TÜV SÜD Automotive GmbH
Westendstrasse 199
D – 80686 München
Teilegutachten Nr.: 11-00499-CP-BWG-02
Hersteller: DIEWE GmbH
Typ: D119 - 8519 Seite 1 von 5
2. Neufassung
zum
TEILEGUT ACHTEN
Nr.: 11-00499-CP-BWG
über die Vorschriftsmäßigkeit eines Fahrzeugs bei bestimmungsgemäßem Ein- oder Anbau
von Teilen gemäß § 19 Abs. 3 Nr. 4 StVZO
für das Teil / den Änderungsumfang : Sonderräder und Reifen
vom Typ : D119 - 8519
des Herstellers : Diewe GmbH
Hauptstrasse 19
D – 86510 Asbach / Ried
für das Fahrzeug : Land Rover LA, LM, LS, LP
0. Hinweise für den Fahrzeughalter
Unverzügliche Durchführung und Bestätigung der Änderungsabnahme:
Durch die vorgenommene Änderung erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges, wenn
nicht unverzüglich die gemäß StVZO § 19 Abs. 3 vorgeschriebene Änderungsabnahme
durchgeführt und bestätigt wird oder festgelegte Auflagen nicht eingehalten werden !
Nach der Durchführung der technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des
vorliegenden Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder
Prüfer einer Technischen Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten
Überwachungsorganisation zur Durchführung und Bestätigung der vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.
Einhaltung von Hinweisen und Auflagen:
Die aufgeführten Hinweise und Auflagen sind dabei zu beachten.
Mitführen von Dokumenten:
Nach der durchgeführten Abnahme ist der Nachweis mit der Bestätigung über die
Änderungsabnahme mit den Fahrzeugpapieren mitzuführen und zuständigen Personen auf
Verlangen vorzuzeigen; dies entfällt nach erfolgter Berichtigung der Fahrzeugpapiere.
Berichtigung der Fahrzeugpapiere:
Die Berichtigung der Fahrzeugpapiere (Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein, Betriebserlaubnis
nach § 18 Abs. 5 StVZO oder Anhängerverzeichnis bzw. Zulassungsbescheinigung Teil 1 und
2) durch die zuständige Zulassungsbehörde ist durch den Fahrzeughalter entsprechend der
Festlegung in der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu beantragen.
Weitere Festlegungen sind der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu entnehmen.
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P-00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland
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Typ: D119 - 8519 Seite 2 von 5
I. Verwendungsbereich
Hersteller: Typ: Bezeichnung: kW-Bereich ETG - Nr.:
Land Rover (GB) LA Discovery 140 - 276 e11*2001/116*0233*--
Land Rover (GB) LM Range Rover 130 - 375 e11*98/14*0185*--
Land Rover (GB) LS Range Rover 140 - 375 e11*2001/116*0243*--
Sport
Land Rover (GB) LP Range Rover 100 - 166 G 857 bzw.
e1*98/14*0047*--
Weitere erforderliche Angaben oder Einschränkungen zum Verwendungsbereich an
Fahrzeugen:
Die Umrüstung ist nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Hinterachslast von
maximal 1875 kg.
II. Beschreibung des Teiles / des Änderungsumfangs
Hersteller: DIEWE GmbH (D)
Art: Einteiliges Leichtmetallrad mit asymmetrischem Tiefbett
und beidseitigem Hump.
Typ: D119 - 8519
Kennz. U. Ausf.: D119 – 8519 Ausf. 120/5
Radgröße: 8 ½ J x 19 H2
Einpreßtiefe: 37 mm
Lochkreis: 120 mm / 5 Befestigungsbohrungen
Mittenloch Ø: 76 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung mit Zentrierring (76,0 – 72,6)
Befestigung: 5 Kegelbundmuttern (Kegel 60°) M14 x 1,5
Anzugsmoment: 160 Nm
Ventile: Gummiventile oder Metallschraubventile nach DIN 7779/7780
Zulässige Radlast: 920 kg bei U= 2280 mm (902 bei U = 2330 mm)
Radprüfung: TÜV Pfalz , Bestätigung vom 30.06.2011
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Reifen
Folgende Reifengrößen sind an dem aufgeführten Fahrzeugtyp jeweils an der Vorder- und
Hinterachse unter Berücksichtigung der in Punkt IV. genannten Auflagen und Hinweise
möglich:
Reifen für Land Rover Discovery (LA)
Auflagen und Hinweise
( siehe Punkt IV )
255/50 R 19 – 107 *) 1), 2), 3a), 5)
255/55 R 19 – 107 *) 1), 2), 3), 5)
Reifen für Range Rover (LM)
Auflagen und Hinweise
( siehe Punkt IV )
255/55 R 19 – 107 *) M+S 1), 2), 3), 4), 5)
Reifen für Range Rover (LS)
Auflagen und Hinweise
( siehe Punkt IV )
255/50 R 19 – 107 *) M+S 1), 2), 5)
Reifen für Range Rover (LP)
Auflagen und Hinweise
( siehe Punkt IV )
255/50 R 19 – 107 *) 1), 2), 3a), 5)
III. Hinweise zur Kombinierbarkeit
Die Kombination mit Fahrzeugtieferlegungen wurde nicht geprüft.
Dies muss gegebenenfalls gesondert begutachtet werden.
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IV. Hinweise und Auflagen
Nachstehende Angaben gelten für Fahrzeuge mit serienmäßigen Karosserie-, Fahrwerks-,
Brems- und Lenkungsteilen:
1) Es sind vorn und hinten nur Reifen und Räder eines Herstellers und Typs zulässig.
*) ... Der erforderliche Geschwindigkeitsindex ist den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen.
Die Eignung der verwendeten Reifen, insbesondere der erforderliche
Reifenfülldruck in Verbindung mit dem vorhandenen Lastindex bei der jeweiligen
Höchstgeschwindigkeit, den maximalen Achslasten und Sturzwerten und bei
Verwendung unterschiedlichen Reifengrößen vorn und hinten auch die
Verwendbarkeit in Verbindung mit elektronischen Regelsystemen (ABS, ASR etc.),
ist durch den Reifenhersteller nachzuweisen.
Weicht der Reifenfülldruck vom serienmäßigen Druck ab, ist der Fahrzeugführer
auf geeignete Art darauf hinzuweisen (Luftdruckaufkleber, Ergänzen der
Bedienungsanleitung).
2) An den Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere
geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen. Je nach
Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die
Radabdeckung ausreichend ist.
3) Diese Rad-Reifenkombination ist nur zulässig bis zu einer Achslast von maximal
1804kg. Daher muss die Hinterachslast in Verbindung mit dieser Rad-
Reifenkombination auf diesen Wert begrenzt werden.
3a) Diese Rad-Reifenkombination ist nur zulässig bis zu einer Achslast von maximal
1840kg. Daher muss die Hinterachslast in Verbindung mit dieser Rad-
Reifenkombination auf diesen Wert begrenzt werden.
4) Zur Herstellung ausreichender Freigängigkeit sind in den hinteren Radhäusern die über
der äußeren Reifenlauffläche befindlichen scharfen Kanten zu entfernen. Der Falz der
hinteren Radlaufkante ist leicht anzulegen.
5) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.
Ersatzrad
Wird im Falle eines Reifenschadens ein Serienrad als Ersatzrad eingesetzt, sind die hierzu
gehörenden Radbefestigungsteile zu verwenden. Außerdem dürfen damit nur kurze Strecken
mit mäßiger Geschwindigkeit zurückgelegt werden.
Berichtigung der Fahrzeugpapiere
Eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist erforderlich, aber zurückgestellt.
Sie ist der zuständigen Zulassungsbehörde bei deren nächster Befassung mit den
Fahrzeugpapieren durch den Fahrzeughalter zu melden.
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V. Prüfgrundlagen und Prüfergebnisse
Die Anforderungen der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und ihre Anhänger
(Stand 25.11.1998) in Verbindung mit VdTÜV Merkblatt 751 „ Begutachtung von baulichen
Veränderungen an M- und N- Fahrzeugen unter besonderer Berücksichtigung der
Betriebsfestigkeit“ (Stand 08 / 2008) werden erfüllt.
VI. Anlagen
Keine
VII. Schlussbescheinigung
Es wird bescheinigt, dass die im Verwendungsbereich beschriebenen Fahrzeuge nach der
Änderung und der durchgeführten und bestätigten Änderungsabnahme unter Beachtung der in
diesem Teilegutachten genannten Hinweise / Auflagen insoweit den Vorschriften der StVZO in
der heute gültigen Fassung entsprechen.
Der Hersteller DIEWE GmbH hat den Nachweis erbracht
(Registrier - Nr. 49 02 0111103 / TÜV Rheinland Italia S.r.l.) dass er ein
Qualitätsmanagement-System gemäß Anlage XIX, Abschnitt 2 StVZO unterhält.
Das Teilegutachten umfasst die Blätter 1 – 5 einschließlich der unter VI. aufgeführten Anlagen
und darf nur im vollen Wortlaut vervielfältigt und weitergegeben werden.
Das Teilegutachten verliert seine Gültigkeit bei technischen Änderungen am Fahrzeugteil oder
wenn vorgenommene Änderungen an dem beschriebenen Fahrzeugtyp die Verwendung des
Teiles beeinflussen sowie bei Änderung der gesetzlichen Grundlage.
München, den 30. 11. 2011
AM-HZBW/FIL-Sz
Diewe
Sachverständiger
Prüflabor
DIN EN ISO/IEC 17025
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