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							TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         06-0990-A04-V01

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9Jx20H2 Typ TN4-9020
Hersteller                     Kautschuk-Verwertungs GmbH

                                                                                       Seite 1 von 4

Auftraggeber                   Kautschuk-Verwertungs GmbH
                               An der Walkmühle 2
                               46356 Essen
                               QA 05 113 05035

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad
Modell                         Tomason
Typ                            TN4-9020
Radgröße                       9Jx20H2
Zentrierart                    Mittenzentrierung

Ausführung     Kennzeichnung Rad/ Zentrierring     Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
                                                   Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                   Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                   (mm)
5F             TN4-9020 5F / Ø72,6xØ60,1           5/114,3/60,1       40       900     2270

Kennzeichnungen
Herstellerzeichen              Tomason
Radtyp und Ausführung          TN4-9020 (s.o.)
Radgröße                       9Jx20H2
Einpresstiefe                  ET (s.o.)
Giessereikennzeichen           TAM
Herkunftsmerkmal               -
Herstelldatum                  Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.    Art der Befestigungsmittel   Bund            Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)
S01    Mutter M12x1,5               Kegel 60°       110               -

Prüfungen

Die Sonderradprüfungen wurden vom TÜV Pfalz (Gutachten Nr. 060990) durchgeführt.

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 wurden an den im Verwendungsbereich
aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                     Lexus
                               Suzuki
                               Toyota

Spurverbreiterung              innerhalb 2%




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          06-0990-A04-V01

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9Jx20H2 Typ TN4-9020
Hersteller                      Kautschuk-Verwertungs GmbH

                                                                                         Seite 2 von 4

Handelsbezeichnung kW-Bereich        Reifen            Reifenbezogene Auflagen und       Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                           Hinweise                          Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Lexus IS220d, IS250 130,153          255/30R20         R03 T92                           A02 A04 A05
XE2                                                                                      A06 A08 A09
e11*2001/116*0206*.                                                                      A12 A14 A16
                                                                                         A22 Lim VL0
                                                                                         S01
Suzuki Grand Vitara   78,95,103      245/40R20         K49 K50                           A02 A04 A05
JT                    78,95,103      275/35R20         K49 K50                           A06 A08 A09
e4*2001/116*0091*..   78,95,103      275/40R20         K25 K49 K50                       A12 A14 A16
- 3-Türer                                                                                A22 Y84 S01
Suzuki Grand Vitara   78,95,103      245/40R20         K49 K50                           A02 A04 A05
JT                    78,95,103      275/35R20         K42 K49 K50 Z49                   A06 A08 A09
e4*2001/116*0091*..   78,95,103      275/40R20         K25 K42 K49 K50 Z49               A12 A14 A16
- 5-Türer                                                                                A22 Y85 S01
Toyota RAV4           100-130        245/40R20                                           A02 A04 A05
XA3                   100-130        255/35R20                                           A06 A08 A09
e6*2001/116*0105*..   100-130        265/35R20                                           A12 A14 A16
                                                                                         A22 KMV
                                                                                         S01
Toyota RAV4           100-130        245/40R20         K49 K50                           A02 A04 A05
XA3                   100-130        255/35R20         K49 K50                           A06 A08 A09
e6*2001/116*0105*..   100-130        265/35R20         K49 K50                           A12 A14 A16
                                                                                         A22 KOV
                                                                                         S01



Auflagen und Hinweise

A02     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis
entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A04     Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen.
Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei
Verwendung unterschiedlicher Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige
Fahrzeug durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller zu bestätigen.

A05     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

A06     Die Mindesteinschraubtiefen der Radschrauben bzw. Muttern betragen (sofern serienmäßig
nicht unterschritten) 6,5 Umdrehungen für M12x1,5; 7,5 Umdrehungen für M12x1,25 oder M14x1,5
und 8 Umdrehungen für Gewinde 1/2" UNF.

A08     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.

Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          06-0990-A04-V01

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9Jx20H2 Typ TN4-9020
Hersteller                      Kautschuk-Verwertungs GmbH

                                                                                          Seite 3 von 4

A09    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14     Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter angebracht werden.

A16     Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter angebracht werden.

A22      Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile nach E.T.R.T.O. V2-03-6 (33GS-11,5),
z.B. Alligator Typ TR412 oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die weitgehend den
Normen DIN, E.T.R.T.O oder der Tire and Rim entsprechen, zulässig. Bei Fahrzeugausführungen mit
einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen.

K25    Durch Nacharbeit der Kunststoffinnenkotflügel an der Vorderachse im Bereich des
Motorschutzes ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-/ Reifenkombination herzustellen..

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K49    Eine vorschriftsmäßige Radabdeckung an Achse 1 ist durch Anbau von Teilen oder sonstige
geeignete Maßnahmen herzustellen.

K50    Eine vorschriftsmäßige Radabdeckung an Achse 2 ist durch Anbau von Teilen oder sonstige
geeignete Maßnahmen herzustellen.

KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw.
Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw.
Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

Lim     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

R03     Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

S01    Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01
verwendet werden.

T92    Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

VL0    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

        Vorderachse     Hinterachse

Nr. 1   235/30R20       245/30R20, 255/30R20

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen - oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise gelten
achsweise.


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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                            06-0990-A04-V01

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 9Jx20H2 Typ TN4-9020
Hersteller                        Kautschuk-Verwertungs GmbH

                                                                                        Seite 4 von 4

Y84        Die Sonderräder sind nur an 3-türigen Fahrzeugausführungen zulässig.

Y85        Die Sonderräder sind nur an 5-türigen Fahrzeugausführungen zulässig.

Z49     Eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination ist durch Entfernen des
Kantenschutzes an der Radhausausschnittskante (Gummi- bzw. Kunststoff-Kederband) an Achse 2
herzustellen.


Hinweise zum Sonderrad

entfällt

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten,
die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfaßt Blatt 1 bis 4 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Juli 2006.

Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 StVZO liegt vor.

Prüflaboratorium Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH akkreditiert
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes. Bundesrepublik Deutschland unter der
DAR-Registrier-Nr.: KBA-P 00008-95

Lambsheim, 14.September.2006




Tufan                                                                   00098614.DOC




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