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							TÜV SÜD Automotive GmbH
Westendstrasse 199
D – 80686 München


Teilegutachten Nr.:              11-00499-CP-BWG-02
Hersteller:                      DIEWE GmbH
Typ:                             D119 - 8519                                           Seite 1 von 5

                                       2. Neufassung
                                            zum
                               TEILEGUT ACHTEN
                                     Nr.: 11-00499-CP-BWG

über die Vorschriftsmäßigkeit eines Fahrzeugs bei bestimmungsgemäßem Ein- oder Anbau
von Teilen gemäß § 19 Abs. 3 Nr. 4 StVZO

für das Teil / den Änderungsumfang : Sonderräder und Reifen

vom Typ                                : D119 - 8519

des Herstellers                        : Diewe GmbH
                                         Hauptstrasse 19
                                         D – 86510 Asbach / Ried

für das Fahrzeug                       : Land Rover LA, LM, LS, LP

0.     Hinweise für den Fahrzeughalter
Unverzügliche Durchführung und Bestätigung der Änderungsabnahme:
Durch die vorgenommene Änderung erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges, wenn
nicht unverzüglich die gemäß StVZO § 19 Abs. 3 vorgeschriebene Änderungsabnahme
durchgeführt und bestätigt wird oder festgelegte Auflagen nicht eingehalten werden !
Nach der Durchführung der technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des
vorliegenden Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder
Prüfer einer Technischen Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten
Überwachungsorganisation zur Durchführung und Bestätigung der vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.
Einhaltung von Hinweisen und Auflagen:
Die aufgeführten Hinweise und Auflagen sind dabei zu beachten.
Mitführen von Dokumenten:
Nach der durchgeführten Abnahme ist der Nachweis mit der Bestätigung über die
Änderungsabnahme mit den Fahrzeugpapieren mitzuführen und zuständigen Personen auf
Verlangen vorzuzeigen; dies entfällt nach erfolgter Berichtigung der Fahrzeugpapiere.
Berichtigung der Fahrzeugpapiere:
Die Berichtigung der Fahrzeugpapiere (Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein, Betriebserlaubnis
nach § 18 Abs. 5 StVZO oder Anhängerverzeichnis bzw. Zulassungsbescheinigung Teil 1 und
2) durch die zuständige Zulassungsbehörde ist durch den Fahrzeughalter entsprechend der
Festlegung in der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu beantragen.
Weitere Festlegungen sind der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu entnehmen.




                     Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P-00001-95
        von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland
TÜV SÜD Automotive GmbH
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Teilegutachten Nr.:               11-00499-CP-BWG-02
Hersteller:                       DIEWE GmbH
Typ:                              D119 - 8519                                           Seite 2 von 5

I.     Verwendungsbereich

Hersteller:               Typ:       Bezeichnung:       kW-Bereich       ETG - Nr.:

Land Rover (GB)           LA         Discovery          140 - 276        e11*2001/116*0233*--

Land Rover (GB)           LM         Range Rover        130 - 375        e11*98/14*0185*--

Land Rover (GB)           LS         Range Rover        140 - 375        e11*2001/116*0243*--
                                     Sport

Land Rover (GB)           LP         Range Rover        100 - 166        G 857 bzw.
                                                                         e1*98/14*0047*--

Weitere erforderliche Angaben oder Einschränkungen zum Verwendungsbereich an
Fahrzeugen:
Die Umrüstung ist nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Hinterachslast von
maximal 1875 kg.

II.    Beschreibung des Teiles / des Änderungsumfangs
Hersteller:                                         DIEWE GmbH (D)
Art:                             Einteiliges Leichtmetallrad mit asymmetrischem Tiefbett
                                                 und beidseitigem Hump.
Typ:                                                  D119 - 8519
Kennz. U. Ausf.:                                 D119 – 8519 Ausf. 120/5
Radgröße:                                             8 ½ J x 19 H2
Einpreßtiefe:                                            37 mm
Lochkreis:                                120 mm / 5 Befestigungsbohrungen
Mittenloch Ø:                                            76 mm
Zentrierart:                         Mittenzentrierung mit Zentrierring (76,0 – 72,6)
Befestigung:                           5 Kegelbundmuttern (Kegel 60°) M14 x 1,5
Anzugsmoment:                                            160 Nm
Ventile:                       Gummiventile oder Metallschraubventile nach DIN 7779/7780
Zulässige Radlast:                   920 kg bei U= 2280 mm (902 bei U = 2330 mm)
Radprüfung:                             TÜV Pfalz , Bestätigung vom 30.06.2011




                     Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P-00001-95
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Teilegutachten Nr.:               11-00499-CP-BWG-02
Hersteller:                       DIEWE GmbH
Typ:                              D119 - 8519                                           Seite 3 von 5

Reifen
Folgende Reifengrößen sind an dem aufgeführten Fahrzeugtyp jeweils an der Vorder- und
Hinterachse unter Berücksichtigung der in Punkt IV. genannten Auflagen und Hinweise
möglich:

Reifen für Land Rover Discovery (LA)
                                                             Auflagen und Hinweise
                                                                ( siehe Punkt IV )
            255/50 R 19 – 107 *)                                   1), 2), 3a), 5)

            255/55 R 19 – 107 *)                                    1), 2), 3), 5)

Reifen für Range Rover (LM)
                                                             Auflagen und Hinweise
                                                                ( siehe Punkt IV )
         255/55 R 19 – 107 *) M+S                                 1), 2), 3), 4), 5)

Reifen für Range Rover (LS)
                                                             Auflagen und Hinweise
                                                                ( siehe Punkt IV )
         255/50 R 19 – 107 *) M+S                                     1), 2), 5)

Reifen für Range Rover (LP)
                                                             Auflagen und Hinweise
                                                                ( siehe Punkt IV )
            255/50 R 19 – 107 *)                                   1), 2), 3a), 5)

III.     Hinweise zur Kombinierbarkeit
Die Kombination mit Fahrzeugtieferlegungen wurde nicht geprüft.
Dies muss gegebenenfalls gesondert begutachtet werden.




                      Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P-00001-95
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IV.   Hinweise und Auflagen
Nachstehende Angaben gelten für Fahrzeuge mit serienmäßigen Karosserie-, Fahrwerks-,
Brems- und Lenkungsteilen:
1)    Es sind vorn und hinten nur Reifen und Räder eines Herstellers und Typs zulässig.
      *) ... Der erforderliche Geschwindigkeitsindex ist den Fahrzeugpapieren zu
      entnehmen.
      Die    Eignung    der   verwendeten   Reifen,    insbesondere  der   erforderliche
      Reifenfülldruck in Verbindung mit dem vorhandenen Lastindex bei der jeweiligen
      Höchstgeschwindigkeit, den maximalen Achslasten und Sturzwerten und bei
      Verwendung unterschiedlichen Reifengrößen vorn und hinten auch die
      Verwendbarkeit in Verbindung mit elektronischen Regelsystemen (ABS, ASR etc.),
      ist           durch          den           Reifenhersteller        nachzuweisen.

      Weicht der Reifenfülldruck vom serienmäßigen Druck ab, ist der Fahrzeugführer
      auf geeignete Art darauf hinzuweisen (Luftdruckaufkleber, Ergänzen der
      Bedienungsanleitung).
2)    An den Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere
      geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen. Je nach
      Rüstzustand     des       Fahrzeuges      (z.    B.      Fahrzeugtieferlegung,
      Radabdeckungsverbreiterung,   usw.)  kann     es möglich   sein,   dass    die
      Radabdeckung ausreichend ist.
3)    Diese Rad-Reifenkombination ist nur zulässig bis zu einer Achslast von maximal
      1804kg. Daher muss die Hinterachslast in Verbindung mit dieser Rad-
      Reifenkombination auf diesen Wert begrenzt werden.
3a)   Diese Rad-Reifenkombination ist nur zulässig bis zu einer Achslast von maximal
      1840kg. Daher muss die Hinterachslast in Verbindung mit dieser Rad-
      Reifenkombination auf diesen Wert begrenzt werden.
4)    Zur Herstellung ausreichender Freigängigkeit sind in den hinteren Radhäusern die über
      der äußeren Reifenlauffläche befindlichen scharfen Kanten zu entfernen. Der Falz der
      hinteren Radlaufkante ist leicht anzulegen.
5)    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

Ersatzrad
Wird im Falle eines Reifenschadens ein Serienrad als Ersatzrad eingesetzt, sind die hierzu
gehörenden Radbefestigungsteile zu verwenden. Außerdem dürfen damit nur kurze Strecken
mit mäßiger Geschwindigkeit zurückgelegt werden.

Berichtigung der Fahrzeugpapiere
Eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist erforderlich, aber zurückgestellt.
Sie ist der zuständigen Zulassungsbehörde bei deren nächster Befassung mit den
Fahrzeugpapieren durch den Fahrzeughalter zu melden.




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Teilegutachten Nr.:              11-00499-CP-BWG-02
Hersteller:                      DIEWE GmbH
Typ:                             D119 - 8519                                           Seite 5 von 5

V.      Prüfgrundlagen und Prüfergebnisse
Die Anforderungen der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und ihre Anhänger
(Stand 25.11.1998) in Verbindung mit VdTÜV Merkblatt 751 „ Begutachtung von baulichen
Veränderungen an M- und N- Fahrzeugen unter besonderer Berücksichtigung der
Betriebsfestigkeit“ (Stand 08 / 2008) werden erfüllt.

VI.     Anlagen
Keine

VII.    Schlussbescheinigung
Es wird bescheinigt, dass die im Verwendungsbereich beschriebenen Fahrzeuge nach der
Änderung und der durchgeführten und bestätigten Änderungsabnahme unter Beachtung der in
diesem Teilegutachten genannten Hinweise / Auflagen insoweit den Vorschriften der StVZO in
der heute gültigen Fassung entsprechen.
Der       Hersteller  DIEWE      GmbH        hat      den      Nachweis   erbracht
(Registrier - Nr. 49 02 0111103 / TÜV Rheinland Italia S.r.l.) dass er ein
Qualitätsmanagement-System gemäß Anlage XIX, Abschnitt 2 StVZO unterhält.
Das Teilegutachten umfasst die Blätter 1 – 5 einschließlich der unter VI. aufgeführten Anlagen
und darf nur im vollen Wortlaut vervielfältigt und weitergegeben werden.
Das Teilegutachten verliert seine Gültigkeit bei technischen Änderungen am Fahrzeugteil oder
wenn vorgenommene Änderungen an dem beschriebenen Fahrzeugtyp die Verwendung des
Teiles beeinflussen sowie bei Änderung der gesetzlichen Grundlage.

München, den 30. 11. 2011
AM-HZBW/FIL-Sz
Diewe


Sachverständiger
Prüflabor
DIN EN ISO/IEC 17025




                     Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P-00001-95
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