Teilegutachten 366-0066-09-WIRD-TG/N7
ANLAGE: 3 Radtyp: OXIGIN 14 8519
Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 15.03.2012
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Fahrzeughersteller : FIAT, OPEL, OPEL / VAUXHALL, SAAB
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 8 1/2 J X 19 EH2+ Einpreßtiefe (mm) : 32
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 110/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mitten Zentrierring- zul. zul. gültig
loch werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
110565135 OXIGIN 14 8519 LK110 N22Ø72,6-Ø65,1 65,1 Kunststoff 900 2275 11/08
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : FIAT
Befestigungsteile : Kegelbundspezialschrauben M12x1,25, Schaftl. 29 mm, Kegelw. 60
Grad,
für Typ : 940
Befestigungsteile : Kegelbundspezialschrauben M12x1,5, Schaftl. 29 mm, Kegelw. 60
Grad,
für Typ : 194
Befestigungsteile : Kegelbundspezialschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60
Grad, für Typ : 939
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm
Verkaufsbezeichnung: ALFA GIULIETTA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
940 e3*2007/46*0027*.. 77 - 125 225/35R19 88W 22I; 248 Schrägheck 4-türig;
245/30R19 89W 21P; 22B; 24J; 244; 270 Frontantrieb;
77 - 173 225/35R19 88Y 22I; 248 10B; 11G; 11H; 11K;
235/35R19 91 21P; 22B; 24J; 244; 270 12A; 51A; 71K; 723;
245/30R19 89Y 21P; 22B; 24J; 244; 270 729; 73C; 74A; 74H;
74P; FGC
Verkaufsbezeichnung: Alfa 159, Brera, Spider, Sportwagon
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
939 e3*2001/116*0212*.. 85 - 136 235/35R19 91W 24D; 24J Alfa 159
85 - 147 245/35R19 93 22I; 24D; 24J (Limousine);
245/40R19 94 22I; 24D; 24J; 54A 10B; 11G; 11H; 11K;
85 - 191 235/40R19 96 22I; 24D; 24J 12A; 51A; 573; 71K;
245/35R19 93Y 22I; 24D; 24J 723; 73C; 74A; 74H;
245/40R19 94Y 22I; 24D; 24J; 54A 74P
939 e3*2001/116*0212*.. 85 - 136 235/35R19 91W 22I; 24D; 24J Alfa 159 Sportwagon
85 - 147 245/35R19 93 22I; 24D; 24J (Kombi);
245/40R19 94 22I; 22K; 22L; 24D; 24J; 10B; 11G; 11H; 11K;
54A 12A; 51A; 573; 71K;
85 - 191 235/40R19 96 22I; 24D; 24J 723; 73C; 74A; 74H;
245/35R19 93Y 22I; 24D; 24J 74P
245/40R19 94Y 22I; 22K; 22L; 24D; 24J;
54A
Das Prüflabor ist von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) für Prüfungen,
die für die Erstellung dieses Teilegutachtens vorgeschrieben sind, anerkannt (KBA-P 00055-00).
Teilegutachten 366-0066-09-WIRD-TG/N7
ANLAGE: 3 Radtyp: OXIGIN 14 8519
Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 15.03.2012
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Verkaufsbezeichnung: Alfa 159, Brera, Spider, Sportwagon
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
939 e3*2001/116*0212*.. 120 - 136 235/35R19 91W 24D; 24J; 5GG Alfa Brera (Coupe);
120 - 147 235/35R19 91Y 24D; 24J; 5GG Alfa Spider
245/35R19 93W 22I; 24D; 24J (Cabrio);
245/40R19 94W 22I; 24D; 24J; 54A 10B; 11G; 11H; 11K;
120 - 191 235/40R19 96 22I; 24D; 24J 12A; 51A; 573; 71K;
245/35R19 93Y 22I; 24D; 24J 723; 73C; 74A; 74H;
245/40R19 94Y 22I; 24D; 24J; 54A 74P
Verkaufsbezeichnung: FIAT CROMA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
194 e3*2001/116*0210*.. 85 - 147 225/40R19 93 21P 10B; 11G; 11H; 11K;
235/35R19 91W 21P; 24J; 367 12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A; 74H; 74P
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : OPEL, OPEL / VAUXHALL
Befestigungsteile : Kegelbundspezialschrauben M12x1,5, Schaftl. 29 mm, Kegelw. 60
Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm
Verkaufsbezeichnung: SIGNUM
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
VECTRA/CA e1*2001/116*0214*.. 74 - 155 235/35R19 21B; 24D; 24J; 51G nicht Fz schlechte
R, VECTRA
235/35R19 91W 21B; 24D; 24J; 367 Strassen;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 52R; 71K;
723; 729; 73C; 74A;
74P
Z-C/S e1*2001/116*0291*.. 74 - 184 235/35R19 21B; 24D; 24J; 51G nicht Fz schlechte
235/35R19 91W 21B; 24D; 24J; 367 Strassen;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 52R; 71K;
723; 729; 73C; 74A;
74P
Verkaufsbezeichnung: VECTRA-C, VECTRA-C-CC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
VECTRA/LIM e1*98/14*0187*.. 74 - 155 235/35R19 21B; 22L; 24J; 24M; 51G nicht Fz schlechte
Z02 / e11*2001/116*0214*.., 235/35R19 91W 21B; 22L; 24J; 24M; 367 Strassen;
e11*2001/116*0235*..
Z18XE 10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 52R; 71K;
723; 729; 73C; 74A;
74P
Z-C e1*2001/116*0290*.. 74 - 184 235/35R19 91W 21B; 22L; 24J; 24M; 367 nicht Fz schlechte
74 - 206 235/35R19 21B; 22L; 24J; 24M; 51G Strassen;
235/35R19 91Y 21B; 22L; 24J; 24M; 367 10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 52R; 71K;
723; 729; 73C; 74A;
74P
Das Prüflabor ist von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) für Prüfungen,
die für die Erstellung dieses Teilegutachtens vorgeschrieben sind, anerkannt (KBA-P 00055-00).
Teilegutachten 366-0066-09-WIRD-TG/N7
ANLAGE: 3 Radtyp: OXIGIN 14 8519
Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 15.03.2012
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Verkaufsbezeichnung: VECTRA-C-STATION WAGON
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
VECTRA/SW e1*2001/116*0238*.. 74 - 155 235/35R19 21B; 22L; 24J; 24M; 51G nicht Fz schlechte
235/35R19 91W 21B; 22L; 24J; 24M; 367 Strassen;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 52R; 71K;
723; 729; 73C; 74A;
74P
Z-C/SW e1*2001/116*0292*.. 74 - 155 235/35R19 91W 21B; 22L; 24J; 24M; 367 nicht Fz schlechte
74 - 206 235/35R19 21B; 22L; 24J; 24M; 51G Strassen;
235/35R19 21B; 22L; 24J; 24M; 367; 10B; 10S; 11G; 11H;
51G 11K; 12A; 51A; 52R;
235/35R19 91Y 21B; 22L; 24J; 24M; 367 71K; 723; 729; 73C;
74A; 74P
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : SAAB
Befestigungsteile : Kegelbundspezialschrauben M12x1,5, Schaftl. 29 mm, Kegelw. 60
Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm
Verkaufsbezeichnung: SAAB 9-3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
YS3F e4*2001/116*0065*.. 88 - 184 235/35R19 91W 21B; 22B; 22L; 24J; 24M; Kombi; Limousine;
YS3F???? e4*2001/116*0065*.. 362 Frontantrieb;
88 - 188 235/35R19 91Y 21B; 22B; 22L; 24J; 24M; 10B; 11G; 11H; 11K;
362 12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A; 74P
Verkaufsbezeichnung: SAAB 9-3 (CABRIO)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
YS3F?7?? e4*2001/116*0077*.. 110 - 169 235/35R19 91W 21B; 22B; 22L; 24J; 24M; Saab 9-3; Saab 9-3
362 Aero;
110 - 184 235/35R19 91Y 21B; 22B; 22L; 24J; 24M; 10B; 11G; 11H; 11K;
362 12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A; 74P
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
Das Prüflabor ist von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) für Prüfungen,
die für die Erstellung dieses Teilegutachtens vorgeschrieben sind, anerkannt (KBA-P 00055-00).
Teilegutachten 366-0066-09-WIRD-TG/N7
ANLAGE: 3 Radtyp: OXIGIN 14 8519
Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 15.03.2012
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11K) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
herzustellen.
22K) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen
Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
Das Prüflabor ist von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) für Prüfungen,
die für die Erstellung dieses Teilegutachtens vorgeschrieben sind, anerkannt (KBA-P 00055-00).
Teilegutachten 366-0066-09-WIRD-TG/N7
ANLAGE: 3 Radtyp: OXIGIN 14 8519
Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 15.03.2012
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24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
362) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages an der Vorderachse ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
dieser Reifengröße zu beachten.
52R) Die genannten Reifengrößen sind nicht mit M+S-Profil zulässig.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
berücksichtigen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1230kg.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
Das Prüflabor ist von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) für Prüfungen,
die für die Erstellung dieses Teilegutachtens vorgeschrieben sind, anerkannt (KBA-P 00055-00).
Teilegutachten 366-0066-09-WIRD-TG/N7
ANLAGE: 3 Radtyp: OXIGIN 14 8519
Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 15.03.2012
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74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74H) Vor Montage der Sonderräder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
FGC) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit BREMBO-Festsattel (innenbelüftet)
an der Vorderachse nicht zulässig.
Das Prüflabor ist von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) für Prüfungen,
die für die Erstellung dieses Teilegutachtens vorgeschrieben sind, anerkannt (KBA-P 00055-00).