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							TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                        21-0074-A00-V01

TGA-Art                       13.1
Prüfgegenstand                PKW-Sonderräder
                              9J x 20 H2 Typ 01A56 und 10,5X20H2 Typ 01A70
Fertiger/Zulieferer           O.Z. Spa

                                                                                      Seite 1 von 5

Hersteller                    O.Z. Spa
                              Via Bastion 49/4
                              I-36061 Bassano del Grappa(VI)
                              QS-Nr.: 39 02 0010603

Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad

                              Achse 1                        Achse 2
Modell                        HYPER XT                       HYPER XT
Typ                           01A56                          01A70
Radgröße                      9J x 20 H2                     10,5X20H2
Zentrierart                   Mittenzentrierung              Mittenzentrierung

Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/                 Einpress- Rad-   Abrollumfang
                                           Lochkreis- (mm)/          tiefe     last   (mm)
                                           Mittenloch-ø              (mm)      (kg)
                                           (mm)
203        01A56 203 / XL-Ø70,7            5/114,3/70,7              40       950     2310
202        01A70 202 / XL-Ø70,7            5/114,3/70,7              43       950     2310

Kennzeichnungen               Achse 1                        Achse 2
Herstellerzeichen             OZ RACING                      OZ RACING
Radtyp und Ausführung         01A56 203                      01A70 202
Radgröße                      9J x 20 H2                     10,5X20H2
Einpresstiefe                 ET 40                          ET 43
Giessereikennzeichen          -                              -
Herkunftsmerkmal              MADE IN ITALY                  MADE IN ITALY
Herstelldatum                 Monat und Jahr                 Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.    Art der              Bund          Anzugsmoment (Nm)      Schaftlänge (mm)     Artikel-Nr.
       Befestigungsmittel
S01    Serienmutter M14x1,5 Kegel 60°     200                    -                    81710629

Prüfungen

Die Gutachten Nr.55-810518-A00-V09 und 55-812118-A00-V03 über die Sonderradprüfungen liegen
vor.

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                    Ford

Spurverbreiterung             innerhalb 2%




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Nummer                         21-0074-A00-V01

TGA-Art                        13.1
Prüfgegenstand                 PKW-Sonderräder
                               9J x 20 H2 Typ 01A56 und 10,5X20H2 Typ 01A70
Fertiger/Zulieferer            O.Z. Spa

                                                                                      Seite 2 von 5

Handelsbezeichnung      kW-Bereich   Reifen           Reifenbezogene Auflagen und       Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                          Hinweise                          Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Ford Mustang            213-338      255/35R20        R02                               A06 A12 A14
LAE                     213-338      265/30R20        R02                               A16 A21 A58
e13*2007/46*1551*..     213-338      265/35R20        R02                               Cbo Cpe
- incl. Facelift 2018   213-338      275/30R20        R02                               VM0
                        213-338      275/35R20        K2b R03                           S01
                        213-338      285/30R20        K2a K2b R03
                        213-338      285/35R20        K2a K2b R03
                        213-338      295/30R20        K2c K4h K8h R03
                        213-338      305/30R20        K2c K4h K8h R03
                        213-338      315/30R20        K2c K4g K8m R03

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des vorliegenden
Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der vorgeschriebenen Änderungsabnahme
vorzuführen.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

Fahrzeughöchst-                Tragfähigkeit (%)
geschwindigkeit                                               Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                                              V     W       Y
210 km/h                                                      100% 100% 100%
220 km/h                                                      97%   100% 100%
230 km/h                                                      94%   100% 100%
240 km/h                                                      91%   100% 100%
250 km/h                                                      -     95%     100%
260 km/h                                                      -     90%     100%
270 km/h                                                      -     85%     100%
280 km/h                                                      -     -       95%
290 km/h                                                      -     -       90%
300 km/h                                                      -     -       85%

Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.



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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         21-0074-A00-V01

TGA-Art                        13.1
Prüfgegenstand                 PKW-Sonderräder
                               9J x 20 H2 Typ 01A56 und 10,5X20H2 Typ 01A70
Fertiger/Zulieferer            O.Z. Spa

                                                                                        Seite 3 von 5

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

A06     Die Mindesteinschraubtiefen der Radschrauben bzw. Muttern betragen (sofern serienmäßig
nicht unterschritten) 6,5 Umdrehungen für M12x1,5; 7,5 Umdrehungen für M12x1,25 und M14x1,5; 8
Umdrehungen für Gewinde 1/2" UNF bzw. 9 Umdrehungen für M14x1,25.

A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A16    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel bzw. zu den Fahrwerksteilen zu achten.

A21     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu
einer Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff.
6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit
Geschwindigkeitssymbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit
TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die
Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit
geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und
dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A58     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Cabrio-Limousine, Roadster.

Cpe    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Coupé.

K2a     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.


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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                           21-0074-A00-V01

TGA-Art                          13.1
Prüfgegenstand                   PKW-Sonderräder
                                 9J x 20 H2 Typ 01A56 und 10,5X20H2 Typ 01A70
Fertiger/Zulieferer              O.Z. Spa

                                                                                        Seite 4 von 5

K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K4g    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung am Übergang von der Radhausausschnittkante
zur Heckschürze auszuschneiden bzw. um 10 mm zu kürzen.

K4h    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung am Übergang von der Radhausausschnittkante
zur Heckschürze auszuschneiden bzw. um 5 mm zu kürzen.

K8h    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

K8m An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 10 mm aufzuweiten.

R02       Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.

R03       Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

VM0 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

          Vorderachse            Hinterachse

Nr. 1 255/30R20                  265/30R20, 275/30R20, 285/30R20, 305/25R20
Nr. 2 255/35R20                  265/35R20, 275/35R20, 285/30R20, 295/30R20, 305/30R20,
                                 315/30R20
Nr.   3   265/30R20              275/30R20, 285/30R20, 315/25R20
Nr.   4   265/35R20              275/35R20, 285/35R20, 305/30R20, 315/30R20
Nr.   5   275/25R20              295/25R20
Nr.   6   275/30R20              285/30R20, 295/30R20
Nr.   7   285/30R20              295/30R20, 305/30R20

Es sind nur Reifen eines Herstellers und Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.




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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         21-0074-A00-V01

TGA-Art                        13.1
Prüfgegenstand                 PKW-Sonderräder
                               9J x 20 H2 Typ 01A56 und 10,5X20H2 Typ 01A70
Fertiger/Zulieferer            O.Z. Spa

                                                                                         Seite 5 von 5

Prüfort und Prüfdatum

Die Festigkeitsprüfungen des Sonderradtyps Achse 1 wurden in (siehe Tabelle Testdaten) und die
Festigkeitsprüfungen des Sonderradtyps Achse 2 wurden in Pogliano Milanese in der TÜV Rheinland
Group ab December 2018 durchgeführt.

Die Verwendungsprüfung fand am 3. Februar 2021 in Lambsheim statt.

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO.

Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern
oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 5 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Juni 2018.

Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 StVZO liegt vor.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 3. Februar 2021




Pohl                                                                          00359798.DOC




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