Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. : RZ-065638-A0-021
Anlage-Nr. : 1
Seite : 1/5 Mobilität
Hersteller : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : XRS-8519, XRS-9519
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: XRS-8519 XRS-9519
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: BORBET BORBET
Radausführung: LK 114,3 LK 114,3
Radgröße: 8½Jx19EH2 9½Jx19EH2
Rad-Einpresstiefe: 32 mm 45 mm
Lochkreisdurchmesser: 114,3 mm 114,3 mm
Lochzahl: 5 5
Mittenlochdurchmesser: 72,50 mm 72,50 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung Mittenzentrierung
Zentrierring: BOØ72,5/Ø67,1 BOØ72,5/Ø67,1
geprüfte Radlast: 825 kg 825 kg
bei Reifenabrollumfang: 2254 mm 2254 mm
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Kia Motors Corporation Seoul / Korea
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
CK, JF, QL, QLE Radmutter, Kegel 60°, Gewinde 5305 120 Nm
M12x1,5
RZ-065638-A0-021-01~KI-5-114_3-67-ET32.docx
Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. : RZ-065638-A0-021
Anlage-Nr. : 1
Seite : 2/5 Mobilität
Hersteller : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : XRS-8519, XRS-9519
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
JF e4*2007/46*1018*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.5x19,ET32 9.5x19,ET45
99 bis 126 Kia Optima, Optima 235/35R19 235/35R19 A01) bis A10)
Sportswagon K01) K02)
245/35R19 245/35R19 A01) bis A10)
K01) K02)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
JF e4*2007/46*1018*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.5x19,ET32 9.5x19,ET45
180 Kia Optima GT, Optima 245/35R19 245/35R19 A01) bis A10)
Sportswagon GT K01) K02)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
QL e11*2007/46*3139*..
QLE e11*2007/46*3144*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.5x19,ET32 9.5x19,ET45
85 bis 136 Kia Sportage 245/45R19 245/45R19 A01) bis A10)
K01) K02)M00)
255/40R19 255/40R19 A01) bis A10)
K01) K02)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
CK e11*2007/46*4002*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.5x19,ET32 9.5x19,ET45
147 bis 188 Kia Stinger 245/35R19 245/35R19 A01) bis A10)
(Heckantrieb) K03) N255)
225/40R19 255/35R19 A01) bis A10)
K04) V00)
235/35R19 265/30R19 A01) bis A10)
K04) V00)
245/35R19 285/30R19 A01) bis A10)
K03) K02) V00)
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Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. : RZ-065638-A0-021
Anlage-Nr. : 1
Seite : 3/5 Mobilität
Hersteller : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : XRS-8519, XRS-9519
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
CK e11*2007/46*4002*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.5x19,ET32 9.5x19,ET45
272 Kia Stinger GT 225/40R19 255/35R19 A01) bis A10)
(Allradantrieb) K04) V00)
235/35R19 265/30R19 A01) bis A10)
K04) V00)
245/35R19 285/30R19 A01) bis A10)
K03) K02)K70) V00)
Auflagen und Hinweise
A01) Entfällt für dieses Gutachten.
A02) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeug-
sachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
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Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. : RZ-065638-A0-021
Anlage-Nr. : 1
Seite : 4/5 Mobilität
Hersteller : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : XRS-8519, XRS-9519
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K70) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
- die Befestigungsschraube des Stoßfängers ist um ca. 20 mm nach hinten zu
versetzen und die Metallasche bis zur versetzten Schraube abzutrennen,
- die Ausbuchtung des Filzinnenkotflügels im Bereich der Stoßfängeroberkante ist in
einem Radius von 100mm um die Lasche der Stoßfängeroberkante auszuschneiden,
- der restliche Filzinnenkotflügel im kompletten Verlauf der Radhauskante ist eng an
das Radhaus anzulegen.
RZ-065638-A0-021-01~KI-5-114_3-67-ET32.docx
Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. : RZ-065638-A0-021
Anlage-Nr. : 1
Seite : 5/5 Mobilität
Hersteller : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : XRS-8519, XRS-9519
M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.
N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.
Die Anlage Nr. 1 mit den Blättern 1 bis 5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
die Sonderräder Typ XRS-8519, XRS-9519 des Herstellers Borbet Vertriebs GmbH.
Geschäftsstelle Essen, 19.02.2018
RZ-065638-A0-021-01~KI-5-114_3-67-ET32.docx