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							PSA-Teilegutachten:     2016-TG-PSA-0010-2
Stand:                  29.02.2016
                                                                                                                   Seite 1 von 3




                                                     Teilegutachten

                                            Nr.: 2016-TG-PSA-0010-2


                                 Hersteller: S.C. DIZING S.R.L.
                                             RO-617106 Brusturi
                                             Judetul Neamt
                        Prüfgegenstand: PKW-Leichtmetall-Sonderrad, einteilig
                                     Radtyp: ZP6.1
                                                  Achse 1:                       Achse 2:
                         Radausführung: ZP6.1 9020+35C                           ZP6.1 9020+35C
                             Radgröße: 9 J x 20H2                                9 J x 20H2
                                Zentrierart: Mittenzentriert                     Mittenzentriert



1. Hinweise

1.1. Umrüstung
Durch die vorgenommene Umrüstung erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges, wenn nicht
unverzüglich die gemäß StVZO § 19 Abs. 3 vorgeschriebene Änderungsabnahme durchgeführt und bestätigt wird
oder festgelegte Auflagen nicht eingehalten werden! Nach der Durchführung der technischen Änderung ist das
Fahrzeug unter Vorlage dieses Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder
Prüfer einer Technischen Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten
Überwachungsorganisation zur Durchführung und Bestätigung der vorgeschriebenen Änderungsabnahme
vorzuführen.

1.2. Mitführen von Dokumenten
Nach der durchgeführten Abnahme ist der Nachweis mit der Bestätigung über die Änderungsabnahme mit
den Fahrzeugpapieren mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen vorzuzeigen; dies entfällt nach
erfolgter Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I + II.


1.3. Berichtigung der Fahrzeugpapiere
Die Berichtigung der Fahrzeugpapiere (Zulassungsbescheinigung Teil I + II, oder Fahrzeugbrief und
Fahrzeugschein, Betriebserlaubnis nach § 18 Abs. 5 StVZO oder Anhängerverzeichnis) durch die zuständige
Zulassungsbehörde ist durch den Fahrzeughalter entsprechend der Festlegung in der Bestätigung der
ordnungsgemäßen Änderung zu beantragen.


Weitere Festlegungen sind der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu entnehmen.




          Prüflabor Süd GmbH • Tegelbarg 31a • D-24576 Bad Bramstedt • HRB 10912 KI • Registergericht Amtsgericht Kiel
                                         Geschäftsführer Matthias Kleingarn • Peter Kleingarn
  Eine auszugweise Vervielfältigung oder Wiedergabe dieses Schriftstückes bedarf der schriftlichen Zustimmung der Prüflabor Süd GmbH
                                                      © PSA-Urheberrechtlich geschützt!
PSA-Teilegutachten:     2016-TG-PSA-0010-2
Stand:                  29.02.2016
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2. Befestigung

Die Leichtmetall-Sonderräder werden mit Kegelbundschrauben/ -muttern mit einem Kegelwinkel 60°
bzw. Kugelbundschrauben mit Radius 13 und Radius 14 u.a. auch mit festem/beweglichem Kegel-/Kugelsitz in
den DIN Maßen M12/M14/1/2UNF befestigt.

Das Anzugsdrehmoment der Leichtmetall-Sonderräder am Fahrzeug entspricht den Vorgaben der im
jeweiligen Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeughersteller.


3. Sonderradprüfung
Das Leichtmetall-Sonderrad entspricht den „Richtlinien für die Prüfung von Sonderrädern für Personenkraftwagen
und Krafträdern“ §30 StVZO i. d. g. F. /Erläuterung 42, (der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für KFZ
und ihre Anhänger BMV/StV 13/36.25.07-20.01 vom 25.11.1998). Die verwendeten Prüfmuster waren im
Hinblick auf das erforderliche Leistungsniveau für den zu genehmigenden Typ repräsentativ.


3.1. Festigkeitsprüfung
Die Festigkeitsgutachten liegen vor.
Achse 1: 9 J x 20H2 Festigkeitsgutachten Nr.: 2015-TB-PSA-0047; Prüflabor Süd GmbH
Achse 2: 9 J x 20H2 Festigkeitsgutachten Nr.: 2015-TB-PSA-0047; Prüflabor Süd GmbH

3.2. Werkstoffprüfung
Die Werkstofffestigkeit-, das Korrosionsverhalten, sowie die Zusammensetzung sind der Beschreibung des
Herstellers zu entnehmen. Hierzu wurden von uns keine Prüfungen durchgeführt.

4. Anbau- und Verwendungsbereichsprüfung
Es wurden Fahrzeuganbau-, Freigängigkeits- und Fahrprüfungen entsprechend den Kriterien des VdTÜV
Merkblattes 751 (Begutachtung von baulichen Veränderungen an M- und N-Fahrzeugen unter besonderer
Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit), sowie nach den „Richtlinien für die Prüfung von Sonderrädern für
Personenkraftwagen und Krafträdern“ §30 StVZO i. d. g. F. / Erläuterung 42, (der Richtlinie für die Prüfung von
Sonderrädern für KFZ und ihre Anhänger BMV/StV 13/36.25.07-20.01 vom 25.11.1998) in den jeweiligen gültigen
Fassungen durchgeführt.

Die Spurverbreiterung an dem jeweiligen geprüften Fahrzeug liegt innerhalb der für die Fahrzeugklassen
geforderten Toleranz zum Serienzustand (2 bzw. 4 %)



5. Verweise auf andere Teilegutachten
  Teilegutachten Nr.:           ---




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PSA-Teilegutachten:    2016-TG-PSA-0010-2
Stand:                 29.02.2016
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6. Anlagen
Verwendungsbereich

             Anlage:         2 General Motors

Radabdeckungen

Bilddarstellung

Anbauabnahme

7. Hinweise

Der Nachweis eines Qualitätssicherungssystems gemäß Anlage XIX zum §19 StVZO seitens des Herstellers liegt
vor (TÜV Austria Automotive GmbH, gültig bis 06.02.2017).



8. Hinweise

Dieses Teilegutachten umfasst die Seiten 1 bis 3, sowie die unter 6. aufgeführten Anlagen. Unter Beachtung der
in den Anlagen aufgeführten Verwendungsbereiche, sowie Auflagen und Hinweise bestehen keine
technischen Bedenken für die Verwendung des geprüften Sonderrades.

Sollte eine Auflage oder ein Hinweis dieses Gutachtens unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen
Auflagen oder Hinweise davon nicht berührt. Der Hersteller oder Gutachteninhaber verpflichtet sich, anstelle der
unwirksamen Auflage oder des Hinweises eine der Richtlinien, dem Gesetz oder dem Sinn möglichst
nahekommende wirksame Regelung zu treffen.

Die Prüflabor Süd GmbH ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren
des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00081-09 anerkannt.

Die Erstellung von Teilegutachten durch die Prüflabor Süd GmbH unterliegt der Aufsicht des Landes
Schleswig-Holstein.




                                                Bad Bramstedt, den 29.02.2016

                                                      Prüflabor Süd GmbH
                                                       Der Sachverständige




                                                    Dipl.-Ing. Friedrich Kuchel




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Stand:                  29.02.2016
                                                                                                                     Seite 1

Verwendungsbereich: Anlage                              2      GENERAL MOTORS
Raddaten
Achse 1:
Art:         PKW-Leichtmetall-Sonderrad, einteilig                                  Lochkreis:        5/120
Radtyp:      ZP6.1                                                                  Zentrierung: Mittenzentriert

         Ausführung                Bezeichnung               Mittenloch        Einpress-     Zul.Radlast Zul. Abroll-          gültig ab
                                                            Durchmesser           tiefe                   umfang               Fertigung
                                                                [mm]             [mm]            [kg]      [mm]                 [Datum]
       ZP6.1 9020+35C                  ZP6.1                     72,6              35             800           2400           01.09.2015
Achse 2:
Art:         PKW-Leichtmetall-Sonderrad, einteilig                                  Lochkreis:        5/120
Radtyp:      ZP6.1                                                                  Zentrierung: Mittenzentriert

         Ausführung                 Bezeichnung              Mittenloch        Einpress-     Zul.Radlast Zul. Abroll-          gültig ab
                                                            Durchmesser           tiefe                   umfang               Fertigung
                                                                [mm]             [mm]            [kg]       [mm]                [Datum]
       ZP6.1 9020+35C                   ZP6.1                    72,6              35             800           2400           01.09.2015


Zentrierringe
Achse 1: 72,6/70,1
Achse 2: 72,6/70,1


Distanzscheiben
Achse 1:
Achse 2:


RDKS-Hersteller
Achse 1: Alligator, Beru
Achse 2: Alligator, Beru
Diese Auflistung stellt nur einen Auszug von RDKS-Sensor-Herstellern da. Die Ausführungen der Sensoren ist für
das betreffende Fahrzeug beim Räderhersteller anzufragen, da diese unter anderem vom jeweiligen Softwarestand
des Fahzeuges abhängt.

Befestigungsmittel
Fahrzeug Typ(en)
GMX511,GMX521
Bef.-Art       Bund                                    Dimension          Anzugsmoment [Nm] Schaftlänge [mm]
Mutter        Kegel 60°                                14x1,5                 120           siehe allg. Auflagen
Fahrzeug Typ(en)
KL1G
Bef.-Art       Bund                                    Dimension          Anzugsmoment [Nm] Schaftlänge [mm]
Mutter        Kegel 60°                                14x1,5                 150           siehe allg. Auflagen




               Prüflabor Süd GmbH • Tegelbarg 31a • D-24576 Bad Bramstedt • HRB 10912 KI • Registergericht Amtsgericht Kiel
                                              Geschäftsführer Matthias Kleingarn • Peter Kleingarn
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                                                          © PSA-Urheberrechtlich geschützt!
PSA-Teilegutachten:     2016-TG-PSA-0010-2
Stand:                  29.02.2016
                                                                                                                      Seite 2

Fahrzeugdaten
Hersteller: General Motors
Modelle:    Camaro Convertible,Camaro Coupe
Typen:      GMX511,GMX521

Achse 1:       Radgröße/Ausführung:           9Jx20H2                       ZP6.1 9020+35C

Handelsbezeichnung                  kW Bereich       Reifen/        Reifenbezogene Auflagen                         Allgemeine
Fahrzeug-Typ                                         Zusatz         und Hinweise                                    Auflagen und
ABE/EWG-Nr.                                                                                                         Hinweise

GMX511,GMX521                       241 - 318        275/35R20                                                      A01, A02, A03,
                                                     255/40R20                                                      A04, A05, A06,
                                                     M+S                                                            A07, A08, A09,
                                                     245/40R20                                                      A10, A11, A12,
                                                     M+S                                                            A13, KA101,
e11*KS07/46*0040*..                                                                                                 M01
e11*KS07/46*0041*..
                                                                                                                    Auflagen bei
                                                                                                                    Reifenkombinat.
                                                     245/40R20                                                      R015


Achse 2:       Radgröße/Ausführung:           9Jx20H2                       ZP6.1 9020+35C

Handelsbezeichnung                  kW Bereich       Reifen/        Reifenbezogene Auflagen                         Allgemeine
Fahrzeug-Typ                                         Zusatz         und Hinweise                                    Auflagen und
ABE/EWG-Nr.                                                                                                         Hinweise

GMX511,GMX521                       241 - 318        275/35R20        A94                                           A01, A02, A03,
                                                     255/40R20        A94                                           A04, A05, A06,
                                                     M+S                                                            A07, A08, A09,
                                                     245/40R20        A94                                           A10, A11, A12,
                                                     M+S                                                            A13, KA201,
e11*KS07/46*0040*..                                                                                                 M01
e11*KS07/46*0041*..
                                                                                                                    Auflagen bei
                                                                                                                    Reifenkombinat.
                                                     275/35R20                                                      R015




               Prüflabor Süd GmbH • Tegelbarg 31a • D-24576 Bad Bramstedt • HRB 10912 KI • Registergericht Amtsgericht Kiel
                                              Geschäftsführer Matthias Kleingarn • Peter Kleingarn
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                                                          © PSA-Urheberrechtlich geschützt!
PSA-Teilegutachten:     2016-TG-PSA-0010-2
Stand:                  29.02.2016
                                                                                                                      Seite 3

Fahrzeugdaten
Hersteller: General Motors
Modell:     Malibu
Typ:        KL1G

Achse 1:       Radgröße/Ausführung:           9Jx20H2                       ZP6.1 9020+35C

Handelsbezeichnung                  kW Bereich       Reifen/        Reifenbezogene Auflagen                         Allgemeine
Fahrzeug-Typ                                         Zusatz         und Hinweise                                    Auflagen und
ABE/EWG-Nr.                                                                                                         Hinweise

KL1G                                118 - 123        245/35R20        R095                                          A01, A02, A03,
                                                     255/35R20        K3s                                           A04, A05, A06,
                                                     265/30R20        R094                                          A07, A08, A09,
e9*2007/46*0188*..                                                                                                  A10, A11, A12,
                                                                                                                    A13, AnnA,
                                                                                                                    KA101, lim,
                                                                                                                    M01


Achse 2:       Radgröße/Ausführung:           9Jx20H2                       ZP6.1 9020+35C

Handelsbezeichnung                  kW Bereich       Reifen/        Reifenbezogene Auflagen                         Allgemeine
Fahrzeug-Typ                                         Zusatz         und Hinweise                                    Auflagen und
ABE/EWG-Nr.                                                                                                         Hinweise

KL1G                                118 - 123        245/35R20        R095                                          A01, A02, A03,
                                                     255/35R20        K4h                                           A04, A05, A06,
                                                     265/30R20        K4h,K6g,R094                                  A07, A08, A09,
e9*2007/46*0188*..                                                                                                  A10, A11, A12,
                                                                                                                    A13, AnnA,
                                                                                                                    KA201, lim,
                                                                                                                    M01
                                                                                                                    Auflagen bei
                                                                                                                    Reifenkombinat.
                                                     275/30R20        k4g, k6h, k8h                                 R015




               Prüflabor Süd GmbH • Tegelbarg 31a • D-24576 Bad Bramstedt • HRB 10912 KI • Registergericht Amtsgericht Kiel
                                              Geschäftsführer Matthias Kleingarn • Peter Kleingarn
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                                                          © PSA-Urheberrechtlich geschützt!
PSA-Teilegutachten        2016-TG-PSA-0010-2
Stand:                    29.02.2016
                                                                                                                        Seite 4

Auflagenhinweise
A01       Das Festsitzen der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt, wenn Sie folgende Hinweise befolgen:
          1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Befestigungsteile gleichmäßig mit der Hand an.
          2. Ziehen Sie die Radschrauben/-muttern über Kreuz an.
          3.Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle Radbefestigungsteile mit dem
          vorgeschriebenen Anzugsdrehmoment fest.
          4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile zu überprüfen
          5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile nochmals zu
          überprüfen.
A02       Eine Einschraubtiefe von 0,8 x Schraubendurchmesser oder wahlweise mindestens die Einschraubtiefe der
          serienmäßigen Schraube, falls diese bei gleichem Radwerkstoff geringer gewählt wurde, gilt als ausreichend. Bei
          einer Einschraubtiefe kleiner als 0,8 x Schraubendurchmesser ist mindestens die Festigkeit der Serienschraube
          einzuhalten.
A03       Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern
          diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-
          Fahrwerksfedern muss eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die
          Verwendung der Rad-/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem
          Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau
          der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A04       Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B. Reifendruckkontrollsysteme
          RDKS/TPMS) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden.
A05       Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen, sind
          unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Gibt es die
          Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. Es sind nur Reifen einer Bauart
          und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und
          Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und Reifenherstellers zu beachten.
A06       Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass für die aufgeführte Rad-/Reifenkombination eine
          Freigabe des Reifenherstellers erteilt sein muss.
A07       Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
          Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08       Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich
          gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
          Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, dass nur Reifen mit
          gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
A09       Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer
          für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder einen Angestellten
          nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von Fahrzeughersteller, Fahrzeugtyp und
          Fahrzeugidentifikationsnummer auf einem
          Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
          Siehe Anlage: Anbauabnahme.
A10       Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass die Verwendung von Schneeketten nicht geprüft
          wurde. Es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten
          aufgeführt ist.
A11       Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der Felgenschulter oder
          des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand
          von 2 mm zum Bremssattel zu achten.
A12       Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der Felgenschulter
          angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum
          Bremssattel bzw. Fahrwerksteilen zu achten.
A13       Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit RDKS/TPMS verwendet, sind
          Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer Höchstgeschwindigkeit von
          210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder
          bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeitssymbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig.
          Werden Ventile mit RDKS/TPMS verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die
          Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit
          geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht
          über den Felgenrand hinausragen.
A94       Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen ist nur auf den Rädern der
          Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).
AnnA      Diese Rad-/Reifenkombination(en) ist (sind) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.
K3s       An Achse 1 ist die Spritzwand bzw. die Radhausinnenverkleidzung hinter der Radmitte an den dahinter liegenden
          Rahmenfalz anzulegen und dauerhaft zu befestigen.
K4g       An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung am Übergang von der Radhausausschnittkante zur Heckschürze
          auszuschneiden bzw. um 10 mm zu kürzen.
                  Prüflabor Süd GmbH • Tegelbarg 31a • D-24576 Bad Bramstedt • HRB 10912 KI • Registergericht Amtsgericht Kiel
                                                 Geschäftsführer Matthias Kleingarn • Peter Kleingarn
      Eine auszugweise Vervielfältigung oder Wiedergabe dieses Schriftstückes bedarf der schriftlichen Zustimmung der Prüflabor Süd GmbH
                                                             © PSA-Urheberrechtlich geschützt!
PSA-Teilegutachten        2016-TG-PSA-0010-2
Stand:                    29.02.2016
                                                                                                                        Seite 5

K4h   An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung am Übergang von der Radhausausschnittkante zur Heckschürze
      auszuschneiden bzw. zu kürzen.
K6g   An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur Radhausausschnittkante um 5mm zu
      kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.
K6h   An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur Radhausausschnittkante um 10 mm zu
      kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen. Die Befestigungsschraube ist soweit wie möglich
      nach hinten zu versetzen.
K8h   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte um 5 mm
      aufzuweiten.
KA101 Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von
      dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte bis 50 Grad hinter der Radmitte
      herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
      Betriebsmaßes des Reifens (1,04-faches der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
KA201 Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von
      dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte bis 50 Grad hinter der Radmitte
      herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
      Betriebsmaßes des Reifens (1,04-faches der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
lim   Die Rad-/Reifenkombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.
M01       Aufgrund der geprüften Radfestigkeit darf die max. zulässige Achslast des Fahrzeuges nicht mehr als dem
          Zweifachen der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast entsprechen. Bei Montage an Achse 2 gilt dies
          auch für die erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 –
          8.3 in den Fahrzeugpapieren). Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert, gilt dieser als erhöhte
          zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb.
R015      Die maximale Differenz der Abrollumfänge ist herstellerbedingt zu beachten. Diese kann von den allgemein gültigen
          Standards abweichen.
R094      Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1340 Kg bei LI 94. Die Tragfähigkeit des Reifens
          muss dann min. 670 Kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A05 ist jedoch generell zu beachten.
R095      Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1380 kg bei LI 95. Die Tragfähigkeit des ZR-
          Reifens muss dann min. 690 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03 ist jedoch generell zu
          beachten.




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                                                 Geschäftsführer Matthias Kleingarn • Peter Kleingarn
      Eine auszugweise Vervielfältigung oder Wiedergabe dieses Schriftstückes bedarf der schriftlichen Zustimmung der Prüflabor Süd GmbH
                                                             © PSA-Urheberrechtlich geschützt!
Anlagen
Zu Teilegutachten:       2016-TG-PSA-0010-2
Stand:                   29.02.2016
                                                                                                                      Seite 1

Radabdeckung
Vorderachse
           Bereich 30 Grad                               Bereich 50 Grad                            Bereich 30 Grad vor
     vor der Radmitte zu Auflage                 hinter der Radmitte zu Auflage                     und 50 Grad hinter
               KA102                                         KA103                                der Radmitte zu Auflage
                                                                                                          KA101




                                                              Fahrtrichtung




Hinterachse
            Bereich 30 Grad                             Bereich 30 Grad                              Bereich 30 Grad vor
      vor der Radmitte zu Auflage                  vor der Radmitte zu Auflage                       und 50 Grad hinter
                KA202                                        KA203                                 der Radmitte zu Auflage
                                                                                                           KA201




                                                             Fahrtrichtung




           Prüflabor Süd GmbH • Tegelbarg 31a D-24576 Bad Bramstedt • HRB 10912 KI • Registergericht Amtsgericht Kiel
                                             Geschäftsführer Matthias Kleingarn • Peter Kleingarn
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zu Teilegutachten:       2016-TG-PSA-0010-2
Stand:                   29.02.2016
                                                                                                                      Seite 1


Bilddarstellung




           Prüflabor Süd GmbH • Tegelbarg 31a D-24576 Bad Bramstedt • HRB 10912 KI • Registergericht Amtsgericht Kiel
                                             Geschäftsführer Matthias Kleingarn • Peter Kleingarn
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zu Teilegutachten:     2016-TG-PSA-0010-2
Stand:                 29.02.2016
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Anbauabnahme
Anbauabnahme nach § 19 Abs. 3 StVZO

Nachweis gemäß § 19 Abs. 4 Satz 1 StVZO
Für: PKW-Leichtmetall-Sonderrad, einteilig Typ: ZP6.1 des Herstellers/Importeurs: S.C. DIZING S.R.L. liegt ein
TEILEGUTACHTEN NACH §19(3) StVZO über die Vorschriftsmäßigkeit eines Fahrzeugs bei
bestimmungsgemäßem Ein- oder Anbau des Techn. Dienst PSA - Prüflabor Süd Automotive GmbH, Bad
Bramstedt vor.
Bericht-Nr.: 2016-TG-PSA-0010-2 Datum: 29.02.2016

Bestätigung des ordnungsgemäßen Anbaus gem. § 19 Abs. 3 StVZO
Hiermit wird bestätigt, dass der Anbau des im Nachweis genannten Bauteils am
Fahrzeughersteller: ___________________________, Fahrzeugtyp:______________________________ ,
Fahrzeug-Ident-Nr.:____________________________
ordnungsgemäß erfolgte und das Fahrzeug insoweit den geltenden Vorschriften entspricht.
Vorangegangene zulässige Änderungen gemäß Fahrzeugschein/Anbaubestätigung/Teile-ABE
wurden berücksichtigt.
Bemerkungen/Hinweise/Auflagen:
Änderungen zu Angaben in den Fahrzeugpapieren sind der zuständigen Zulassungs-
behörde bei deren nächster Befassung mit den Papieren zu melden.
Untersuchungsbericht /Gutachten-Nr.: ______________        Unterschrift u. Name
Ort u. Datum der Abnahme:
                                                               a.a.S.o.P. /Prüf-Ing.



                                                Fahrzeugbeschreibung
   B         -        2.1                 2.2                L        -               9         .            P.2              /-              T           -
                                                                                                             P.4

   J                   4                                    18                    -                          19                    -
   E                                              3         20                    -                          G                     -
  D.1                          -                            12            -               13             -       Q
  D.2                                                       V.7           -               F.1            -    F.2
                                                            7.1           -               7.2            -    7.3
                               -                            8.1           -               8.2            -    8.3
                               -                            U.1           -               U.2            -    U.3
  D.3                          -                           O.1            -               O.2            -    S.1         -             S.2           -
   2                           -                           15.1                                                      -
   5                                                       15.2                                                      -
                                                           15.3                                                      -
  V.9                          -                             R                                       -                                 11         -
  14                                                         K                                                       -
  P.3                          -                             6                -                     17               -   16              -
  10          -                                             21                                                       -
  22                                                              -
                                                                  -
                                                                  -
                                                                  -
                                                                  -




           Prüflabor Süd GmbH • Tegelbarg 31a D-24576 Bad Bramstedt • HRB 10912 KI • Registergericht Amtsgericht Kiel
                                             Geschäftsführer Matthias Kleingarn • Peter Kleingarn
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