Teilegutachten 366-0134-18-WIRD-TG
ANLAGE: 3 Radtyp: SLS401-17070
Hersteller: RFK Tuning GmbH Stand: 23.05.2018
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Fahrzeughersteller : BMW AG, HONDA, KIA, MITSUBISHI, ROVER
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 7 J X 17 H2 Einpreßtiefe (mm) : 39
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 100/4 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
X02 SLS401-1707 Ø63,3 - Ø56,1 56,1 530 1950 11/17
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : BMW AG
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : R50; MINI
Zubehör : Serienbefestigung; Zentrierring Ø63,3 - Ø56,1; Nabenkappe CAP060
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad, für
Typ : MINI; UKL-N1; UKL-C; UKL-L; UKL-K; MINI-N
Zubehör : Serienbefestigung; Zentrierring Ø63,3 - Ø56,1; Nabenkappe CAP060
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 100 Nm ( Radschrauben M12x1,5 ) für Typ : MINI; R50
140 Nm für Typ : MINI-N; UKL-C; UKL-K; UKL-L; UKL-N1
140 Nm ( Radschrauben M14x1,25 ) für Typ : MINI
Verkaufsbezeichnung: MINI
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
MINI e1*2001/116*0231*.. 55 - 85 205/40R17 80 22B; 24M RS M14 x 1,25;
55 - 125 205/40R17 80W 22B; 24M 10B; 11G; 11H; 11K;
55 - 160 205/45R17 22B; 24M; 51G 12A; 51A; 71C; 71K;
215/40R17 83 22B; 24J; 24M 721; 725; 73C; 74A;
215/45R17 87 21B; 22B; 24J; 24M 74D; 74P
MINI e1*2001/116*0231*.. 55 - 85 205/40R17 80 22B; 24M RS M12 x 1,5;
R50 e1*98/14*0168*.. 55 - 125 205/40R17 80W 22B; 24M 10B; 11G; 11H; 11K;
55 - 160 205/45R17 22B; 24M; 51G 12A; 51A; 71C; 71K;
215/40R17 83 22B; 24J; 24M 721; 725; 73C; 74A;
215/45R17 87 21B; 22B; 24J; 24M 74D; 74P
MINI-N e1*2001/116*0343*.. 72 - 90 205/40R17 80 244; 5DA Roadster; Cabrio;
UKL-C e1*2007/46*0369*.. 72 - 155 205/40R17 84 244 Coupe; Frontantrieb;
205/45R17 84 244 10B; 11G; 11H; 11K;
215/40R17 83 24J; 244; 247 12A; 51A; 71C; 71K;
215/45R17 87 24J; 244; 247 721; 725; 729; 73C;
74A; 74D; 74P; 76S
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0134-18-WIRD-TG
ANLAGE: 3 Radtyp: SLS401-17070
Hersteller: RFK Tuning GmbH Stand: 23.05.2018
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Verkaufsbezeichnung: MINI
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
MINI-N e1*2001/116*0343*.. 70 - 128 205/40R17 80W 24M; 5DA Nur Clubman; Kombi;
UKL-N1 e24*2007/46*0023*.. 215/40R17 83 24D; 24J Frontantrieb;
70 - 141 205/40R17 84 24M 10B; 11G; 11H; 11K;
205/45R17 84 24M 12A; 51A; 71C; 71K;
215/40R17 83W 24D; 24J 721; 725; 729; 73C;
215/45R17 87 24D; 24J 74A; 74D; 74P; 76S
MINI-N e1*2001/116*0343*.. 55 - 90 205/40R17 80 24D ab
UKL-L e1*2007/46*0371*.. 55 - 135 205/40R17 80W 24D; 5DA e1*2001/116*0343*01;
215/40R17 83 24D; 24J Nicht Clubman; Nicht
55 - 155 205/40R17 84 24D Cabrio; bis
205/45R17 84 24D e1*2007/46*0371*09;
215/40R17 83W 24D; 24J Frontantrieb;
215/45R17 87 24D; 24J 10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74A; 74D; 74P; 76S
Verkaufsbezeichnung: MINI (CLUBMAN)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
UKL-K e1*2007/46*0370*.. 70 - 128 205/40R17 80W 24M; 5DA Nur Clubman; Kombi;
215/40R17 83 24D; 24J Frontantrieb;
70 - 141 205/40R17 84 24M 10B; 11G; 11H; 11K;
205/45R17 84 24M 12A; 51A; 71C; 71K;
215/40R17 83W 24D; 24J 721; 725; 729; 73C;
215/45R17 87 24D; 24J 74A; 74D; 74P; 76S
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : HONDA
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : Radmutter RMM1215KEGS27,5; Zentrierring Ø63,3 - Ø56,1;
Nabenkappe CAP060
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 108 Nm für Typ : GD1; GD5; GE2; GE3; GE6; GG1; GG2; GG3; GG5;
GG6; GK; ZE2
110 Nm für Typ : EG2; EG3; EG4; EG5; EG6; EG8; EG9; EH6; EH9;
EJ1; EJ2; EJ6; EJ8; EJ9; EK1; EK3; EK4; EM1; EM2; EP1; EP2; EP4;
EU5; EU6; EU7; EU8; EU9; MA8; MA9; MB1; MB2; MB3; MB4; MB7;
MB8; MB9; MC1; MC3
Verkaufsbezeichnung: CIVIC AERODECK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
MB8 e11*96/79*0087*.. 55 - 85 205/40R17 21B; 22B; 24J; 24M; 10B; 11G; 11H; 11K;
MB9 e11*96/79*0088*.. 54A; 637 12A; 51A; 71C; 71K;
MC1 e11*96/79*0089*.. 205/40R17-80 nicht Dieselmotor; 21B; 721; 725; 73C; 74A;
MC3 e11*96/79*0091*.. 22B; 24J; 24M; 5DA; 74P
54A
205/40R17-84 21B; 22B; 24J; 24M;
Reinf 54A
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0134-18-WIRD-TG
ANLAGE: 3 Radtyp: SLS401-17070
Hersteller: RFK Tuning GmbH Stand: 23.05.2018
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Verkaufsbezeichnung: HONDA CIVIC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
EG2 e6*93/81*0017*.., 92 - 118 205/40R17 22B; 22G; 24D; 24J; 10B; 11G; 11H; 11K;
G069 631 12A; 51A; 71C; 71K;
EH6 e6*93/81*0016*.., 721; 725; 73C; 74A;
G070 74P
EG3 F876 55 - 92 205/40R17 21B; 22B; 24J; 24M; 10B; 11G; 11H; 11K;
EG4 F877 364; 54A; 631 12A; 51A; 71C; 71K;
EG8 F875 721; 725; 73C; 74A;
EH9 F883 74P
EG5 F878 92 - 118 205/40R17 21B; 22B; 24J; 24M; 10B; 11G; 11H; 11K;
EG6 F879 364; 631 12A; 51A; 71C; 71K;
EG9 F884 721; 725; 73C; 74A;
74P
EJ1 G623 74 - 92 205/40R17-84 21B; 22B; 24J; 24M; 10B; 11G; 11H; 11K;
EJ2 G624 Reinf 364; 54A 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
EJ6 e6*93/81*0013*.. 77 205/40R17-84 22B; 24J; 24M; 54A 10B; 11G; 11H; 11K;
Reinf
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
EJ8 e6*93/81*0014*.. 92 205/40R17-84 22B; 24J; 24M; 54A 10B; 11G; 11H; 11K;
Reinf
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
EJ9 e6*93/81*0006*.. 55 - 84 205/40R17-84 22B; 24J; 24M; 54A 10B; 11G; 11H; 11K;
Reinf
EK1 e6*93/81*0008*.. 12A; 51A; 71C; 71K;
EK3 e6*93/81*0007*.. 721; 725; 73C; 74A;
74P
EK4 e6*93/81*0009*.. 118 205/40R17 22B; 24J; 24M; 631 10B; 11G; 11H; 11K;
EM1 e6*93/81*0060*.. 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
EM2 e6*98/14*0080*.. 88 - 92 205/40R17 80 10B; 11G; 11H; 11K;
205/45R17 84 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
EP1 e11*98/14*0173*.. 66 - 81 205/40R17 80 5DA 10B; 11G; 11H; 11K;
EP2 e11*98/14*0174*.. 205/40R17 84 12A; 51A; 71C; 71K;
EP4 e11*98/14*0188*.. 205/45R17 84 721; 725; 73C; 74A;
EU5 e11*98/14*0158*.. 74P
EU6 e11*98/14*0159*..
EU7 e11*98/14*0160*..
EU8 e11*98/14*0161*..
EU9 e11*98/14*0189*..
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0134-18-WIRD-TG
ANLAGE: 3 Radtyp: SLS401-17070
Hersteller: RFK Tuning GmbH Stand: 23.05.2018
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Verkaufsbezeichnung: HONDA CIVIC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
MA8 e11*93/81*0018*.., 55 - 93 205/40R17-84 21B; 22B; 24J; 24M 10B; 11G; 11H; 11K;
Reinf
G916 12A; 51A; 71C; 71K;
MA9 e11*93/81*0022*.., 721; 725; 73C; 74A;
G917 74P
MB1 e11*93/81*0023*..,
G918
MB2 e11*96/27*0067*.. 55 - 85 205/40R17 21B; 22B; 24J; 54A; 10B; 11G; 11H; 11K;
MB3 e11*96/27*0068*.. 637 12A; 51A; 71C; 71K;
MB4 e11*96/27*0069*.. 205/40R17-80 nicht Dieselmotor; 21B; 721; 725; 73C; 74A;
MB7 e11*96/27*0071*.. 22B; 24J; 5DA; 54A 74P
205/40R17-84 21B; 22B; 24J; 54A
Reinf
Verkaufsbezeichnung: HONDA JAZZ
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
GD1 e6*98/14*0088*.. 57 - 61 205/40R17 80 54A 10B; 11G; 11H; 11K;
GD5 e6*98/14*0087*.. 215/35R17 79 22I; 22M; 24J; 362 12A; 51A; 71C; 71K;
GE2 e6*2001/116*0101*.. 721; 725; 73C; 74A;
GE3 e6*2001/116*0102*.. 74P
GE6 e6*2001/116*0126*.., 66 - 73 195/45R17 81 21P; 24J; 24M Steilheck; 5-türig;
e6*2007/46*0011*.. 205/40R17 80 21P; 22I; 24C; 24M Frontantrieb;
GG1 e6*2001/116*0125*.., 205/45R17 84 21P; 22I; 24C; 24M 10B; 11G; 11H; 11K;
e6*2007/46*0010*.. 215/35R17 79 21B; 22I; 24C; 24D 12A; 51A; 71C; 71K;
GG2 e6*2001/116*0127*.., 215/40R17 83 21B; 22I; 24C; 24D 721; 725; 73C; 74A;
e6*2007/46*0015*.. 74P
GG3 e6*2001/116*0128*..,
e6*2007/46*0016*..
GG5 e6*2001/116*0131*..,
e6*2007/46*0013*..
GG6 e6*2001/116*0132*..,
e6*2007/46*0014*..
Verkaufsbezeichnung: INSIGHT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
ZE2 e6*2001/116*0130*.. 65 195/45R17 81 21J; 22I; 24J; 248 Schrägheck 4-türig;
Frontantrieb;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74A; 74P
Verkaufsbezeichnung: JAZZ
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
GK e6*2007/46*0162*.. 75 - 96 195/40R17 81 24J; 26B; 26J 10B; 11G; 11H; 11K;
195/45R17 81 24J; 26B; 26J 12A; 51A; 71C; 71K;
205/40R17 80 24J; 26B; 26J; 27I 721; 725; 73C; 74A;
205/45R17 84 24J; 26B; 26J; 27I 74P; 77E
215/40R17 83 24C; 248; 26B; 26J; 27I
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0134-18-WIRD-TG
ANLAGE: 3 Radtyp: SLS401-17070
Hersteller: RFK Tuning GmbH Stand: 23.05.2018
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Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : KIA
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : Radmutter RMM1215KEGS27,5; Zentrierring Ø63,3 - Ø56,1;
Nabenkappe CAP060
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm
Verkaufsbezeichnung: KIA SHUMA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
FB e4*96/27*0024*.., 65 - 85 205/40R17 80 21B; 22B; 367 10B; 11G; 11H; 11K;
e4*98/14*0024*.. 12A; 33J; 51A; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : MITSUBISHI
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : Radmutter RMM1215KEGS27,5; Zentrierring Ø63,3 - Ø56,1;
Nabenkappe CAP060
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 100 Nm
Verkaufsbezeichnung: LANCER STATION WAGON
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
CAO e1*96/79*0061*.. 50 - 83 205/40R17-84 22B; 367; 54A; 631 Kombi; Frontantrieb;
Reinf
CAOW G230 10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
Verkaufsbezeichnung: MITSUBISHI COLT, LANCER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
CAO G005 50 - 103 205/40R17 21M; 22B; 22F; 24C; Frontantrieb;
24D; 631 10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : ROVER
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0134-18-WIRD-TG
ANLAGE: 3 Radtyp: SLS401-17070
Hersteller: RFK Tuning GmbH Stand: 23.05.2018
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Zubehör : Radmutter RMM1215KEGS27,5; Zentrierring Ø63,3 - Ø56,1;
Nabenkappe CAP060
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm
Verkaufsbezeichnung: ROVER 200SERIE, 25, STREETWISE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
F e11*93/81*0016*.. 62 - 86 205/40R17 80 nicht Dieselmotor; 5DA nur Rover Streetwise;
RF e11*93/81*0016*.. 205/40R17 84 10B; 11G; 11H; 11K;
205/45R17 84 12A; 51A; 71C; 71K;
215/40R17 83 24M 721; 725; 73C; 74A;
74P
F e11*93/81*0016*.. 55 - 107 205/40R17 80 22B; 22L; 24J; 24M; nur Rover 25;
RF e11*93/81*0016*.. 5DA 10B; 11G; 11H; 11K;
205/40R17 84 22B; 22L; 24J; 24M 12A; 51A; 71C; 71K;
215/40R17 83 22B; 22L; 24J; 24M; 721; 725; 73C; 74A;
367 74P
Verkaufsbezeichnung: ROVER 400 SERIE, ROVER 45
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
RT e11*93/81*0014*.. 74 - 110 205/40R17 84 21B; 22B; 24J; 24M; Rover 45;
367 10B; 11G; 11H; 11K;
74 - 130 205/45R17 21B; 22B; 24J; 24M; 12A; 51A; 71C; 71K;
51G 721; 725; 73C; 74A;
76 - 110 205/40R17 80 21B; 22B; 24J; 24M; 74P
367; 5DA
Verkaufsbezeichnung: ROVER 45
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
T e11*93/81*0014*.. 74 - 110 205/40R17 84 21B; 22B; 24J; 24M; Rover 45;
367 10B; 11G; 11H; 11K;
74 - 130 205/45R17 21B; 22B; 24J; 24M; 12A; 51A; 71C; 71K;
51G 721; 725; 73C; 74A;
76 - 110 205/40R17 80 21B; 22B; 24J; 24M; 74P
367; 5DA
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0134-18-WIRD-TG
ANLAGE: 3 Radtyp: SLS401-17070
Hersteller: RFK Tuning GmbH Stand: 23.05.2018
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11K) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21J) Durch Aufweiten bzw. Bearbeiten der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21M) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22G) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22I) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
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248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
33J) Sofern nicht bereits serienmäßig vorhanden, müssen an der Vorder- und Hinterachse Stabilisatoren
eingebaut werden. Bei Nachrüstung ist dies auf der Abnahmebestätigung nach §19 Abs.3 StVZO zu
berücksichtigen.
362) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages an der Vorderachse ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
364) Diese Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Servolenkung.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
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51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
berücksichtigen.
5DA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 900kg.
631) Die Eignung von "ZR"-Reifen ist durch eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende
Tragfähigkeit der Reifengröße sicherzustellen. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
Fahrzeugpapieren mitzuführen.
637) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße
erforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0134-18-WIRD-TG
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Hersteller: RFK Tuning GmbH Stand: 23.05.2018
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: HONDA
Fahrzeugtyp: GK
Genehm.Nr.: e6*2007/46*0162*..
Handelsbez.: JAZZ
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 150 y = 250 VA
26B x = 200 y = 300 VA
27I x = 200 y = 300 HA
27B x = 250 y = 350 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 200 y = 300 8 VA
26J x = 200 y = 300 30 VA
27H x = 250 y = 350 8 HA
27F x = 250 y = 350 15 HA
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0134-18-WIRD-TG
ANLAGE: Allgemeine Hinweise Radtyp: SLS401-17070
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Wuchtgewichte
Sofern zum Auswuchten der Sonderräder an der Felgeninnenseite Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts bzw.
unterhalb der Felgenschulter bzw. Klammergewichte am inneren Felgenhorn angebracht werden, ist auf einen
Mindestabstand von 3 mm zu Brems-, Fahrwerks- bzw. Lenkungsteilen zu achten.
Allgemeine Reifenhinweise
Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol V dürfen bei 210 km/h bis zu 100% und bei 240 km/h bis zu 91% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.
Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol W dürfen bei 240 km/h bis zu 100% und bei 270 km/h bis zu 85% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.
Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol Y dürfen bei 270 km/h bis zu 100% und bei 300 km/h bis zu 85% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.
Für Geschwindigkeiten über 300 km/h sind die Tragfähigkeiten vom Reifenhersteller zu bestätigen.
Bei der Bestimmung der Tragfähigkeit ist zur bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges eine
Toleranz von 5% oder die vom Fahrzeughersteller vorgegebene Toleranz zu addieren und der Einfluß des
Sturzwinkels zu beachten.
Bei Reifen mit der Geschwindigkeitsbezeichnung ZR sind die Tragfähigkeiten von den Reifenherstellern
bestätigen zu lassen.
Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorgeschriebenen
Reifenfülldruck zu beachten ist.
Um ungünstige Einflüsse auf das Fahrverhalten zu vermeiden, sollten jeweils nur gleiche Reifen (Bauart,
Hersteller und Profiltyp) am Fahrzeug montiert werden. Spezielle Auflagen im Gutachten bleiben hiervon
unberührt.
Ersatzrad
Die Bezieher der Sonderräder müssen darauf hingewiesen werden, daß bei Verwendung des serienmäßigen
Ersatzrades die serienmäßigen Radbefestigungsteile zu verwenden sind.
Allgemeine Radhinweise
Eine nachträgliche mechanische Bearbeitung und/oder thermische Behandlung ist nicht zulässig.
TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG DEUTSCHSTRAßE 10 1230 WIEN
Teilegutachten 366-0134-18-WIRD-TG
ANHANG: Nacharbeitsprofile - Skizze Radhaus Radtyp: SLS401-17070
Hersteller: RFK Tuning GmbH Stand: 23.05.2018
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Hinweisblatt zu den im Gutachten genannten Nacharbeitsauflagen Nr.
26B, 26P, 27B, 27I, 26N, 26J, 27F, 27H
TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG DEUTSCHSTRAßE 10 A-1230 WIEN
Teilegutachten 366-0134-18-WIRD-TG
ANLAGE: Radabdeckung Radtyp: SLS401-17070
Hersteller: RFK Tuning GmbH Stand: 23.05.2018
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Hinweisblatt zu den im Gutachten genannten Radabdeckungsauflagen Nr. 241 – 248, 24C, 24D, 24J und 24M.
Die nachfolgenden Bilder stellen die Hilfsmittel zur Erfüllung der Radabdeckung dar, die in den
Radabdeckungsauflagen beschrieben sind.
Vorderachse
Bereich 30 Grad vor der Radmitte Bereich 50 Grad hinter der Radmitte Bereich 30 Grad vor und 50 Grad
Zu Auflage 241 bzw. 245 Zu Auflage 242 bzw. 246 hinter der Radmitte
Zu Auflage 241,242,245, 246,24C,24J
Hinterachse
Bereich 30 Grad vor der Radmitte Bereich 50 Grad hinter der Radmitte Bereich 30 Grad vor und 50 Grad
Zu Auflage 243 bzw. 247 Zu Auflage 244 bzw. 248 hinter der Radmitte
Zu Aufl age 243,244,247,248,24D,24M
TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH RÄDER UND REIFENPRÜFUNG DEUTSCHSTRASSE 10 A-1230 WIEN
TÜV AUSTRIA
AUTOMOTIVE GMBH
RÄDER- UND
REIFENPRÜFUNG
Anbauabnahme nach § 19 Abs. 3 StVZO
Nachweis gemäß § 19 Abs. 4 Satz 1 StVZO
Für: Leichtmetallrad Typ: SLS401-17070
des Herstellers / Importeurs: RFK Tuning GmbH 67714 Waldfischbach-Burgalben Datum:
23.05.2018
Bestätigung des ordnungsgemäßen Anbaus gem. § 19 Abs. 3 StVZO
Hiermit wird bestätigt, daß der Anbau des im Nachweis genannten Bauteils am
Fahrzeughersteller: , Fahrzeugtyp: ,
Fahrzeug-Ident-Nr.:
ordnungsgemäß erfolgte und das Fahrzeug insoweit den geltenden Vorschriften entspricht.
Vorangegangene zulässige Änderungen gemäß Fahrzeugschein / Anbaubestätigung / Teile-ABE *)
wurden berücksichtigt.
Bemerkungen / Hinweise / Auflagen:
Änderungen zu Angaben in den Fahrzeugpapieren sind der zuständigen Zulassungsbehörde
bei deren nächster Befassung mit den Papieren zu melden.
Untersuchungsbericht / Gutachten-Nr.: Unterschrift u. Name
Ort u. Datum der Abnahme: a.a.S.o.P. / Prüf-Ing.
Fahrzeugbeschreibung
P.2
B - 2.1 2.2 L - 9 - /- T -
P.4
J 4 18 - 19 -
E 3 20 - G -
D.1 - 12 - 13 - Q -
V.7 - F.1 - F.2 -
- 7.1 - 7.2 - 7.3 -
D.2
- 8.1 - 8.2 - 8.3 -
- U.1 - U.2 - U.3 -
D.3 - O.1 - O.2 - S.1 - S.2 -
2 - 15.1 -
15.2 -
5
15.3 -
V.9 - R - 11 -
14 K -
P.3 - 6 - 17 - 16 -
10 - 14.1 P.1 - 21 -
-
-
22 -
-
-