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							TÜV SÜD Auto Service GmbH

Westendstr 199
D - 80686 München


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                                      TEILEGUTACHTEN
                                             TGA-Art: 13.1

                                      366-0104-18-MURD-TG

Hersteller:                           Automotive Wheels Ltd.

                                       Rochester, Kent ME2 2NW, UK
Art:                                  Sonderrad 6 1/2 J X 17 H2
Typ:                                  HA657


Nach § 19 (3) StVZO ist bei Vorliegen eines Teilegutachtens nach Anlage XIX StVZO die Abnahme des Ein-
oder Anbaus unverzüglich durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder durch einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder Angestellten einer amtlich
anerkannten Überwachungsorganisation durchzuführen und der ordnungsgemäße Ein- oder Anbau
bestätigen zu lassen.
Die in den Anlagen aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach erfolgter Umrüstung den heute
gültigen Vorschriften der StVZO. Das vorliegende Teilegutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich durch
Umrüstung berührte Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten,
die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
0.      Hinweise für den Fahrzeughalter
Unverzügliche Durchführung und Bestätigung der Änderungsabnahme:
Durch die vorgenommene Änderung erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges, wenn nicht unverzüglich die
gemäß StVZO § 19 Abs. 3 vorgeschriebene Änderungsabnahme durchgeführt und bestätigt wird oder
festgelegte Auflagen nicht eingehalten werden!
Nach der Durchführung der technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des vorliegenden
Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer einer Technischen
Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation zur Durchführung
und Bestätigung der vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen.
Einhaltung von Hinweisen und Auflagen:
Die unter III. und IV. aufgeführten Hinweise und Auflagen sind dabei zu beachten.
Mitführen von Dokumenten:
Nach der durchgeführten Abnahme ist der Nachweis mit der Bestätigung über die Änderungsabnahme mit den
Fahrzeugpapieren mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen vorzuzeigen; dies entfällt nach
erfolgter Berichtigung der Fahrzeugpapiere.
Berichtigung der Fahrzeugpapiere:
Die Berichtigung der Fahrzeugpapiere durch die zuständige Zulassungsbehörde ist durch den Fahrzeughalter
entsprechend der Festlegung in der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu beantragen.
Weitere Festlegungen sind der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu entnehmen.
Teilegutachten 366-0104-18-MURD-TG

Fahrzeugteil: Sonderrad 6 1/2 J X 17 H2                           Radtyp: HA657
Antragsteller: Automotive Wheels Ltd.                             Stand: 13.03.2018
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 2 von 4


I.       Übersicht
Ausführung         Ausführungsbezeichnung                         Loch-      Mittenl Ein-    zul.   zul.     gültig
                                                                  kreis      och     preß-   Rad-   Abroll   ab
                   Kennzeichnung            Kennzeichnung         (mm) /     (mm) tiefe      last   umf.     Fertig.
                   Rad                      Zentrierring          -zahl              (mm)    (kg)   (mm)     Datum
LK120              LK120                    ohne                     120/5     65,1       60 1250    2300     07/17
I.1.     Beschreibung der Sonderräder
Hersteller                     : Automotive Wheels Ltd.
                               :
                               : Rochester, Kent ME2 2NW, UK
Handelsmarke                   : SuperMetal
Art der Sonderräder            : LM-Sonderräder, einteilig, Mittenbohrung mit einer Kappe abgedeckt
Korrosionsschutz               : Mehrschicht-Einbrennlackierung


I.2.     Radanschluß
siehe Anlage
I.3.     Kennzeichnung der Sonderräder
An den Sonderrädern wird folgende Kennzeichnung an der Außen- bzw. Innenseite eingegossen bzw.
eingeprägt, siehe Beispiel der Radausführung LK120:

                                   : Außenseite                            : Innenseite
Handelsmarke                       : --                                    : SuperMetal
Radtyp                             : --                                    : HA657
Radausführung                      : --                                    : LK120
Radgröße                           : --                                    : 6 1/2 J X 17 H2
Einpreßtiefe                       : --                                    : ET60
Herstellungsdatum                  : --                                    : Fertigungsmonat und -jahr
                                                                           : z.B. 07.17
Japan. Prüfwertzeichen             : --                                    : JWL
Zusätzlich können an der Radinnenseite bzw. -außenseite verschiedene Kontrollzeichen angebracht sein.
I.4.     Verwendungsbereich
Die Sonderräder sind für Personenkraftwagen vorgesehen.
II.      Sonderradprüfung
II.1.    Felge
Die Maße und Toleranzen der Felgenkontur entsprechen der E.T.R.T.O. Norm.
II.2.    Werkstoff der Sonderräder:
Zusammensetzung, Festigkeitswerte und Korrosionsverhalten des Werkstoffes sind in der Beschreibung des
Herstellers aufgeführt; diese Angaben wurden durch uns nicht überprüft.
Teilegutachten 366-0104-18-MURD-TG

Fahrzeugteil: Sonderrad 6 1/2 J X 17 H2                          Radtyp: HA657
Antragsteller: Automotive Wheels Ltd.                            Stand: 13.03.2018
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 3 von 4
II.3.    Festigkeitsprüfung:
Es liegen folgende Technischen Berichte/Nachweise vor:
Berichtart               Berichtnummer                    Datum        Technischer Dienst
Gutachten                16-0493-A00-V02                  28.08.2017   TÜV PFALZ
III.     Anbau- und Verwendungsprüfung:
III.1.   Anbauuntersuchung am Fahrzeug:
Wenn die Auflagen und Hinweise in den Anlagen erfüllt sind, haben die Räder ausreichenden Abstand von
Brems- und Fahrwerksteilen, und die Freigängigkeit der Reifen ist bei den im Straßenverkehr üblichen
Bedingungen gewährleistet.
III.2.   Fahrversuche:
Freigaben der Fahrzeughersteller über Felgengröße, Einpreßtiefe und Größen der Bereifung liegen teilweise
nicht vor.
Für die Verwendung der Sonderräder wurden Anbau-, Freigängigkeits und Handlingprüfungen durchgeführt.
Der Untersuchungsumfang entspricht den Kriterien der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und
ihre Anhänger (BMV/StV 13/36.25.07-20.01 vom 25.11.1998, VkBl S. 1377), Punkt 4.6.8 Anbauprüfung, und
des VdTÜV-Merkblattes Nr. 751 (Begutachtung von baulichen Veränderungen an M- und N-Fahrzeugen unter
besonderer Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit, Ausgabe 08.2008 Anhang I). Bei den durchgeführten
Prüfungen ergaben sich im Vergleich zur serienmäßigen Ausrüstung der Fahrzeuge keine Beanstandungen.
Kriterien des Fahrkomforts lagen der Beurteilung nicht zugrunde. Der Kraftstoffverbrauch mit den von der Serie
abweichenden Rad/Reifen-Kombinationen wurde nicht gemessen.
III.3.   Fahrwerksfestigkeit:
Die Spurverbreiterung beträgt an den geprüften PKW weniger als 2 % der serienmäßigen Spurweite. Deshalb
ist eine Prüfung der Fahrwerksfestigkeit nicht erforderlich.
IV.      Zusammenfassung:
Es wird bescheinigt, dass die im Verwendungsbereich beschriebenen Fahrzeuge nach der Änderung und der
durchgeführten und bestätigten Änderungsabnahme unter Beachtung der in diesem Teilgutachten genannnten
Hinweise / Auflagen insoweit den Vorschriften der StVZO in der heute gültigen Fassung entsprechen.
Der Hersteller ( Inhaber des Teilegutachtens ) hat den Nachweis ( TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH Reg. - Nr 49
02 0021801 ) erbracht, dass er ein Qualitätssicherungssystem gemäß Anlage XIX, Abschnitt 2 StVZO
unterhält.
Das Teilegutachten umfasst die Blätter 1 - 4 einschließlich der unter V. aufgeführten Anlagen und darf nur im
vollen Wortlaut vervielfältigt und weitergegeben werden.
Das Teilegutachten verliert seine Gültigkeit bei technischen Änderungen am Fahrzeugteil, oder wenn
vorgenommene Änderungen an dem beschriebenen Fahrzeugtyp die Verwendung des Teiles beeinflussen
sowie bei Änderung der gesetzlichen Grundlagen.
Benannt als Technischer Dienst durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) unter der Registrierungsnummer
KBA-P00100-10.
V.       Unterlagen und Anlagen:
V.1.     Verwendungsbereichsanlagen:
Folgender Verwendungsbereich wurde festgelegt:
Anl Hersteller                                    Ausführung                    ET      erstellt am     Allg.
age                                                                                                     Hinweise
  1 MAN, VOLKSWAGEN                               LK120                         60      13.03.2018      liegt bei
Teilegutachten 366-0104-18-MURD-TG

Fahrzeugteil: Sonderrad 6 1/2 J X 17 H2                          Radtyp: HA657
Antragsteller: Automotive Wheels Ltd.                            Stand: 13.03.2018
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 4 von 4
V.1.a. Nacharbeitsprofile:
s. Anlage: Nacharbeitsprofile - Skizze Radhaus
V.2.     Allgemeine Hinweise:
siehe Anlage: Allgemeine Hinweise
V.3.     Technische Unterlagen:
siehe Anlage: Technische Unterlagen
V.4.     Radabdeckung:
s. Anlage: Radabdeckung




Schulz

Sachverständiger

München, 13.03.2018
SZ
Teilegutachten 366-0104-18-MURD-TG

ANLAGE: 1                                                       Radtyp: HA657
Hersteller: Automotive Wheels Ltd.                              Stand: 13.03.2018
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                     Seite: 1 von 2

Fahrzeughersteller                        : MAN, VOLKSWAGEN
Raddaten:
Radgröße nach Norm           : 6 1/2 J X 17 H2           Einpreßtiefe (mm)     : 60
Lochkreis (mm)/Lochzahl      : 120/5                     Zentrierart           : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                            Mittenl Zentrierring-    zul.     zul.     gültig
                                                                 och     werkstoff        Rad-     Abroll   ab
                    Kennzeichnung            Kennzeichnung       (mm)                     last     umf.     Fertig
                    Rad                      Zentrierring                                 (kg)     (mm)     datum
LK120               LK120                    ohne                      65,1                 1250     2300    07/17
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller          : MAN
Befestigungsteile                         : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 35 mm, Durchm. 28 mm
Zubehör                                   : Serie
Anzugsmoment der Befestigungsteile        : 150 Nm
Verkaufsbezeichnung:     TGE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis          kW       Reifen         Auflagen zu Reifen        Auflagen
SYN1E        e1*2007/46*1626*..        75 - 130 235/60R17C     51G                       10B; 11G; 11H; 11K;
SYN2E        e1*2007/46*1627*..                                                          12K; 51A; 71K; 723;
SZN1E        e1*2007/46*1632*..                                                          73C; 74D
SZN2E        e1*2007/46*1633*..


Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller          : VOLKSWAGEN
Befestigungsteile                         : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 35 mm, Durchm. 28 mm
Zubehör                                   : Serie
Anzugsmoment der Befestigungsteile        : 150 Nm
Verkaufsbezeichnung:     CRAFTER MJ 2017-
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                Auflagen zu Reifen        Auflagen
SYN1E        e1*2007/46*1613*.. 75 - 130 235/60R17C            51G                       10B; 11G; 11H; 11K;
SYN2E        e1*2007/46*1614*..                                                          12K; 51A; 71K; 723;
SZN1E        e1*2007/46*1619*..                                                          73C; 74D
SZN2E        e1*2007/46*1620*..


Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
Teilegutachten 366-0104-18-MURD-TG

ANLAGE: 1                                                       Radtyp: HA657
Hersteller: Automotive Wheels Ltd.                              Stand: 13.03.2018
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 2 von 2
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
11K) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
     Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
     Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
     von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
Teilegutachten 366-0104-18-MURD-TG

zu V.2. ANLAGE: Allgemeine Hinweise                                     Radtyp: HA657
Antragsteller: Automotive Wheels Ltd.                                   Stand: 13.03.2018
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                              Seite: 1 von 1

Wuchtgewichte
Sofern zum Auswuchten der Sonderräder an der Felgeninnenseite Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts bzw.
unterhalb der Felgenschulter bzw. Klammergewichte am inneren Felgenhorn angebracht werden, ist auf einen
Mindestabstand von 3 mm zu Brems-, Fahrwerks- bzw. Lenkungsteilen zu achten.
Allgemeine Reifenhinweise
Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol V dürfen bei 210 km/h bis zu 100% und bei 240 km/h bis zu 91% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.

Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol W dürfen bei 240 km/h bis zu 100% und bei 270 km/h bis zu 85% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.

Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol Y dürfen bei 270 km/h bis zu 100% und bei 300 km/h bis zu 85% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.
Für Geschwindigkeiten über 300 km/h sind die Tragfähigkeiten vom Reifenhersteller zu bestätigen.

Bei der Bestimmung der Tragfähigkeit ist zur bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges eine
Toleranz von 5% oder die vom Fahrzeughersteller vorgegebene Toleranz zu addieren und der Einfluß des
Sturzwinkels zu beachten.
Bei Reifen mit der Geschwindigkeitsbezeichnung ZR sind die Tragfähigkeiten von den Reifenherstellern
bestätigen zu lassen.
Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorgeschriebenen
Reifenfülldruck zu beachten ist.
Um ungünstige Einflüsse auf das Fahrverhalten zu vermeiden, sollten jeweils nur gleiche Reifen (Bauart,
Hersteller und Profiltyp) am Fahrzeug montiert werden. Spezielle Auflagen im Gutachten bleiben hiervon
unberührt.
Ersatzrad
Die Bezieher der Sonderräder müssen darauf hingewiesen werden, daß bei Verwendung des serienmäßigen
Ersatzrades die serienmäßigen Radbefestigungsteile zu verwenden sind.
Allgemeine Radhinweise
Eine nachträgliche mechanische Bearbeitung und/oder thermische Behandlung ist nicht zulässig.




                                     Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P00100-10
                       von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland
Teilegutachten 366-0104-18-MURD-TG

zu V.4. ANLAGE: Radabdeckung                                          Radtyp: HA657
Antragsteller: Automotive Wheels Ltd.                                 Stand: 13.03.2018
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Hinweisblatt zu den im Gutachten genannten Radabdeckungsauflagen Nr. 241 – 248, 24C, 24D, 24J und 24M.
Die nachfolgenden Bilder stellen die Hilfsmittel zur Erfüllung der Radabdeckung dar, die in den
Radabdeckungsauflagen beschrieben sind.


Vorderachse
Bereich 30 Grad vor der Radmitte         Bereich 50 Grad hinter der Radmitte           Bereich 30 Grad vor und 50 Grad
Zu Auflage 241 bzw. 245                  Zu Auflage 242 bzw. 246                       hinter der Radmitte
                                                                                       Zu Auflage 241,242,245, 246,24C,24J




Hinterachse
Bereich 30 Grad vor der Radmitte         Bereich 50 Grad hinter der Radmitte           Bereich 30 Grad vor und 50 Grad
Zu Auflage 243 bzw. 247                  Zu Auflage 244 bzw. 248                       hinter der Radmitte
                                                                                       Zu Aufl age 243,244,247,248,24D,24M




                                      Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P00100-10
                        von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland
						
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