R18                  21B; 24J; 24M; 51G          10B; 11G; 11H; 11K;
                                       235/40R18 91W              21B; 24D; 24J; 367          12A; 51A; 52R; 71K;
                                                                                              723; 729; 73C; 74A;
                                                                                              74P
Z-C/S          e1*2001/116*0291*..    74 - 129 225/40R18 88W      24J; 24M; 5FE               nicht Fz schlechte
                                      74 - 184 225/40R18 92W      24J; 24M                    Strassen;
                                               225/45R18          21B; 24J; 24M; 51G          10B; 11G; 11H; 11K;
                                               235/40R18 91W      21B; 24D; 24J; 367          12A; 51A; 52R; 71K;
                                                                                              723; 729; 73C; 74A;
                                                                                              74P

Verkaufsbezeichnung:     VECTRA-C, VECTRA-C-CC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis      kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                  Auflagen
VECTRA/LIM e1*98/14*0187*..        74 - 129 225/40R18 88W 22L; 24J; 24M; 5FE                  nicht Fz schlechte
Z02 /        e11*2001/116*0214*.., 74 - 155 225/40R18 92  22L; 24J; 24M                       Strassen;
               e11*2001/116*0235*..
Z18XE                                          225/45R18     22L; 24J; 24M; 51G      10B; 11G; 11H; 11K;
                                               235/40R18 91W 21B; 22L; 24J; 24M; 367 12A; 51A; 52R; 71K;
                                                                                     723; 729; 73C; 74A;
                                                                                     74P
Z-C            e1*2001/116*0290*..    74 - 129 225/40R18 88W 22L; 24J; 24M; 5FE      nicht Fz schlechte
                                      74 - 184 225/40R18 92 22L; 24J; 24M            Strassen;
                                               235/40R18 91W 21B; 22L; 24J; 24M; 367 10B; 11G; 11H; 11K;
                                      74 - 206 225/40R18 92Y 22L; 24J; 24M           12A; 51A; 52R; 71K;
                                               225/45R18     22L; 24J; 24M; 51G      723; 729; 73C; 74A;
                                               235/40R18 91Y 21B; 22L; 24J; 24M; 367 74P

Verkaufsbezeichnung:    VECTRA-C-STATION WAGON
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW       Reifen                     Auflagen zu Reifen          Auflagen
VECTRA/SW e1*2001/116*0238*.. 74 - 129 225/40R18 88W              21B; 22L; 24J; 24M; 5FE     nicht Fz schlechte
                              74 - 155 225/40R18 92W              21B; 22L; 24J; 24M          Strassen;
                                       225/45R18 91W              21B; 22L; 24J; 24M          10B; 11G; 11H; 11K;
                                       235/40R18 91W              21B; 22L; 24J; 24M; 367     12A; 51A; 52R; 71K;
                                                                                              723; 729; 73C; 74A;
                                                                                              74P




                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Teilegutachten 366-0067-09-WIRD-TG/N3

ANLAGE: 14                                                          Radtyp: OXIGIN 14 8518
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                        Stand: 09.03.2011
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Verkaufsbezeichnung:     VECTRA-C-STATION WAGON
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen             Auflagen zu Reifen               Auflagen
Z-C/SW       e1*2001/116*0292*.. 74 - 129 225/40R18 88W      21B; 22L; 24J; 24M; 5FE          nicht Fz schlechte
                                 74 - 155 225/45R18 91W      21B; 22L; 24J; 24M               Strassen;
                                          235/40R18 91W      21B; 22L; 24J; 24M; 367          10B; 10S; 11G; 11H;
                                 74 - 184 225/40R18 92W      21B; 22L; 24J; 24M               11K; 12A; 51A; 52R;
                                 74 - 206 225/40R18 92Y      21B; 22L; 24J; 24M               71K; 723; 729; 73C;
                                          225/45R18          21B; 22L; 24J; 24M; 51G          74A; 74P
                                          225/45R18 91Y      21B; 22L; 24J; 24M
                                          235/40R18          21B; 22L; 24J; 24M; 367;
                                                             51G
                                               235/40R18 91Y 21B; 22L; 24J; 24M; 367

Verkaufsbezeichnung:     ZAFIRA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW            Reifen             Auflagen zu Reifen          Auflagen
A-           e1*2001/116*0325*.. 177           225/40R18          24M; 51G                    Nur Zafira OPC;
H/Monocab                                                                                     10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                              12A; 51A; 52R; 71K;
                                                                                              723; 73C; 74A; 74P
A-             e1*2001/116*0325*..   74 - 147 215/40R18 89W       QF1; 5FM                    10B; 11G; 11H; 11K;
H/Monocab                                     225/40R18           24M; 51G                    12A; 51A; 52R; 71K;
                                              225/40R18 92        QF1; 24M; 366; 5GA          723; 73C; 74A; 74P
                                     77 - 103 215/40R18 89        QF3; 5FM
A-         e1*2001/116*0378*..       69 - 110 225/40R18 92        24M; 366                    10B; 11G; 11H; 11K;
H/Monocab-                                                                                    12A; 51A; 52R; 71K;
CNG
                                                                                              723; 73C; 74A; 74P

Verwendungsbereich/Fz-Hersteller         : SAAB
Befestigungsteile                        : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile       : 110 Nm
Verkaufsbezeichnung:     SAAB 9-3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
YS3D         e4*95/54*0012*..,  85 - 169 225/40R18-88       21B; 21J; 21M; 22B; 22F; ab e4*95/54*0012*04;
               e4*98/14*0012*..                             22L; 24C; 24D; 54A       10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                     12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                     73C; 74A; 74P
YS3F           e4*2001/116*0065*..   88 - 184 225/40R18 91W 21B; 22B; 22L; 24J; 24M; Kombi; Limousine;
YS3F????       e4*2001/116*0065*..                          362                      Frontantrieb;
                                     88 - 206 225/45R18     21B; 22B; 22L; 24J; 24M; 10B; 11G; 11H; 11K;
                                                            51G                      12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                     73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     SAAB 9-3 (CABRIO)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                   Auflagen
YS3F?7??     e4*2001/116*0077*.. 110 - 169 225/40R18 91W 21B; 22B; 22L; 24J; 24M;             Saab 9-3; Saab 9-3
                                                         362                                  Aero;
                                 110 - 184 225/40R18 91Y 21B; 22B; 22L; 24J; 24M;             10B; 11G; 11H; 11K;
                                                         362                                  12A; 51A; 71K; 723;
                                           225/45R18     21B; 22B; 22L; 24J; 24M;             73C; 74A; 74P
                                                         51G




                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Teilegutachten 366-0067-09-WIRD-TG/N3

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Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                        Stand: 09.03.2011
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Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
11K) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
     diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite ist eine
     ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21M) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende
     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
     diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
     der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen.
22B) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
     diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite ist eine
     ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite ist eine
     ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen
     Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen.
22I)   Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
       diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
       der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen.
22L) Durch Nacharbeit im Bereich der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Nacharbeit im Bereich der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK herzustellen.


                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
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Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                        Stand: 09.03.2011
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244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
362) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages an der Vorderachse ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
366) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
     Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
     der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
     Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-
     Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex,
     das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der Fahrzeugpapiere, die




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                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                        Stand: 09.03.2011
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      Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu
      beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52R) Die genannten Reifengrößen sind nicht mit M+S-Profil zulässig.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
     wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
     berücksichtigen.
56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
     erforderlich; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; der
     Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.
57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1120kg.
5FM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1160kg.
5GA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1200kg.
5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1230kg.
5GM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1260kg.
68B) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          225/40R18
                    Hinterachse:                          255/35R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; der Nachweis
      der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
     Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
     von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des



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Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                        Stand: 09.03.2011
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      Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
      Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74H) Die Sonderräder müssen an der Radanschlußfläche plan anliegen. Überstehende Teile, die dieses
     verhindern, müssen entfernt werden.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
FGC) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit BREMBO-Festsattel (innenbelüftet)
     an der Vorderachse nicht zulässig.
QF1) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen
     (unterschiedliche Lenkgetriebe je nach Serienbereifung), die bereits serienmäßig die Reifengröße
     205/55R16 oder 225/45R17 in den Fahrzeugpapieren eingetragen haben.
QF3) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination ist auch zulässig an Fahrzeugausführungen
     (unterschiedliche Lenkgetriebe je nach Serienbereifung), die serienmäßig nur die Reifengröße
     195/65R15 in den Fahrzeugpapieren eingetragen haben, wenn durch Begrenzen des Lenkeinschlages an
     der Vorderachse eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-kombination unter Berücksichtigung
     der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK hergestellt ist.Bei Nachrüstung ist der
     vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder
     Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten
     nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.




                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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