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							TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          10-8017-A01-V01

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,5Jx19H2 Typ 01852
Fertiger/Zulieferer             O.Z. Spa

                                                                                         Seite 1 von 8

Hersteller                      O.Z. Spa
                                Via Cartigliana, 125/C
                                I-36061 Bassano del Grappa(VI)
                                QS-Nr.: 39 02 0010603

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
Modell                          Superturismo LM
Typ                             01852
Radgröße                        8,5Jx19H2
Zentrierart                     Mittenzentrierung

Ausführung    Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
                                                    Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                    Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                    (mm)
200           01852 200 / L-Ø63.4                   5/108/63,4         45        650    2120

Kennzeichnungen
Herstellerzeichen               OZ
Radtyp und Ausführung           01852 200
Radgröße                        8,5Jx19H2
Einpresstiefe                   ET45
Giessereikennzeichen            -
Herkunftsmerkmal                Made in Italy
Herstelldatum                   Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.     Art der Befestigungsmittel   Bund            Anzugsmoment (Nm)       Schaftlänge (mm)
S01     Mutter M12x1,5               Kegel 60°       110                    -
S02     Mutter M12x1,5               Kegel 60°       130                    -
S03     Mutter M14x1,5               Kegel 60°       140                    -
S04     Serienschraube M14x1,5       Kegel 60°       140                    31

Prüfungen

Das Gutachten über die Sonderradprüfungen wurde von der TÜV Rheinland Group unter der
Gutachten Nr. 108017 ausgestellt.

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 wurden an den im Verwendungsbereich
aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                      Ford
                                Jaguar
                                Volvo

Spurverbreiterung               innerhalb 2%




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                             10-8017-A01-V01

Prüfgegenstand                     PKW-Sonderrad 8,5Jx19H2 Typ 01852
Fertiger/Zulieferer                O.Z. Spa

                                                                                     Seite 2 von 8

Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen          Reifenbezogene Auflagen und   Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                           Hinweise                      Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Ford Focus RS           224            235/35R19       K3s                           A02 A04 A05
DA3, DA3-RS             224            245/30R19       K1a K1b K3s K4i K5a K6d T89   A06 A08 A09
e13*2001/116*0144*..,   224            255/30R19       K1c K2a K2b K3s K4i K5a K6d   A12 A16 A18
e13*2001/116*1010*.                                    K6i                           A58 B02 Flh
.                                                                                    S02
Ford Kuga               100, 147       235/45R19                                     A02 A04 A05
DM2                     100, 147       245/40R19                                     A06 A08 A09
e13*2001/116*           100, 147       245/45R19                                     A12 A16 A18
0109*19-..              100, 147       255/40R19       K1a                           A57 B02 S02
Ford Mondeo             74-162         235/35R19       G40 K2b T87 T91               A02 A04 A05
BA7                     74-162         245/30R19       K2b T89                       A06 A08 A09
e13*2001/116*0249*.     74-162         255/30R19       K1a K1b K2b T87 T91           A12 A16 A18
                                                                                     A58 B02 Flh
                                                                                     Lim V19 S02
Ford Mondeo Turnier 74-162             235/35R19       G40 K2b T87 T91 130           A02 A04 A05
BA7                 74-162             255/30R19       K1a K1b K2b T87 T91 130       A06 A08 A09
e13*2001/116*0249*. 81,92              245/30R19       K2b T89 130                   A12 A16 A18
                                                                                     A58 B02 Car
                                                                                     V19 S02
Ford S-Max          74-162             225/40R19       T93 130                       A02 A04 A05
WA6                 74-162             235/40R19       T92 T96 130                   A06 A08 A09
e13*2001/116*0185*. 74-162             245/35R19       K2b T93 130                   A12 A16 A18
                    74-162             255/35R19       K1a K2b K46 T92 T96 130       A58 B02 S03
Jaguar S-Type       147-219            235/35R19       K42 K45 K56 R37 T91           A02 A04 A05
CCX                 147-219            245/35R19       K1a K42 K45 K56 T93           A06 A08 A09
e11*98/14*0115*..                                                                    A12 A16 A18
                                                                                     B02 S02
Jaguar XF            152-202           235/40R19       A10 R37                       A02 A04 A05
CC9                  152-202           235/45R19       A12 R37                       A06 A08 A09
e11*2001/116*0323*. 152-283            245/40R19       A32                           A16 A18 Lim
                     152-283           255/35R19       A12                           V19 S02
                     152-283           255/40R19       A12
Jaguar XJ            152-291           245/40R19       R37 T94 T98 130               A02 A04 A05
N*3                  152-291           245/45R19       M+S R09 129                   A06 A08 A09
e11*2001/116*0217*. 152-291            255/40R19       R35 130                       A12 A16 A18
.                                                                                    B02 NBF S02
Volvo C70            100-169           235/35R19       T87 T91                       A02 A04 A05
M                                                                                    A06 A08 A09
e4*2001/116*0076                                                                     A12 A16 A18
*08-..                                                                               B02 Cbo S01
Volvo S80            80-175            235/35R19       T91 130                       A02 A04 A05
A, A-2D              80-175            255/30R19       K1a K1b K2b K41 K42 K45 K46   A06 A08 A09
e9*2001/116*0057*..,                                   T91 130                       A12 A16 A18
e1*2001/116*0504*.. 80-232             225/40R19       T93 130                       V00 V19 S04
                     80-232            245/35R19       K1a K1b K2b K46 T93 130
                     80-232            255/35R19       K1a K1b K2b K41 K42 K45 K46
                                                       T92 T96 130




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                           10-8017-A01-V01

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 8,5Jx19H2 Typ 01852
Fertiger/Zulieferer              O.Z. Spa

                                                                                          Seite 3 von 8
Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen            Reifenbezogene Auflagen und        Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                            Hinweise                           Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Volvo V70              80-175         235/35R19         T91                                A02 A04 A05
B, B-2D                80-175         255/30R19         K1c K2b K41 K42 K45 K46            A06 A08 A09
e9*2001/116*0065*..,   80-210         225/40R19         T93                                A12 A16 A18
e1*2001/116*0505*..    80-210         245/35R19         K1a K1b K46 T93                    Car V00 V19
                       80-210         255/35R19         K1c K2b K41 K42 K45 K46 T92        X7V S04
                                                        T96
Volvo XC60             120-210        255/45R19         K1c K2b 127                        A02 A04 A05
D, D-2D, D-N2D                                                                             A06 A08 A09
e9*2001/116*0068*..;                                                                       A12 A16 A18
e1*2001/116*0507*..;                                                                       A57 S04
e1*2007/46*0339*..
Volvo XC70             120-210        225/45R19         T92 T96                            A02 A04 A05
B, B-2D                120-210        235/45R19         K1a                                A06 A08 A09
e9*2001/116*0065*..,   120-210        245/40R19         K1c                                A12 A16 A18
e1*2001/116*0505*..    120-210        255/40R19         K1c                                KMV S04

Auflagen und Hinweise

127      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1270 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu
Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

129      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1290 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu
Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

130      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1300 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu
Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

A02     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis
entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A04     Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und
-schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers
und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Profiltypen auf Vorder- und
Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller zu
bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

A05     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

A06     Die Mindesteinschraubtiefen der Radschrauben bzw. Muttern betragen (sofern serienmäßig
nicht unterschritten) 6,5 Umdrehungen für M12x1,5; 7,5 Umdrehungen für M12x1,25 und M14x1,5; 8
Umdrehungen für Gewinde 1/2" UNF bzw. 9 Umdrehungen für M14x1,25.




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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         10-8017-A01-V01

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5Jx19H2 Typ 01852
Fertiger/Zulieferer            O.Z. Spa

                                                                                           Seite 4 von 8

A08     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.

A09    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A10    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Hinterachse verwendet werden.

A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A16      Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte
ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A18     Es sind nur schlauchlose Reifen und Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig,
die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Die Ventile dürfen nicht über den
Felgenrand hinausragen.

A32    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Hinterachse verwendet werden.

A57   Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front bzw.
Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD ,Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u.ä.)

A58     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

B02    Vor Montage der Sonderräder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs-
Schrauben oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
Roadster.

Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3- türig und 5- türig).

G40     Ist die Reifengröße 215/55R16, 235/45R17 oder 235/40R18 keine der serienmäßigen
Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung) , so ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des
Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-
R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a.
Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu
überprüfen.

K1a     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.



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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         10-8017-A01-V01

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5Jx19H2 Typ 01852
Fertiger/Zulieferer            O.Z. Spa

                                                                                         Seite 5 von 8

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K1c     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2a     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K2b     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K3s     An Achse 1 ist die Spritzwand bzw. die Radhausinnenverkleidung hinter Radmitte an den
dahinterliegenden Rahmenfalz anzulegen und dauerhaft zu befestigen.

K41    An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K45     An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.

K46     An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K4i     An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden
bzw. zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K5a    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100mm vor bis 100mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K6d    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200mm vor bis 200mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K6i   An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Heckschürze auf einer Länge von
100 mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen.




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Nummer                          10-8017-A01-V01

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,5Jx19H2 Typ 01852
Fertiger/Zulieferer             O.Z. Spa

                                                                                          Seite 6 von 8

KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw.
Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

Lim     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

M+S     Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

NBF Das Sonderrad ist nicht zulässig für gepanzerte bzw. beschussgeschützte
Fahrzeugausführungen.

R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

R35      Bei dieser Serien-Reifengröße sind die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers zu beachten
(u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

S01     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S02     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S04    Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die Serien-Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe Seite 1)
verwendet werden.

T87    Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T89    Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T92    Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T94    Reifen (LI 94) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1340 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T96    Reifen (LI 96) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1420 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).




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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          10-8017-A01-V01

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,5Jx19H2 Typ 01852
Fertiger/Zulieferer             O.Z. Spa

                                                                                          Seite 7 von 8

T98    Reifen (LI 98) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1500 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

V00    Unterschiedliche Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse sind nicht zulässig für
Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B. AWD, 4-Matic, Syncro, 4x4,...).

V19    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

           Vorderachse   Hinterachse

Nr. 1      225/35R19     255/30R19, 265/30R19, 305/25R19
Nr. 2      225/40R19     255/35R19
Nr. 3      225/45R19     245/40R19
Nr. 4      235/35R19     255/30R19, 265/30R19, 275/30R19, 315/25R19
Nr. 5      235/40R19     265/35R19, 275/35R19
Nr. 6      235/45R19     255/40R19
Nr. 7      235/50R19     255/45R19
Nr. 8      245/30R19     305/25R19
Nr. 9      245/35R19     265/30R19, 275/30R19, 285/30R19
Nr. 10     245/40R19     275/35R19, 285/35R19
Nr. 11     245/45R19     275/40R19
Nr. 12     255/30R19     305/25R19
Nr. 13     255/35R19     285/30R19, 295/30R19, 305/30R19, 315/25R19
Nr. 14     255/40R19     285/35R19, 295/35R19
Nr. 15     255/45R19     285/40R19
Nr. 16     255/50R19     285/45R19, 295/45R19
Nr. 17     265/30R19     315/25R19
Nr. 18     265/35R19     295/30R19, 305/30R19

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise gelten
achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

X7V    Rad-/Reifenkombination ist nicht zulässig für Fahrzeugausführung Volvo V70 Cross Country
ww. Volvo XC70 (Typ B, S).


Prüfort und Prüfdatum

Die Festigkeitsprüfung des Sonderradtyps wurde in Ponte San Marco beim TÜV Rheinland Italia S.r.l
im März 2010 durchgeführt. Die Verwendungsprüfung fand am 09.3.2010 in Lambsheim statt.

Hinweise zum Sonderrad

entfällt




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Nummer                        10-8017-A01-V01

Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 8,5Jx19H2 Typ 01852
Fertiger/Zulieferer           O.Z. Spa

                                                                                     Seite 8 von 8

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten,
die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Dezember 2009.

Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 StVZO liegt vor.

Prüflaboratorium Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH akkreditiert
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes. Bundesrepublik Deutschland unter der
DAR-Registrier-Nr.: KBA-P 00008-95

Lambsheim, 9.März 2010




Pohl                                                                 00147891.DOC




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