Teilegutachten 366-0066-09-WIRD-TG/N5
ANLAGE: 1 Radtyp: OXIGIN 14 8519
Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 29.07.2011
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Fahrzeughersteller : FORD, JAGUAR, LAND ROVER (GB), VOLVO
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 8 1/2 J X 19 EH2+ Einpreßtiefe (mm) : 42
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 108/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mitten Zentrierring- zul. zul. gültig
loch werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
108563442 OXIGIN 14 8519 LK108 N20Ø72,6-Ø63,4 63,4 Kunststoff 900 2275 11/08
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : FORD
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : B4Y; B5Y; BA7; BWY; DA3; DB3; DM2
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M14x1,5, Kegelw. 60 Grad, für Typ : WA6
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 100 Nm für Typ : BWY; B4Y; B5Y
120 Nm für Typ : DM2
130 Nm für Typ : DA3; DB3; DM2
140 Nm für Typ : BA7
Verkaufsbezeichnung: FOCUS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
DA3 e13*2001/116*0144*.. 59 - 107 225/35R19 88 FGQ; 21P; 22M; 22P; Kombi;
24J; 24M 10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A; 74H; 74P
DA3 e13*2001/116*0144*.. 166 225/35R19 88Y 21P; 22M; 22P; 24J; 24M Nur Ford Focus ST;
Schrägheck;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A; 74H; 74P
DA3 e13*2001/116*0144*.. 59 - 107 225/35R19 88 FGQ; 21P; 22M; 22P; Schrägheck;
24J; 24M 10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A; 74H; 74P
DB3 e13*2001/116*0157*.. 59 - 107 225/35R19 88 FGQ; 21P; 22M; 22P; Stufenheck;
24J; 24M 10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A; 74H; 74P
DB3 e13*2001/116*0157*.. 74 - 107 225/35R19 88 21P; 22I; 22M; 24J; 24M Ford Focus Coupe-
Cabriolet;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A; 74H; 74P
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Teilegutachten 366-0066-09-WIRD-TG/N5
ANLAGE: 1 Radtyp: OXIGIN 14 8519
Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 29.07.2011
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Verkaufsbezeichnung: FORD C-MAX
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
DM2 e13*2001/116*0109*.. 66 - 107 225/35R19 88 24J; 24M Nur C-MAX;
Frontantrieb;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71K; 723;
729; 73C; 74A; 74H;
74P
Verkaufsbezeichnung: FORD C-MAX / KUGA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
DM2 e13*2001/116*0109*.. 100 235/40R19 92 24J Nur Kuga;
235/45R19 95 24J Allradantrieb;
245/40R19 94 24J Frontantrieb;
245/45R19 98 24J 10B; 11G; 11H; 11K;
255/40R19 96 24J; 24M 12A; 51A; 71K; 723;
729; 73C; 74A; 74H;
74P
Verkaufsbezeichnung: FORD MONDEO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
BA7 e13*2001/116*0249*.. 74 - 107 235/35R19 91 21P; 22I; 22M; 24D; 362 Kombi; Frontantrieb;
255/30R19 91 22B; 22L; 24D; 57F; 671 10B; 11G; 11H; 11K;
74 - 162 235/35R19 91Y 21P; 22I; 22M; 24D; 362 12A; 51A; 71K; 723;
245/35R19 93 21P; 22I; 22M; 24D; 24J; 73C; 74A; 74H; 74P
362
255/30R19 91Y 22B; 22L; 24D; 57F; 671
BA7 e13*2001/116*0249*.. 74 - 107 235/35R19 91 21P; 22I; 22M; 24D; 362 Stufenheck;
255/30R19 91 22B; 22L; 24D; 57F; 671 Schrägheck;
74 - 162 235/35R19 91Y 21P; 22I; 22M; 24D; 362 Frontantrieb;
245/35R19 93 21P; 22I; 22M; 24D; 24J; 10B; 11G; 11H; 11K;
362 12A; 51A; 71K; 723;
255/30R19 91Y 22B; 22L; 24D; 57F; 671 73C; 74A; 74H; 74P
BWY e1*98/14*0156*.. 66 - 166 225/35R19 88Y 21B; 22F; 24C; 24M; 5FE Frontantrieb;
235/35R19 91 21B; 22F; 24C; 24M; 54A 10B; 11G; 11H; 11K;
81 - 125 235/35R19 87W 21B; 22F; 24C; 24M; 12A; 51A; 71K; 723;
5ET; 54A 73C; 74A; 74H; 74P
B4Y e1*98/14*0154*.. 66 - 166 225/35R19 88Y 21P; 22M; 24C; 24D; 5FE Frontantrieb;
B5Y e1*98/14*0155*.. 10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A; 74H; 74P
Verkaufsbezeichnung: GALAXY, S-MAX
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
WA6 e13*2001/116*0185*.. 74 - 162 255/35R19 96 FGT; 24J; 24M erhöhtes
92 - 107 245/35R19 93 FGT; 24J; 24M; 5HA Anzugsmoment 160
Nm;
92 - 162 245/35R19 93Y FGT; 24J; 24M; 5HA Ford S-MAX; Ford
245/40R19 94 FGT; 24J; 24M; 5HI Galaxy;
245/40R19 98 FGT; 24J; 24M 10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A; 74H; 74P;
740
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Teilegutachten 366-0066-09-WIRD-TG/N5
ANLAGE: 1 Radtyp: OXIGIN 14 8519
Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 29.07.2011
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Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : JAGUAR
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm für Typ : CF1 erhöhtes Anzugsmoment
128 Nm für Typ : CCX
135 Nm für Typ : N*3 erhöhtes Anzugsmoment
165 Nm für Typ : CC9 erhöhtes Anzugsmoment
Verkaufsbezeichnung: JAGUAR S-TYPE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
CCX e11*98/14*0115*.. 147 - 175 245/35R19 93 21B; 22B; 22L; 24J; 24M ab
147 - 219 245/35R19 93Y 21B; 22B; 22L; 24J; 24M e11*98/14*0115*06;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A; 74H; 74P
Verkaufsbezeichnung: JAGUAR XF
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
CC9 e11*2001/116*0323*.. 152 - 219 245/40R19 51G erhöhtes
255/35R19 96 Anzugsmoment 165
Nm;
255/40R19 96 21Q Limousine;
Heckantrieb;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71K; 723;
729; 73C; 74A; 74H;
74P; 740; 765
Verkaufsbezeichnung: JAGUAR XJ
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
N*3 e11*2001/116*0217*.. 152 - 291 245/45R19 51G; 52J erhöhtes
255/40R19 96Y Anzugsmoment 135
Nm;
nur bis
e11*2001/116*0217*0
4; Heckantrieb;
Luftfederung; nicht für
gepanzerte Fz;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71K; 723;
729; 73C; 74A; 74H;
74P; 740; 765
Verkaufsbezeichnung: JAGUAR X-TYPE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
CF1 e11*98/14*0176*.. 96 - 170 235/35R19 91Y 21B; 21L; 22B; 22G; 24J; erhöhtes
24M; 362 Anzugsmoment 120
Nm;
Kombi;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A; 74H; 74P;
740
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Teilegutachten 366-0066-09-WIRD-TG/N5
ANLAGE: 1 Radtyp: OXIGIN 14 8519
Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 29.07.2011
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Verkaufsbezeichnung: JAGUAR X-TYPE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
CF1 e11*98/14*0176*.. 96 - 170 235/35R19 91Y 21B; 21L; 22B; 22G; 24D; erhöhtes
24J; 362 Anzugsmoment 120
Nm;
Limousine;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A; 74H; 74P;
740
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : LAND ROVER (GB)
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M14x1,5, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 160 Nm
Verkaufsbezeichnung: FREELANDER 2
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
LF e11*2001/116*0300*.. 110 - 171 235/55R19 101 24J; 24M erhöhtes
255/50R19 103 24C; 24D Anzugsmoment 160
Nm;
275/45R19 104 24C; 24D Allradantrieb;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A; 74H; 74P;
740
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : VOLVO
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : M; M-2D
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 32 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : A; B; D
Zubehör : Serienschrauben
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm für Typ : M erhöhtes Anzugsmoment; M-2D erhöhtes
Anzugsmoment
140 Nm für Typ : A; B; D
Verkaufsbezeichnung: C30
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
M-2D e1*2001/116*0427*.. 73 - 132 225/35R19 88W 21P; 22I; 24J; 24M; 365 erhöhtes
73 - 169 225/35R19 88Y 21P; 22I; 24J; 24M; 365 Anzugsmoment 120
Nm;
VOLVO C30 (Coupe);
Frontantrieb;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A; 74H; 74P;
740
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Teilegutachten 366-0066-09-WIRD-TG/N5
ANLAGE: 1 Radtyp: OXIGIN 14 8519
Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 29.07.2011
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Verkaufsbezeichnung: VOLVO S40, V50, C70, C30
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
M e4*2001/116*0076*.. 100 - 125 225/35R19 88W 22I; 5FE erhöhtes
100 - 169 225/35R19 88Y 22I; 5FE Anzugsmoment 120
Nm;
VOLVO C70 (Cabrio);
Frontantrieb;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A; 74H; 74P;
740
M e4*2001/116*0076*.. 73 - 132 225/35R19 88W 21P; 22I; 24J; 24M; 365 erhöhtes
73 - 169 225/35R19 88Y 21P; 22I; 24J; 24M; 365 Anzugsmoment 120
Nm;
VOLVO C30 (Coupe);
Frontantrieb;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A; 74H; 74P;
740
M e4*2001/116*0076*.. 73 - 125 225/35R19 88W 21P; 22B; 24J; 24M erhöhtes
73 - 169 225/35R19 88Y 21P; 22B; 24J; 24M Anzugsmoment 120
Nm;
VOLVO S40, V50;
Kombi; Limousine;
Frontantrieb;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A; 74H; 74P;
740
Verkaufsbezeichnung: VOLVO S80
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
A e9*2001/116*0057*.. 80 - 147 255/35R19 92W 21P; 22B; 24J; 24M; 5GM Allradantrieb;
80 - 175 245/35R19 93W 22I; 24J; 24M Frontantrieb;
80 - 210 255/35R19 92Y 21P; 22B; 24J; 24M; 5GM 10B; 11G; 11H; 11K;
255/35R19 96 21P; 22B; 24J; 24M 12A; 51A; 71K; 723;
80 - 232 245/35R19 93Y 22I; 24J; 24M; 5HA 73C; 74D; 74P
255/35R19 96Y 21P; 22B; 24J; 24M
Verkaufsbezeichnung: V70, XC70
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
B e9*2001/116*0065*.. 80 - 120 245/35R19 93 21P; 22B; 22M; 24J; VOLVO V70;
24M; 365 Frontantrieb;
80 - 175 245/35R19 93W 21P; 22B; 22M; 24J; 10B; 11G; 11H; 11K;
24M; 365 12A; 51A; 71K; 723;
729; 73C; 74D; 74P
B e9*2001/116*0065*.. 120 - 210 235/45R19 95 24J VOLVO XC70;
245/40R19 94 24J Allradantrieb;
245/45R19 98 22I; 24J 10B; 11G; 11H; 11K;
255/40R19 96 22I; 24J; 24M 12A; 51A; 71K; 723;
729; 73C; 74D; 74P
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Teilegutachten 366-0066-09-WIRD-TG/N5
ANLAGE: 1 Radtyp: OXIGIN 14 8519
Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 29.07.2011
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Verkaufsbezeichnung: XC60
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
D e9*2001/116*0068*.. 120 - 210 235/55R19 101 24J; 248 Allradantrieb;
255/50R19 103 22I; 24C; 244 10B; 11G; 11H; 11K;
275/45R19 104 22I; 24C; 244 12A; 51A; 71K; 723;
729; 73C; 74D; 74P
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
11K) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21L) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich über der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen.
21Q) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich über der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen
Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen.
22B) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22G) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22I) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen.
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Teilegutachten 366-0066-09-WIRD-TG/N5
ANLAGE: 1 Radtyp: OXIGIN 14 8519
Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 29.07.2011
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22L) Durch Nacharbeit im Bereich der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Nacharbeit im Bereich der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK herzustellen.
22P) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Innenkotflügel auf der Radaußenseite ist eine ausreichende
Freigängigkeit unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK
herzustellen.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
362) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages an der Vorderachse ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
365) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages an der Vorderachse ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Teilegutachten 366-0066-09-WIRD-TG/N5
ANLAGE: 1 Radtyp: OXIGIN 14 8519
Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 29.07.2011
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Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
dieser Reifengröße zu beachten.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
berücksichtigen.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1090kg.
5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1120kg.
5GM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1260kg.
5HA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1300kg.
5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1340kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu
10% nach ETRTO zulässig.
671) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/35R19
Hinterachse: 255/30R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Teilegutachten 366-0066-09-WIRD-TG/N5
ANLAGE: 1 Radtyp: OXIGIN 14 8519
Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 29.07.2011
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740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
2. Ziehen Sie die Radschrauben über Kreuz an.
3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
zu überprüfen.
5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
nochmals zu überprüfen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
74H) Die Sonderräder müssen an der Radanschlußfläche plan anliegen. Überstehende Teile, die dieses
verhindern, müssen entfernt werden.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
765) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 20-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
FGQ) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages, Ford-Bestellnummer 1342639, ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen
Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen.
FGT) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages, Ford-Bestellnummer (orig. Ford-Teil), ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen, sofern die serienmäßige
Lenkeinschlagbegrenzung nicht vorhanden ist. Die serienmäßige Lenkeinschlagbegrenzung ist bei
Fahrzeugausführungen bereits eingebaut, wenn die Reifengröße 225/50R17 bzw. 235/45R18
(Kontrollmöglichkeit: 2,5 Lenkradumdrehungen von Endanschlag zu Endanschlag) in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist.
Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.