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							Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. :                     RZ-065638-A0-021
Anlage-Nr. :              1
Seite :                   1/5                                                              Mobilität
Hersteller :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                XRS-8519, XRS-9519


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                  XRS-8519                         XRS-9519
Art des Sonderrades:            einteiliges Leichtmetall-Rad      einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                            BORBET                            BORBET
Radausführung:                           LK 114,3                          LK 114,3
Radgröße:                               8½Jx19EH2                        9½Jx19EH2
Rad-Einpresstiefe:                            32 mm                         45 mm
Lochkreisdurchmesser:                    114,3 mm                         114,3 mm
Lochzahl:                                       5                              5
Mittenlochdurchmesser:                   72,50 mm                         72,50 mm
Zentrierart:                         Mittenzentrierung                 Mittenzentrierung
Zentrierring:                         BOØ72,5/Ø67,1                    BOØ72,5/Ø67,1
geprüfte Radlast:                             825 kg                        825 kg
bei Reifenabrollumfang:                  2254 mm                           2254 mm

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.


Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Kia Motors Corporation Seoul / Korea

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                   Beschreibung der Befestigungsteile      Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                      moment
CK, JF, QL, QLE                   Radmutter, Kegel 60°, Gewinde              5305     120 Nm
                                  M12x1,5




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Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. :                     RZ-065638-A0-021
Anlage-Nr. :              1
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Hersteller :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                XRS-8519, XRS-9519


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
JF                               e4*2007/46*1018*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
(kW)                                      Vorderachse          Hinterachse
                                          8.5x19,ET32          9.5x19,ET45
99 bis 126      Kia Optima, Optima        235/35R19            235/35R19          A01) bis A10)
                Sportswagon               K01)                 K02)

                                           245/35R19            245/35R19         A01) bis A10)
                                           K01)                 K02)


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
JF                              e4*2007/46*1018*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen    Auflagen und Hinweise
(kW)                                     Vorderachse          Hinterachse
                                         8.5x19,ET32          9.5x19,ET45
180             Kia Optima GT, Optima    245/35R19            245/35R19           A01) bis A10)
                Sportswagon GT           K01)                 K02)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
QL                             e11*2007/46*3139*..
QLE                            e11*2007/46*3144*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen     Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse          Hinterachse
                                        8.5x19,ET32          9.5x19,ET45
85 bis 136      Kia Sportage            245/45R19            245/45R19            A01) bis A10)
                                        K01)                 K02)M00)

                                           255/40R19            255/40R19         A01) bis A10)
                                           K01)                 K02)


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
CK                             e11*2007/46*4002*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen     Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse          Hinterachse
                                        8.5x19,ET32          9.5x19,ET45
147 bis 188     Kia Stinger             245/35R19            245/35R19            A01) bis A10)
                (Heckantrieb)           K03)                 N255)

                                           225/40R19            255/35R19         A01) bis A10)
                                                                K04)              V00)

                                           235/35R19            265/30R19         A01) bis A10)
                                                                K04)              V00)

                                           245/35R19            285/30R19         A01) bis A10)
                                           K03)                 K02)              V00)




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Hersteller :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                XRS-8519, XRS-9519


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
CK                              e11*2007/46*4002*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
(kW)                                     Vorderachse          Hinterachse
                                         8.5x19,ET32          9.5x19,ET45
272             Kia Stinger GT           225/40R19            255/35R19          A01) bis A10)
                (Allradantrieb)                               K04)               V00)

                                          235/35R19            265/30R19         A01) bis A10)
                                                               K04)              V00)

                                          245/35R19            285/30R19         A01) bis A10)
                                          K03)                 K02)K70)          V00)


Auflagen und Hinweise
A01) Entfällt für dieses Gutachten.

A02) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
     Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeug-
     sachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
     auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
     mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.




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Hersteller :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                XRS-8519, XRS-9519


A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.


K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K70) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - die Befestigungsschraube des Stoßfängers ist um ca. 20 mm nach hinten zu
         versetzen und die Metallasche bis zur versetzten Schraube abzutrennen,
     - die Ausbuchtung des Filzinnenkotflügels im Bereich der Stoßfängeroberkante ist in
         einem Radius von 100mm um die Lasche der Stoßfängeroberkante auszuschneiden,
     - der restliche Filzinnenkotflügel im kompletten Verlauf der Radhauskante ist eng an
         das Radhaus anzulegen.



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Hersteller :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                XRS-8519, XRS-9519


M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
     Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
     Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
     Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
     und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
     Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
     Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
     Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
     die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.


Die Anlage Nr. 1 mit den Blättern 1 bis 5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
die Sonderräder Typ XRS-8519, XRS-9519 des Herstellers Borbet Vertriebs GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 19.02.2018




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