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							TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          04-0838-A00-V01

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderräder
                                8.5 J x 19 H2 und 10 J x 19 H2 Typ 21062
Hersteller                      O.Z. SpA

                                                                                        Seite 1 von 4

Auftraggeber                    O.Z. Spa
                                Via Brocchi, 22
                                I-36061 Bassano del Grappa(VI)
                                QM-Nr.: Z-1209-00-2

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad

                                Achse 1                          Achse 2
Modell                          Leonardo                         Leonardo
Typ                             21062                            21062
Radgröße                        8.5 J x 19 H2                    10 J x 19 H2
Zentrierart                     Mittenzentrierung                Mittenzentrierung

Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring          Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
                                                    Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                    Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                    (mm)
011            21062011 / ohne Ring                 5/108/63,4         51         715   2000
012            21062012 / ohne Ring                 5/108/63,4         53         715   2000

Kennzeichnungen                 Achse 1                          Achse 2
Herstellerzeichen               OZ                               OZ
Radtyp und Ausführung           21062 011                        21062 012
Radgröße                        8.5 J x 19 H2                    10 J x 19 H2
Einpresstiefe                   E 51                             E 53
Giessereikennzeichen            -                                -
Herkunftsmerkmal                Made in Italy                    Made in Italy
Herstelldatum                   Monat und Jahr                   Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.     Art der Befestigungsmittel   Bund            Anzugsmoment (Nm)      Schaftlänge (mm)
S01     Mutter M12x1,5               Kegel 60°       110                    -

Prüfungen

Die Gutachten Nr.048048 und Nr.048055 über die Sonderradprüfungen liegen vor.

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereichaufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                      Jaguar

Spurverbreiterung               innerhalb 2%




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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                           04-0838-A00-V01

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderräder
                                 8.5 J x 19 H2 und 10 J x 19 H2 Typ 21062
Hersteller                       O.Z. SpA

                                                                                         Seite 2 von 4

Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen           Reifenbezogene Auflagen und        Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                           Hinweise                           Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Jaguar S-Type          147-219        235/35R19        R02 T87 T88                        A02 A04 A05
CCX                    147-219        265/30R19        K42 K50 K56 R03 T89                A06 A08 A09
e11*98/14*0115*..      147-291        245/35R19        K45 K49 R02 T89                    A12 A14 A25
                       147-291        275/30R19        K42 K50 K56 R03                    V19 S01

Auflagen und Hinweise

A02     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis
entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A04     Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen.
Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei
Verwendung unterschiedlicher Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige
Fahrzeug durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller zu bestätigen.

A05     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

A06     Die Mindesteinschraubtiefen der Radschrauben bzw. Muttern betragen (sofern serienmäßig
nicht unterschritten) 6,5 Umdrehungen für M12x1,5; 7,5 Umdrehungen für M12x1,25 oder M14x1,5
und 8 Umdrehungen für Gewinde 1/2" UNF.

A08     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.

A09    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14     Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter angebracht werden.

A25     Es sind nur schlauchlose Reifen und die vom Radhersteller mitgelieferten Ventile zulässig.

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K45     An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muß erhalten bleiben.

K49    Eine ausreichende Abdeckung der Reifenlaufflächen an Achse 1 ist durch Anbau von Teilen
oder sonstige geeignete Maßnahmen herzustellen.


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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                           04-0838-A00-V01

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderräder
                                 8.5 J x 19 H2 und 10 J x 19 H2 Typ 21062
Hersteller                       O.Z. SpA

                                                                                            Seite 3 von 4

K50    Eine ausreichende Abdeckung der Reifenlaufflächen an Achse 2 ist durch Anbau von Teilen
oder sonstige geeignete Maßnahmen herzustellen.

K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

R02      Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.

R03      Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

S01    Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01
verwendet werden.

T87      Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16).

T88      Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16).

T89      Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16).

V19    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

         Vorderachse             Hinterachse

Nr. 1    225/35R19               255/30R19, 265/30R19, 305/25R19
Nr. 2    225/40R19               255/35R19
Nr. 3    235/35R19               255/30R19, 265/30R19, 275/30R19, 315/25R19
Nr. 4    235/45R19               255/40R19
Nr. 5    245/30R19               305/25R19
Nr. 6    245/35R19               265/30R19, 275/30R19, 285/30R19
Nr. 7    245/40R19               275/35R19, 285/35R19
Nr. 8    245/45R19               275/40R19
Nr. 9    255/35R19               285/30R19, 295/30R19, 315/25R19
Nr. 10   255/40R19               285/35R19, 295/35R19
Nr. 11   255/50R19               285/45R19
Nr. 12   265/30R19               315/25R19

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen - oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise gelten
achsweise.

Hinweise zu den Sonderrädern
entfällt




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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         04-0838-A00-V01

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderräder
                               8.5 J x 19 H2 und 10 J x 19 H2 Typ 21062
Hersteller                     O.Z. SpA

                                                                                        Seite 4 von 4

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Das Gutachten umfaßt Blatt 1 bis 4 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Februar 2004.

Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 StVZO liegt vor.

Prüflaboratorium Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH akkreditiert
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes. Bundesrepublik Deutschland unter der
DAR-Registrier-Nr.: KBA-P 00008-95


Lambsheim, 21.April 2004




Pohl                                                                         00062934.DOC




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