TÜV SÜD Auto Service GmbH
Westendstraße 199
D-80686 München
Teilegutachten Nr. 16-00037-CP-BWG-01
Hersteller: DIEWE GmbH
D – 86510 Asbach / Ried
Typ: D 820 / D 920 Seite 1 von 5
1. Neufassung
zum
TEILEGUTACHTEN
Nr.: 16-00037-CP-BWG
über die Vorschriftsmäßigkeit eines Fahrzeuges bei bestimmungsgemäßem Ein- oder Anbau
von Teilen gemäß § 19 Abs. 3 Nr. 4 StVZO
für das Teil /
den Änderungsumfang : Sonderräder und Reifen
vom Typ : D 820 / D 920
des Herstellers : Diewe GmbH
Hauptstrasse 19
D – 86510 Asbach / Ried
für das Fahrzeug : Ford Mustang (2015)
0. Hinweise für den Fahrzeughalter
Unverzügliche Durchführung und Bestätigung der Änderungsabnahme:
Durch die vorgenommene Änderung erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges, wenn
nicht unverzüglich die gemäß StVZO § 19 Abs. 3 vorgeschriebene Änderungsabnahme
durchgeführt und bestätigt wird oder festgelegte Auflagen nicht eingehalten werden !
Nach der Durchführung der technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des
vorliegenden Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder
Prüfer einer Technischen Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten
Überwachungsorganisation zur Durchführung und Bestätigung der vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.
Einhaltung von Hinweisen und Auflagen:
Die unter III. und IV. aufgeführten Hinweise und Auflagen sind dabei zu beachten.
Mitführen von Dokumenten:
Nach der durchgeführten Änderungsabnahme ist deren Nachweis mit den Fahrzeugpapieren
mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen vorzuzeigen; dies entfällt nach erfolgter
Berichtigung der Fahrzeugpapiere.
Berichtigung der Fahrzeugpapiere:
Die Berichtigung der Fahrzeugpapiere durch die zuständige Zulassungsbehörde ist durch den
Fahrzeughalter entsprechend der Festlegung in der Änderungsabnahme zu beantragen.
Weitere Festlegungen sind der Änderungsabnahme zu entnehmen.
Benannt unter Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland
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Teilegutachten Nr. 16-00037-CP-BWG-01
Hersteller: DIEWE GmbH
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Typ: D 820 / D 920 Seite 2 von 5
I. Verwendungsbereich
Hersteller: Typ: Bezeichnung: kW-Bereich ETG - Nr.:
Ford (USA) LAE Mustang 233 - 338 e13*2007/46*1551*--
II. Beschreibung des Teiles / des Änderungsumfangs
Hersteller: Diewe GmbH
Art: Einteiliges Leichtmetallrad mit asymmetrischem Tiefbett
und beidseitigem Hump.
Typ: D 820 D 920
Kennz. u. Ausf.: D 820 D 920
Radgröße: 9 J x 20 H2 10 ½ J x 20 H2
Einpreßtiefe: 40 mm 40 mm
Lochkreis: 114,3 mm / 5 Befestigungsbohrungen
Mittenloch Ø: 70,7 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Befestigung: 5 Kegelbundmuttern (Kegel 60°) M 14 x 1,5 mm
Anzugsmoment: 150 Nm
Ventile: Metallschraubventile nach DIN 7779
Zulässige Radlast: 880 kg bei 880 kg bei
(U= 2190 mm) r dyn 0,366 m
(U= 2300 mm)
Radprüfung: Prüflabor QualiLap 1034-QL15-R01 ver. 1 vom 15.02.2016 /
Prüflabor Qualilap mit der Gutachtennummer 1118-QL15-R01 ver. 0
vom 07.12.2015
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Typ: D 820 / D 920 Seite 3 von 5
Reifen
Folgende Reifengrößen sind an dem aufgeführten Fahrzeugtyp jeweils an der Vorder- und
Hinterachse unter Berücksichtigung der in Punkt 3. genannten Auflagen und Hinweise
möglich:
Lfd. Reifen Radgröße Auflagen und Hinweise
Nr. (siehe Punkt IV.)
1 Vorderachse 255/35 R 20 – 93 *) 9 x 20 e 40 1), 3), 5), 6)
Hinterachse 255/35 R 20 – 93 *) 9 x 20 e 40 1), 2b), 3), 5), 6)
2 Vorderachse 255/35 R 20 – 93 *) 9 x 20 e 40 1), 3), 5), 6)
Hinterachse 275/35 R 20 – 98 *) 10,5 x 20 e 40 1), 2b), 3), 5), 6)
3 Vorderachse 255/35 R 20 – 93 *) 9 x 20 e 40 1), 3), 5), 6)
Hinterachse 295/30 R 20 – 97 *) 10,5 x 20 e 40 1), 2c), 3), 5), 6)
4 Vorderachse 265/35 R 20 – 95 *) 9 x 20 e 40 1), 2), 3), 5), 6)
Hinterachse 265/35 R 20 – 95 *) 9 x 20 e 40 1), 2b), 3), 5), 6)
5 Vorderachse 265/35 R 20 – 95 *) 9 x 20 e 40 1), 2), 3), 5), 6)
Hinterachse 285/35 R 20 – 100 *) 10,5 x 20 e 40 1), 2b), 3), 5), 6)
III. Hinweise zur Kombinierbarkeit
Die Kombination mit Fahrzeugtiefer- bzw. höherlegungen wurde nicht geprüft.
Dies muss gegebenenfalls gesondert begutachtet werden.
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Typ: D 820 / D 920 Seite 4 von 5
IV. Hinweise und Auflagen
Nachstehende Angaben gelten für Fahrzeuge mit serienmäßigen Karosserie-, Fahrwerks-,
Brems- und Lenkungsteilen:
1) Es sind vorn und hinten nur Reifen und Räder eines Herstellers und Typs zulässig.
*) ... Der erforderliche Geschwindigkeitsindex ist den Fahrzeugpapieren zu entnehmen.
Weicht der Reifenfülldruck vom serienmäßigen Druck ab, ist der Fahrzeugführer auf
geeignete Art darauf hinzuweisen (Luftdruckaufkleber, Ergänzen der
Bedienungsanleitung).
2) An den vorderen Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere
geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen. Je nach
Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung
ausreichend ist.
2b) An den hinteren Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere
geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen. Je nach
Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung
ausreichend ist.
2c) An den hinteren Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere
geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen.
3) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi- oder Metallschraubventilen zulässig. Die
Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst
kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
4) Zur Herstellung ausreichender Freigängigkeit muß der Radlaufrand im Bereich 30° um
die Radmitte vollständig und eng umgelegt werden.
5) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems
mit Sensoren ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert
werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
6) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.
Ersatzrad
Wird im Falle eines Reifenschadens ein Serienrad als Ersatzrad eingesetzt, sind die hierzu
gehörenden Radbefestigungsteile zu verwenden. Außerdem dürfen damit nur kurze Strecken
mit mäßiger Geschwindigkeit zurückgelegt werden.
Berichtigung der Fahrzeugpapiere
Eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist erforderlich, aber zurückgestellt.
Sie ist der zuständigen Zulassungsbehörde bei deren nächster Befassung mit den
Fahrzeugpapieren durch den Fahrzeughalter zu melden.
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V. Prüfgrundlagen und Prüfergebnisse
Die Anforderungen der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und ihre Anhänger
(Stand 25.11.1998) in Verbindung mit VdTÜV Merkblatt 751 „ Begutachtung von baulichen
Veränderungen an M- und N- Fahrzeugen unter besonderer Berücksichtigung der
Betriebsfestigkeit“ (Stand 08/2008) werden erfüllt.
VI. Anlagen
Keine
VII. Schlußbescheinigung
Es wird bescheinigt, daß die im Verwendungsbereich beschriebenen Fahrzeuge nach der
Änderung und der durchgeführten und bestätigten Änderungsabnahme unter Beachtung der
in diesem Teilegutachten genannten Hinweise / Auflagen insoweit den Vorschriften der StVZO
in der heute gültigen Fassung entsprechen.
Der Hersteller DIEWE GmbH hat den Nachweis erbracht
(Registrier - Nr. 49 02 0111103 / TÜV Rheinland Italia S.r.l.) dass er ein
Qualitätsmanagement-System gemäß Anlage XIX, Abschnitt 2 StVZO unterhält.
Das Teilegutachten umfasst die Blätter 1 – 5 einschließlich der unter VI. aufgeführten Anlagen
und darf nur im vollen Wortlaut vervielfältigt und weitergegeben werden.
Das Teilegutachten verliert seine Gültigkeit bei technischen Änderungen am Fahrzeugteil oder
wenn vorgenommene Änderungen an dem beschriebenen Fahrzeugtyp die Verwendung des
Teiles beeinflussen sowie bei Änderung der gesetzlichen Grundlage.
München, den 09. 10. 2018
AS-CRC-BWG/FIL-Sz
Delta
Sachverständiger
Prüflabor
DIN EN ISO/IEC 17025
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