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							Teilegutachten 366-0066-09-WIRD-TG/N8

ANLAGE: 3                                                      Radtyp: OXIGIN 14 8519
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                   Stand: 02.04.2015
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Fahrzeughersteller                      : FIAT, OPEL, OPEL / VAUXHALL, SAAB
Raddaten:
Radgröße nach Norm          : 8 1/2 J X 19 EH2+           Einpreßtiefe (mm)      : 32
Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 110/5                       Zentrierart            : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-   zul.      zul.     gültig
                                                                   och     werkstoff       Rad-      Abroll   ab
                    Kennzeichnung        Kennzeichnung             (mm)                    last      umf.     Fertig
                    Rad                  Zentrierring                                      (kg)      (mm)     datum
110565135           OXIGIN 14 8519 LK110 N22Ø72,6-Ø65,1                 65,1    Kunststoff     900     2275    11/08
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : FIAT
Befestigungsteile                       : Lochkreisversatzschrauben M12x1,25, Schaftl. 29 mm, Kegelw. 60
                                          Grad,
                                          für Typ : 940
Befestigungsteile                       : Lochkreisversatzschrauben M12x1,5, Schaftl. 29 mm, Kegelw. 60
                                          Grad,
                                          für Typ : 194
Befestigungsteile                       : Lochkreisversatzschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60
                                          Grad, für Typ : 939
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 110 Nm
Verkaufsbezeichnung:     ALFA GIULIETTA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                  Auflagen
940          e3*2007/46*0027*.. 77 - 125 225/35R19 88W 22I; 248                            Schrägheck 4-türig;
                                         245/30R19 89W 21P; 22B; 24J; 244;                 Frontantrieb;
                                                       270                                 10B; 11G; 11H; 11K;
                                77 - 177 225/35R19 88Y 22I; 248                            12A; 51A; 71K; 723;
                                         235/35R19 91  21P; 22B; 24J; 244;                 729; 73C; 74A; 74H;
                                                       270                                 74P; FGC
                                         245/30R19 89Y 21P; 22B; 24J; 244;
                                                       270

Verkaufsbezeichnung:     Alfa 159, Brera, Spider, Sportwagon
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen         Auflagen zu Reifen               Auflagen
939          e3*2001/116*0212*.. 85 - 136 235/35R19 91W 24D; 24J                           Alfa 159 (Limousine);
                                 85 - 147 245/35R19 93    22I; 24D; 24J                    10B; 11G; 11H; 11K;
                                           245/40R19 94   22I; 24D; 24J; 54A               12A; 51A; 573; 71K;
                                 85 - 191 235/40R19 96    22I; 24D; 24J                    723; 73C; 74A; 74H;
                                           245/35R19 93Y 22I; 24D; 24J                     74P
                                           245/40R19 94Y 22I; 24D; 24J; 54A




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0066-09-WIRD-TG/N8

ANLAGE: 3                                                      Radtyp: OXIGIN 14 8519
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                   Stand: 02.04.2015
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Verkaufsbezeichnung:     Alfa 159, Brera, Spider, Sportwagon
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen         Auflagen zu Reifen              Auflagen
939          e3*2001/116*0212*.. 85 - 136 235/35R19 91W 22I; 24D; 24J                     Alfa 159 Sportwagon
                                 85 - 147 245/35R19 93    22I; 24D; 24J                   (Kombi);
                                           245/40R19 94   22I; 22K; 22L; 24D;             10B; 11G; 11H; 11K;
                                                          24J; 54A                        12A; 51A; 573; 71K;
                                 85 - 191 235/40R19 96    22I; 24D; 24J                   723; 73C; 74A; 74H;
                                           245/35R19 93Y 22I; 24D; 24J                    74P
                                           245/40R19 94Y 22I; 22K; 22L; 24D;
                                                          24J; 54A
939          e3*2001/116*0212*.. 120 - 136 235/35R19 91W 24D; 24J; 5GG                    Alfa Brera (Coupe);
                                 120 - 147 235/35R19 91Y 24D; 24J; 5GG                    Alfa Spider (Cabrio);
                                           245/35R19 93W 22I; 24D; 24J                    10B; 11G; 11H; 11K;
                                           245/40R19 94W 22I; 24D; 24J; 54A               12A; 51A; 573; 71K;
                                 120 - 191 235/40R19 96   22I; 24D; 24J                   723; 73C; 74A; 74H;
                                           245/35R19 93Y 22I; 24D; 24J                    74P
                                           245/40R19 94Y 22I; 24D; 24J; 54A

Verkaufsbezeichnung:     FIAT CROMA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                Auflagen
194          e3*2001/116*0210*.. 85 - 147 225/40R19 93  21P                               10B; 11G; 11H; 11K;
                                          235/35R19 91W 21P; 24J; 367                     12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                          73C; 74A; 74H; 74P

Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : OPEL, OPEL / VAUXHALL
Befestigungsteile                       : Lochkreisversatzschrauben M12x1,5, Schaftl. 29 mm, Kegelw. 60
                                          Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 110 Nm
Verkaufsbezeichnung:    SIGNUM
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                   Auflagen
VECTRA/CA e1*2001/116*0214*.. 74 - 155 235/35R19     21B; 24D; 24J; 51G                   nicht Fz schlechte
R, VECTRA
                                       235/35R19 91W 21B; 24D; 24J; 367                   Strassen;
                                                                                          10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 52R; 71K;
                                                                                          723; 729; 73C; 74A;
                                                                                          74P
Z-C/S          e1*2001/116*0291*..   74 - 184 235/35R19     21B; 24D; 24J; 51G            nicht Fz schlechte
                                              235/35R19 91W 21B; 24D; 24J; 367            Strassen;
                                                                                          10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 52R; 71K;
                                                                                          723; 729; 73C; 74A;
                                                                                          74P




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0066-09-WIRD-TG/N8

ANLAGE: 3                                                      Radtyp: OXIGIN 14 8519
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                   Stand: 02.04.2015
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Verkaufsbezeichnung:     VECTRA-C, VECTRA-C-CC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis      kW       Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
VECTRA/LIM e1*98/14*0187*..        74 - 155 235/35R19            21B; 22L; 24J; 24M;       nicht Fz schlechte
Z02 /        e11*2001/116*0214*..,                               51G                       Strassen;
               e11*2001/116*0235*..
Z18XE                                          235/35R19 91W 21B; 22L; 24J; 24M;           10B; 11G; 11H; 11K;
                                                             367                           12A; 51A; 52R; 71K;
                                                                                           723; 729; 73C; 74A;
                                                                                           74P
Z-C            e1*2001/116*0290*..    74 - 184 235/35R19 91W 21B; 22L; 24J; 24M;           nicht Fz schlechte
                                                             367                           Strassen;
                                      74 - 206 235/35R19     21B; 22L; 24J; 24M;           10B; 11G; 11H; 11K;
                                                             51G                           12A; 51A; 52R; 71K;
                                               235/35R19 91Y 21B; 22L; 24J; 24M;           723; 729; 73C; 74A;
                                                             367                           74P

Verkaufsbezeichnung:    VECTRA-C-STATION WAGON
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW       Reifen                Auflagen zu Reifen            Auflagen
VECTRA/SW e1*2001/116*0238*.. 74 - 155 235/35R19             21B; 22L; 24J; 24M;           nicht Fz schlechte
                                                             51G                           Strassen;
                                               235/35R19 91W 21B; 22L; 24J; 24M;           10B; 11G; 11H; 11K;
                                                             367                           12A; 51A; 52R; 71K;
                                                                                           723; 729; 73C; 74A;
                                                                                           74P
Z-C/SW         e1*2001/116*0292*..    74 - 155 235/35R19 91W 21B; 22L; 24J; 24M;           nicht Fz schlechte
                                                             367                           Strassen;
                                      74 - 206 235/35R19     21B; 22L; 24J; 24M;           10B; 10S; 11G; 11H;
                                                             51G                           11K; 12A; 51A; 52R;
                                               235/35R19     21B; 22L; 24J; 24M;           71K; 723; 729; 73C;
                                                             367; 51G                      74A; 74P
                                               235/35R19 91Y 21B; 22L; 24J; 24M;
                                                             367

Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller         : SAAB
Befestigungsteile                        : Lochkreisversatzschrauben M12x1,5, Schaftl. 29 mm, Kegelw. 60
                                           Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile       : 110 Nm
Verkaufsbezeichnung:     SAAB 9-3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen        Auflagen
YS3F         e4*2001/116*0065*.. 88 - 184 235/35R19 91W          21B; 22B; 22L; 24J;       Kombi; Limousine;
YS3F????     e4*2001/116*0065*..                                 24M; 362                  Frontantrieb;
                                 88 - 188 235/35R19 91Y          21B; 22B; 22L; 24J;       10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                 24M; 362                  12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                           73C; 74A; 74P




         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0066-09-WIRD-TG/N8

ANLAGE: 3                                                      Radtyp: OXIGIN 14 8519
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                   Stand: 02.04.2015
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                                                                                                       Seite: 4 von 6
Verkaufsbezeichnung:     SAAB 9-3 (CABRIO)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                Auflagen
YS3F?7??     e4*2001/116*0077*.. 110 - 169 235/35R19 91W 21B; 22B; 22L; 24J;               Saab 9-3; Saab 9-3
                                                         24M; 362                          Aero;
                                 110 - 184 235/35R19 91Y 21B; 22B; 22L; 24J;               10B; 11G; 11H; 11K;
                                                         24M; 362                          12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                           73C; 74A; 74P

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
11K) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
     der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
     herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
       Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
       der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
       herzustellen.
22K) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende
     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen
     Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.




         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0066-09-WIRD-TG/N8

ANLAGE: 3                                                      Radtyp: OXIGIN 14 8519
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                   Stand: 02.04.2015
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22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
362) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages an der Vorderachse ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
     Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
     Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
     dieser Reifengröße zu beachten.




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0066-09-WIRD-TG/N8

ANLAGE: 3                                                      Radtyp: OXIGIN 14 8519
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                   Stand: 02.04.2015
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                                                                                                      Seite: 6 von 6
52R) Die genannten Reifengrößen sind nicht mit M+S-Profil zulässig.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
     wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
     berücksichtigen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1230kg.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
     Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
     von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74H) Vor Montage der Sonderräder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
     Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
FGC) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit BREMBO-Festsattel (innenbelüftet)
     an der Vorderachse nicht zulässig.




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
						
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